Drucksache 18 / 19 829 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2019) zum Thema: Kostenloses Schulessen und Antwort vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19829 vom 4. Juni 2019 über Kostenloses Schulessen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) An wie vielen Schulen wird es nicht möglich sein, für alle Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien das kostenlose Schulessen anzubieten? Zu 1.: Nach jetzigem Kenntnisstand wird es keine Schule geben, an der das kostenbeteiligungsfreie Mittagessen nicht für alle Kinder angeboten werden kann. 2.) Welche Baumaßnahmen, Erweiterungsmaßnahmen und Anschaffungen werden nötig sein, dass das kostenlose Schulessen in allen Schulen angeboten werden kann (bitte nach Schule gliedern und voraussichtliches Ende der Maßnahme bzw. bei Beschaffung die Inbetriebnahme der Gegenstände angeben)? Zu 2.: Die für das Mittagessen zuständigen Bezirke nutzen die vom Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellten 5 Millionen Euro für die kurzfristige Beschaffung von für das Mittagessen erforderlichem Equipment wie Besteck, Teller und Möbel. In Einzelfällen werden auch größere Anschaffungen wie Fettabscheider und Geschirrspüler finanziert . Eine differenzierte Darstellung aller bezirklichen Maßnahmen liegt dem Senat nicht vor. 2 3.) Welche Gründe führen dazu, dass nicht an allen Schulen das kostenlose Essen sofort nach den Sommerferien starten kann (aufgegliedert nach Schule)? Zu 3.: Mit dem Gesetz zum Mittagessen an Schulen wurde der Rechtsanspruch auf ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen für Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 verankert , demnach wird an allen Schulen ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen angeboten . 4.) Sind dem Senat Vorgänge bekannt, wonach bewährte Cateringanbieter auf Grund der Einführung des kostenlosen Schulessens bzw. aus den sich daraus ergebenden Kapazitätszuwächsen gekündigt haben? Wenn ja, wie viele sind es? Zu 4.: Berliner Schulcaterer haben sich nach Kenntnis des Senats gut auf die erhöhte Inanspruchnahme des Mittagessens eingestellt und ihre Kapazitäten erhöht. Dem Senat ist bisher ein Caterer bekannt, der aus Kapazitätsgründen die Schulverpflegung nicht sicherstellen kann. Für die davon betroffenen Schulen ist bereits ein neuer Caterer, in dem dafür vorgesehenen Verfahren, ausgewählt worden. 5.) Wie wurden die Bedarfe für kostenloses Schulessen pro Schule erhoben? Wer hat dies getan? Wurden die Zahlen an den Senat gemeldet? Zu 5.: In den prognostischen Berechnungen zur Inanspruchnahme des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens ist von einem Anstieg auf einhundert Prozent der Schülerinnen und Schüler ausgegangen worden. Der Mehrbedarf ergibt sich aus der Differenz zwischen Anzahl der Kinder mit einem Vertrag über die ergänzende Förderung und Betreuung und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Die Schulcaterer schließen derzeit Verträge mit den Eltern ab, deren Kinder künftig am Mittagessen teilnehmen werden. Auf der Grundlage der Anzahl der Verträge kann Anfang August die exakte Anzahl der Essenden erhoben werden. 6.) Wird durch die Einführung des kostenlosen Schulessens künftig eine große Menge an Lebensmitteln vernichtet werden müssen, da eine Bedarfserhebung nicht zeitgerecht stattgefunden hat? Zu 6.: Auch ohne die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens nehmen bisher schon rund 70 Prozent der Kinder am Mittagessen teil, ohne damit große Mengen an nicht verbrauchten Lebensmitteln zu produzieren. Auch in Zukunft wird das gemäß Leistungsbeschreibung der Caterer vorzuhaltende Bestell- und Abbestellverfahren verbindlich bleiben und maßgeblich dazu beitragen, Lebensmittel nur im erforderlichen Umfang an die Schulen zu liefern. 3 7.) Wird es gelingen, dass alle Schülerinnen und Schüler zu einer angemessenen Uhrzeit (11:30 – 13:30 Uhr) das Mittagessen zu sich nehmen können? Zu 7.: Die Ganztagsschulen entwickeln eigenverantwortlich ihre Raum- und Zeitkonzepte so weiter, dass Kinder in angemessenen Zeiträumen das Mittagessen einnehmen können. Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragte „Serviceagentur ganztägig lernen“ berät die Schulen in „Regionalwerkstätten Raum und Zeit“ zur Rhythmisierung, zur Gestaltung von Mittagsbändern und weiteren schulspezifischen Fragen zum Umgang mit Raum und Zeit. Ergänzend organisierte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemeinsam mit der „Serviceagentur ganztägig lernen“ am 28. Mai 2019 einen Fachtag zum Thema „(k)ein Raum für das Mittagessen“. 120 pädagogische Fachkräfte nahmen an dem Fachtag teil und erhielten viele Impulse zur Gestaltung von Raum- und Zeitkonzepten. Der flexible Umgang mit Raum und Zeit bietet die Basis für das Mittagessen zu einer angemessenen Uhrzeit. Die für das Schulwesen zuständige Verwaltung erhebt nicht, in welchen Zeiträumen die Schulen das Mittagessen anbieten. 8.) Wird auf Grund von Kapazitätsengpässen in den Mensen das Mittagessen auch in Klassenräumen, Fachräumen oder anderen Schulräumen, die nicht zur Einnahme von Mahlzeiten eingeplant waren, eingenommen werden? Zu 8.: In der Regel können die Kinder in den für die Einnahme des Mittagessens vorgesehenen Mensen essen. Vereinzelt wird aber aus Kapazitätsgründen eine vorübergehende Doppelnutzung von Räumen, z.B. der Aula oder eines Raumes für die ergänzende Förderung und Betreuung, erforderlich sein. 9.) Wie wird der Senat die Schulträger unterstützen, um die auftretenden Probleme so schnell wie möglich zu beheben? Zu 9.: Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung hat schon Anfang des Jahres ein Werkstattkonzept zur Beratung und Unterstützung der Bezirke entwickelt und in „Regionalen Werkstätten Mittagessen“ gemeinsam mit den Schulträgern und der regionalen Schulaufsicht zunächst für jede Schule den Handlungsbedarf ermittelt sowie Handlungsoptionen besprochen. In den „Regionalen Werkstätten Mittagessen II“ wird zurzeit der Sachstand schulgenau besprochen und ggf. die erforderlichen nächsten Maßnahmen abgestimmt. Die „Regionalwerkstätten Mittagessen II“ zeigen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulämter und die regionale Schulaufsicht gemeinsam mit großem Engagement die Umsetzung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens vorbereitet haben und nach derzeitigem Sachstand an allen Schulen der Rechtsanspruch auf ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen ab August erfüllt werden kann. 4 10.) Welche Sonderprogramme zur Schaffung von Raum in Mensen und Kapazitäten in Küchen wurden seitens des Senats aufgelegt? Zu 10.: Die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens für alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist für einige Schulen auf Grund der baulichen Bedingungen eine Herausforderung. Dennoch unterstützen Schulen die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens und tragen kurzfristige kreative Lösungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs mit. Um den konkreten Bedarf für bauliche Maßnahmen zu bestimmen, werden im September in allen Bezirken die „Regionalwerkstätten Mittagessen III“ stattfinden. Ziel dieser Werkstattgespräche ist die Feststellung von mittel- und langfristigen baulichen Handlungserfordernissen. Für langfristige Lösungen könnte durch ein Mensabauprogramm Sorge getragen werden. Berlin, den 25. Juni 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie