Drucksache 18 / 19 084 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Krankenstand bei der Polizei Berlin II und Antwort vom 17. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19084 vom 2. Juni 2019 über Krankenstand bei der Polizei Berlin II ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage beinhaltet einen Antrag auf Akteneinsicht nach Artikel 45 Absatz 2 der Verfassung von Berlin. Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen und wird durch die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport bearbeitet werden. Wie dem Fragesteller bereits anlässlich der Beantwortung seiner Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/17544 mitgeteilt worden ist, sollten Akteneinsichtsanträge aus Sicht des Senats wie bisher üblich gesondert gestellt und nicht in den Fragetext von Schriftlichen Anfragen aufgenommen werden, um insbesondere angesichts der Veröffentlichung der Antworten eine durchgängige Kohärenz von Fragen und Antworten zu wahren. 1. Trifft es zu, dass nach einer gegenwärtig gültigen Weisung – seit wann genau? - der Krankenstand bei der Polizei in allen Gliederungseinheiten gesondert tagesaktuell erfasst wird? Falls nein, für welche Gliederungseinheiten der Polizei wird dieser erfasst? 2. Welcher Krankenstand (gesamt) in absoluten und relativen Zahlen bestand nach diesen Meldungen zum 01.04.2010 sowie dem jeweiligen 01.04. der Folgejahre, einschließlich des 01.04.2019? (Bitte sowohl für Beamte inkl. Vollzugsangestellte und Angestellte, gegliedert nach Abschnitten, Direktionen , dort auch nach Organisationseinheiten, also e.g. „Dir 1 K 24 ZentraB“ oder „Dir 1 St 2“, LKA nach Abteilungen und Kommissariaten und Polizeipräsident. Insgesamt bitte wie aufgemeldet vollständig analog dem Organigramm der Polizei Berlin zum Stand November 2018 (e.g. auch „PA FB I, 24. EHu, Justitiariat etc.) 3. Sollten für einzelne Organisationseinheiten diese Daten nicht vorliegen, für welche genau und aus welchem Grunde liegen diese nicht vor? 4. Wie viele der Kranken (gegliedert nach der Frage zu 2) waren zum jeweiligen Stichtag mehr als drei Tage krank, wie viele mehr als 90 Tage? Seite 2 von 2 Zu 1. bis 4.: Zu den Fragestellungen 1 bis 4 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18709 verwiesen. 5. Welche Stellen beim Senat - inklusive nachgelagerter Behörden - waren wann genau zwischen Eingang der Anfrage 18/18709 beim Senat an jeweils welchem Tag mit der Erstellung der Antwort befasst? Zu 5.: Die erbetenen Informationen sind dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung im Bereich des Regierungshandelns zuzurechnen und nach Abwägung zwischen dem Schutz der funktionsnotwendigen freien und offenen Willensbildung innerhalb des Senats und dem parlamentarischen Informationsinteresse von der Beantwortung ausgenommen. 6. Wie erklärt der Senat die ausdrückliche Verneinung auf die Frage zu 1) in der Anfrage 18/18709 vor dem Hintergrund der Aussage des Sprechers der Gewerkschaft der Polizei? Zu 6.: Die Frage wurde vollständig und zutreffend beantwortet. Darüber hinaus werden nach einer Dienstvereinbarung mit den Beschäftigtenvertretungen der Polizei Berlin zur Evaluation der neuen Arbeitszeitregelungen in den Abschnittskommissariaten sowie des Tourenmodells im Berliner Modell (BMO) spezifische Krankenstandsdaten in anonymisierter Form für Personengruppen größer als acht Personen erhoben, die ausschließlich ausgewählten Leitungskräften als Führungsinformation zur Verfügung gestellt und nicht veröffentlicht werden. Berlin, den 17. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport