Drucksache 18 / 19 782 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 29. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Erfahrungsstufen der Bundeswehr bei Übernahme in den Berliner Polizeivollzugsdienst übernehmen und Antwort vom 19. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19782 vom 29. Mai 2019 über Erfahrungsstufen der Bundeswehr bei Übernahme in den Berliner Polizeivollzugsdienst übernehmen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele ehemalige Bundeswehrsoldaten waren jeweils zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.05.2019 im Berliner Polizeivollzugsdienst tätig? (Erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei) Zu 1.: Über frühere Arbeitgeber bzw. Dienstherrn der Dienstkräfte der Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erhebung durch die Polizei Berlin. 2. Wie viele ehemalige Bundeswehrsoldaten haben sich jeweils zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.05.2019 für die Einstellung im Berliner Polizeivollzugsdienst beworben (erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei)? Wie viele davon vergeblich? 3. In wie vielen Fällen war das Alter der Bewerber Grund für die vergebliche Bewerbung? Zu 2. und 3.: Entsprechende Daten liegen erst ab dem Jahr 2011 vor und sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bewerbungen Soldaten auf Zeit davon im Bewerbungsverfahren ausgeschieden davon wegen des Alters mittlerer Dienst Schutzpolizei 6215 5839 610 gehobener Dienst Schutzpolizei 948 843 60 gehobener Dienst Kriminalpolizei 1309 1254 100 gesamt 8472 7936 770 Datenquelle: Bewerbungsdatenbank, Stand: 06.06.2019 Seite 2 von 3 Diese Statistik bezieht sich allein auf Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit. Wehrdienstleistende sind nicht erfasst. Die Statistik berücksichtigt ferner nicht, ob der Soldat oder die Soldatin sich aus dem aktiven Dienst heraus beworben hat oder die Dienstzeit länger zurücklag. Für Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit sind zudem die begünstigenden Ausnahmeregelungen zum Höchstalter gemäß § 32 Abs. 3 des Gesetzes über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz – LfbG) i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (SVG) von Bedeutung. 4. Sofern Bewerbungen erfolgreich waren und zu Einstellungen führten: Nach welchen Kriterien werden Erfahrungsstufen, die bei der Bundeswehr erreicht wurden, bei der Übernahme in den Polizeivollzugsdienst berücksichtigt und wo ist dies gesetzlich geregelt? (Erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei) 5. Wo ist die Übernahme der Erfahrungsstufen, die bei der Bundeswehr erworben wurden für den Polizeivollzugsdienst geregelt? (Erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei) 6. In wie vielen Fällen wurden bei den jeweils Betroffenen seit dem 01.01.2010 bis zum Zeitpunktder Beantwortung der Anfrage die jeweils bei der Bundeswehr erreichten Erfahrungsstufen vollständig bei Einstellung/Übernahme in den Polizeivollzugsdienst übernommen? (Erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei ) 7. In wie vielen Fällen wurden bei den jeweils Betroffenen seit dem 01.01.2010 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage die jeweils bei der Bundeswehr erreichten Erfahrungsstufen nur teilweise bei Einstellung/Übernahme in den Polizeivollzugs-dienst übernommen und was waren jeweils die Gründe dafür? (Erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei) 8. In wie vielen Fällen wurden bei den jeweils Betroffenen seit dem 01.01.2010 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage die jeweils bei der Bundeswehr erreichten Erfahrungsstufen gar nicht bei Einstellung/Übernahme in den Polizeivollzugsdienst übernommen und was waren jeweils die Gründe dafür? (Erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei) Zu 4. bis 8.: Gemäß § 27 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) wird nach der ersten Ernennung mit dem Anspruch auf Dienstbezüge ein Grundgehalt der Stufe 1 (Anfangsstufe) der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt. Die Festsetzung einer anderen Stufe erfolgt abweichend von diesem Grundsatz, wenn Zeiten nach § 28 Absatz 1 als Erfahrungszeiten anerkannt werden. Nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 BBesG BE werden Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 BBesG BE) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden anerkannt . Da es im Landesrecht keine mit dem Bundesrecht vergleichbare Spezialnorm für ehemalige Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit sowie ehemalige Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten gibt, ist hier die allgemeine Regelung der Nummer 1 anzuwenden . Die Zeiten als Soldatin oder Soldat auf Zeit sind somit nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 BBesG BE in vollem Umfang anzuerkennen, wenn es sich um eine gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit gehandelt hat. Eine Berücksichtigung der Erfahrungsstufen von ehemaligen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bei der Bundeswehr erreicht wurden, sieht das BBesG BE bei der Übernahme in den Dienst des Landes Berlin und damit auch in den Polizeivollzugsdienst nicht vor. Seite 3 von 3 9. Wie oft kam es seit dem 01.01.2010 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage jeweils bei ehemaligen Bundeswehrsoldaten, die in den Polizeivollzugsdienst eingestellt wurden im Zusammenhang mit der Übernahme von bei der Bundeswehr erworbenen Erfahrungsstufen zu Widerspruchsverfahren oder Klagen und wie endeten die Verfahren jeweils? (Erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenem Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei) Zu 9.: Dazu erfolgt keine statistische Erhebung durch die Polizei Berlin. 10. Beabsichtigt der Senat, das Verfahren bezüglich der Übernahme der bei der Bundeswehr erworbenen Erfahrungsstufen bei ehemaligen Bundeswehrsoldaten die in den Polizeivollzugsdienst eingestellt/übernommen werden zu überarbeiten (erbitte zudem gesonderte Darstellung nach mittlerem und gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei)? Wenn ja: wann und in welchem Umfang? Wenn nein: warum nicht? Zu 10.: Im Rahmen der bisherigen Überlegungen zur Steigerung der Attraktivität des Polizeivollzugsdienstes für Bewerberinnen und Bewerber wurde der hier in Rede stehende Vorschlag noch nicht auf Wirksamkeit und mögliche Auswirkungen geprüft. Berlin, den 19. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport