Drucksache 18 / 19 779 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Berlins Beteiligung am Projekt „Languste“ und Antwort vom 19. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19779 vom 04.06.2019 über Berlins Beteiligung am Projekt „Languste“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flurstücke gibt es in Berlin? Wie viele sind bereits digitalisiert? Zu 1. In Berlin existieren mit Stand vom 3. Juni 2019 insgesamt 402.678 Flurstücke. Seit dem 1. Dezember 2015 werden die Daten des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Diese Flurstücke liegen zu 100 % in digitaler Form in ALKIS vor. 2. Sind die Berliner Grundbuchblätter vollständig digitalisiert? Falls nein, wie viele Grundblätter fehlen und warum fand eine Digitalisierung noch nicht statt (bitte Auflistung nach Bezirken und in %)? Zu 2. Ja, die Grundbuchblätter sind vollständig digitalisiert. 3. Sind den Grundbuch- und Katasterämtern Berlins die Adressen aller Immobilieneigentümer bekannt ? Wenn nein, wie viele sind nicht bekannt (in Zahlen und prozentual)? Zu 3. Alle bzw. aktuelle Eigentümeradressen liegen den Grundbuchämtern nicht immer vor. Über die genaue Anzahl unbekannter bzw. veralteter Anschriften kann keine Aussage getroffen werden. Es besteht für den Eigentümer (oder auch einem sonstigen Berechtigten am Grundstück) keine gesetzliche Verpflichtung, dem Grundbuchamt eine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Im Liegenschaftskataster werden die Anschriften der Eigentümer von Flurstücken nachrichtlich vom Grundbuch übernommen . Der rechtssichere Nachweis erfolgt in der Anwendung ALKIS jedoch nicht. 4. Wie beteiligt sich das Land Berlin am Aufbau der Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank „LANGUSTE“, die das Land Hessen entwickelt? Welche Kosten sind damit für das Land Berlin verbunden Zu 4. Die Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank „LANGUSTE“ wird im Rahmen des KONSENS-Verbundes (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung - bundesweites Steuerfachverfahren) entwickelt. Berlin beteiligt sich auf- 2/2 grund des KONSENS-Vertrages und des KONSENS-Gesetzes am Gesamtprojekt KONSENS. Die insgesamt entstehenden Kosten werden voraussichtlich nach den dortigen Maßgaben verteilt werden. 5. Welchen Datenumfang hat Berlin an die Datenbank „Languste“ bisher übermittelt? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Zu 5. Eine Datenübermittlung ist noch nicht möglich, da nach derzeitigem Planungsstand die Datenbank „LANGUSTE“ voraussichtlich zum 30. Juni 2021 fertiggestellt wird. 6. Kann das Land Berlin eine fristgerechte und vollständige Datenübermittlung an „LANGUSTE“ gewährleisten ? Zu 6. Da „LANGUSTE“ erst im Jahr 2021 fertiggestellt sein soll, können derzeit noch keine Aussagen dazu getroffen werden. 7. Wie wird der Datenschutz gewährleistet? Zu 7. Der Datenschutz wird in der Anwendung „LANGUSTE“ gewährleistet bzw. gewährleitstet werden. Berlin, den 19.06.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen