Drucksache 18 / 19 784 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 03. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Meisterpflicht in Berlin – Bilanz und Aussicht und Antwort vom 17. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19784 vom 03. Juni 2019 über Meisterpflicht in Berlin – Bilanz und Aussicht ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Handwerkskammer Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die bei der Beantwortung berücksichtigt worden ist. 1. Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden in Berlin in den a) von der Meisterpflicht befreiten Berufen und den b) weiterhin der Meisterpflicht unterliegenden Berufen entwickelt? (Bitte jährlich seit 2004 nach Gewerken aufschlüsseln). Zu 1.: Die Entwicklung der Ausbildungszahlen der von der Meisterpflicht befreiten bzw. der Meisterpflicht weiterhin unterliegenden Berufe ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe in Berlin in den a) von der Meisterpflicht befreiten Berufen und den b) weiterhin der Meisterpflicht unterliegenden Berufen entwickelt? (Bitte jährlich seit 2004 nach Gewerken aufschlüsseln). Zu 2.: Die Anzahl der Berliner Unternehmen wird im Rahmen der statistischen Handwerkszählung ermittelt. Die Entwicklung der Berliner Handwerksunternehmen ist zuletzt im „Berliner Handwerk in Zahlen 2018 Entwicklung des Betriebsbestandes“ veröffentlicht worden. https://www.hwkberlin .de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Zahlen_Daten_Statistik/Betriebsbestand/Handwerk_in_Zahlen- 2018.pdf 2 3. Wie hat sich die Anzahl der Soloselbstständigen in Berlin in den a) von der Meisterpflicht befreiten Berufen und den b) weiterhin der Meisterpflicht unterliegenden Berufen entwickelt? (Bitte jährlich seit 2004 nach Gewerken aufschlüsseln). Zu 3.: Soloselbstständige werden von der Berliner Handwerkskammer statistisch nicht erfasst , so dass dem Senat hierzu keine Zahlen vorliegen. 4. Der Bundesrat hat mehrheitlich die Wiedereinführung der Meisterpflicht beschlossen. Teilt der Senat die Einschätzung, dass mit einer Umsetzung dieses Beschlusses die Qualität sowohl im Interesse der Betriebe als auch zum Nutzen der Verbraucher gestärkt wird? Falls nein, warum nicht? 5. Teilt der Senat die Einschätzung, dass damit wieder mehr Auszubildende gewonnen werden können und die Anzahl der Scheinselbstständigen in diesem Bereich zurückgeführt werden kann? Falls nein, warum nicht? 6. Inwiefern unterstützt der Senat die Umsetzung des Beschlusses zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ? Zu 4. - 6: Der angesprochene Bundesratsbeschluss zur "Wiedereinführung der Meisterpflicht" bezieht sich auf "einzelne zulassungsfreie Gewerke", die allerdings nicht konkret aufgeführt werden, und nicht auf eine vollumfängliche Wiedereinführung der Meisterpflicht . Unabhängig von diesem Beschluss gibt es eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene , die sich mit genau diesem Thema beschäftigt, so dass eine Umsetzung des Bundesratsbeschlusses derzeit gesichert erscheint und weitere Unterstützungsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Die Meisterqualifikation umfasst die notwendigen Kenntnisse, um einen Handwerksbetrieb erfolgreich leiten zu können. Hierzu gehören auch die erforderlichen berufsund arbeitspädagogischen Kenntnisse. Die Meisterausbildung ist damit wichtiger Bestandteil des dualen Ausbildungssystems. Der Senat hält die Meisterqualifikation für ein Qualitätsmerkmal, das auch zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher wirkt, und fördert dies mit Instrumenten wie "MeisterBAföG" und "Meistergründungsprämie ". Nach den bisherigen Angaben der Bundesregierung verfügt diese nicht über Erkenntnisse , wonach die Qualität der Handwerksleistungen in den Handwerken der Anlage B 1 nachgelassen hat. Vor diesem Hintergrund sieht auch der Senat keine hinreichende Datengrundlage, um die Folgen einer eventuellen "Wiedereinführung der Meisterpflicht" zutreffend abschätzen zu können. Dies gilt sowohl für die Auswirkungen auf die Ausbildung als auch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem steht die Wiedereinführung unter dem Vorbehalt des rechtlich Möglichen, da sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Einschränkungen zu beachten sind. Auch in rechtlicher Hinsicht kann daher derzeit keine abschließende Einschätzung erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Anhörung am 04. und 05.06.2019 den Gewerken der Anlage B1 die Möglichkeit gegeben, im Rahmen von 3 Stellungnahmen ihre Sicht auf die aufgeworfenen Rechts- und Sachfragen darzulegen . Es ist davon auszugehen, dass Ergebnisse der Anhörung veröffentlicht bzw. in die Tätigkeit der einschlägigen Arbeitsgruppen einfließen werden. Berlin, den 17. Juni 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Tomkie Text-Box Anlage 1