Drucksache 18 / 19 083 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Alarmierungs- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Berlin II und Antwort vom 17. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 20 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19083 vom 02. Juni 2019 über Alarmierungs- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Berlin II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist die AAO der Feuerwehr Berlin – wenn ja, seit wann und mit welcher Begründung – als VS eingestuft? Zu 1.: Wie in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/18882 mitgeteilt wurde, befindet sich die interne Geschäftsanweisung Alarmierungs- und Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AAO) in Überarbeitung. Neben der fachinhaltlichen Überarbeitung der Vorschrift wird zudem geprüft, welche Regelungen wegen ihrer Bedeutung für die Einsatzfähigkeit der Berliner Feuerwehr der Verschlusssachen-Anweisung unterfallen. In diesem Zusammenhang hat die Berliner Feuerwehr festgestellt, dass die Veröffentlichung einiger Anlagen der Geschäftsanweisung AAO geeignet sein könnte, die Einsatzfähigkeit der Berliner Feuerwehr durch externe Störeinflüsse zu beeinträchtigen . Die Kenntnisnahme durch Unbefugte und damit einhergehend das Wissen um das einsatztaktische Vorgehen bei verschiedenen Einsatzlagen birgt bei gezielter Störung die Gefahr, die Funktionsfähigkeit der Berliner Feuerwehr und die Effektivität der einzuleitenden Maßnahmen zu schwächen. Dies könnte im schlimmsten Fall das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Angehörigen der Berliner Feuerwehr und anderer zur Hilfeleistung bestimmter Behörden gefährden. Aus diesem Grund sind am 12.06.2019 die Anlagen Teil I und II der Geschäftsanweisung AAO vom 23.10.2012 sowie die mit diesen in entscheidenden Teilen übereinstimmenden Anlagen 1 und 2 der Geschäftsanweisung Ausrückeordnung (AO) vom 01.10.2000 als Verschlusssache (VS) eingestuft worden. Seite 2 von 20 2. Falls nicht, wie lautet diese konkret (Wortlaut)? Falls diese eingestuft ist, beantrage ich hiermit gleichzeitig Akteneinsicht nach Art. 45 II VvB in die aktuelle und alle vorherigen Fassungen ab dem Jahr 2000. Zu 2.: Der Wortlaut der Geschäftsanweisung AAO vom 23.10.2012 (ohne Anlage Teil I und II) sowie der Geschäftsanweisung AO vom 01.10.2000 (ohne Anlagen 1 und 2) ergibt sich aus der Anlage zu dieser Schriftlichen Anfrage. Der Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 45 Absatz 2 der Verfassung von Berlin wurde zur Kenntnis genommen und wird durch die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport bearbeitet. Aus Sicht des Senats sollten Akteneinsichtsanträge jedoch auch künftig und wie bisher üblich gesondert gestellt und nicht in den Fragetext von Schriftlichen Anfragen aufgenommen werden, um insbesondere angesichts der Veröffentlichung der Antworten eine durchgängige Kohärenz von Fragen und Antworten zu wahren. 3. Wann und durch wen wurde die AAO in den Jahren seit 2000 jeweils wie geändert? Zu 3.: Ausgehend vom Jahr 2000 wurde die Geschäftsanweisung AO im Jahr 2012 angepasst und als Geschäftsanweisung AAO neu herausgegeben. Eine weitere Überarbeitung erfolgt gegenwärtig. Die Änderungen werden durch den dafür zuständigen Stabsbereich der Berliner Feuerwehr federführend bearbeitet. Berlin, den 17. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 3 von 20 Anlage: Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO) vom 23.10.2012 (ohne Anlage Teil I und II) Geschäftsanweisung Stab- Nr.: 08/2012 Mappe Einsatzorganisation Stab I (für Pflege zuständiger Bereich ) AAO; Alarmierungs- u. Ausrückeordnung (Stichworte / Suchbegriffe) Einlagen-Nr.: 2.1 (lt. Inhaltsverzeichnis) Stand: 10/2012 Alarmierungs- u. Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AAO) 1 Einleitung ............................................................................................................... 2 Führungsorganisation ............................................................................................ 3 Einsatzmittelbestimmung ....................................................................................... 4 Gliederung der AAO .............................................................................................. 4.1 Kategorie und Alarmstufe ............................................................................... 4.2 Zusatz ............................................................................................................ 4.3 Modul ............................................................................................................. 5 Grundsätze der Alarmierung ................................................................................. 5.1 Zusätzliche Alarmierung von Einsatzmitteln 5.2 Zusätzliche Alarmierung von Führungsdiensten............................................. 5.3 Information von Führungs- und Sonderdiensten ............................................ 6 Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehren (FF) ....................................................... 6.1 Besetzung der Fahrzeuge der FF ................................................................... 6.2 Parallelalarmierung von Fahrzeugen der BF zu Fahrzeugen der FF .............. 7 Bereitstellungsraum ............................................................................................... 8 Inkrafttreten ........................................................................................................... Anlagen: Alarmierungs- und Ausrückeordnung Teil I (VS NfD) Alarmierungs- und Ausrückeordnung Teil II (VS NfD) 1 Einleitung Die AAO enthält die Grundregeln für die Alarmierung und das Ausrücken von Einheiten der Berliner Feuerwehr zur Durchführung ihrer Aufgaben gemäß gesetzlicher Verpflichtung. Alle Angehörigen der Berliner Feuerwehr sind zur Einhaltung der AAO verpflichtet. Die Feuerwehr-Leitstelle (FwLSt) alarmiert die Einsatzmittel entsprechend der AAO. Diese legt die Anzahl und die Ausprägung der zu alarmierenden Einheiten fest. Die Grundlage für die Auswahl des Alarmierungsstichwortes nach AAO ergibt sich aus dem Ergebnis der Abfrage des Anrufers unter Verwendung des Notrufabfrageprotokolls ProQA. Die Zuordnung der ProQA-Codes zu den Alarmierungsstichworten sowie die Kriterien für Ersatz- und Zusatzgestellungen werden regelmäßig überprüft und gesondert geregelt. Besondere Einsatzsituationen wie der Ausnahmezustand sind in der Geschäftsanweisung „Ausnahmezustand bei der Berliner Feuerwehr“ in der jeweils geltenden Fassung geregelt. In allen Fällen, die in der AAO im Einzelnen nicht festgelegt sind, Seite 4 von 20 entscheidet der Feuerwehr-Lagedienst (FwLD). Änderungen in der Ausprägung der Einsatzmittel und somit in der Anpassung der AAO sind ausschließlich über Stab I zu veranlassen. 2 Führungsorganisation An jeder Einsatzstelle ist eine Führungsorganisation gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz“ (FwDV 100) sicherzustellen. Die AAO berücksichtigt dementsprechend, dass unverzüglich ein übergeordneter Führungsdienst alarmiert wird, sobald zwei oder mehr Führungskräfte in der gleichen Führungsebene einem Einsatz zugeordnet sind. Grundsätzlich ist einer Einsatzstelle nur ein B-Dienst zuzuordnen. Werden zwei oder mehr Notärzte an einer Einsatzstelle tätig, so ist die Alarmierung eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL RD) sowie des Leitenden Notarztes (LNA) zu veranlassen. 3 Einsatzmittelbestimmung Die AAO basiert auf einem modularen Konzept, das in der Regel neben den drei Grundkategorien BRAND (Brandbekämpfung), TH (Technische Hilfeleistung) und NOTF (Notfallrettung) Ergänzungs- und Erweiterungsoptionen bietet. Dadurch werden unterschiedliche Gefahrenlagen, welche das gleiche Einsatzmittelaufgebot erfordern, kategorisiert und das Meldungsmuster durch eine standardisierte Notrufabfrage entsprechend zugeordnet. 4 Gliederung der AAO Die AAO gliedert sich in den allgemeinen Teil (Teil I) und den objektbezogenen Teil (Teil II). Im Teil I werden die Alarmierung und die Bestimmung des Einsatzmittelaufgebotes in Abhängigkeit zur Notrufmeldung festgelegt. Teil II regelt die Alarmierung und das Einsatzmittelaufgebot zu objektgebundenen Stichworten sowie Einsatzsituationen, zu denen eine Einsatzunterlage existiert. 4.1 Kategorie und Alarmstufe Durch die Notrufabfrage wird die Kategorie der Hilfeleistung festgelegt. Die jeweilige Alarmstufe ergibt sich aus der Schilderung des Umfanges der Notfallsituation. Jeder Kategorie wird entsprechend der Alarmstufe das zur angemessenen Gefahrenabwehr grundsätzlich erforderliche Einsatzmittelaufgebot zugewiesen. 4.2 Zusatz In Abhängigkeit der Schadenslage bzw. der objektbezogenen Besonderheiten kann die Kategorie durch einen Zusatz von weiteren Einsatzmitteln ergänzt werden. Die zur jeweiligen Kategorie gehörenden Zusätze werden mit der Alarmstufe disponiert und alarmiert bzw. bei einer entsprechenden Nachalarmierung zugewiesen. Eine Kombination von Zusätzen ist in Abhängigkeit von der zu erwartenden Schadenslage möglich. 4.3 Modul Zur Erweiterung des Einsatzmittelaufgebotes stehen unterschiedliche aufgabenbezogene Module zur Verfügung. Diese können kategorieübergreifend nach Maßgabe der Einsatzsituation bereits bei der Primäralarmierung disponiert oder Seite 5 von 20 nachalarmiert werden. Einzelne Module sind je nach Anzahl der verfügbaren Einsatzmittel mehrfach vorhanden und können entsprechend oft alarmiert werden. 5 Grundsätze der Alarmierung Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel. Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel einzuplanen. Zu jedem Alarmierungsstichwort rücken grundsätzlich nur die in der Ausrückeordnung festgelegten Einsatzmittel aus. Die den Alarmierungsstichworten zugeordneten Einsatzmittel entsprechen anlassbezogen dem Bedarf für einen effektiven Ersteinsatz. Ist erkennbar, dass die Einsatzmittel nicht ausreichen, sind fehlende Einsatzmittel der Lagebeurteilung entsprechend unverzüglich nachzualarmieren. Interne Alarmierungsstichworte die für den allgemeinen Dienstablauf notwendig sind, sind nicht Teil der AAO. 5.1 Zusätzliche Alarmierung von Einsatzmitteln In Einzelfällen kann eine von der AAO abweichende zusätzliche Alarmierung von Einsatzmitteln erforderlich sein. Diese kann in Form einer Ersatz- bzw. Zusatzgestellung erfolgen. Einheiten, die als Ersatzgestellung alarmiert werden, haben für das bestimmte Alarmierungsstichwort einen ähnlichen einsatztaktischen Wert wie das Originalfahrzeug. Eine Ersatzgestellung ist notwendig, wenn das originär vorgesehene Einsatzmittel nicht zur Verfügung steht. Einheiten, die als Zusatzgestellung alarmiert werden, haben grundsätzlich nicht den gleichen einsatztaktischen Wert wie das Originalfahrzeug. Eine Zusatzgestellung von Einsatzmitteln erfolgt parallel zu den Originaleinheiten bzw. deren Ersatzgestellung, um schnellstmöglich Maßnahmen zur Lebensrettung oder Gefahrenabwehr einleiten zu können, wenn das dafür vorgesehene Einsatzmittel nicht fristgerecht an der Einsatzstelle verfügbar ist. 5.2 Zusätzliche Alarmierung von Führungsdiensten Ist für eine Einsatzsituation bestimmungsgemäß eine Führungskraft der Stufe C vorgesehen, wird ersatzweise nur bei Einsatzanlässen mit dem Zusatz „P“ eine Führungskraft der Stufe B als Zusatzgestellung alarmiert. 5.3 Information von Führungs- und Sonderdiensten Bei der Auslösung bestimmter Alarmierungsstufen bzw. Alarmierung ausgewählter Zusätze und Module ist eine Kurzinformation (Alarmierungsstichwort und Einsatzadresse) der Führungsdienste A und B sowie des Pressedienstes über Digitalen Meldeempfänger (DME) zu veranlassen. Bei besonderen Lagen können weitere Informationen telefonisch durch den FwLD übermittelt werden. Dies gilt ggf. auch für den Technischen Dienst. 6 Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehren (FF) Die Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehren sind denen der Berufsfeuerwehr gleichgestellt. Nach einer Alarmierung ist einer FF Typ A mit eigenem Seite 6 von 20 Ausrückebereich jedoch bis zum Ausrücken eine Frist von 4 Minuten und einer FF Typ B ohne eigenen Ausrückebereich eine Frist von 30 Minuten einzuräumen. 6.1Besetzung der Fahrzeuge der FF Die Fahrzeuge der FF müssen grundsätzlich mit der gleichen Besetzungsstärke und Qualifikation wie die der BF ausrücken. Ist beim Ausrücken die vorgegebene Besetzung nicht erreicht worden oder rückt die Einheit ohne die erforderliche Führungskraft aus, ist dies bei der Abmeldung der FwLSt mitzuteilen. 6.2 Parallelalarmierung von Fahrzeugen der BF zu Fahrzeugen der FF Grundsätzlich werden zu allen Alarmierungen nicht zuverlässig geltender FF entsprechende zuverlässige Einheiten parallel alarmiert. Melden sich alarmierte Einheiten der FF ordnungsgemäß ab und verfügen sie über die notwendige Stärke sowie über die erforderlichen Führungskräfte, sind parallel alarmierte zuverlässige Einsatzmittel von der FwLSt zurückzubeordern. Bei unterbesetzt ausgerückten Fahrzeugen entscheidet die FwLSt stichwortabhängig über das eventuelle Zurückbeordern von bestimmungsgemäß parallel alarmierten Einsatzmitteln. Bei Alarmierungsstichworten, zu denen eine Führungskraft des gehobenen Dienstes erforderlich ist, liegt die Entscheidung über das Zurückbeordern alarmierter Einheiten letztlich beim ausgerückten Einsatzleiter der BF (Führungskraft der Gruppen A-C). 7 Bereitstellungsraum Der Bereitstellungsraum (BStR) soll eine Ordnung im Raum an der Einsatzstelle gewährleisten und Einsatzreserven zum Abruf aufnehmen. Er ist von der FwLSt in Absprache mit dem Einsatzleiter einzurichten. Grundsätzlich ist bei jedem Einsatz ab der Alarmstufe 6 oder bei besonderen Lagen ein Bereitstellungsraum einzurichten. Der Bereitstellungsraum wird durch ein zusätzlich für diesen Zweck alarmiertes Einsatzmittel geführt. Die Einrichtung soll in der Nähe der Einsatzstelle erfolgen, ohne dass dadurch der Einsatzablauf behindert wird. Wird ein Bereitstellungsraum per Funk oder mit dem Alarmdruck bekanntgegeben, haben sich die von der FwLSt benannte Einheiten dort einzufinden und bei der für die Organisation des Bereitstellungsraumes zuständigen Führungskraft anzumelden. Die an der Einsatzstelle erforderlichen Kräfte werden anschließend vom Einsatzleiter aus dem Bereitstellungsraum zur Einsatzstelle angefordert. 8 Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung tritt am 23.10.2012 in Kraft, sie tritt mit Wirkung vom 31.12.2017 außer Kraft. G r ä f l i n g Seite 7 von 20 Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AO) vom 20.09.2000 ohne Anlagen 1 und 2 Berliner Feuerwehr Mappe Einsatzorganisation Geschäftsanweisung Einlage 2.1 Stand 20.09.2000 GS BT 1 Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AO) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausrückebereiche, Ausrückefolge und Bereitstellung 3 1.1 Ausrückebereiche 3 1.1.1 Allgemeines 3 1.1.2 Besetzung entblößter Ausrückebereiche 3 1.2 Ausrückefolge 3 1.3 Bereitstellungen 3 1.3.1 Einsatzleitwagen 3 4 1.3.2 Bereitstellungsraum 4 2 Einsatzkräftebestimmung 4 2.1 Festlegung der Einsatzkräfte 5 2.2 Einsatztaktische Ersatz- und Zusatzgestellung von Einsatzmitteln 6 2.3 Festlegung von Alarmstufen und Entsendung von Führungskräften 7 3 Verhalten bei besonderen Notrufmeldungen 7 3.1 Mehrere Notrufmeldungen über dasselbe Ereignis 7 3.2 Übertragungsanlagen für Gefahrmeldungen 7 3.3 Einbruchsmeldeanlagen (EMA) in Dienststellen der Berliner Feuerwehr 7 4 Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehren (FF) 8 4.1 Besetzung der Fahrzeuge der FF 8 4.2 Parallelalarmierung von Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr (BF) 8 4.3 Zurückbeordern von parallel alarmierten Einheiten der BF 8 4.4 Zusammenarbeit zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr 8 Seite 8 von 20 Anhang 1 Alarmierungsstichworte (VS NfD) 2 Festlegen der Alarmstufen und Entsendung von Führungskräften (VS NfD) 3 Einsatztaktische Ersatz- oder Zusatzgestellung von Einsatzmitteln 4 Rettungsdienst für Hornissen - Hummeln - Wildbienen 1. Ausrückebereiche, Ausrückefolge und Bereitstellung 1.1 Ausrückebereiche 1.1.1 Allgemeines Das Stadtgebiet von Berlin ist in Ausrückebereiche unterteilt, denen als Standorte Feuerwachen, Stützpunkte, Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehren (FF) und Rettungswachen zugeordnet sind. Die Größe der Ausrückebereiche ist bedingt durch die unterschiedliche Anzahl von Standorten für die Bereiche Brandbekämpfung/Technische Hilfeleistung, Rettungsdienst (RTW bzw. NAW) sowie für Sonderfahrzeuge unterschiedlich. Bei Notrufmeldungen haben die für den betreffenden Ausrückebereich zuständigen Einsatzkräfte auszurücken. 1.1.2 Besetzung entblößter Ausrückebereiche Sind die Einsatzkräfte mehrerer aneinandergrenzender Ausrückebereiche im Einsatz oder tritt in einem Gebiet eine Einsatzhäufung auf, hat der Feuerwehr-Lagedienst (FwLD) geeignete Maßnahmen zur Besetzungen der entblößten Feuerwachen und Stützpunkte durch andere Einsatzkräfte anzuordnen. Je nach Lageentwicklung können zur Besetzung entblößter Feuerwachen und Stützpunkte FF bei Berufsfeuerwachen alarmiert oder Einheiten anderer Berufsfeuerwachen verlegt werden. 1.2 Ausrückefolge Das gesamte Berliner Stadtgebiet ist in Ausrückefolgen für Einsatzfahrzeuge eingeteilt, die auf den unterschiedlichen Ausrückebereichen der verschiedenen Einsatzbereiche basieren. Bei Alarmierungen werden von der Feuerwehrleitstelle (FwLtS) grundsätzlich die Einsatzfahrzeuge eingesetzt, die der Einsatzstelle am nächsten sind, also vermutlich am schnellsten eintreffen werden. Bei Einsätzen, die ohne Sonderrechte beschickt werden oder im Ausnahmezustand, kann die FwLtS auch andere Kriterien heranziehen. 1.3 Bereitstellungen Eine Bereitstellung ist das vorsorgliche Alarmieren von Einsatzkräften und Geräten. Anlässe für Bereitstellungen sind: - Das Bereitstellen von Einsatzmitteln in Bereitstellungsräumen Seite 9 von 20 - Die Begleitung von Tankschiffen und Bombentransporten - Bombendrohungen, Geiselnahmen, Staatsbesuche - Alarmierungen der FF zur Besetzung von Fahrzeugen. Kein Übungsdienst! Alarmierungen von Kräften der FF zur Unterstützung der FwLtS und/oder des Einsatzleitwagens (ELW 3). - Die Indienstnahme von dienstfreien Kräften der BF (z.B. zusätzliche Kräfte im Ausnahmezustand, Führungskräfte der Gruppe B (B- Dienste)) - Die Besetzung einer anderen Feuerwache durch BF-Personal - Die Bereithaltung von NAW oder RTW in Feuerwachen oder Krankenhäusern (Medizinischer Notfall) - Festgelegte Sicherheitswachen mit Fahrzeugen, z.B. bei Demonstrationen (auch Verbindungsmann), Ausstellungen, Staatsbesuchen, Zirkusvorführungen. 1.3.1 Einsatzleitwagen (ELW 3) Größere Einsatzstellen / besondere Lagen erfordern den Einsatz von ELW 3 und Fernmeldeeinsatzwagen (FmeW). Im ELW 3 wird die örtliche Einsatzleitung (auch gem. GELtg-Erlass) gebildet. Zusätzliches Personal für den ELW 3 wird während der Bürodienstzeit von der Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik (Abt IV) oder ggf. an Einsatzstellen von den ELW-Maschinisten der vor Ort befindlichen Führungsdienste, sonst von der FF Wannsee gestellt. Die Alarmierung der FF Wannsee erfolgt nur auf Anforderung des Leiters des Fernmeldedienstes. 1.3.2 Bereitstellungsraum Der Bereitstellungsraum (BStR) soll einen Stau von Einsatzfahrzeugen an einer Einsatzstelle verhindern und Einsatzreserven zum Abruf aufnehmen. Er ist von der örtlichen Einsatzleitung oder vom FwLD, wenn erforderlich, rechtzeitig einzurichten. Die Einrichtung soll in der Nähe der Einsatzstelle erfolgen, ohne dass dadurch der Einsatzablauf behindert wird. Wird ein Bereitstellungsraum bekanntgegeben, haben sich alle zur Einsatzstelle ausrückenden bzw. noch auf der Anfahrt befindlichen Einsatzfahrzeuge in diesem ohne weitere Weisung einzufinden und bei der zuständigen Führungskraft anzumelden. Die an der Einsatzstelle erforderlichen Kräfte sind anschließend von der dafür zuständigen Führungskraft aus dem Bereitstellungsraum heraus einzusetzen. 2 Einsatzkräftebestimmung Die Alarmierungsstichworte werden grundsätzlich in folgende Kategorien eingeteilt: - Allgemeine Alarmierungsstichworte; diese werden sowohl zur Erstalarmierung als auch zur Nachalarmierung benutzt. - Zusatz- und Nachalarmierungsstichworte; diese sind durch ein „+“ am Anfang gekennzeichnet. Seite 10 von 20 - Interne Alarmierungsstichworte; diese dienen u. a. zum Steuern von Vorgängen im Einsatzleitrechner (ELR) der FwLtS. Sie werden im Anhang 1 nicht aufgeführt. Sie sind durch das Kürzel „INT“ gekennzeichnet. Zu jedem Alarmierungsstichwort rücken die in der Ausrückeordnung festgelegten Einsatzkräfte aus. Die den Alarmierungsstichworten zugeordneten Einsatzkräfte entsprechen anlassbezogen dem Bedarf für einen effektiven Ersteinsatz. Ist erkennbar, dass die Einsatzkräfte nicht ausreichen, ist dem Einsatzausmaß entsprechend zügig nachzualarmieren. Für besondere bauliche Objekte oder besondere Gelände können spezielle Objektalarme mit einem besonderen Alarmierungsaufgebot festgelegt werden. Enthält eine Notrufmeldung Hinweise, die mehr oder spezielle Einsatzkräfte erfordern, sind diese auf Veranlassung des FwLD zu alarmieren. Die Alarmierungsstichworte, die sich aus den Feuerwehr-Einsatzunterlagen ergeben, können zweckmäßigerweise in Teilalarmierungen aufgeteilt werden. Alle Einsatzkräfte haben sich beim Eintreffen auf der Einsatzstelle bei der zuständigen Führungskraft bzw. der örtlichen Einsatzleitung anzumelden. Verlassen Einsatzkräfte eine Einsatzstelle, haben sie sich bei der zuständigen Führungskraft bzw. der örtlichen Einsatzleitung abzumelden. Wenn bei Alarmierungen, bei denen Lagemeldungen erforderlich sind, innerhalb von 20 Minuten nach dem Eintreffen der ersten Einheiten auch auf Nachfrage der FwLtS keine Information zur Lage gegeben wurde, ist eine Führungskraft der nächsthöheren Führungsebene zur Einsatzstelle zu entsenden. Ebenso ist zu verfahren, wenn in der Lagemeldung der Hinweis fehlt, dass die Lage bekannt bzw. übersichtlich ist. Der Zusatz "Lage übersichtlich" ist zu benutzen, wenn eine Erkundung der Lage erfolgen konnte und mit weiteren Erkenntnissen nicht zu rechnen ist. Die Meldung "Einsatzstelle unter Kontrolle" wird gegeben, wenn mit den eingesetzten Kräften eine weitere Ausbreitung des Schadens ausgeschlossen werden kann. Ist eine Einsatzstelle unter Kontrolle, kann auf das bestimmungsgemäße Entsenden weiterer Einsatzkräfte verzichtet werden. Für die notwendige Verfolgung der Einsatzsituation durch den FwLD ist es erforderlich, die Meldungen "Lage übersichtlich" und "Einsatzstelle unter Kontrolle" unverzüglich nach entsprechender Beurteilung durch den Einsatzleiter abzusetzen. 2.1 Festlegung der Einsatzkräfte Bei der additiven Verknüpfung von Alarmierungsstichworten gemäß Ausrückeordnung kann es bei der Disposition von begrenzt zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln bzw. Einsatzkräften (Führungskraft der Gruppe A (A-Dienst), ELW 3, usw.) unter Umständen zu keiner gezielten bzw. eindeutigen Zuordnung zum jeweiligen Alarmierungsstichwort kommen. Seite 11 von 20 In den Tabellen des Anhanges 1 sind die Einsatzmittel festgelegt, die bei den einzelnen Alarmierungsstichworten mit oder ohne Sonderrechte auszurücken haben. Die in der tabellarischen Aufstellung enthaltenen Zeichen werden in den folgenden Beispielen erklärt: Berliner Feuerwehr Einzusetzende Einheiten Alarmierungsstichwort Kurzform Erläuterungen P o l i z e i S o n d e r r . S t F g e h . D . D L H F L H F L H F - T R K L E F R T W N A W T L F 2 4 / 5 0 FW A L B Erklärung der Zeichen AS-Name (Abk.) Alarmierungsstichwortnam e X Automatische Alarmierung der Polizei X Bestimmungsgemäße Inanspruchnahme der Sonderrechte X Das als Führungsfahrzeug eingesetzte Staffelfahrzeug (DLHF oder LHF) muß mit einem Staffelführer des gehobenen Dienstes besetzt sein. Näheres siehe Anhänge 2 und 3. 2 Anzahl der zu diesem Alarmierungsstichwort ausrückenden Fahrzeuge des jeweiligen Fahrzeugtyps 1 * * Zu dieser Einheit ist ein Bemerkungstext gespeichert. Werden Einheiten des Technischen Dienstes (TD) alarmiert, kann der Zugführer des TD aus einsatztaktischen Gründen (z. B. zur Personalgestellung) zusätzlich zum Alarmierungsaufgebot Einheiten ausrücken lassen. Diese sind in der Quittung zur Alarmierung oder über Funk der FwLtS bekanntzugeben. 2.2 Einsatztaktische Ersatz- und Zusatzgestellung von Einsatzmitteln Seite 12 von 20 Durch die unterschiedliche Fahrzeugart und die unterschiedliche feuerwehrtechnischen Beladung sowie die unterschiedliche Besetzung von Einsatzfahrzeugen mit Einheitsführern des gehobenen bzw. mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes sind Einsatzmittel, auch gleichen Fahrzeugtyps, differenziert einzusetzen. Für jedes Alarmierungsstichwort sind die Einheiten (sogenannte „Originalfahrzeuge bzw. -einheiten“) festgelegt, die aufgrund der Einsatztaktik auszurücken haben. Stehen bei Aufruf eines Alarmierungsstichwortes im Zusammenhang mit der Ausrückefolge zu einer Einsatzstelle die Originaleinheiten nicht zur Verfügung, können andere Einheiten ersatzweise bzw. zusätzlich eingesetzt werden. Einheiten, die ersatzweise eingesetzt werden, haben für das bestimmte Alarmierungsstichwort einen ähnlichen einsatztaktischen Wert wie das Originalfahrzeug. Einheiten, die zusätzlich eingesetzt werden, haben grundsätzlich nicht den gleichen einsatztaktischen Wert des Originalfahrzeuges. Daher werden zu zusätzlich eingesetzten Einheiten die Originaleinheiten bzw. deren Ersatzgestellung vom in der Ausrückefolge nächstliegenden Abmarsch parallel alarmiert. Eine Zusatzgestellung soll grundsätzlich nur im eigenem Ausrückebereich erfolgen oder wenn durch die zusätzlichen Einheiten die Eintreffzeit wesentlich verkürzt wird und vor dem Eintreffen der Originaleinheit sinnvolle Erstmaßnahmen eingeleitet werden können. Im Einzelfall kann von der Zusatzgestellung aufgrund anderer einsatztaktischer Gründe oder besonderer Einsatzlagen abgesehen werden. Kann bei der chronologischen Abarbeitung eines Alarmierungsstichwortes in der FwLtS eine zusätzlich ausrückende Einheit die einsatztaktische Aufgabe eines im Alarmierungsaufgebot nachfolgenden Einsatzfahrzeuges ersetzen, ist die Einheit aus dem höheren Abmarsch zu stornieren. Im Zweifelsfall ist zusätzlich zu alarmieren. Die einsatztaktische Ersatz- und Zusatzgestellung von Einsatzmitteln (inkl. der Führungskräfte der Gruppen A-C sowie der Staffelführer gehobener Dienst) wird im Anhang 3 dieser Geschäftsanweisung geregelt. 2.3 Festlegen von Alarmstufen und Entsendung von Führungskräften Für jede Tätigkeit der Berliner Feuerwehr ist die jeweilige Höhe der Alarmstufe festzulegen. Diese ist für die Bewertung der Einsatzstelle und für die Entsendung von Führungskräften notwendig. Die Höhe der Alarmstufe ist vom FwLD zu ermitteln und ergibt sich aus der Summe der Anzahl der ausgerückten Staffeln und der durch den Divisor 6 geteilten Anzahl der Einsatzfunktionen der Sonderfahrzeuge. Maßgebend für die Entsendung von Führungskräften der Gruppen A bis C (A-, Bund C-Dienst) ist, neben der stichwortbezogenen oder aufgrund von besonderen Lagen erforderlichen Entsendung von Führungskräften, die im Anhang 2 dieser Geschäftsanweisung festgelegte alarmstufenabhängige Entsendung. 3 Verhalten bei besonderen Notrufmeldungen 3.1 Mehrere Notrufmeldungen über dasselbe Ereignis Beim Eingang mehrerer Meldungen, aus denen nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist, dass es sich um dasselbe Ereignis handelt, sind für jede Notrufmeldung die dafür im Alarmierungsstichwort-Katalog (Anhang 1) vorgesehenen Einsatzkräfte zu alarmieren. Liegen die gemeldeten Einsatzstellen in unmittelbarer Nähe (z.B. nur wenige Hausnummern entfernt) und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon Seite 13 von 20 auszugehen, dass die Einsatzstellen identisch sind, können die ausgerückten und bald eintreffenden Einheiten den Auftrag erhalten, eine eventuelle Übereinstimmung der Einsatzstellen zu überprüfen. Wird ein Ereignis mehrmals mit der selben Adresse gemeldet, sind nur dann mehr als die vorgesehenen Einsatzkräfte zu entsenden, wenn aus den Notrufmeldungen eine erhöhte Gefahr zu erkennen ist. 3.2 Übertragungsanlagen für Gefahrmeldungen (ÜAG) Übertragungsanlagen für Gefahrmeldungen sind Anlagen zum Übertragen von Brandmeldungen. Sie werden von einem privaten Unternehmen mit Zustimmung der Feuerwehr errichtet, unterhalten und betrieben. Die Empfangseinrichtung der ÜAG befindet sich in der FwLtS und wird dort überwacht. Alarm- und Störungsmeldungen sind dem Instandsetzungsdienst (Fa. Bosch-Telecom) durch die FwLtS oder durch den Fernmeldeeinsatzdienst sofort mitzuteilen. Die Zuordnung von Einsatzkräften erfolgt objektbezogen. 3.3 Einbruchsmeldeanlagen (EMA) in Dienststellen der Berliner Feuerwehr Die Meldungsübertragung erfolgt von der Dienststelle (EMA-Standort) zur FwLtS (Konzessionsanlage). Zum Dienstbetrieb mit EMA sind folgende organisatorische und einsatztaktische Maßnahmen erforderlich: Einsatztaktische Maßnahmen bei Auslösen der EMA Die FwLtS alarmiert die Polizei und informiert den FwLD. Weiterhin wird in diesem Fall ein geeignetes Einsatzmittel mit dem Schlüssel der Dienststelle unter Verwendung des Alarmierungsstichwortes: „EMA-FW“ (EMA- Feuerwache) alarmiert. Bei Aufruf von: „EMA-FW“ wird dem Disponenten kein Einsatzkräfteaufgebot vorgegeben. Gesteuert durch den Hinweistext zum Objekt wird im ELR mit der Hilfefunktion ein Einsatzmittel der entsprechenden Dienststelle disponiert. Steht kein Einsatzmittel auf den angegebenen Dienststellen zur Verfügung, entscheidet der FwLD über die weiteren Maßnahmen. Die EMA darf erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Auslösung nicht auf eine technische Störung zurückzuführen ist und nach Rücksprache mit der Polizei. Im Störungsfall ist außer der betroffenen Dienststelle auch der Fernmeldeeinsatzdienst zu benachrichtigen. 4 Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehren (FF) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sind denen der Berufsfeuerwehr gleichgestellt. Nach einer Alarmierung ist denen mit eigenem Ausrückebereich jedoch bis zum Ausrücken eine Frist von 4 Minuten und denen ohne eigenen Ausrückebereich eine Frist von 30 Minuten einzuräumen. 4.1 Besetzung der Fahrzeuge der FF Die Fahrzeuge der FF müssen grundsätzlich mit der gleichen Besetzungsstärke wie die der BF ausrücken. Ist beim Ausrücken die vorgegebene Besetzung nicht erreicht worden oder rückt die Einheit ohne die erforderliche Führungskraft aus, ist der Abmeldung der Zusatz "unterbesetzt" bzw. "ohne" hinzuzufügen. Seite 14 von 20 4.2 Parallelalarmierung von Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr (BF) Prinzipiell werden zu allen Alarmierungen der FF, die unter Verwendung von Sonderrechten gefahren werden, entsprechende Einheiten der BF parallel alarmiert. 4.3 Zurückbeordern von parallel alarmierten Einheiten der BF Melden sich alarmierte Einheiten der FF ab und verfügen sie über die notwendige Stärke sowie über die erforderlichen Führungskräfte, können parallel alarmierte Kräfte der BF von der FwLtS zurückbeordert werden. Bei unterbesetzt ausgerückten Fahrzeugen entscheidet die FwLtS stichwortabhängig über das eventuelle Zurückbeordern von bestimmungsgemäß parallel alarmierten Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr. Bei Alarmierungsstichworten, zu denen eine Führungskraft des gehobenen Dienstes erforderlich ist, liegt die Entscheidung über das Zurückbeordern alarmierter Einheiten letztlich beim ausgerückten Einsatzleiter der BF (Staffelführer gehobener Dienst bzw. Führungskraft der Gruppen A-C). 4.4 Zusammenarbeit zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr Während gemeinsamer Einsätze von BF und FF obliegt bei gleichem Dienstgrad generell dem Führer der BF-Einheit die Einsatzleitung. Von dieser Regelung sind die Fahrzeugführer von BF-RTW ausgenommen. 5 Werk- und Betriebsfeuerwehren 5.1 Werkfeuerwehren (WF) Werkfeuerwehren sind in ihren Bereichen eigenständig für den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung und je nach Vereinbarung für den Rettungsdienst verantwortlich. Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr werden in der Regel nur auf Ersuchen der WF oder entsprechend den Vereinbarungen, die vorher mit den Betrieben getroffen wurden, tätig. Für Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen, sind die besonderen Festlegungen zu beachten. 5.2 Einsetzen der Werkfeuerwehren außerhalb ihrer Betriebe Werkfeuerwehren können auch außerhalb ihrer Betriebe eingesetzt werden. Der Einsatz im Stadtgebiet darf die Sicherheit im Betrieb nicht unverhältnismäßig einschränken, andernfalls kann er von der WF abgelehnt werden. Werden von den WF Notrufmeldungen entgegengenommen, deren Einsatzorte außerhalb der Betriebe liegen, sind diese unverzüglich an die FwLtS der Berliner Feuerwehr weiterzuleiten. Mit dem Absetzen dieser Meldungen ist von den WF gleichzeitig bekanntzugeben, ob sie dazu ausrücken oder nicht. 5.3 Betriebsfeuerwehren Betriebs- und Hausfeuerwehren sind öffentlich-rechtlich nicht anerkannte Feuerwehren zum Schutz von Betrieben und sonstigen Einrichtungen. Sie werden außerhalb ihrer Betriebe nicht eingesetzt. 6 Hilfsorganisationen 6.1 RTW der Hilfsorganisationen (RTW-HIO) im Notfallrettungsdienst Seite 15 von 20 Die in den Feuerwachen stationierten RTW-HIO werden zu Notfallrettungsdiensteinsätzen wie RTW der Berliner Feuerwehr eingesetzt. 6.2 Einsatz des Technischen Hilfswerkes und der Hilfsorganisationen in besonderen Fällen Das Technische Hilfswerk (THW) und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsches Rotes Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser- Hilfsdienst (MHD), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie Rettungshundestaffeln können zu Tätigkeiten der Berliner Feuerwehr zur freiwilligen Mithilfe herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderung der privaten Hilfsorganisationen gemäß der Dienstanweisung über die Zusammenarbeit zwischen den privaten Hilfsorganisationen und der Berliner Feuerwehr zu erfolgen hat. 6.2.1 Entscheidung über die Alarmierung Die Entscheidung über die Alarmierung oder die Anforderung des Technischen Hilfswerkes oder der Hilfsorganisationen treffen die Behördenleitung oder der A-Dienst oder der FwLD. Beim Einsatz der Einheiten des Katastrophenschutzes gemäß § 8 KatS-Gesetz trifft die Entscheidung der Leiter der Berliner Feuerwehr oder dessen Vertreter mit Zustimmung des Senators für Inneres. 6.2.2 Benachrichtigung der Hilfsorganisationen Die Anforderungen des THW oder der Hilfsorganisationen erfolgt unter Beachtung der Dienstanweisung Mappe "Einsatzorganisation" über Meldeempfänger. Bleibt die Benachrichtigung über diesen Meldeweg ohne Erfolg, ist die Benachrichtigung fernmündlich durchzuführen. 6.2.3 Bestimmung der Fahrzeuge und Geräte Fahrzeuge und Geräte des Technischen Hilfswerkes und der Hilfsorganisationen, die zum Einsatz kommen sollen, sind durch Absprachen der Führungskräfte abzustimmen und festzulegen. 7 Zusammenarbeit mit dem Wasserrettungsdienst (WRD) Die Zusammenarbeit mit dem WRD erfolgt gemäß der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst vom 24. Juli 1984. 7.1 Besetzung der Wasserrettungsstationen Die Wasserrettungsstationen werden von den in der Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst vereinigten Organisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und Wasserwacht des Deutsches Rotes Kreuzes Seite 16 von 20 während der Badesaison an den Wochenenden und Feiertagen besetzt. Sie sind bestimmten Bereichen zugeordnet und werden von folgenden Einsatzleitstellen geführt: Einsatzleitstelle I (ASB) - Tegeler See/Oberhavel ersatzweise Leitstelle II Einsatzleitstelle II (DLRG) - Spandauer Gemünd/Lieper Bucht ersatzweise Leitstelle III Einsatzleitstelle III (DRK) - Wannsee/Unterhavel ersatzweise Leitstelle II Einsatzleitstelle IV (ASB) - Spree und Seen im Südosten ersatzweise Leitstelle I Die in den einzelnen Bereichen besetzten Einsatzleistellen melden sich an jedem Einsatztag, jeweils bis 10.00 Uhr, bei der FwLtS der Berliner Feuerwehr an. 7.2 Weitergabe von Notrufmeldungen Unabhängig davon, dass Notrufmeldungen über Wasserunfälle entsprechend dem zugeordneten Alarmierungsstichwort gemäß dieser Dienstanweisung mit Einsatzkräften der Feuerwehr zu beschicken sind, hat die FwLtS in den unter Punkt 7.1 genannten Zeiträumen entsprechende Meldungen an die zuständige Einsatzleitstelle weiterzuleiten. Die Alarmierung der im Bereich nächstgelegenen Wasserrettungsstation hat anschließend die angesprochene Einsatzleitstelle durchzuführen. Werden von den Einsatzleitstellen Notrufmeldungen über Wasserunfälle entgegengenommen, so haben sie und die FwLtS sinngemäß zu verfahren. 7.3 Lagemeldung "Situation unter Kontrolle" Wird von den Einsatzleitstellen der WRD bei der Durchgabe einer Notrufmeldung das Stichwort "Situation unter Kontrolle" genannt, sind keine Einsatzkräfte der Feuerwehr zu alarmieren. Erhält die FwLtS diese Information nachträglich, können bereits alarmierte Kräfte zurückbeordert werden. 8 Schlussbestimmung Diese Geschäftsanweisung tritt am 01.10.2000 in Kraft und ersetzt die Dienstanweisung vom 31.08.99. Broemme Beglaubigt Seite 17 von 20 Anlage 3 der Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AO) vom 20.09.2000: Einsatztaktische Ersatz- oder Zusatzgestellung von Einsatzmitteln 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Haupteinsatzmittel Grundsätzlich sind bei Alarmierungsstichworten des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung die dort aufgeführten Fahrzeuge/Einsatzmittel einzusetzen. Sie sind als Haupteinsatzmittel definiert und werden unter Punkt 2 erläutert. 1.2 Ersatzeinsatzmittel (Ersatz-EM) Fahrzeuge/Einsatzmittel, die mit diesen Haupteinsatzmitteln sowohl aus einsatztaktischer Sicht (z.B. Rettungssatz, Sprungpolster, usw.) als auch aus personeller Sicht (Anzahl der Personen und Einsetzbarkeit, z.B. Atemschutz) gleichwertig sind bzw. den Anforderungen genügen, werden als „Ersatz-EM“ bezeichnet . 1.3 Zusatzeinsatzmittel (Zusatz-EM) Fahrzeuge einer Fahrzeuggruppe, die aufgrund ihrer abweichenden einsatztaktischen Beladung oder ihrer personellen Besetzung gegenüber dem Haupteinsatzmittel nicht näherungsweise gleichwertig einsetzbar sind, werden als „Zusatz-EM“ bezeichnet. Sie kommen bei schnellerer Verfügbarkeit gegenüber dem Haupteinsatzmittel zum Einsatz, werden aber durch ein Haupt- bzw. durch ein Ersatz-EM ergänzt. Die Einstufung, ob ein Fahrzeug/Einsatzmittel als Ersatz- oder Zusatz-EM eingestuft wird, ist alarmierungsstichwortabhängig. 2 Fahrzeug/Einsatzmittelgruppen Im Folgenden werden die einzelnen Fahrzeug/Einsatzmittelgruppen mit ihren Haupteinsatzmitteln definiert. 2.1 Löschgruppenfahrzeuge/Drehleiter-Kombination Das taktische Hauptfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe ist für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung das LHF mit DLK. Andere Fahrzeuge dieser Gruppe (z.Zt. die Kombinationen aus LHF und LF mit DLK und DL) werden je nach einsatztaktischer Beladung und personeller Verfügbarkeit als Ersatz- oder Zusatz-EM eingesetzt. Das Einsatzmittel Drehleiter wird nur beim Ausnahmezustand einzeln eingesetzt. 2.2 Löschgruppenfahrzeuge Das taktische Hauptfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe ist für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung das LHF. Die anderen Fahrzeuge dieser Gruppe (z.Zt. LF und LHF-K) werden je nach einsatztaktischer Beladung und personeller Besetzung als Ersatz- oder Zusatz-EM eingesetzt. Abhängig vom Alarmierungsstichwort mit seinen einsatztaktischen und personellen Anforderungen können auch Fahrzeuge aus der Gruppe der Tanklöschfahrzeuge als Ersatz- oder Zusatz-EM eingesetzt werden. TroLF sind als Seite 18 von 20 Sonderfahrzeuge definiert und werden dementsprechend eingesetzt. LF-16-TS sind grundsätzlich nur auf besondere Anforderung und als Zusatz-EM einzusetzen, ausgenommen sind Einsatzaufträge, die ausschließlich der Wasserförderung dienen, bzw. die den Einsatz einer TS erforderlich machen. 2.3 Tanklöschfahrzeuge Das taktische Hauptfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe ist für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung das LHF-TR. Andere Fahrzeuge dieser Gruppe (z.Zt. TLF und LF-TR) werden je nach einsatztaktischer Beladung und personeller Verfügbarkeit als Ersatz- oder Zusatz-EM eingesetzt. Abhängig vom Alarmierungsstichwort mit seinen einsatztaktischen und personellen Anforderungen können auch Fahrzeuge aus der Gruppe der Löschfahrzeuge als Ersatz- oder Zusatz-EM eingesetzt werden. TLF-24-50 und TroTLF sind als Sonderfahrzeuge definiert und werden dementsprechend eingesetzt. 2.4 Rettungsdienstfahrzeuge RTW Das taktische Hauptfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe ist für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung, die den reinen Rettungsdienst betreffen, vorrangig ein RTW der Hilfsorganisationen. Ein RTW der Berliner Feuerwehr ist als Ersatz-EM einzusetzen. Bei Alarmierungsstichworten, die nicht den reinen Rettungsdienst betreffen, ist das taktische Hauptfahrzeug vorrangig ein RTW der Berliner Feuerwehr. Die RTW der Hilfsorganisationen werden je nach Alarmierungsanlass als Ersatz- oder Zusatz-EM eingesetzt. Zu allen Tätigkeiten, zu denen ein RTW-HIO oder RTW gemäß Ausrückeordnung einzusetzen ist, wird, wenn kein RTW-HIO oder RTW der zuständigen Feuerwache zur Verfügung steht, grundsätzlich ein Fahrzeug aus der Gruppe der Tanklösch- bzw. Löschfahrzeuge als Zusatz-EM alarmiert. Von dieser Vorgabe kann in begründeten Fällen abgewichen werden, wenn das Eintreffen der Zusatzgestellung auf der Einsatzstelle nicht vor dem gleichzeitig alarmierten RTW-HIO bzw. RTW zu erwarten ist. NAW Das taktische Hauptfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe ist für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung der NAW. Andere Fahrzeuge dieser Gruppe (z.Zt. NEF und RTH) werden grundsätzlich als Ersatz-EM eingesetzt. Grundsätzlich ist zu allen Notarztwageneinsätzen gleichzeitig ein RTW-HIO bzw. RTW zu alarmieren. Von dieser Vorgabe kann in begründeten Fällen abgewichen werden, wenn das Eintreffen der RTW-HIO bzw. RTW auf der Einsatzstelle nicht vor dem gleichzeitig alarmierten NAW zu erwarten ist. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für das Einsatzmittel NAW, beim Einsatz von NEF und RTH ist immer ein RTW-HIO bzw. RTW zu alarmieren. Für den RTW-HIO bzw. RTW gilt die o.a. Regelung für die Alarmierung von Zu-satz-EM. 2.5 Krankentransportfahrzeuge Das taktische Hauptfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe ist für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung der KTW. Der KTW kann bei Nichtverfügbarkeit durch einen RTW-HIO bzw. RTW ersetzt werden. Seite 19 von 20 2.6 Sondereinheiten Sondereinheiten (z.B. Abrollbehälterfahrzeuge, Gerätewagen, Kranwagen, usw.) werden für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung nach Bedarf eingesetzt. Fahrzeuge oder Einsatzmittel, die den einsatztaktischen Anforderungen entsprechen (z.B. SW und AB-Schlauch) werden je nach einsatztaktischer Beladung und personeller Verfügbarkeit als Ersatz- oder Zusatz-EM eingesetzt. Das KLEF wird bei Nichtverfügbarkeit durch ein Fahrzeug der Gruppe der Tanklöschfahrzeuge oder der Löschfahrzeuge ersetzt. Bei der Alarmierung von Sonderfahrzeugen (außer KLEF) wird grundsätzlich ein Einsatzleiter der Gruppe C alarmiert. 2.7 Führungskräfte Die taktischen Hauptfahrzeuge dieser Fahrzeuggruppe sind für alle Alarmierungsstichworte des Anhangs 1 dieser Geschäftsanweisung die ELW1-C, die ELW1-B und der ELW1-A. Führungskräfte werden gemäß den Festlegungen der Anhänge 1 und 2 dieser Geschäftsanweisung eingesetzt. Entsprechend ihrer einsatztaktischen Wertigkeit können Führungskräfte von „oben“ nach „unten“ ersetzt werden. Zu Einsätzen, zu denen ein Staffelführer des gehobenen Dienstes erforderlich ist, kann daher grundsätzlich auf eine Ersatz- bzw. Zusatzgestellung verzichtet werden, wenn eine Führungskraft der Gruppen A-C entsandt wurde. Ist bei Alarmierungsstichworten, bei denen eine Führungskraft der Gruppen A-C mit Sonderrechten ausrückt, die zu erwartende Eintreffzeit einer einsatztaktisch betrachtet nächsthöherwertigeren Führungskraft gegenüber der erforderlichen deutlich kürzer, so ist sie grundsätzlich als Ersatz- bzw. Zusatz-EM zu alarmieren (bei absehbar längerer Einsatzeinbindung ist die als Ersatz-EM ausgerückte Führungskraft grundsätzlich durch eine eigentlich zuständige Führungskraft abzulösen). Seite 20 von 20 Anlage 4 der Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AO) vom 20.09.2000 Rettungsdienst für Hornissen - Hummeln - Wildbienen Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hornissen, Hummeln und Wildbienen ebenso wie ihre Eier, Larven, Puppen und Nester nicht beschädigt, verletzt, gefangen oder getötet werden. Die vorsätzliche oder mutwillige Beschädigung von Nestern wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Deutsche Mark belegt werden. In einer Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie (LPD vom 15. Mai 1996) wird erklärt, daß die Giftwirkung für den Menschen genauso wenig gefährlich ist, wie der Stich einer Honigbiene oder Wespe. Auch bedeuten die Sandbiene und Feldwespe keinerlei Gefährdung, selbst im Kindergartenbereich. Wer sich dennoch bedroht fühlt, allergisch auf Insektenstiche reagiert oder zu Paniken neigt, sollte sich mit den folgenden Einrichtungen, die den Rettungsdienst für Hornissen, Hummeln und Wildbienen bilden, in Verbindung setzen. Hier werden Anrufer von Fachleuten beraten, und das kostenlose Umsetzen der Nester kann vereinbart werden. Tel.: Fax: Ökolaube 605 68 39 2615277 Naturschutzstation Malchow 965 35 15 9650737 Naturschutzstation Ökowerk 300 00 50 300 005 15 Da die Berliner Feuerwehr weder über die erforderlichen Fachkenntnisse noch über die geeigneten Techniken für die Rettung derartig geschützter Tiere verfügt, ist bei diesen Meldungen grundsätzlich auf die o. g. Dienste zu verweisen.