Drucksache 18 / 19 828 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2019) zum Thema: (Cyber-) Mobbing- / Gewaltprävention und deren Dokumentation an Berliner Schulen? und Antwort vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19828 vom 5. Juni 2019 über (Cyber-) Mobbing-/ Gewaltprävention und deren Dokumentation an Berliner Schulen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele Lehrkräfte wurden im Zeitraum 2013-2019 Opfer von Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen (bitte nach Jahren und Bezirke aufschlüsseln)? a) Wie werden diese Daten erhoben? 2.) Wie viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter wurden im Zeitraum 2013-2019 Opfer von Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) Wie werden diese Daten erhoben? Zu 1. und 2.: Die Anzahl der gemeldeten Vorfälle der Schulen zur Vorfallskategorie „Übergriffe auf Schulpersonal“ und „Mobbing“ in den Schuljahren 2013/14, 2014/15, 2015/16 sowie 1. Halbjahr 2016/17 sind der Schriftlichen Anfrage 18 /11129 zu entnehmen. In den Folgejahren wurden die Daten der Meldungen der Schulen nicht mehr zentral ausgewertet, da das Verfahren evaluiert wurde. Aktuell erarbeitet ein Expertengremium Vorschläge zur Überarbeitung des Verfahrens auf Grundlage der Evaluationsergebnisse . 3.) Wie bewertet der Senat die Einführung einer Meldepflicht für Mobbingvorfälle, um die Situation in den Schulen statistisch abzubilden? 2 Zu 3.: Die Prävention von Mobbing ist für viele Schulen wichtiger Bestandteil des eigenen Gewaltpräventionskonzeptes. Bei der Erstellung dieser Konzepte und der Durchführung spezieller Anti-Mobbingprojekte werden die Schulen u.a. durch die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) beraten. Bei konkreten Mobbingvorfällen erhalten Schulen mit den Notfallplänen Handlungsorientierung und können konkrete Unterstützung in der Intervention durch die SIBUZ nach Meldung dieser Vorfälle erhalten. Aktuell erarbeitet ein Expertengremium Vorschläge zur Überarbeitung des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens. Dies schließt sowohl das Meldeverfahren, die Unterstützungsmöglichkeiten als auch die Notfallpläne ein. 4.) Welche Bundesprogramme zur Prävention, Sekundärprävention und Intervention werden in Berlin genutzt (bitte nach Art des Programms unter Angabe der Höhe der bewilligten Bundesmittel aufschlüsseln )? a) Wie viele Schulen nehmen an diesen Bundesprogrammen jeweils teil (bitte nach Bezirk und Schultyp aufschlüsseln)? 5.) Wie hoch ist der Abruf der Bundesmittel der in Frage 4 aufgeführten Bundesprogramme (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 4. und 5.: In Berlin wird das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren, Frauen und Jugend genutzt. Im Präventionsprogramm Respekt Coaches/ Anti- Mobbing- Profis lernen Jugendliche an bundesweit 189 Standorten, sich vor Radikalisierung zu schützen. Dabei spielt nicht nur die Stärkung junger Menschen als mündige, demokratisch gebildete Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle. Auch das Aufzeigen von Lebensperspektiven durch eine sozialpädagogische Begleitung in der Schule und beim Übergang von der Schule in den Beruf stabilisieren junge Menschen. Mit präventiven Angeboten an bundesweit 189 Standorten schützt das Programm Jugendliche vor religiös motiviertem Extremismus. Dabei spielt nicht nur die Stärkung junger Menschen als mündige, demokratisch gebildete Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle. Auch das Aufzeigen von Lebensperspektiven durch eine sozialpädagogische Begleitung in der Schule und beim Übergang von der Schule in den Beruf stabilisieren junge Menschen und sind damit ein wichtiger Schutz vor Radikalisierung . Rechtliche Grundlage für das Bundesprogramm ist der §13 (Jugendsozialarbeit ) SGB VIII. Zurzeit haben die Respekt Coaches in Berlin pro Bezirk im Durchschnitt eine feste Schule vor Ort mit der sie kooperieren. Bei der Identifizierung geeigneter und interessierter Schulen (1-2 Kooperationsschulen/Bezirk) fungieren die jeweiligen Schulaufsichten und/oder das SIBUZ als Unterstützung bzw. Mittler. Die Schulform variiert je nach Bezirk- in den meisten Fällen handelt es sich um weiterführende Schulen (also nach der Grundschule)- aber auch die Kooperation mit den Integrationskursen vor Ort ist in Berlin ein wichtiger Baustein der berlinweiten Präventionsstrategie . Umsetzungspartner des Programms sind also neben den Jugendmigrationsdiensten auch die Schulen, sowie die Träger der Radikalisierungsprävention und der politischen Kinder- und Jugendbildung sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe (in Berlin z.B. auch die Jugendberufsagentur mit Ihren 12 Standorten). Beteiligt werden zudem die Landesdemokratiezentren. Die Jugendmigrationsdienste setzen 3 das Programm vor Ort an ihren Standorten um. In Berlin gibt es 12 Respekt Coaches angegliedert an die Jugendmigrationsdienste in den 12 Bezirken. Dabei sucht der jeweilige Jugendmigrationsdienst vor Ort geeignete (lokale) Partner, um mit diesen gemeinsam primär-präventive Gruppenangebote und Workshops an den Kooperationsschulen durchzuführen. Das Programm wird vom Bund gesteuert. Die Mittel werden nicht über das Land Berlin , sondern direkt vom Bund an die Jugendmigrationsdienste ausgereicht. Daher können hier keine genauen Angaben zu Summen gemacht werden, gelegentlich zur personellen Ausstattung und zu den Sachmitteln. Das Projekt ist vorerst bis Ende 2019 befristet finanziert. Pro Berliner Bezirk werden eine Sozialarbeiterstelle (E9) und zusätzlich bis zu 20.000 Euro für Projektkosten finanziert. Mittlerweile sind in allen Berliner Bezirken die Respekt Coaches tätig. Sie treffen sich zum Austausch einmal im Monat und sollen sich aktiv in die Konzeptentwicklung an der jeweiligen Kooperationsschule, an der Sie tätig sind, einbringen. 6.) Welche die Bundesprogramme begleitenden Maßnahmen bzw. Landesprogramme führt der Senat im Bereich Mobbing und Gewalt an Schulen durch? a) Wie viele Schulen nehmen an diesen begleitenden Maßnahmen bzw. Landesprogrammen teil und welche Mittel stehen je Schule zur Verfügung (bitte nach Bezirk und Schultyp aufschlüsseln)? Zu 6.: Bei dem Programm Respekt Coaches/ Anti- Mobbing- Profis handelt es sich um ein Extremismuspräventionsprogramm, welches an den Jugendmigrationsdiensten angegliedert ist und so in die Gesamtstrategie bzw. das System der Jugendhilfe in Berlin eingebunden ist. Dies zeigt sich auch durch die zahlreichen Kooperationen der Jugendmigrationsdienste im Bereich der Jugendhilfe. Zudem sind die Jugendmigrationsdienste in vielen Fällen Teil der bezirklichen Jugendberatungshäuser und an die Standorte der Jugendberufsagentur, die Jugendliche in unterschiedlichen Themen am Übergang Schule/ Beruf und in sozialen und rechtlichen Fragen beraten (z.B. Sozialberatung, Rechtsberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, etc.) angegliedert. Des Weiteren ist das Bundesprogramm Respekt Coaches durch die Zusammenarbeit mit dem Landesdemokratiezentrum auch angegliedert an die anderen Präventionsprogramme des Landes Berlins. Im Rahmen des Aktionsprogramms Gesundheit der Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung fördert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zwei Projekte zur Mobbingprävention. Das Theater Eukitea bekommt in diesem Jahr 17.360,00 € aus dem Auktionsprogramm Gesundheit. Damit führt das Theater Eukitea 21 Aufführungen an Schulen im Land Berlin auf (7 Theaterstücke „Gut so“ für Schülerinnen und Schüler der 1.-4. Klassen, 7 Theaterstücke „Raus bist Du“ für Schülerinnen und Schüler der 4.-7. Klassen, 7 Theaterstücke „I like You“ für Jugendliche der 7.-10. Klassen). Das Theater kommt in die Schule. Pro Schule können bis zu 150 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Das Theater stellt den Lehrkräften der teilnehmenden Klassen Unterrichtmaterialien zum Thema Mobbing zur Verfügung. Das zweite Projekt, welches über das Aktionsprogramm Gesundheit gefördert wird, ist „LENALove – der Präventionseinstieg für Schulen. Ein Film gibt den Anlass für 4 Veränderungen.“ Das Angebot richtet sich an Klassen der Berliner Oberschulen, welche in Begleitung ihrer Klassenleitung im Kino Babylon Berlin-Mitte den Film LENA- LOVE sehen und anschließend zu einer Diskussion eingeladen werden. Der Film, stellt altersgerecht und exemplarisch die Gefahren von Cybermobbing heraus. Die Diskussion wird durch Experten von Cybermobbing e.V. und die Filmproduzentin Tatjana Bonnet geführt. Darüber hinaus erhalten sechs Schulen im Land Berlin vor Ort ein einjähriges Schulungs- und Mentorenprogramm „Digitale Helden“. Dafür werden 21.400,00 € bereitgestellt. Weitere Maßnahmen zur Prävention von Mobbing und Gewalt sind die Förderung der Projekte „meet to respect“, „interreligious peers“ und die „Praxisstelle Schule und Beratung “ der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KiGA). Die entsprechenden finanziellen Mittel stehen nicht pro Schule, sondern als Zuwendung für den Projektträger zur Verfügung (2019: Praxisstelle der KIgA 50.000, meet to respect 80.000, interreligious peers 50.000), der damit gemäß des Zuwendungsantrages Projekte an oder für Schulen durchführt. Im Rahmen des „Berliner Programm gegen Gewalt an Schulen“ sind ebenfalls Maßnahmen zur Mobbingprävention und Gewaltprävention an Berliner Grund- und Oberschulen im Schuljahr 2019/20 im Umfang von 100.000€ jährlich geplant. Das von der Senatsverwaltung für Bildung neu gestartete Präventions- und Interventionsprojekt „Pro Respekt – gewaltfreie Schulen demokratisch entwickeln“ richtet sich an Schulen mit besonderen Problemlagen im Bereich Gewalt und Respektlosigkeit . Ziel ist die Reduzierung von Gewalt, der Abbau von Schuldistanz sowie die Werte - und Respektvermittlung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird eine Antimobbingbeauftragte bzw. einen Antimobbingbeauftragten für Schulen einrichten. Das Arbeitsgebiet umfasst folgende Aufgaben: Ansprechperson für Beschwerden und Meldungen mit Bezügen zu Mobbing an Schulen, Beratung von Ratsuchenden und Professionellen im Arbeitsfeld, Abstimmung mit dem Beschwerdemanagement und der Antidiskriminierungsbeauftragten, Mitarbeit bei der Entwicklung von Konzepten zu Anti-Mobbingstrategien, Aufnahme, Bearbeitung und Dokumentation von Beschwerden mit Bezügen zu Mobbing, Clearing und Kooperation mit den SIBUZ sowie die Qualitätssicherung und Nachsteuerung im Arbeitsfeld. 7.) Wie bewertet der Senat die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber einer Erweiterung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung um den Themenbereich Cybermobbing (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8908, S. 7)? 8.) Wird der Senat darauf hinwirken, dass eine solche Erweiterung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung erfolgt? a) Wenn ja, mit welchem Zeitplan und in welchem Rahmen, wenn nein, warum nicht? zu 7. und 8.. Zurzeit läuft die zweite Förderphase der Qualitätsoffensive Lehrerbildung an. Ein Hinwirken auf Änderungen, wie zum Beispiel Aufgreifen des Themas Cybermobbing, kann gegebenenfalls erst im Zusammenhang einer weiteren Förderphase stattfinden. 9.) Wie steht der Senat zu den Forderungen des Verbands Bildung und Erziehung e.V., wonach a) die Dokumentation von Fällen von Gewalt gegen Lehrer verpflichtend erfolgen sollte, 5 b) Schulen Unterstützung durch multiprofessionelle Teams erfahren sollten, c) ein breites Fortbildungsangebot und die Vermittlung von Medienkompetenz als Prävention gegen Mobbing und Cybermobbing bereitgestellt sowie gestärkt werden sollten? Zu 9 a): Das Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011 regelt bislang den Umgang mit Gewaltvorfällen, Krisen und Notfällen an Berliner Schulen. Gemäß diesem Informationsschreiben sind u.a. Vorfälle, die dem Gefährdungsgrad II der Notfallpläne für Berliner Schulen zugeordnet sind, stets an die bzw. den Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention, den Bereich Gewaltprävention und Krisenintervention bei SenBJF, die zuständige Schulaufsicht sowie den Schulträger /das Schulamt zu melden. Die Vorfallskategorie „Übergriffe auf Schulpersonal“ ist dem Gefährdungsrad II zugeordnet. Aktuell beschäftigt sich ein Expertengremium mit dem bisherigen Verfahren und erarbeitet auf Grundlage der Evaluationsergebnisse Vorschläge zur Überarbeitung des Verfahrens. Zu 9 b): Multiprofessionelle Teams sind Bestandteil der Strategie zur Qualitätsentwicklung der Senatsverwaltung, insofern wird dieser Ansatz unterstützt. Zu 9 c): Die Regionale Fortbildung Berlin bietet neben Fortbildungen zur Arbeit mit Medien auch Veranstaltungen zur Arbeit über Medien an. Dazu gehören Fortbildungsveranstaltungen zur kritischen Reflexion von Informationen und des eigenen Handelns, zu Datenschutz, Urheberrecht usw. ebenso wie spezielle Angebote zum Thema Cybermobbing (Erkennung, Prävention und Intervention, theoretische Grundlagen). Die Regionale Fortbildung Berlin reagiert damit auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und den daraus resultierenden Bedarf der Schulen. 10.) Welche Fortbildungsangebote für a) Medienkompetenz, b) Gewaltprävention und b) Cybermobbing gibt es in Berlin für pädagogische Fachkräfte an Schulen (bitte um Angabe der jährlichen Platzzahlen nach Fortbildungseinrichtung und Kursangebot)? 10.1) Wie viele Lehrkräfte haben an diesen Fortbildungen teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Schultyp )? 10.2) Wie viele Fortbildungsplätze wurden nicht belegt? Zu 10.: a) Die Regionale Fortbildung Berlin bietet zahlreiche Fortbildungen zum Thema Medienbildung /Digitalisierung an, jeweils orientiert am Basiscurriculum Medienbildung des Rahmenlehrplanes. Ein Teil der Veranstaltungen fördert die Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf den Medieneinsatz zur eigenen Unterrichtsgestaltung (Nutzung digitaler Werkzeuge, Erstellen eigener Unterrichtsmaterialien, Klassenorganisation ). Ein weiterer Teil vermittelt Inhalte zum Lernen mit Medien (z.B. Internetrecherche , Mediennutzung und -produktion, Präsentation, Coding) und zum Lernen über Medien. Die Nutzung der Lernplattform Lernraum Berlin zur Bereitstellung von Materialien , zur Durchführung von Unterricht und zur Klassenorganisation wird themati- 6 siert. In Kooperation mit den bezirklichen Medienkompetenzzentren und externen Kooperationspartnern werden Fachtage zum Themenbereich und Beratungen durchgeführt . Im Rahmen von „Gute Schule – Medienbildung“ bieten die Medienkompetenzzentren Veranstaltungen für Lehrkräfte sowie dem weiteren pädagogischen Personal an. Die Regionale Fortbildung Berlin unterstützt zudem Schulen bei der Erstellung eigener Mediennutzungskonzepte und deren Einbettung in die schulinternen Curricula. b) In zahlreichen Veranstaltungen zur Mobbingerkennung, -intervention und - prävention werden auch theoretische Hintergründe zum Mobbing (Ursachen, Phasen usw.) vermittelt. Häufig wird dabei auf den konkreten Bedarf von Schulen eingegangen . Die Regionale Fortbildung Berlin begleitet zudem Schulen bei der Erstellung schulinterner Anti-Mobbing-Konzepte. Kontaktlehrkräfte und Krisenteams für schulische Prävention werden regelmäßig auch zum Thema Mobbing, z. B. zur Nutzung des Anti-Mobbing-Koffers der Techniker Krankenkasse, fortgebildet. b) Spezielle Angebote befassen sich mit dem Themenkomplex Soziale Netzwerke, Cybermobbing, Sexting usw. Diese sind z. T. in allgemeine Angebote zum Mobbing bzw. zu Themen der Medienbildung im Bereich Kommunikation integriert und behandeln sowohl soziale bzw. ethische als auch technische Aspekte der Cybermobbing- Problematik. Im weiteren Zusammenhang tragen Fortbildungen zu Schulmediation, Demokratiebildung , sozialem Lernen sowie interkultureller und interreligiöser Bildung zur Mobbingprävention bei. Die Regionale Fortbildung Berlin konzipiert und organisiert die Angebote bedarfsgerecht und nachfrageorientiert. Die jährlichen Platzzahlen nach Fortbildungseinrichtung sind in der Kürze der Zeit nicht zu bestimmen. Zu 10.1 und 10.2: Quantitative Aussagen sind mit den statistischen Möglichkeiten des verwendeten Datenbanksystems nicht mit den kurzen Zeitvorgaben zu ermitteln. Berlin, den 20 .Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie