Drucksache 18 / 19 836 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) zum Thema: Einleitungspunkt am Abwasserpumpwerk Heiligensee II und Antwort vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 19836 vom 05.06.2019 über Einleitungspunkt am Abwasserpumpwerk Heiligensee II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie kommt es, dass es bezüglich des neu eingerichteten Einleitungspunktes für Abwässer am Pumpwerk Heiligensee, anders als in der Antwort auf die Anfrage 18/16575 vorausgesagt, doch heftige Geruchsbelästigungen im Umfeld der Anlage auftreten? Frage 2: Was wird gegen die auftretenden Geruchsbelästigungen kurz-, mittel- und langfristig getan? Frage 3: Sind ergänzende Baumaßnahmen geplant und wenn ja in welchem Umfang? Antwort zu 1, 2 und 3: Nach dem Anzeigen einer Geruchsbelästigung durch Anwohner und den Reinickendorfer Bezirksverordneten Felix Schönebeck am Abwasserpumpwerk Heiligensee, erfolgte eine Prüfung weiterer vorbeugender geruchsmindernder Maßnahmen. Der Einleitpunkt wurde zeitnah mit zusätzlichen Abdeckplatten aus Kunststoff und mit geruchsabsorbierenden Bricks und Gel-Matten ausgestattet. Zudem wird der Rohrleitungsverlauf optimiert, sodass eine mögliche Geruchsentwicklung während des Einleitvorgangs weiter vermindert wird. Frage 4: 2 Gibt es Erkenntnisse darüber, ob es im Zuge der Einrichtung des Einleitungspunktes neben der Geruchsbelästigung noch zu weiteren Beschwerden seitens der Bevölkerung gekommen ist? Antwort zu 4: Die Berliner Wasserbetriebe erhielten Beschwerden über eine Lärmbelästigung durch LKWs in den Anwohnerstraßen. Überwiegend fahren ein bis zwei LKW pro Stunde (Mo-Fr, 7-15 Uhr) den Einleitpunkt an. Diese Frequenz belastet den ohnehin stadttypischen Zufahrtsverkehr auf der Heiligenseestraße nicht. Eine Anfahrt durch das Wohngebiet ist weder vorgesehen noch notwendig. Das Abwasserpumpwerk liegt direkt an der Heiligenseestraße. Um eine Lärmbelästigung vor Ort auf ein Mindestmaß zu beschränken, gelten für die Fuhrunternehmen folgende Bestimmungen: Anfahrt zum Einleitpunkt über die Heiligenseestraße. Auf dem Pumpwerksgelände gilt für Fahrzeuge Schritttempo. Während des Einleitvorgangs ist der Motor der Fahrzeuge abzustellen. Berlin, den 11.06.2019 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz