Drucksache 18 / 19 835 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) zum Thema: Verwaltungsvorschriften Freiwilligenagenturen – Was ist in den vergangenen acht Monaten geschehen? und Antwort vom 18. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 19 835 vom 05. Juni 2019 über Verwaltungsvorschriften Freiwilligenagenturen – Was ist in den vergangenen acht Monaten geschehen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke haben bisher in welchem Ausmaß von der Zuwendung zur Förderung der Einrichtung oder des Ausbaus bezirklicher Freiwilligenagenturen Gebrauch gemacht? 2. Inwiefern haben die Bezirke bisher die Regelung genutzt, einen Eigenanteil zur Finanzierung des Vorhabens vom entsprechenden Träger zu verlangen? Wie hoch war dieser im Allgemeinen? 3. Wie häufig machten Bezirke in der Vergangenheit von einer finanziellen Beteiligung durch Dritte, etwa durch in den Bezirken ansässige Unternehmen, Gebrauch? Zu 1., 2. und 3.: Siehe die Angaben in den nachfolgenden Tabellen: 2018 Bezirk Förderung durch den Senat Bezirklicher Eigenanteil Eigenanteil des Trägers Drittmittel (optional) Charlottenburg-Wilmersdorf 3.000,00 47.620,00 - k.A. Friedrichshain-Kreuzberg 28.500,00 34.000,00 - k.A. Marzahn-Hellersdorf 28.500,00 100.000,00 - k.A. Mitte 28.500,00 30.000,00 - - Neukölln 16.000,00 8.000,00 - k.A. Pankow 28.500,00 31.070,00 250,00 - Tempelhof-Schöneberg 28.500,00 161.851,00 - k.A. Treptow-Köpenick 28.500,00 196.450,00 - k.A. Lichtenberg - - - - Reinickendorf - - - - 2 Steglitz-Zehlendorf - - - - Spandau - - - - 2019 Bezirk Förderung durch den Senat Bezirklicher Eigenanteil Eigenanteil des Trägers Drittmittel (optional) Charlottenburg-Wilmersdorf 95.000,00 47.620,00 9.500,00 k.A. Friedrichshain-Kreuzberg 95.000,00 34.000,00 - k.A. Marzahn-Hellersdorf 95.000,00 100.000,00 - k.A. Mitte 95.000,00 30.000,00 - - Neukölln 95.000,00 47.500,00 - k.A. Pankow 95.000,00 31.070,00 800,00 - Tempelhof-Schöneberg 95.000,00 230.668,00 - k.A. Treptow-Köpenick 95.000,00 198.010,00 - - Lichtenberg 95.000,00 105.000,00 - k.A. Reinickendorf 95.000,00 28.500,00 - k.A. Steglitz-Zehlendorf - - - - Spandau - - - - 4. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen Vorhaben nicht realisiert werden konnten, da der vom Bezirk zu leistende Eigenanteil in Höhe von mindestens 30 Prozent der Förderung durch die Senatskanzlei nicht erbracht werden konnte? Welche Fälle sind das? Zu 4.: Nein. 5. In den Verwaltungsvorschriften Freiwilligenagentur heißt es, dass die Einrichtung einer bezirklichen Freiwilligen-agentur nur dann förderfähig ist, wenn in dem Bezirk noch keine Freiwilligenagentur existiert, begründete Ausnahmen seien möglich – Welche Ausnahmen sind dies? Zu 5.: Alle Bezirke wurden aufgefordert, die Förderung bestehender Strukturen fortzusetzen. Hintergrund ist die Absicht des Senats, durch die Ausgestaltung der Förderbedingungen im Rahmen der Verwaltungsvorschriften eine Professionalisierung der bestehenden Strukturen zur Förderung des freiwilligen Engagements in Berlin zu unterstützen. So wurde in acht Bezirken (Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn- Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick) durch das Förderprogramm des Senats eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel derjenigen Freiwilligenagenturen erreicht, die in freier Trägerschaft, bzw. im Falle des Bezirks Tempelhof-Schöneberg in Trägerschaft des Bezirksamts, bereits vor dem Jahr 2018 durch die jeweiligen Bezirke gefördert wurden. Besonderheiten ergeben sich in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf. In beiden Fällen gab es vor dem Jahr 2018 rein ehrenamtlich geführte Freiwilligenagenturen, die sich beide mit Hilfe der finanziellen Unterstützung des jeweiligen Bezirksamts (Förderung von Sachausgaben, Bereitstellung von Räumlichkeiten) entwickelten. Durch die Förderung des Senats kam es in den beiden Bezirken zu folgenden Entwicklungen: In Charlottenburg-Wilmersdorf wurde in Ergänzung zu der weiterhin auf ehrenamtlicher Basis tätigen „Freiwilligenagentur Charlottenburg-Wilmersdorf“ im Rahmen der Förderung gemäß VV Freiwilligenagenturen ein Projekt mit hauptamtlich tätigem Personal bei einem freiem Träger eingerichtet. Dieses Projekt ist auf die Förderung des freiwilligen Engagements junger Menschen fokussiert. 3 In Reinickendorf erhält das bislang ebenfalls rein ehrenamtlich betriebene Ehrenamtsbüro eine hauptamtliche Koordinationsstelle in Trägerschaft des Bezirksamts. 6. In den Verwaltungsvorschriften Freiwilligenagentur heißt es ferner, dass die Höhe der Zuwendung je bezirklicher Freiwilligenagentur begrenzt ist, Mehrbedarf aber in begründeten Ausnahmefällen geltend gemacht werden kann – Wie oft wurde davon bisher Gebrauch gemacht und wofür genau wurden die erhöhten Zuwendungen genutzt? Zu 6.: Im Jahr 2018 wurde nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für das Jahr 2019 wurden die Bezirke gebeten, ggf. bis zum 30.06. ihren Mehrbedarf für die Förderung der bezirklichen Freiwilligenagenturen beim Senat anzumelden. Erste Mehrbedarfsmeldungen liegen mit Stand 14.6.2019 vor. Aussagen über Höhe und Zwecke der zusätzlichen Förderung sind nach derzeitigem Stand nicht möglich. 7. Wie stellt der Senat den Einsatz von geeignetem und fachlich qualifiziertem, berufserfahrendem hauptamtlichen Personal sicher, der laut Verwaltungsvorschriften eine Voraussetzung für die Einrichtung und den Ausbau einer bezirklichen Freiwilligenagentur darstellt? Zu 7.: Die Prüfung der Anträge der bezirklichen Freiwilligenagenturen anhand der in den Verwaltungsvorschriften festgeschriebenen Förderkriterien obliegt gemäß VV Freiwilligenagenturen (vgl. Absätze 1.3 und 7.1) den fördernden Bezirken. In den Fällen, in denen der Bezirk selbst Träger der geförderten Freiwilligenagentur ist, prüft der Senat die eingereichten Anträge (vgl. Abs. 7.3 VV Freiwilligenagenturen). 8. Wie oft kam es bisher vor, dass Bezirke die ihnen zugewiesenen Mittel bis zum Jahresende nicht verbraucht haben und diese dementsprechend an die Senatskanzlei zurückgeben mussten und wofür wurden diese Mittel schließlich eingesetzt? Zu 8.: Einen solchen Fall gibt es bislang nicht. 9. Sind dem Senat Probleme seitens der Bezirke hinsichtlich des individuell zu regelnden Vergabeverfahrens von Fördermitteln zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen bekannt? Wenn ja, welche sind das? Zu 9.: Derartige Probleme sind dem Senat nicht bekannt. 10. Wie und in welcher Form begleitet der Senat die Freiwilligenagenturen überbezirklich und fördert deren Vernetzung? Welche Ergebnisse hat er dabei erzielt? Zu 10.: Die überbezirkliche Begleitung der Freiwilligenagenturen soll entsprechend Abs. 1.4. VV Freiwilligenagenturen erfolgen. Die hierfür erforderliche Auswahl eines Trägers befindet sich kurz vor dem Abschluss. 11. Welche Kriterien der Evaluation der Freiwilligenagenturen kommen zum Einsatz und inwieweit unterscheiden diese sich von Bezirk zu Bezirk? Zu 11.: Grundlage für die künftige Evaluation der Freiwilligenagenturen bilden die in der VV Freiwilligenagenturen genannten Bestimmungen. Diese sind auch für die überbezirkliche Begleitung der Freiwilligenagenturen sowie für die in Abstimmung zwischen Senat und Bezirken erfolgende Weiterentwicklung maßgeblich. Bezirkliche Besonderheiten bleiben davon im Rahmen der für alle verbindlichen VV Freiwilligenagenturen unberührt. 12. Wie geht es mit der Förderung der Freiwilligenagenturen nach Ablauf der Verwaltungsvorschriften zum 31.12.2019 weiter? 4 Zu 12.: Der Senat beabsichtigt – vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – eine Weiterführung der Förderung bezirklicher Freiwilligenagenturen, um die Entwicklung der Engagementinfrastruktur in Berlin über den 31.12.2019 hinaus zu verstetigen. Berlin, den 18.06.19 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei