Drucksache 18 / 19 780 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 03. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Bergmannstraße – Grüne Kreise und StVO - Teil 2 und Antwort vom 19. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19780 vom 03. Juni 2019 über Bergmannstraße – Grüne Kreise und StVO – Teil 2 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin um Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 7 gebeten. Eine Antwort des Bezirksamtes erfolgte nicht rechtzeitig. Vorbemerkung des Abgeordneten: Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Schriftliche Anfrage Nr. 18/18893. Aus Ihrer Antwort ergeben sich für mich allerdings weitere Fragen: Frage 1: Nochmals zur Klärung: Verstehe ich es richtig, dass die grünen Punkte bzw. Kreise in der Bergmannstraße nicht auf der Grundlage der StVO / VwV-StVO / RMS (Richtlinie zur Markierung von Straßen) von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurden, sondern die Straßenbaubehörde die Maßnahme mit Verweis auf den Paragrafen 7 des Berliner Straßengesetzes als Ermächtigungsgrundlage zu verantworten hat? Frage 2: Welche Regelungen im § 7 BerlStrG im Einzelnen ermächtigen die Behörde, besagte nichtamtliche Farbgebung auf die Fahrbahn aufzubringen? 2 Frage 3: Ergänzend zu 2.: Falls man eine besondere Gefahrenlage für "im Straßenverkehr besonders gefährdete Personen" festgestellt haben sollte (§7 (2) Satz 3), weshalb hat man dann nicht das in den RMS dargestellte Fußgängersymbol benutzt? Überhaupt, weshalb hat man nicht entsprechend VwV-StVO zu den §§ 39-43 IV. 1. und 7. verfahren, um auf eine nicht zu beseitigende besondere Gefahrenlage aufmerksam zu machen und gibt es die in der Bergmannstraße überhaupt? Frage 4: In der Antwort auf meine Frage 2c (Anfrage 18/18893) verneint der Senat kategorisch, dass ausufernde Dekorationen auf der Fahrbahn erlaubt werden könnten, in der Antwort auf meine Frage 2b stellt der Senat individuelle nichtamtliche Markierungswünsche von Bürgern jedoch nur unter den Vorbehalt der Nachprüfung bezüglich des § 33 (2) StVO; der lediglich auf Verwechslungsgefahr und Wirkungsminderung bezüglich Verkehrszeichen abzielt, die bestimmt dann nicht besteht, wenn man beispielsweise Blumen auf die Fahrbahn aufmalt. Ich frage daher: Wäre es nicht besser, der Senat verböte mittels einer Ausführungsvorschrift o.dgl. solche nichtamtlichen Markierungen, Symbole und Schriftzeichen, die den von StVO / VwV-StVO und RMS gesetzten Rahmen sprengen? Frage 5: Gibt es für das verwendete Farbsystem eine Prüfbescheinigung und Freigabe der BASt, wenn nicht, wenigstens von anderen anerkannten Prüfstellen? Welche Werte werden für das aufgebrachte Material laut Datenblatt erreicht bzw. vom Hersteller oder Applikator garantiert (bitte der Antwort beifügen) für: - Schichtdicke - Farbort - Griffigkeit - Verkehrsklasse (Haltbarkeit) - Neigung zu Rißbildung, Abplatzungen, Blasen - Umweltverträglichkeit (insbesondere Schadstoffe) - Beständigkeit gegen Alterung und Frost und Frost/Tauwechsel, Tausalz, Kraftstoffe - Lichtbeständigkeit des Materials und des Farbortes Frage 6: Wurde insbesondere die Griffigkeit nach Abschluss der Arbeiten nachgemessen? a) Wenn Ja, entspricht die Fahrbahngriffigkeit nach dem Aufbringen der Markierungen noch den Vorgaben der BASt? (Bitte die Werte von vor und nach Aufbringung der Markierungen angeben) Wenn nicht auf die Griffigkeit geprüft wurde, weshalb nicht? Frage 7: Inwieweit hat sich die Unfallsituation infolge der nichtamtlichen Markierung verbessert? Antwort zu 1 bis 7: Eine Beantwortung der Fragen kann aufgrund der nicht rechtzeitig eingetroffenen Rückmeldung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg nicht erfolgen. Frage 8: Wie viele und welche Unfälle geschahen in den letzten drei Jahren vor der Maßnahme an exakt den Stellen, an denen nun die grünen Markierungen aufgebracht wurden, wie viele danach? 3 Antwort zu 8: Nach polizeilichen Informationen wurden die Markierungsarbeiten am 24. April 2019 abgeschlossen. Die Zahlen der jeweiligen Verkehrsunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Für die Verkehrsknotenpunkte in der Bergmannstraße, welche eine farbliche Markierung durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erhielten, sind aus der nachfolgenden Abbildung die Unfallzahlen vom 24. April 2016 bis 23. April 2019 sowie ab dem 24. April 2019 bis 30. April 2019 zu entnehmen. Unfall Anzahl vom 24.04.2016 - 23.04.2019 Unfallkategorie Knoten und Streckenabschnitte im Bereich der Begegnungszone Unfall mit Schwerverletzten Unfall mit Leichtverletzten Unfall mit sonstigen Sachschaden Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschen der Mittel Gesamt Zwischen Am Tempelhofer Berg und Nostitzstraße. 1 4 77 82 Zwischen Nostitzstraße und Solmsstraße 3 28 31 Am Tempelhofer Berg/ Bergmannstraße 2 16 18 Bergmannstraße/ Nostitzstraße 1 12 13 Bergmannstraße/ Schenkendorfstraße 3 3 Bergmannstraße/ Solmsstraße 3 6 1 10 Gesamt 1 13 142 1 157 Unfall Anzahl ab dem 24.04.2019 - 30.04.2019 Unfallkategorie Knoten und Streckenabschnitte im Bereich der Begegnungszone Unfall mit Schwerverletzten Unfall mit Leichtverletzten Unfall mit sonstigen Sachschaden Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschen der Mittel Gesamt Zwischen Am Tempelhofer Berg und Nostitzstraße 1 1 Zwischen Nostitzstraße und Solmsstraße Zwischen Schenkendorfstraße und Zossener Straße Am Tempelhofer Berg/ Bergmannstraße Bergmannstraße/ Nostitzstraße Bergmannstraße/ Schenkendorfstraße Bergmannstraße/ Solmsstraße Gesamt 1 1 4 Bei der Datenerfassung der erfolgten Verkehrsunfälle ist immer ein Verzögerungszeitraum von vier bis sechs Wochen zu konstatieren. Valide Verkehrsunfalldaten sind somit derzeit bis zum 30. April 2019 vorhanden. Die Verkehrsunfälle sind in die Unfallkategorien Unfall mit Schwerverletzten, Unfall mit Leichtverletzten, Unfall mit sonstigem Sachschaden sowie Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel differenziert dargestellt. Berlin, den 18.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz