Drucksache 18 / 19 777 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Wohnungsneubau im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung seit Einführung (II) und Antwort vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19777 vom 04. Juni 2019 über Wohnungsneubau im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung seit Einführung (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen mit Belegungsbindung konnten seit Einführung der kooperativen Baulandentwicklung dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt werden? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten, genossenschaftlichen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften) Antwort zu 1. Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung wurde am 28. August 2014 eingeführt. Da die Erhebung geförderter Wohnungen nach Kalenderjahren erfolgt, werden die Zahlen seit dem Jahr 2014 angegeben. Die Bezirksaufschlüsselung sowie die Aufschlüsselung nach Bauherrengruppe kann nachstehender Tabelle entnommen werden. 2 Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frage 2: Wie hoch ist die Anzahl der Wohnungen, bei denen seit Einführung der kooperativen Baulandentwicklung die Belegungsbindung entfallen ist? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten, genossenschaftlichen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften) Antwort zu 2: Die Anzahl der Wohnungen, für die seit dem 01.01.2014 die Belegungsbindung entfallen ist, beträgt für Berlin insgesamt 39.659 Wohnungen, darunter 36.225 Mietwohnungen. Eine differenzierte Aufschlüsselung kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Bezirk Sozialwohnungen mit Belegungsende 01.01.2014-30.04.2019 Insgesamt Eigentumswohungen Mietwohnungen Wohnungsbaugesellschaften Genossenschaften private Eigentümer Mitte 3.292 80 413 253 2.546 Friedrichshain-Kreuzberg 2.357 0 1.094 0 1.263 Pankow 2.260 199 0 0 2.061 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.118 102 183 0 833 Spandau 6.954 470 2.343 248 3.893 Steglitz-Zehlendorf 2.427 331 81 253 1.762 Tempelhof-Schöneberg 5.628 392 2.415 1.176 1.645 Neukölln 8.726 547 1.072 329 6.778 Treptow-Köpenick 362 356 0 0 6 Marzahn-Hellersdorf 369 349 1 0 19 Lichtenberg 974 145 0 16 813 Reinickendorf 5.192 463 3.852 306 571 Berlin insgesamt 39.659 3.434 11.454 2.581 22.190 Quelle: Wohnungskataster der bezirklichen Wohnungsämter Insgesamt landeseigene Wohnnungsbaugesellschaften Genossenschaften Private Eigentümer Mitte 308 308 0 0 Friedrichshain-Kreuzberg 170 170 0 0 Pankow 222 222 0 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 0 0 Spandau 275 275 0 0 Steglitz-Zehlendorf 23 23 0 0 Tempelhof-Schöneberg 127 82 0 45 Neukölln 57 57 0 0 Treptow-Köpenick 317 317 0 0 Marzahn-Hellersdorf 98 98 0 0 Lichtenberg 297 297 0 0 Reinickendorf 39 39 0 0 Berlin insgesamt 1.933 1.888 0 45 Fertigstellung geförderter Wohnungen seit 2014 Bezirk 3 Frage 3: Wie viele Wohnungen werden bis 2025 voraussichtlich ihre Belegungsbindung verlieren? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten, genossenschaftlichen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften) Antwort zu 3: Die Anzahl der Wohnungen, die bis einschließlich 31.12.2025 voraussichtlich ihre Belegungsbindung verlieren werden, können nachstehender Tabelle entnommen werden. Bezirk Sozialwohnungen mit Belegungsende 01.05.2019-31.12.2025 Insgesamt Eigentumswohungen Mietwohnungen Wohnungsbaugesellschaften Genossenschaften private Eigentümer Mitte 3.905 2 1.085 695 2.123 Friedrichshain-Kreuzberg 3.568 4 2.277 0 1.287 Pankow 455 397 14 0 44 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.170 34 1.313 18 1.805 Spandau 3.299 218 1.621 45 1.415 Steglitz-Zehlendorf 1.901 68 356 60 1.417 Tempelhof-Schöneberg 4.536 78 1.532 609 2.317 Neukölln 5.164 156 1.462 728 2.818 Treptow-Köpenick 341 341 0 0 0 Marzahn-Hellersdorf 324 324 0 0 0 Lichtenberg 75 71 0 0 4 Reinickendorf 1.136 131 306 128 571 Berlin insgesamt 27.874 1.824 9.966 2.283 13.801 Quelle: Wohnungskataster der bezirklichen Wohnungsämter Frage 4: Wie viele Wohnungen ohne Belegungsbindung konnten seit Einführung der kooperativen Baulandentwicklung dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt werden? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten, genossenschaftlichen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften) Antwort zu 4: Die Anzahl der Wohnungen, die ohne Belegungsbindung in den Jahren 2014 bis 2018 dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten, lag für Berlin insgesamt bei 63.322 Wohnungen. Die Differenzierung nach Bezirken und Bauherrn stellt sich wie folgt dar: 4 Bezirk Wohnungsfertigstellungen in den Jahren 2014-2018 Insgesamt öffentliche Bauherrn Wohnungsunternehmen und sonstige Unternehmen private Haushalte Organisationen Mitte 9.066 446 7.862 579 179 Friedrichshain-Kreuzberg 6.890 78 6.034 576 202 Pankow 9.223 1.053 6.223 1.700 247 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.607 -6 3.173 399 41 Spandau 2.539 65 1.858 554 62 Steglitz-Zehlendorf 3.286 206 2.410 572 98 Tempelhof-Schöneberg 1.754 91 1.220 417 26 Neukölln 2.380 351 1.226 799 4 Treptow-Köpenick 10.020 414 7.680 1.558 368 Marzahn-Hellersdorf 4.804 990 2.161 1.594 59 Lichtenberg 7.747 1.121 5.522 608 496 Reinickendorf 2.006 297 1.045 633 31 Berlin insgesamt 63.322 5.106 46.414 9.989 1.813 Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Investitionsbank Berlin Als öffentliche Bauherren gelten Kommunen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Bund und Land. Dies sind Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen Kommune, Land oder Bund mit mehr als 50 % Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt sind. Zu den Wohnungsunternehmen zählen alle Unternehmen, die Wohngebäude errichten lassen, um die Wohnungen zu vermieten oder zu verkaufen. Als sonstige Unternehmen gelten alle Unternehmen, die keine Wohnungsunternehmen oder Immobilienfonds sind. Zu ihnen zählen u. a. die Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes (Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe), des Handels, des Kredit- und Versicherungsgewerbes, des Verkehrs, der Nachrichtenübermittlung und des Dienstleistungsbereichs. Private Haushalte sind alle natürlichen Personen und Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Organisationen ohne Erwerbszweck sind Vereine, Verbände und andere Zusammenschlüsse, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, oder der Förderung bestimmter Interessen ihrer Mitglieder bzw. anderer Gruppen dienen. Nachrichtlich: Zur Bautätigkeit der Berliner Wohnungsgenossenschaften können aus der amtlichen Statistik keine Daten ausgewertet werde, da diese Unternehmen in die ‚privaten Bauherren‘ mit eingehen. Daher sind nur Daten von Genossenschaften verfügbar, die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sind und Rückmeldungen für dessen Jahresstatistiken gegeben haben. 5 Demnach wurden in diesen Genossenschaften in den Jahren 2014 bis 2017 (für 2018 liegen noch keine Angaben vor) folgende Wohnungen fertiggestellt: 2014: 636 Wohnungen 2015: 654 Wohnungen 2016: 632 Wohnungen 2017: 594 Wohnungen Frage 5: Wie viele Wohnungen konnten dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt werden, bei denen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die kooperative Baulandentwicklung nicht angewandt werden konnte? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken sowie nach privaten, genossenschaftlichen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften) Antwort zu 5: Seit 2014 wurden 64.987 Wohnungen fertig gestellt darunter 6.726 Wohnungen durch öffentliche Bauherrn, 46.459 Wohnungen durch Wohnungsunternehmen und sonstige Unternehmen, 9.989 Wohnungen durch private Haushalte sowie 1.813 Wohnungen durch Organisationen ohne Erwerbszweck. Hinsichtlich der Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung liegen keine entsprechenden differenzierten Daten vor. Berlin, den 21.06.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen