Drucksache 18 / 19 831 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2019) zum Thema: Weiterentwicklung und Beteiligungsprozess auf dem Tempelhofer Feld IV Das Feld als Veranstaltungsort? und Antwort vom 18. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19831 vom 04. Juni 2019 über Weiterentwicklung und Beteiligungsprozess auf dem Tempelhofer Feld IV Das Feld als Veranstaltungsort? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Grün Berlin GmbH (GB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Anfragen für Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld bekommt die Grün Berlin in einem Jahr? (Bitte für 2014 bis 2018 auflisten und den Durchschnittswert angeben.) Antwort zu 1: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Anzahl der Anfragen für Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld ist seit dessen Öffnung im Mai 2010 bis zum Jahr 2014 stetig angestiegen. Hier wurde ein Maximum von 332 Anfragen pro Jahr erreicht. Danach konsolidierten sich die Veranstaltungsanfragen auf einem etwas niedrigeren Niveau. Die Zahlen im Einzelnen: 2014: 332 Veranstaltungsanfragen 2015: 286 Veranstaltungsanfragen 2016: 240 Veranstaltungsanfragen 2017: 252 Veranstaltungsanfragen 2018: 197 Veranstaltungsanfragen 2 Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden somit 261,4 Anfragen gestellt. Auch Anfragen für Veranstaltungen von den Projektnutzerinnen/Projektnutzern des Tempelhofer Feldes sowie für private Feierlichkeiten, Firmen-Events und Hochzeiten werden vom Veranstaltungsmanagement der landeseigenen Grün Berlin GmbH für das Tempelhofer Feld bearbeitet. Diese fließen jedoch nicht in die o.g. Auswertung ein, weil für diese Formate keine Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Werden derartige Anfragen ebenfalls berücksichtigt, liegt die Anzahl der Anfragen jährlich bei deutlich über 300.“ Frage 2: Wie viele Veranstaltungen wurden genehmigt? (Bitte für 2014 bis 2018 auflisten und den Durchschnittswert angeben.) Antwort zu 2: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Anzahl der auf dem Tempelhofer Feld tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen wurde nach 2012, in dem 107 Veranstaltungen realisiert wurden (mit steigender Tendenz), in Abstimmung mit der für Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung (heute: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz; früher: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt), auf jährlich etwa 60 bis 80 eingegrenzt. Diese Rahmenbedingung soll den Charakter des Feldes als Ort für Naherholung, Freizeit und Naturbeobachtung erhalten und eine übergebührende Nutzung als Veranstaltungsort entgegenwirken. Die Zahlen im Einzelnen: 2014: 90 durchgeführte Veranstaltungen 2015: 77 durchgeführte Veranstaltungen 2016: 71 durchgeführte Veranstaltungen 2017: 72 durchgeführte Veranstaltungen 2018: 59 durchgeführte Veranstaltungen Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden somit 73,8 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt .“ Frage 3: Sind die Kriterien, nach denen die Genehmigungen erfolgen, öffentlich einsehbar? Mit wem sind die Kriterien abgestimmt? Wurde das Beteiligungsgremium zur Weiterentwicklung des Tempelhofer Feldes einbezogen? Welche Rolle spielen dabei Naturschutzkriterien? Antwort zu 3: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Kriterien für Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld sind u.a. unter https://gruenberlin .de/tempelhofer-feld/veranstaltungen unter der Rubrik „Download“ öffentlich einsehbar . Sie wurden zusammen mit der für das Tempelhofer Feld zuständigen Stelle bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) erarbeitet und abgestimmt . Die Bürgerschaft wurde über das Beteiligungsmodell für das Tempelhofer Feld im Rahmen der Erarbeitung des partizipativ erarbeiteten Entwicklungs- und Pflegeplans Tempelhofer Feld (EPP) einbezogen. 3 Naturschutz stellt bei den Veranstaltungskriterien eine Grundvoraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Veranstaltungen dar. Der Auszug aus den „Auswahlkriterien für Veranstaltungen“ lautet wie folgt: „Bei jeder Veranstaltung müssen die Belange des Naturund Artenschutzes auf dem Tempelhofer Feld berücksichtigt werden. Ggf. ist dieser Aspekt mit SenUVK, Oberste Naturschutzbehörde, bzw. der für den Biotopschutz zuständigen unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.““ Frage 4: Wie viele Veranstaltungen wurden abgelehnt und welches sind die Hauptgründe dafür? Antwort zu 4: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Anzahl der angefragten, jedoch nicht realisierten Veranstaltungen, ergibt sich aus der Differenz zwischen den in Frage 1 und Frage 2 genannten Zahlen. Die Zahlen im Einzelnen: 2014: 242 angefragte, jedoch nicht realisierte Veranstaltungen 2015: 209 angefragte, jedoch nicht realisierte Veranstaltungen 2016: 169 angefragte, jedoch nicht realisierte Veranstaltungen 2017: 180 angefragte, jedoch nicht realisierte Veranstaltungen 2018: 138 angefragte, jedoch nicht realisierte Veranstaltungen Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden somit 187,6 angefragte Veranstaltungen pro Jahr nicht realisiert. Die Gründe für das Ablehnen von angefragten Veranstaltungen sind vielfältig und gehen meist auf die Nicht-Einhaltung von Kriterien aus der in Antwort 3 genannten Kriterienliste zurück. Beispiele dafür sind: - Aspekte der angefragten Veranstaltung sind nicht mit den Bestimmungen des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThFG) vereinbar (Aufbauten im „Zentralen Wiesenbereich“, Einsatz von Kraftfahrzeugen als Hauptbestandteil der Veranstaltung, Absperrung größerer Teile des Tempelhofer Feldes etc.), - Aspekte der angefragten Veranstaltung sind nicht mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar (z.B. Mountain-Bike-Wettbewerbe auf Wiesenflächen), - der Charakter einer Veranstaltung ist jahrmarktartig, marktartig oder hochgradig kommerziell ohne Bezug zum Tempelhofer Feld, - Kollision mit anderen, bereits zugesagten Veranstaltungen, - Anfragen gehen zu kurzfristig ein. Auch seitens der Veranstaltenden werden angefragte Veranstaltungen nicht realisiert. Beispiele dafür sind: - im Laufe der Gespräche stellt sich heraus, dass das Tempelhofer Feld den Ansprüchen der Veranstalterin/des Veranstalters (z.B. an ebene, bespielbare Rasenflächen für Ballsportarten) nicht entspricht, - die Veranstalterin/der Veranstalter hat den Aufwand für die Organisation unterschätzt und zieht die Anfrage zurück, - Veranstalterinnen/Veranstalter sagen von sich aus ab, weil sie ihre Veranstaltung kurzfristig an einem anderen Ort stattfinden lassen wollen.“ 4 Frage 5: Wie viele der genehmigten Veranstaltungen waren kommerziell? An wen gingen die Einnahmen: Grün Berlin und/oder Veranstalter? (Bitte für 2016, 2017, 2018 auflisten.) Antwort zu 5: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „„Kommerziell“ ist ein schwer interpretierbarer Begriff, weshalb hierzu keine Auswertungen vorliegen. Es lässt sich jedoch die Aussage treffen, dass die große Mehrzahl der stattfindenden Veranstaltungen eindeutig nicht-kommerziell ist. Die große Mehrzahl der Veranstaltungen ist für die Besucherinnen und Besucher des Tempelhofer Feldes kostenfrei. Viele werden von sozialem oder bürgerschaftlichem Engagement getragen, teilweise werden z.B. über Teilnahmegebühren bei Sportveranstaltungen bestimmte soziale Projekte unterstützt (Läufe gegen Malaria, zum Bau von Trinkwasserbrunnen in Afrika, Unterstützung der Berliner Aids-Hilfe etc.). Manche Veranstalterinnen/Veranstalter refinanzieren durch Teilnahmegebühren oder angemessene Eintrittsgelder ihre Veranstaltung und erbringen einen sportbezogenen oder kulturellen Mehrwert für die Besucherinnen und Besucher (z.B. Freiluft-Theater „Anu“ oder das vom Land Berlin geförderte „Berlin Circus Festival “). Veranstalterinnen/Veranstalter, die eine Teilnahmegebühr (z.B. Sportveranstaltungen) oder ein angemessenes Eintrittsgeld verlangen (z.B. Kulturveranstaltungen), vereinnahmen die von ihnen erzielten Erlöse. Gleichwohl erhebt die landeseigene Grün Berlin GmbH ein Nutzungsentgelt für die Nutzung des Tempelhofer Feldes. Die Erlöse aus allen stattgefundenen Veranstaltungen pro Jahr betragen aus den letzten drei Jahren (netto): - 2016: 50.590,17 EUR - 2017: 62.306,00 EUR - 2018: 45.943,48 EUR Die Mittel werden zuvörderst vor Zuwendungen des Landes Berlin zur Bewirtschaftung (u.a. Pflegemaßnahmen) des Tempelhofer Feldes durch die landeseigene Grün Berlin GmbH vereinnahmt und verwendet. Diese Nutzungsentgelte reduzieren die Fehlbedarfsfinanzierung für das Tempelhofer Feld durch das Land Berlin.“ Frage 6: Welchen Kategorien lassen sich die Veranstaltungen, die auf dem Tempelhofer Feld stattfinden, zuordnen (z.B. Sport und Gesundheit, Kultur, Umwelt etc.). Welche Rolle spielen Benefiz-Veranstaltungen oder Aktivitäten für Kinder? (Bitte Durchschnittswerte für die letzten 5 Jahre angeben) Antwort zu 6: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Zuordnung der Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld zu bestimmten Kategorien ist schwierig, weil diese teilweise subjektiv sind und weil Mehrfachzuordnungen möglich sind (bspw. könnte eine Veranstaltung wie der „Inklusionslauf“ gleichzeitig der Kategorie „Sport“ und „Soziales“ zugeordnet werden). 5 Die meisten Veranstaltungen auf dem Feld gehören der Kategorie „Sport“ an - im Durchschnitt der letzten fünf Jahre sind dies ca. 45 Prozent aller durchgeführten Veranstaltungen . Etwa 16 Prozent aller Veranstaltungen in diesem Zeitraum können der Kategorie „Kunst & Kultur“ zugeordnet werden. Etwa gleich groß ist der Anteil (etwas über 15 Prozent ), der der Kategorie „Nachbarschaft & Partizipation“ zugeordnet werden kann. Die Kategorie „Politik und Soziales“ hat im Durchschnitt der letzten fünf Jahre einen Anteil von ca. 8,5 Prozent, die Kategorie „Umwelt“ einen Anteil von ca. 5,5 Prozent. Benefiz-Veranstaltungen und Aktivitäten für Kinder gehen in den o.g. Kategorien auf, konkrete Zahlen liegen nicht vor. Jedoch spielen Kinder als Zielgruppe bei vielen Veranstaltungen eine große Rolle (z.B. beim „Festival der Riesendrachen“ als Familienveranstaltung oder bei diversen Sportveranstaltungen). Benefiz-Veranstaltungen sind insbesondere unter den Laufveranstaltungen der Kategorie „Sport“ stark vertreten (siehe auch Antwort zu Frage 5).“ Frage 7: Wie passt das Rennen der Formel E in dieses Programm? Antwort zu 7: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Das Elektro-Autorennen Formel E findet nicht auf dem Tempelhofer Feld, sondern auf dem Vorfeld des ehemaligen Flughafengebäudes vor den Hangars statt. Somit liegt diese Veranstaltung nicht auf den durch die landeseigene Grün Berlin GmbH betreuten Flächen und unterliegt nicht den Regelungen des ThFG. Die Flächen für die Formel E werden durch die landeseigene Tempelhof Projekt GmbH bewirtschaftet.“ Frage 8: Wie geht die Grün Berlin mit Veranstaltungen des Bürgerschaftlichen Engagements um? Antwort zu 8: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die landeseigene Grün Berlin GmbH begrüßt Veranstaltungen, die auf bürgerschaftlichem Engagement beruhen. Für „Nicht-Veranstaltungsprofis“ gibt es zahlreiche Hilfestellungen, die die Planung einer Veranstaltung auf dem Tempelhofer Feld erleichtern (siehe auch Antwort zu Frage 9). Die Mehrzahl der auf dem Tempelhofer Feld stattfindenden Veranstaltungen beruht auf bürgerschaftlichem Engagement. Auswahl aus 2018: „Berlin trainiert draußen“, „Run for Refugees“, „Malarathon“, „Berliner Jugger Pokal“, „Weltlachtag“, „Urban Kiez Cup“, Probe „Karneval der Kulturen“, „Picknick für Nachbarn“, „Feldmusik“, „Tag der offenen Gesellschaft “, „Feldkino“, „Sommerfest islamische Grundschule“, „Charity Walk and Run Berlin“, „Selbsthilfe-Festival“, „Bike-Poloturnier“, „Inklusionslauf“, „Life Run“ usw.“ Frage 9: Welche Bedingungen müssen von den Veranstaltern und Veranstalterinnen erfüllt werden (Versicherung, Müllbeseitigung …)? Gibt es eine Hilfestellung vonseiten der Grün Berlin? 6 Antwort zu 9: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Für jede Veranstaltung auf dem Tempelhofer Feld wird ein Nutzungsvertrag zwischen der landeseigenen Grün Berlin GmbH und den Veranstalterinnen/Veranstaltern geschlossen, der sicherstellt, dass die veranstaltungsrechtlichen Erfordernisse für (öffentliche) Veranstaltungen sowie die speziell für das Tempelhofer Feld geltenden Bestimmungen (ThFG, Vorgaben des Natur- und Artenschutzes) eingehalten werden. Darüber hinaus muss jede Veranstalterin/jeder Veranstalter eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen. Abfall muss vom Veranstaltenden entsorgt werden. Veranstaltungsprojekte werden in der Vorbereitung durch die Grün Berlin GmbH umfangreich unterstützt. So werden auf der Internetseite https://gruen-berlin.de/tempelhoferfeld /veranstaltungen speziell „Nicht-Veranstaltungsprofis“ umfangreiche Hilfestellungen zum Runterladen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört u.a. ein speziell für Laien erarbeitetes „Handbuch für Veranstalter“ sowie eine Zusammenstellung von Vorschriften, die bei der Planung von Veranstaltungen beachtet werden müssen. Zusätzlich berät die Grün Berlin GmbH Veranstalterinnen/Veranstalter im Rahmen von Abstimmungsterminen, persönlich und telefonisch.“ Frage 10: Wie sorgt Grün Berlin dafür, dass das Tempelhofer Feld nach Veranstaltungen nicht „vermüllt“ zurückbleibt? Wer muss die Kosten für die Müllbeseitigung tragen? Welche weiteren Kosten fallen durch Veranstaltungen an? Antwort zu 10: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Der Veranstaltungsvertrag regelt, dass die Veranstalterin/der Veranstalter für das Reinigen der genutzten Flächen und für die Entsorgung des Abfalls verantwortlich ist und die Kosten zu tragen hat. Auf Abstimmung stellt Grün Berlin kostenpflichtig Abfallbehälter zur Verfügung. Die Kontrolle erfolgt, indem die für eine Veranstaltung genutzten Flächen des Tempelhofer Feldes nach der Veranstaltung in dem Zustand zurückgegeben werden müssen , in dem diese vor der Veranstaltung übergeben worden sind. Dies wird durch Übergabeprotokolle dokumentiert. Sofern bei einer Veranstaltung Kosten durch das zur Verfügung stellen und den Verbrauch von Strom bzw. Wasser oder für Hilfestellungen der Parkaufsicht anfallen, werden diese dem Veranstaltendem in Rechnung gestellt.“ Berlin, den 18.06.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz