Drucksache 18 / 19 834 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) zum Thema: Einbindung von Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in das Ehrenamt und Antwort vom 24. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 834 vom 05. Juni 2019 über Einbindung von Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes an das Ehrenamt ______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Senatsverwaltungen befassen sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten mit welchen Handlungsfeldern ehrenamtlicher Arbeit? Zu 1.: Bürgerschaftliches Engagement (BE) ist eine Querschnittsaufgabe, für die viele Ressorts im Senat zuständig sind. Die nachfolgenden Nennungen der Senatsverwaltungen zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MA) bieten daher einen Überblick, sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Senatskanzlei: Das Referat Bürgerschaftliches Engagement und Demokratieförderung in der Senatskanzlei ist für die gesamtstädtische Koordinierung mit sechs MA sowie ein bis fünf Zeitkräfte zuständig. Zu den Aufgaben gehören vielfältige Maßnahmen zur Förderung des BE. Dazu zählen die Förderung der bezirklichen Freiwilligenagenturen, Förderung von bezirklichen Modellprojekten zur Bürgerbeteiligung, Zusammenarbeit mit den Berliner Organisationen im Bereich des BE, zahlreiche Veranstaltungen zur Information und Anerkennung wie z.B. Berliner Freiwilligenbörse, „Berlin sagt Danke!“, Neustifterempfang, Berliner Stiftungstag, Berliner Unternehmenspreis, #FARBENBEKENNEN-Award. Zu den Handlungsfeldern gehören ferner die Entwicklung von Aktionen und Konzepten gegen den Antisemitismus, die Veranstaltung der Stolpersteinkonferenz, die Vergabe der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg, sowie auch die Betreuung des Engagementportals bürgeraktiv. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Senatskanzlei wird ferner das Beteiligungsportal „Mein.Berlin“ von einem MA betreut. Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie: Zahlreiche MA der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung sind im Rahmen ihrer Tätigkeit, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch mit Handlungsfeldern ehrenamtlicher Arbeit befasst. Dies umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die teilweise direkt oder indirekt auch an der Schnittstelle zur ehrenamtlichen Arbeit liegen. Diese Arbeitsgebiete sind allerdings meist nicht spezifisch oder ausschließlich für das Gebiet des Ehrenamtes eingerichtet worden, sondern das Ehrenamt als Handlungsfeld im Bereich des SGB VIII ist impliziter, fachlicher Teil davon. Im Ressortbereich Bildung ist eine Dienstkraft Mitglied im Beirat des Bundeswettbewerbs Informatik, eine Dienstkraft ist im Beirat der Stiftung Naturschutz, im Kuratorium der Stiftung West-Östliche Begegnungen und im Beirat der Harald-Bob-Stiftung. Fünf Dienstkräfte wirken in der Landeskoordination Berlin für Wettbewerbe im Bereich Naturwissenschaften mit. Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: Zwei MA arbeiten anteilig für Angelegenheiten der überwiegend von Ehrenamtlichen getragenen Angebote zur Unterstützung im Alltag, des Entlastungsbetrages, der Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des pflegeflankierenden Ehrenamtes sowie der Selbsthilfe gem. §§ 45a bis d SGB XI. Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales: Im Bereich Integration befasst sich im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter eine MA mit dem Handlungsfeld BE. Eine Maßnahme des Gesamtkonzeptes ist der Integrationsfonds/ bezirkliches Nachbarschaftsprogramm. Im Rahmen der Umsetzung werden diverse Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den zwölf Berliner Bezirken gefördert. Im Bereich Soziales befassen sich zwei MA mit BE. Ehrenamtliches Engagement wird aber als Querschnittsthema betrachtet, sodass sich weitere MA beispielsweise im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ) oder des Integrierten Sozialprogramms (ISP) mit ehrenamtlicher Arbeit befassen. Senatsverwaltung Inneres und Sport: In der für das Staats- und Verwaltungsrecht zuständigen Abteilung I der SenInnDS sind vier Dienstkräfte mit der Rekrutierung und Betreuung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für Wahlen und Abstimmungen sowie eine Dienstkraft mit der Rekrutierung von Freiwilligen für Schöffenwahlen befasst. Die dienstliche Tätigkeit mit Bezug zum Ehrenamt ist nur ein Teilaspekt der jeweiligen Aufgabengebiete . In der Abteilung III der SenInnDS – Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind vier MA mit dem Handlungsfeld „Förderung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz “ befasst. Es handelt sich dabei um die ehrenamtliche Tätigkeit in den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD), der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sowie der Freiwilligen Feuerwehr. Die genannten vier MA beschäftigen sich vorrangig mit den vorgenannten Themen. Bei Bedarf beschäftigten sich weitere MA des Referats mit Fragen des Ehrenamtes im Katastrophenschutz . Im Bereich III EU/ Internationales sind zwei MA mit dem Handlungsfeld Organisation von Seminaren für der Partnerstädte Moskau, Warschau, Budapest und Prag befasst. Dabei kommt es – je nach Thema - immer wieder zu Kontakten mit ehrenamtlich Tätigen aus den verschiedenen Bereichen. Dies gilt für den Sport (z.B. SCC), für Hilfsorganisationen (z.B. THW, Deutsches Rotes Kreuz etc.), für das Thema Obdachlosigkeit , Stadtmission, Notübernachtung, Beratungsstelle für Wohnungslose), für die Kinder- und Jugendhilfe (Familien für Kinder, Arbeitskreis Neue Erziehung, Landesjugendring , FEZ), für die Behindertenhilfe, für die Suchtprävention, die Stadtgestaltung (Quartiersmanagement, wirBerlin, GrünBerlin), den interkulturellen Austausch (deutschrussische Initiative), für Bürgerinitiativen (z.B. Schlossinitiative) oder auch für die ehrenamtliche Betreuung der Polizeihistorischen Sammlung. In einem weiteren Referat der Abteilung III sind fünf MA sowie zwei Führungskräfte anteilig mit Handlungsfeldern ehrenamtlicher Tätigkeit befasst. Es handelt sich dabei um die Begleitung von Ersatzneubauvorhaben und Sanierungsvorhaben der Freiwilligen Feuerwehren, die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren (Fahrzeuge, Schutz- und Dienstkleidung, Einsatzmittel). Es besteht eine Zuständigkeit für die Verordnung über die Festsetzung von Pauschalbeträgen als Auslagenersatz für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins. Des Weiteren erfolgt die Bereitstellung und der Betrieb des Einsatzleitsystems und des Alarmierungssystems auch für die Alarmierung und Disponierung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Nutzung des Digitalfunksystems und Ausstattung mit digitalen Endgeräten der Freiwillige Feuerwehren Senatsverwaltung Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung: In der Justizverwaltung sind zahlreiche MA mit Handlungsfeldern ehrenamtlicher Arbeit befasst: Zwei MA für ehrenamtliche Richterinnen u. Richter, ein MA für Schiedsamtswesen, ein MA für Betreuungsrecht, neun MA für die Aufsicht über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, von denen viele ehrenamtlich verwaltet werden und drei MA für ehrenamtliche Tätigkeit im Justizvollzug. Senatsverwaltung Kultur und Europa: In der Kultur- und Europaverwaltung sind zahlreiche MA mit Handlungsfeldern ehrenamtlicher Arbeit befasst: Ein MA zum Thema BE, vier MA sind mit ehrenamtlicher Tätigkeit von Externen befasst (z.B. ehrenamtlicher Landesdenkmalrat, sonstiges bürgerschaftliches Engagement), acht MA mit BE in der Denkmalpflege und drei MA für ehrenamtliches Europa-Engagement. Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen: In der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen sind zahlreiche MA mit Handlungsfeldern ehrenamtlicher Arbeit befasst: Im Rahmen der Förderprogramme Soziale Stadt, BENN und FEIN wird das ehrenamtliche Engagement in den Quartieren bzw. an den Standorten gefördert. Das dafür zuständige Referat umfasst 19 MA. In der integrierten Stadtentwicklung und der Städtebauförderung gewinnen zivilgesellschaftliche Initiativen und aus bürgerschaftlichem Engagement heraus entstandene Projekte zunehmend an Bedeutung. Dies entspricht der Einforderung von Gestaltungsmöglichkeiten durch die Stadtgesellschaft ebenso wie dem Trend zu häufig projektbezogenem ehrenamtlichem Engagement. 14 MA eines weiteren Referats beschäftigen sich u.a. im Rahmen einzelner Zuwendungsmaßnahmen mit verschiedenen Handlungsfeldern ehrenamtlicher Arbeit. Schnittstellen gibt es insbesondere mit projektbeteiligten gemeinnützigen Vereinen, die als Projektträger und Empfänger von Zuwendungen diese Maßnahmen umsetzen. Beispiele sind das Projekt „Flussbad Berlin“ mit dem Projektträger Flussbad Berlin e.V., das Projekt „Reallabor Radbahn“ mit dem Projektträger paper planes e.V. und das Projekt „Revitalisierung des Wiesenburgareals“, das durch den Projektträger degewo unter Mitwirkung des Vereins Die Wiesenburg e.V. umgesetzt werden soll. Weiterhin haben Mitarbeitende im Rahmen der Betreuung von integrierten Stadterneuerungsverfahren intensive Berührungspunkte mit ehrenamtlicher Tätigkeit. Zu Handlungsfeldern ehrenamtlicher Tätigkeit zählen dabei: - Ehrenamtliche Arbeit im Rahmen der Bürger- und Betroffenenbeteiligung bei integrierten Stadterneuerungsverfahren: Als Beispiel kann hier die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Friedrichshain-Kreuzberg - Rathausblock benannt werden, wo als Modellprojekt angelegt, zivilgesellschaftliche Initiativen und engagierte Personen umfassend in die Vorbereitung und Durchführung der Gebietsentwicklung eingebunden sind. - Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Selbsthilfegruppen, Initiativen und Personen in den Bereichen Gemeinwesenarbeit (Bildung, Soziales, Kultur, Gesundheit, Sport) sowie Umwelt (Begrünungsaktionen, Gärten, Pflegepatenschaften), die unterstützt werden - über Zuwendungen zur Projektarbeit, - bei Verbesserungen bis zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Arbeit, - bei der Kommunikation ihres Engagements: Stadtteilzeitungen, Internetseiten, Stadtteilfeste . Als Beispiel kann hier der ehrenamtliche Betrieb der Bauhütte im Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg als Ort zum Austausch zu Stadtentwicklungsthemen und für die nachbarschaftliche Begegnung benannt werden. Senatsverwaltung Wirtschaft, Energie und Betriebe: Schwerpunkt der Arbeit der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit mit drei MA ist die Förderung von entwicklungspolitischen Projekten der Berliner Nichtregierungsorganisationen (mit derzeit 750 T € p.a.). Neben der Förderung von strategisch wichtigen Großprojekten erhält jährlich eine Vielzahl von Berliner Nichtregierungsorganisationen kleinere Beiträge zur Unterstützung ihrer entwicklungspolitischen Projekte. Üblicherweise werden die Projekte erst durch großes ehrenamtliches Engagement von Seiten der Nichtregierungsorganisationen ermöglicht, so dass durch den Förderbeitrag der Landesstelle auch das ehrenamtliche Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt wird. Ein Gremienreferent betreut im Rahmen der politischen Querschnittsthemen Fragestellungen des Bürgerschaftlichen Engagements (u.a. AG Bürgergesellschaft, AG Ehrenamt, Freiwilligenpass, CSR, Engagementpolitik und Demokratieförderung). Eigene Haushaltsmittel stehen hier nicht zur Verfügung. 2. Wie erfolgt aus diesem Gebiet der fachliche Austausch zwischen den verschiedenen Senatsverwaltungen sowie zwischen Hauptverwaltungen und den Bezirken? Welche Fragen und Problem sind dabei von besonderer Relevanz? 3. Wie nutzt der Senat die Kenntnisse und Erfahrungen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um das Handlungsfeld Ehrenamt weiter auszubauen? Zu 2. und 3.: Dem fachlichen Austausch zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken zu den das BE betreffenden Themen dient die ressortübergreifende AG Bürgergesellschaft , die sich in letzter Zeit u.a. mit der Weiterentwicklung der Engagementinfrastruktur , mit Fragen der Bürgerbeteiligung, mit dem Thema „Räume für Engagierte“ und der geplanten Engagementstrategie befasst hat. Im Übrigen erfolgt ein Austausch im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung vieler Projekte und Maßnahmen (beispielsweise zum Berliner Stiftungstag, „Berlin sagt Danke!“, Förderung bezirklicher Freiwilligenagenturen, Portal „bürgeraktiv“) oder die gemeinsame Arbeit an der Umsetzung des Senatskonzeptes zur Integration und Partizipation und der Entwicklung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung. 4. Welche Ressourcen im Öffentlichen Dienst gilt es in diesem Zusammenhang aus Sicht des Senats noch besser für das Handlungsfeld Ehrenamt zu nutzen und welche Fortbildungsmöglichkeiten für dieses Handlungsfeld bestehen für Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in Berlin? 5. Am 15. Januar 2018 berichtete Frau Staatssekretärin Chebli im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, dass sie mit der Finanzverwaltung und der Verwaltungsakademie in Gesprächen darüber stehe, wie Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes effektiver in das Ehrenamt eingebunden werden können – welche gemeinsamen Erkenntnisse konnte der Senat bisher aus diesen Gesprächen gewinnen? Zu 4. und 5.: Seminare zum bürgerschaftlichen Engagement werden im Programm der Verwaltungsakademie regelmäßig angeboten. Zudem werden Inhouse-Angebote der jeweiligen Dienststellen zu diesem Themenbereich von der Verwaltungsakademie unterstützt . Darüber hinaus wird in einer Vielzahl Veranstaltungen über die Möglichkeiten informiert, sich in Berlin ehrenamtlich zu engagieren. Dieses Informationsangebot bezieht auch die MA des Öffentlichen Dienstes ein. 6. Wie schätzt der Senat vor diesem Hintergrund das Potential der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes für das Berliner Ehrenamt ein? Zu 6.: Der Senat schätzt das gesellschaftliche Engagement der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes als hoch ein. Konkrete Zahlen liegen dazu jedoch nicht vor. Angesichts seiner Rolle als Arbeitgeber wird der Senat auch keine gezielte Befragung vornehmen . Die MA des Öffentlichen Dienstes, die ehrenamtlich tätig sind, engagieren sich, genau wie die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, außerdienstlich. Dieses Thema wird in der Engagementstrategie eingebunden sein. 7. Was hindert Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes daran, sich außerdienstlich ehrenamtlich zu engagieren? Was befördert ein solches Engagement und welche Freistellungsmöglichkeiten haben Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes des Landes Berlin zur Ausübung eines selbigen? Zu 7.: Die Voraussetzungen, unter denen Beamtinnen und Beamte des Landes vorübergehend von der Dienstleistungspflicht bei Vorliegen gewichtiger Gründe oder Anlässe befreit werden können, sind im Landesbeamtengesetz (§ 80 Absatz 2 LBG) und in der hierzu erlassenen Rechtsverordnung (Verordnung über den Urlaub der Beamten und Richter aus besonderen Anlässen Sonderurlaubsverordnung – SUrlVO – in der Fassung vom 1. Januar 1971 [GVBl. 1971, 245]) geregelt. Auf Grund der Pflicht jeder Beamtin und jedes Beamten zur vollen Dienstleistungserbringung gegenüber dem Dienstherrn ist die Gewährung von Sonderurlaub eine – auch zeitlich – eng begrenzte Ausnahme. In der SUrlVO ist festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zum Fernbleiben vom Dienst unter Fortzahlung bzw. Wegfall der Besoldung zu erteilen ist, erteilt werden soll oder erteilt werden kann. Der Verordnungsgeber hat für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten hierzu in der SUrlVO diverse Möglichkeiten zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere die - Beurlaubung unter Fortzahlung der Besoldung zur Wahrnehmung staats-bürgerlicher Rechte und Pflichten (§ 2 SUrlVO) – hierzu zählen im Wesentlichen Tätigkeiten, zu denen die Beamtin oder der Beamte auf Grund gesetzlicher Regelungen verpflichtet ist (z.B. § 45 Deutsches Richtergesetz), - Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung zur Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres (§ 3 Absatz 1 SUrlVO), wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen , - Beurlaubung für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung (§ 3a SUrlVO) unter Fortzahlung der Besoldung, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen (hierzu zählen u.a. die militärische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Reservisten [§°81 Soldatengesetz ], die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen von Organisationen der zivilen Verteidigung [Technisches Hilfswerk, Rettungsdienste]), - Beurlaubung für staatspolitische, kirchliche, fachliche, gewerkschaftliche und sportliche Zwecke (§ 4 SUrlVO) unter Fortzahlung der Besoldung, soweit die Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen (hierunter fallen auch die Teilnahmen an Bildungsveranstaltungen), - Beurlaubung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe (§ 5 SUrlVO) unter Fortzahlung der Besoldung, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Beurlaubungen nach § 4 und § 5 SUrlVO dürfen insgesamt 12 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nicht überschreiten (§ 6 SUrlVO). Mit Rundschreiben vom 12. September 2001 wurde empfohlen, § 6 Satz 2 SUrlVO (Ausnahmeregelung vom Umfang des Sonderurlaubs) großzügig zu handhaben und den Umfang des Sonderurlaubs nach § 5 SUrl-VO für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendpflegearbeit an § 10 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) anzulehnen. Die Regelungen der SUrlVO finden nach den Maßgaben der Richtlinien über den Urlaub der Arbeitnehmer aus besonderen Anlässen – Sonderurlaubsrichtlinien – SurlRL – auch auf Tarifbeschäftigte grundsätzlich Anwendung. 8. Inwieweit wird in den Berliner Verwaltungen für ehrenamtliches Engagement geworben und mir welchem Erfolg wird mit bald ausscheidenden Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes über perspektivische Tätigkeiten im Ehrenamt gesprochen? Zu 8: Die Dienststellen des Landes Berlin unterstützen ihre Beschäftigten in zahlreichen Fällen bei der Ausübung ihres Engagements, indem sie ihnen z.B. flexible Arbeitszeiten , Sonderurlaub entsprechend der Sonderurlaubs-Verordnung oder die Teilnahme an Bildungsurlaubsangeboten ermöglichen, die auch zum gesellschaftlichen Engagement anregen. Die Verwaltungen informieren die Beschäftigten durch Aushänge, Flyer und Mailings, auf Veranstaltungen und Informationsangebote (z.B. Aktionstag „Berlin sagt Danke“, Portal „bürgeraktiv“, Freiwilligentage, Freiwilligenbörse, Stiftungstag, Europapreis „Blauer Bär“) bzw. stellen auch Verbindungen zu Freiwilligenagenturen her, die Interesse an einem freiwilligen Engagement wecken und Interessierten den Zugang zum Engagement eröffnen. Im Rahmen der Fortbildungsangebote der VAk werden die Beschäftigten auf die Möglichkeiten gesellschaftlichen Engagements hingewiesen. Die gezielte Ansprache der Beschäftigten, die in absehbarer Zeit ihre Lebensarbeitszeit beenden werden, findet u.a. im Rahmen von vertraulichen Personalgesprächen statt, in denen es um die Gestaltung des Übergangs geht. In diesen Gesprächen werden auch Hinweise und Anregungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes gegeben. Zahlreiche Behörden haben eigene Formate entwickelt, um über die Möglichkeiten eines freiwilligen Engagements zu informieren. In der Engagementstrategie wird es eine entsprechend Rolle spielen. Die folgende Aufzählung vermittelt einen Eindruck von der Vielfalt der bereits existierenden Maßnahmen in vielen Senatsverwaltungen und Bezirken. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. SenBildJugFam: Die Beschäftigten in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe sind aufgrund der engen Verknüpfungen ihrer Aufgabenbereiche mit Handlungsfeldern ehrenamtlicher Arbeit über die vielfältigen Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst informiert. SenFin: Den Beschäftigten der Senatsverwaltung steht eine Handlungshilfe „Verabschiedungskultur und Kontakthalteprogramm“ zur Verfügung. Diese enthält Hinweise und Informationen zu ehrenamtlicher Tätigkeit. Über den Erfolg, bzw. sich daraus ergebende ehrenamtliche Tätigkeiten können keine Angaben gemacht werden. SenInnDS: Die Werbung für das ehrenamtliche Engagement wird in der SenInnDS nicht zentral gesteuert. Aufgrund des demografischen Wandels und dem damit verbundenen Ausscheiden lebensälterer Beschäftigter wurde in der SenInnDS jedoch das Konzept „Übergänge in den Ruhestand gestalten“ für lebensältere Beschäftigte erstellt. Das Konzept erhält Hinweise zu ehrenamtlichen Tätigkeiten und Ansprechpartnern im Land Berlin. Damit erhalten lebensältere ausscheidende Beschäftigte erste Hinweise und Anregungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Des Weiteren ist beabsichtigt, mit ausscheidenden lebensälteren Beschäftigten sogenannte Ausstiegsgespräche im Bereich des Personalmanagements zu führen. Inhalt dieser Gespräche werden auch perspektivische Tätigkeiten im Ehrenamt sein. SenJustVA: Im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit im Justizvollzug kooperiert die SenJustVA mit freien Trägern (Berliner Aidshilfe e.V., FrauenComputerZentrumBerlin e.V., Freiabonnements für Gefangene e.V., Freie Hilfe e.V., Mann-O-Meter e.V., Sozialdienst katholischer Frauen), die die ehrenamtlichen Mitarbeitenden betreuen und Informations - und Beratungsangebote für Interessierte vorhalten. In Zusammenarbeit mit dem Paritätischen, den kooperierenden Vereinen und den Haftanstalten wurde 2017 eine neue Broschüre „Ehrenamtliches Engagement im Berliner Justizvollzug“ erstellt. Auf der Internetseite „Berliner Justizvollzug“ sind grundlegende Informationen und Kontaktdaten zum Ehrenamt eingestellt. Dort kann auch die Broschüre als PDF-Datei heruntergeladen werden. Ausscheidende Beschäftigte werden nicht regelhaft auf eine ehrenamtliche Tätigkeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses angesprochen. Dies geschieht eher personenbezogen bei engagierten Kolleginnen und Kollegen. Auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verantwortet die SenJuStVA die „Schöffenfibel“, einen Leitfaden für die Schöffinnen und Schöffen. SenKultEuropa: Bewerben des „Blauen Bären“ auf der Webseite, in der Broschüre (Un)sichtbares Europa, in Pressemitteilungen, sowie einem Mailaufruf an alle Berliner EU-Akteure. SenStadtWohn: 2018 fanden im Rahmen des Wissensmanagements – Abschiedskultur – 2 Inhouse - Seminare mit dem Titel „Wer heute nichts tut, lebt morgen wie gestern – die letzten Berufsjahre aktiv gestalten“ statt, an denen rund 20 Beschäftigte der Sen- StadtWohn teilgenommen haben, die überwiegend in den Jahren 2018-2023 ausscheiden . Dabei wurde auch die Möglichkeit ehrenamtlicher Tätigkeit im Anschluss an die aktive Dienstzeit thematisiert. Das Inhouse – Angebot wird weiterhin im Rahmen des Wissensmanagement angeboten. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Grundsätzlich wird das Ehrenamt gegenüber ausscheidenden Beschäftigten nicht systematisch beworben. Dies geschieht lediglich in anlassbezogenen Einzelfällen. Bezirksamt Lichtenberg: Im Bezirk Lichtenberg wurde eine Arbeitsgruppe „Verabschiedungskultur “ gebildet. Vertreten ist die Personalabteilung, die oskar Freiwilligenagentur Lichtenberg, die OE Sozialraumorientierte Planungskoordination und die Stabsstelle Bürgerbeteiligung. In Planung ist eine erste Veranstaltung im November /Dezember diesen Jahres unter der Überschrift: „Da geht noch was … Ruhestand für Einsteiger“. Zielgruppe der ersten Veranstaltung sind künftig in Rente gehende MA des Bezirksamtes und die, die im letzten Jahr in Rente/Pension gegangen sind. Ehemalige engagierte MA des Bezirksamtes werden zu berichten eingeladen, wie sie die Zeit nach dem Erwerbsleben vorbereitet, welche Möglichkeiten sich ergeben haben und wie sie sich in ihrem verdienten Ruhestand weiter in die Gesellschaft einbringen. Weiterhin ist vorgesehen an Thementischen über Lebenslanges Lernen, die Arbeit der oskar Freiwilligenagentur und Möglichkeiten des Engagements in Berlin, Gesundheit und Sport sowie Wissensmanagement mit Mentoring zu informieren. Ziel ist die Etablierung einer Verabschiedungskultur im Bezirksamt Lichtenberg, in der einerseits Wertschätzung gegeben und Danke gesagt wird und andererseits auf die vielfältigen Möglichkeiten des Engagements in Berlin hingewiesen und geworben wird. Bezirksamt Mitte: Bereich der sozialräumlichen Planungskoordination: Die Freiwilligenagentur Mitte wirbt, berät und vermittelt im Auftrag des Bezirksamtes bezüglich des ehrenamtlichen Engagements (s. https://www.freiwilligenagentur-fabrik.de/). Daneben haben die Stadtteilkoordinationen in den zehn Bezirksregionen des Bezirks ebenfalls die Aufgabe, das ehrenamtliche Engagement in „ihren“ Stadtteilen zu fördern (s. https://www.berlin.de/stk-mitte/). Diese Angebote richten sich nicht explizit an Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, stehen diesen jedoch auch zur Verfügung. Bereich Ehrenamt /Amt für Soziales: Das Ehrenamtsbüro des Sozialamtes schaltet regelmäßig auf der bezirklichen Homepage Werbeaufrufe für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den Sozialkommissionen . Hier können sich Interessierte bewerben, auch Beschäftigte des Bezirksamtes Mitte, die eine entsprechende Betätigung suchen. Bezirksamt Neukölln: Im Bereich des Steuerungsdienstes bewirbt Neukölln keine Ehrenämter für die Beschäftigten. Das Neuköllner EngagementZentrum ist die bezirkliche Freiwilligenagentur in Neukölln, die als Kooperationsprojekt von der AWO Kreisverband Südost, Bürgerstiftung Neukölln und dem Bezirksamt Neukölln umgesetzt wird. Im Rahmen dieser Arbeit wird auch an unterschiedlichsten Stellen bzw. anlassbezogen (z.B. für ein bestimmte Projekt wie Mentoring / Hürdenspringer Neukölln im Intranet) bei den Beschäftigten des Bezirksamtes Neukölln für bürgerschaftliches Engagement geworben . Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Das Ehrenamtsbüro Tempelhof-Schöneberg ist am 05.12.2010 als bezirkliche Freiwilligenagentur mit dem Aufgabenschwerpunkt Service - und Beratungsstelle für bürgerschaftliches Engagement eröffnet worden. In der Beratungsfunktion zur Vermittlung interessierter Bürgerinnen und Bürger steht das Ehrenamtsbüro allen Interessierten offen, auch MA der Berliner Verwaltung. Dies betrifft sowohl aktive Beschäftigte als auch ausscheidende bzw. bereits ausgeschiedene Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Der Beschluss der BVV vom 24.11.2009 zur Etablierung des Ehrenamtsbüros als Freiwilligenagentur des Bezirks (Drucksache 0897 / XVIII – „Freiwilligenagentur schaffen“ und Drucksache 0786 / XVIII vom 17.9.2008 „Ehrenamt stärken“) war Grundlage hierfür. Mit der Etablierung einer Freiwilligenagentur im Bezirk und deren Aufgabenbeschreibung wurde eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe beauftragt, anlässlich einer Fachtagung am 07.05.2009 zum Thema Schaffung einer Freiwilligenagentur im Bezirk wurden ca. 80 Organisationen, Vereine und Verbände aus Tempelhof-Schöneberg eingeladen ihre Vorstellungen und Wünsche einzubringen und Themenschwerpunkte zu erarbeiten. Unter Beteiligung des Projektes Demographischer Wandel „Aufbau und Struktur ehrenamtlicher Arbeit im Bezirk weiterentwickeln “ wurden die Ergebnisse der Fachtagung zusammengefasst und die Gründung einer Freiwilligenagentur in Form eines Ehrenamtsbüros als Stabsstelle der Bezirksbürgermeisterin empfohlen. Wunsch der beteiligten Organisationen, Vereine und Verbände im Bezirk war die Schaffung einer neutralen, trägerunabhängigen Servicestelle Ehrenamt im Bezirk mit einer engen Bindung an die politischen Entscheidungsträger im Bezirksamt . Dies sollte in Form der Stabsstelle Ehrenamt bei der Bezirksbürgermeisterin direkt umgesetzt werden. Die Organisationen, Vereine und Verbände erhofften sich durch die enge Verbindung von Bezirksbürgermeisterin und Ehrenamtsbüro eine wichtige politische Unterstützung für das Thema Ehrenamt im Bezirk und auch in den einzelnen Abteilungen über die jeweiligen Dezernentinnen und Dezernenten sowie der BVV. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde auch über die Gewinnung von zukünftigen Ehrenamtlichen aus der Berliner Verwaltung gesprochen, der Personenkreis wurde jedoch nicht explizit in der Aufgabenstellung des Ehrenamtsbüros genannt, sondern eine neutrale Ansprache „offen für alle Interessierten“ empfohlen. In der Vergangenheit sind bereits mehrfach interessierte Beschäftigte erfolgreich in ein Ehrenamt vermittelt worden, der Erstkontakt ist individuell je nach Information des Einzelnen entstanden. Beispielsweise aufgrund persönlicher Kontakte, Werbung auf der Homepage, Information auf Straßenfesten, aber auch gezielt durch Expertenreferate z.B. bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit für ihre MA. Das Ehrenamtsbüro wird sich gern bei der Umsetzung einer möglichen Kampagne / Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlin zur Gewinnung von neuen Ehrenamtlichen aus der Berliner Verwaltung, initiiert durch die Senatskanzlei und der Verwaltungsakademie, beteiligen und unterstützen. Beschäftigte der Berliner Verwaltungen sind ein Gewinn für Organisationen, Vereine und Verbände im Ehrenamt und können individuell mit ihren Fähigkeiten ein großer Mehrwert für Bürgerschaftliches Engagement und die Entwicklung der Zivilgesellschaft sein. Insbesondere könnten sie zukünftig maßgeblich Anteil an der Förderung und dem Ausbau von Demokratieverständnis im Engagement und deren Stärkung haben. Bezirksamt Treptow-Köpenick: Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung „Wer heute nichts tut, lebt morgen wie gestern“, welches für alle Beschäftigten in den letzten Berufsjahren angeboten wird, wird auch über für die Möglichkeit des ehrenamtlichen Engagements nach Ausscheiden aus dem aktiven Berufslegen geworben. Unter Schirmherrschaft des Sozialstadtrates werden jährlich alle Einwohner (in diesem Jahr: Geburtsjahr 1955) zur Veranstaltung „Aktiv im Alter“ eingeladen. In der Veranstaltung werden in Form von Impulsvorträgen alle Einsatzfelder vorgestellt (beispielsweise auch die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe). Im Anschluss kann man an sogenannten Marktständen miteinander ins Gespräch gekommen und Kontakte austauschen. Bezirksamt Reinickendorf: Eine systematische Werbung für ein ehrenamtliches Engagement von Beschäftigten des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin hat bisher nicht stattgefunden. In Einzelfällen wurden/werden die MA ermuntert, Tätigkeiten im Ehrenamt wahrzunehmen. Darüber hinaus wird indirekt durch eine wertschätzende Zu- sammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen für das Ehrenamt geworben und über diverse Pressemitteilungen auf die Wichtigkeit dieses Amtes in unserer Gesellschaft hingewiesen . Bezirksamt Spandau: Mit bald ausscheidenden Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes wird nicht systematisch über perspektivische Tätigkeiten im Ehrenamt gesprochen. Im Einzelfall gibt es aber Beschäftigte, die nach ihrem Ausscheiden im Ehrenamt tätig sind. Im Jahr 2020 startet im Bezirk der Aufbau der Freiwilligenagentur, die sich an alle Interessierten richtet und somit auch die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes inkludiert . Die Freiwilligenagentur beinhaltet eine Öffentlichkeitsarbeit und wird als zentrale Anlaufstelle für jegliches ehrenamtliches Engagement fungieren. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements der MA des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf wurde auf Grundlage, der am 28.3.2013 unterschriebenen gemeinsamen Erklärung des Hauptpersonalrates und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin "Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin" kurz nach Veröffentlichung mit der Leitung des Personalservices hier in unserem Hause thematisiert. Wie auch vom Hauptpersonalrat damals dargelegt, ist auch unsere Dienststelle davon ausgegangen, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sehr viel leisten mussten und dass es wegen der großen Zahl des in den Vorjahren eingesparten Personals, die Belastungsgrenze oftmals überschritten wurde. Von daher wurde in Steglitz-Zehlendorf keine eigene Strategie entwickelt, außer, dass die seit 2014 benannte Koordinatorin für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement allen Beschäftigten als Ansprechpartnerin rund um das Ehrenamt zur Verfügung stand und auch immer noch steht. Die Tätigkeit der Organisationseinheit Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination im öffentlichen Gesundheitswesen (QPK) ist angesiedelt im (psycho-) sozialen und Gesundheitsbereich . Ehrenamtliche Tätigkeit ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsfeldes aller MA der Stelle. Diese sind damit berufsbedingt so selbstverständlich vertraut, dass eine weitere Werbung dafür nicht für sinnvoll gehalten wird. Während der Zeit der Berufstätigkeit wird eine ehrenamtliche Tätigkeit im selben Feld als problematische Rollenvermischung angesehen und nicht befürwortet, da sie von außen so aufgefasst werden kann, dass die gebotene Neutralität des öffentlichen Dienstes angezweifelt werden könnte. Nach dem Ausscheiden sind ehrenamtliche Tätigkeiten eine selbstverständliche und bekannte Option, über die nicht weiter aufgeklärt werden muss. Ob, in welchem Umfang , nach welcher Zeit und für welche Zeit sie von den Einzelnen ausgeübt, gewechselt , unterbrochen wird, wird nicht systematisch erfasst. Berlin, 24. Juni 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei