Drucksache 18 / 19 785 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) zum Thema: Engagementförderung von Unternehmen und Antwort vom 18. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 785 vom 04. Juni 2019 über Engagementförderung von Unternehmen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 07. Mai 2018 berichtete Frau Staatssekretärin Chebli im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, dass sie mit Experten erörtern möchte, wie Unternehmen das Ehrenamt noch besser fördern können – wann fanden diese Gespräche mit welchen Experten statt und wann werden die nächsten Gesprächen stattfinden? 2. Welche Erkenntnisse konnten bisher aus den Expertengesprächen gewonnen werden? 3. Welche Maßnahmen konnten bereits konkret umgesetzt werden? Zu 1. - 3.: Der Senat befindet sich regelmäßig im Austausch mit verschiedenen Netzwerken und Akteurinnen und Akteuren der Wirtschaft, die sich für ein gesellschaftlich verantwortliches Unternehmertum sowie für eine Stärkung der Zivilgesellschaft engagieren. Nicht zuletzt aus diesem kontinuierlichen Austausch resultiert die neue Konzeption für einen gemeinsam von Senat, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer getragenen Berliner Unternehmenspreis, der erstmals im Jahr 2018 im Roten Rathaus durch den Regierenden Bürgermeister, die IHK-Präsidentin und den Präsidenten der Handwerkskammer verliehen wurde, um den beispielhaft engagierten Unternehmen und ihren auf die Stärkung der Zivilgesellschaft ausgerichteten Aktivitäten mehr Sichtbarkeit zu verleihen. Ziel des Preises ist es nicht zuletzt, gute Beispiele des Unternehmensengagements zu verbreiten und weitere Unternehmen für ein gesellschaftliches Engagement zu begeistern. Die nächste Preisverleihung findet am 24. September 2019 im Roten Rathaus statt. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen läuft bis zum 12. Juli 2019. Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen werden in der Jury für den Berliner Unternehmenspreis mitwirken (weitere Informationen siehe https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.79 8184.php). Zur stetigen Weiterentwicklung des Berliner Unternehmenspreises und der Anerkennungskultur wurden Anregungen des Netzwerks Ehrensache aufgenommen, die in einem gemeinsamen Workshop erarbeitet wurden. Das Netzwerk ist auf ehrenamtlicher Basis ein Zusammenschluss von Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Entwicklung und Umsetzung von Corporate Volunteering (CV) und Corporate Social Responsibility (CSR) betraut sind und sich für die Förderung von Unternehmensengagement mit Fokus auf Ehrensamt und Freiwilligenarbeit stark machen. 4. Welche Ziele hat der Senat mit der Zusammenlegung der Mendelssohn-Medaille und des Preises „Engagiert in Berlin“ verfolgt und inwiefern wurden diese Ziele bisher erreicht? Zu 4.: Gemeinsam verfolgen der Senat, die IHK Berlin und die Handwerkskammer Berlin das Ziel, durch eine Bündelung der Kräfte mit einem gemeinsamen Preis eine noch stärkere öffentliche Sichtbarkeit des vielfältigen gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen zu schaffen und gemeinsam auf die Bedeutung des Engagements für die Zivilgesellschaft als Basis für eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Demokratie hinzuweisen. Im Jahr 2018 haben sich über 60 Unternehmen um den Preis beworben. Über 300 Gäste nahmen an der Verleihung des Berliner Unternehmenspreises teil. 5. In welcher Art und Weise können sich Unternehmen beim Senat über die Möglichkeiten der Engagementförderung ihrer Mitarbeiter, über die Möglichkeiten von Projektdurchführungen sowie über mögliche Kooperationspartner informieren? Zu 5.: Der Senat und die Bezirke, aber auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure bieten vielfältige Informationen, um auch Unternehmen und deren Beschäftigte über die Möglichkeiten der Engagementförderung und eines freiwilligen Engagements zu informieren. Über Ansprechpartner für Unternehmen informiert unter anderem die Engagementplattform bürgeraktiv: https://www.berlin.de/buergeraktiv/engagieren/engagement-von-unternehmen/ Kooperationspartner lassen sich ebenfalls über die Plattform recherchieren. Hier können zivilgesellschaftliche Organisationen unter anderem nach Bezirk und Themenfeld recherchiert werden. Beispielhaft sei die vom Senat geförderte und einmal jährlich von der Landesfreiwilligenagentur veranstaltete Berliner Freiwilligenbörse im Roten Rathaus genannt. Darüber hinaus bieten auch die vom Senat geförderten bezirklichen Freiwilligenagenturen vielfältige Informationen zu Möglichkeiten der Engagementförderung und eines freiwilligen Engagements. 6. Wie stellt sich der Senat die Förderung des Ehrenamts durch Unternehmen konkret vor und gibt es aus Sicht des Senats vorbildliche Bundesländer an denen man sich orientieren kann? Zu 6.: Der Senat begrüßt es, wenn Unternehmen zivilgesellschaftliches Engagement fördern, sei es in Form von direkter finanzieller Unterstützung, durch den Aufbau von gemeinnützigen Stiftungen oder auch durch Corporate Volunteering. Jedes Unternehmen sollte dabei einen eigenen Weg gehen, der zum jeweiligen Unternehmen und seinen Beschäftigten passt. Der Senat bietet u.a. mit dem gemeinsam mit IHK und Handwerkskammer verliehenen Berliner Unternehmenspreis eine Gelegenheit, um von guten Beispielen zu lernen. 7. Am 27. Mai 2019 berichtete Frau Staatssekretärin Chebli im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, dass das Engagement von Unternehmen bisher über noch keine ausreichende Sichtbarkeit verfügt – was gedenkt der Senat zu tun, um den gesellschaftliches Einsatz von Unternehmen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen? 8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Berliner Unternehmen stärker öffentlich zu würdigen und sie somit zu einem Weitermachen zu motivieren? Zu 7. und 8.: Der Senat wird gemeinsam mit den beiden Kammern auch weiterhin daran arbeiten, die Sichtbarkeit unternehmerischen Engagements für die Gesellschaft zu erhöhen, nicht zuletzt durch stetige Weiterentwicklung des Berliner Unternehmenspreises. Zugleich bietet der Senat im Rahmen zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten wie z.B. dem alljährlichen Aktionstag „Berlin sagt Danke!“ Unternehmen, die sich gesellschaftlich engagieren, eine breite Plattform. Auch weiterhin wird der Senat bei wichtigen Veranstaltungen, die dem Engagement von Unternehmen gewidmet sind, Präsenz zeigen und die Akteurinnen und Akteure in ihrem Engagement bestärken. 9. Wie schätzt der Senat die Akzeptanz von Unternehmen ein, Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten temporär freizustellen und gibt es bereits konkrete Zusagen seitens der Unternehmen? Zu 9: Der UPJ-Praxis-Studie aus dem Jahr 2018 zufolge hat es in den letzten 15 Jahren eine bemerkenswerte Zunahme gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen gegeben. Demnach ist zum einen die Bereitschaft der Mitarbeitenden kontinuierlich in den letzten Jahren gestiegen, sich an Corporate Volunteering- Aktivitäten im eigenen Unternehmen zu beteiligen. Zum anderen ist bemerkenswert, dass laut der Studie keines der befragten Unternehmen erwartet, dass die Beteiligung in der Zukunft zurückgehen wird. 10. Gibt es seitens des Senats Überlegungen, Berliner Unternehmen dahingehend zu unterstützen, dass sie eine Art Entschädigung für die Freistellung von ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern bekommen? Zu 10.: Nein. 11. Inwiefern wird der Themenkomplex Engagementförderung von Unternehmen bei der Erarbeitung einer landesweiten Engagement Strategie berücksichtigt? Zu 11.: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 40. Sitzung am 4.4.2019 beschlossen, zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements in Berlin in einem partizipativen und öffentlichen Beteiligungsprozess eine Landes-Engagement-Strategie zu erarbeiten. Der Senat wird neben Vertreter/innen aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung auch engagierte Unternehmen und Unternehmensverbünde in die Erarbeitung der Strategie einbeziehen. Das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen wird damit als Querschnittsthema in vielen zu diskutierenden Themenfeldern, wie zum Beispiel der Digitalisierung oder der Nutzbarmachung von Räumen für Engagement, eine Rolle spielen. Berlin, den 18.06.2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei