Drucksache 18 / 19 839 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) zum Thema: Polizei Berlin – Arbeitsfähigkeit der örtlichen Verkehrsermittlungsdienste (VED) und Antwort vom 19. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 12 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19839 vom 03. Juni 2019 über Polizei Berlin – Arbeitsfähigkeit der örtlichen Verkehrsermittlungsdienste (VED) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen konkreten Aufgabenstellungen war die bei der Polizei Berlin eingerichtete und im Jahr 2018 abgeschlossene Arbeitsgruppe bezüglich des Verkehrsermittlungsdienstes (VED) K 23 der örtlichen Direktionen betraut, zu welchen konkreten Ergebnissen kam sie und welche weiteren Schritte wurden aus ihrer Arbeit abgeleitet? (Jeweils Aufstellung erbeten.) Zu 1.: Vor dem Hintergrund der zu erwartenden strukturellen Veränderungen innerhalb der Polizeibehörde ruht die Arbeit der Arbeitsgruppe AG K 23 VED derzeit. Gleichwohl ist beabsichtigt, erste Ergebnisse bereits umzusetzen. Die Arbeitsgruppe hat folgende Aufträge, zu denen folgende Zwischenergebnisse erzielt wurden: I. Gewinnung von Ermittlungskapazitäten durch Erfahrungsaustausch (best practice) Seite 2 von 12 Prüfung zur Übernahme der digitalen Skizzenfertigung durch das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts Berlin (LKA KTI 22). Im Rahmen eines sechsmonatigen Probelaufes (1. Januar bis 30. Juni 2019) wird derzeit geprüft, inwieweit die aufwändige Fertigung digitaler Unfallskizzen vollständig an LKA KTI 22 abgegeben werden kann. Evaluation der Anforderungen von Verkehrsunfallkommandos (VUK) und Feststellung, dass stadtweit zwei VUK für die Einsatzbewältigung rund um die Uhr ausreichend erscheinen. Die freigesetzte Dienstzeit soll umfänglich für die Sachbearbeitung genutzt werden. Die Reduzierung der zeitgleich im Dienst befindlichen VUK wurde durch die Anpassung der einschlägigen Dienstvereinbarung bereits vorbereitet, aufgrund der anstehenden Strukturreform in der Polizei Berlin jedoch vorerst nicht weiter verfolgt. Notwendigkeit zur Anpassung der Anforderungskriterien für VUK-Einsätze; Erarbeitung von Qualitätsstandards; Entwurf eines standardisierten Schlussberichtes für einfach definierte Sachverhalte (Ankreuzvordruck). Die o. g. Anforderungskriterien werden derzeit überarbeitet und sollen im Rahmen der Neufassung der Geschäftsanweisung über die Aufnahme und Weiterbearbeitung von Straßenverkehrsunfällen umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Qualitätsstandards und den standardisierten Schlussbericht. II. Identifizierung von Möglichkeiten für eine effizienzorientierte und/oder standardisierte Bearbeitung innerhalb der örtlichen Kommissariate (K) 23 Einsatz von Tarifbeschäftigten im Ermittlungsdienst bei den K 23 VED. Weitere Schritte sind derzeit nicht notwendig, weil der Einsatz von Tarifbeschäftigten direktionsintern zu regeln ist. Standardisierung der Vorgangsbearbeitung durch Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen . Es soll ein kontinuierlicher Austausch in der VED-Leitungsbesprechung im Sinne des „best practice“ stattfinden. Abgabe geeigneter Vorgänge an die örtlichen K 24 (Zentrale Bearbeitung – „ZentraB“). Es ist zu prüfen, inwieweit ausgewählte Delikte (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ohne Ermittlungsanhalte sowie ergänzende Ermittlungen zum Sachschadenunfall) an ZentraB abgegeben werden können. III. Erhebung von geeigneten, einheitlichen Belastungsfaktoren Festlegung geeigneter, einheitlicher Belastungsfaktoren. Die Belastungsfaktoren sind behördenweit abzustimmen und im Rahmen einer zentralen Erfassung anzuwenden. 2. Inwieweit wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bereits umgesetzt und welche konkrete zeitliche Planung besteht für deren weitere Realisierung? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eine konkrete zeitliche Planung für die Realisierung der Ergebnisse existiert nicht. Deren Umsetzung ist unter anderem abhängig von den strukturellen Veränderungen innerhalb der Polizei Berlin. Seite 3 von 12 3. Wie viele Stellen sind K 23 in den Direktionen 1 bis 6 jeweils zugewiesen, wie viele Stellen davon sind besetzt, wie viele unbesetzt, mit welchen Stellenwerten sind diese versehen und welche dieser Stellen sind mit Personalverantwortung verbunden? (Aufstellung nach Direktionen erbeten.) Zu 3.: Eine Aufbereitung der Daten nach den einzelnen Kommissariaten der Referate Kriminalitätsbekämpfung (K) liegt nicht vor. In der folgenden Tabelle werden daher die Zahlen der Referate K der Direktionen 1 bis 6 dargestellt. Dienststellen 30. April 2019 Stellen(1) VZÄ(2),(3) Freie Stellen /-anteile Dir 1 Referat K 257,00 310,03 -53,03 Dir 2 Referat K 287,00 318,17 -31,17 Dir 3 Referat K 294,00 359,23 -65,23 Dir 4 Referat K 253,00 296,57 -43,57 Dir 5 Referat K 311,00 351,90 -40,90 Dir 6 Referat K 291,50 314,29 -22,79 Gesamt 1693,50 1950,19 -256,69 Quelle: Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf Basis der im System IPV hinterlegten Daten (1) einschließlich der Stellen des Hauptstadtkapitels (HSK) (2) Vollzeitäquivalente (3) Angaben mit beurlaubten Dienstkräften/ ohne Anwärter und Auszubildende Die örtlichen Verkehrsermittlungsdienste verfügen derzeit über jeweils zwei Stellen mit Personalverantwortung in den Besoldungsgruppen A13S und A12, die aktuell komplett besetzt sind. Personalabgänge werden jeweils unverzüglich ausgeglichen. 4. Aus welchem Jahr stammt die Festlegung der Gesamtzahl der Stellen aller sechs örtlichen Verkehrsermittlungsdienste und wie hat sich der qualitative und quantitative Arbeits- und Zuständigkeitsaufwuchs seither entwickelt? (Vergleichende Aufstellung über die Anforderungen und Zuständigkeiten erbeten.) Zu 4.: Die Gesamtzahl der Stellen für die örtlichen K 23 VED wurde letztmalig im Jahr 2010 auf insgesamt 269 festgelegt. Seitdem hat sich der qualitative und quantitative Arbeits - und Zuständigkeitsaufwuchs wie folgt verändert: Im Jahr 2011 wurde in der Polizei Berlin die digitale Verkehrsunfallaufnahme eingeführt , die sowohl zu erheblichem Mehraufwand im Rahmen der Aufnahme schwerer Unfälle (u. a. durch die digitale Fotografie, die Anforderung und Unterstützung von Sachverständigen, der Rechtsmedizin sowie von Unterstützungskräften) und der Unfallbearbeitung (u. a. mehrstündige Erstellung aufwändiger digitaler Unfallskizzen) als auch zu einem Anstieg der Verkehrsunfallkommando-Einsätze (VUK) durch die Ausweitung der Anforderungskriterien führte. Die nachfolgende Übersicht stellt die Anforderungen und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Verkehrsunfällen (VU) durch die Arbeitsgruppe K 23 VED im Vergleich der Jahre 2010 und 2019 gegenüber. Seite 4 von 12 Anforderungen/Zuständigkeiten 2010 Anforderungen/Zuständigkeiten 2019 Anforderungen VU-Aufnahme: • Fertigung maßstabsgerechter Skizzen auf Grundlage händischer Vermessung • Fotografische Spurendokumentation • Sicherung von Unfallspuren • Sachverständigenhinzuziehung bei VU mit tödlich verletzter Person • Fertigung der VU-Anzeige einschließlich Ermittlungsbericht Anforderungen VU-Aufnahme: • Digitale VU-Aufnahme • Fotografische Spurendokumentation • Sicherung von Unfallspuren • Fertigung von digitalen maßstabsgerechten Skizzen (erfolgt im Rahmen eines Probelaufs derzeit bei LKA KTI 22) • Anforderung der Rechtsmedizin zum Unfallort bei Verkehrstoten • Erhöhter Fortbildungsbedarf aufgrund umfangreicher Technik • Regelmäßige Obduktionen von Verkehrstoten mit Anwesenheitsverpflichtung eines Sachbearbeiters VED • Anforderung eines Sachverständigen nach eigenem Ermessen • Ggf. Anforderung LKA KTI 22 / Polizeihubschrauber für Luftbilder und digitalen Vermessung der Unfallstelle • Fertigung der VU-Anzeige einschließlich Ermittlungsbericht Zuständigkeiten VU-Aufnahme: • Personen getötet/mit dem Ableben ist zu rechnen • VU, bei denen mit längeren Einsatzzeiten der aufnehmenden Funkwagenstreife zu rechnen ist, weil Personen erkennbar erheblich verletzt wurden und wegen schwieriger Beweisführung (z. B. Unfallhergang unüberschaubar, Tatbeteiligung unklar) weil umfangreiche Sofortermittlungen erforderlich sind und/oder Sachschaden entstanden ist, der außergewöhnlich hohen Aufwand bzw. besondere Einsatzmittel für die Spurensicherung/- dokumentation erfordert • VU, bei denen Polizeidienstkraftfahrzeuge des Landes Berlin im Rahmen von Sonder/- Wegerechtsfahrten beteiligt sind und der Schaden nicht auf Parkoder Rangiervorgänge zurückzu- Zuständigkeiten VU-Aufnahme: • Personen getötet/mit dem Ableben ist zu rechnen • Person verletzt, stationäre Behandlung erforderlich und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/VU im Rahmen von Sonder-/Wegerechten • Person schwer verletzt und nachalarmierter Rettungshubschrauber oder Notarztwagen vor Ort eingesetzt • VU mit besonderen Schadensund Spurenbildern, bei denen mit erheblichen Folgeschäden des Verletzten zu rechnen ist • VU mit Tankfahrzeug, das gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) befördert und wenn - gefährliches Gut austritt, - ein Fahrzeug mit gefährlichen Gütern in Versandstücken Seite 5 von 12 führen ist oder Fahrzeuge im ruhenden Verkehr beim Vorbeifahren beschädigt wurden • VU, bei denen sich Unfallbeteiligte vom Unfallort unerlaubt entfernt haben und das VUK aufgrund der Sachverhaltsschilderung der Beamtin oder des Beamten am Unfallort Anhaltspunkte für besondere Ermittlungen erkennt • VU mit Tankfahrzeug, das gefährliche Güter im Sinne der GGVSEB befördert und wenn - gefährliches Gut austritt, - ein Fahrzeug mit gefährlichen Gütern in Versandstücken beteiligt ist oder - Personen durch Gefahrengut verletzt wurden. Das VUK entscheidet bei folgenden Fällen, ob es die Unfallaufnahme übernimmt oder sie unterstützt: • VU, die zu einem Notarzt-/ Rettungshubschraubereinsatz oder zur erheblichen Verletzung einer Person geführt haben • VU, die den Tatvorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort begründen, wenn Anhaltspunkte für sofortige Ermittlungen erkennbar sind, Personen- oder hoher Fremdschaden (Sachschaden von bedeutendem Wert) entstanden ist • VU, die auf Grund besonderer Umstände von Interesse für die Öffentlichkeit sein können (Spektakuläre VU) • VU, die sich mit Beteiligung von Polizeikraftfahrzeugen oder mit Schienenbahnen ereignet haben • Ergibt sich aus dem Unfallhergang oder aus anderen besonderen Umständen der Verdacht auf vorsätzliche Herbeiführung des Unfalles mit Betrugsabsicht, hat das VUK zu prüfen, inwieweit es sinnvoll erscheint, die Spurensicherung der unfallaufnehmenden Dienstkräfte zu unterstützten. Ggf. beteiligt ist, - Personen durch Gefahrengut verletzt wurden. • VU mit besonderer Komplexität (erschwerte Beweisführung oder bei komplizierter Beweissicherung, die idealerweise mit digitaler VU- Aufnahme aufzunehmen ist) Das VUK entscheidet bei folgenden Fällen, ob es die Unfallaufnahme übernimmt oder sie unterstützt: • Spektakuläre VU mit besonderem Medieninteresse • Wenn aufgrund nicht vorhandener technischer Voraussetzungen eine fehler- /mangelhafte Aufnahme erfolgen würde • Ergibt sich aus dem Unfallhergang oder aus anderen besonderen Umständen der Verdacht auf vorsätzliche Herbeiführung des Unfalles mit Betrugsabsicht, hat das VUK zu prüfen, inwieweit es sinnvoll erscheint, die Spurensicherung der unfallaufnehmenden Dienstkräfte zu unterstützten . Ggf. ist dies durch das VUK am Unfallort zu klären. Der Unterstützungsbedarf begründet sich durch besondere Kenntnisse in der Spuren- und Beweissicherung bei VU und mit der besseren fototechnischen Ausstattung des VUK. Bei einem Unfall nach dem „Bestellunfall Berliner Modell“ (VU mit betrügerischer Absicht) hat das VUK regelmäßig die VU-Aufnahme zu unterstützen. • Werden an aufgefundenen Kraftfahrzeugen nach Diebstahl / unbefugter Benutzung Spuren festgestellt, die auf einen bei der Polizei noch nicht bekannten VU schließen lassen, ist unverzüglich , spätestens vor Freigabe Seite 6 von 12 ist dies durch das VUK am Unfallort zu klären. Der Unterstützungsbedarf begründet sich durch besondere Kenntnisse in der Spuren - und Beweissicherung bei VU und mit der besseren fototechnischen Ausstattung des VUK. Bei einem Unfall nach dem „Bestellunfall Berliner Modell“ (VU mit betrügerischer Absicht) hat das VUK regelmäßig die VU-Aufnahme zu unterstützen. • Werden an aufgefundenen Kraftfahrzeugen nach Diebstahl / unbefugter Benutzung Spuren festgestellt , die auf einen bei der Polizei noch nicht bekannten VU schließen lassen, ist unverzüglich, spätestens vor Freigabe des Fahrzeuges durch die Kriminalpolizei, das für den Fundort zuständige VUK anzufordern. • VU, bei denen ein Fahrzeug beteiligt ist, das gefährliche Güter im Sinne der GGVSEB befördert des Fahrzeuges durch die Kriminalpolizei , das für den Fundort zuständige VUK anzufordern. Darüber hinaus führten folgende Neuregelungen für die Sachbearbeitung zu entsprechenden qualitativen und quantitativen Aufwüchsen: Jahr Neuregelung 2015 Einführung von Schlussberichten nach Maßgabe entsprechender Qualitätsstandards 2015 Vorgangstrennung in bestimmten Fällen 2017 Einführung des § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) zum 13. Oktober 2017 und Übertragung der Bearbeitungszuständigkeit auf die örtlichen K 23 VED 5. Welchen Altersdurchschnitt weist der jeweilige Personalkörper der sechs örtlichen VED aktuell auf und wie viele Dienstkräfte der jeweiligen VED werden in den Kalenderjahren 2019, 2020, 2021 und 2022 planmäßig in Ruhestand oder in Rente gehen? (Aufstellung nach Jahren und Direktionen erbeten.) Zu 5.: Eine Aufbereitung der Daten nach den einzelnen Kommissariaten der Referate K liegt nicht vor. In den folgenden Tabellen werden daher die Zahlen der Referate K der Direktionen 1 bis 6 dargestellt. Seite 7 von 12 Dienststellen Altersdurchschnitt* Dir 1 Referat K 45,75 Dir 2 Referat K 46,23 Dir 3 Referat K 44,17 Dir 4 Referat K 44,33 Dir 5 Referat K 44,15 Dir 6 Referat K 46,30 Gesamt 45,15 * Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 30. April 2019 hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. Planmäßig ausscheidende Dienstkräfte* Dienststellen Austrittsjahre 2019 2020 2021 2022 Dir 1 Referat K 5 5 10 12 Dir 2 Referat K 5 8 15 10 Dir 3 Referat K 2 7 10 18 Dir 4 Referat K 4 11 11 4 Dir 5 Referat K 6 12 10 18 Dir 6 Referat K 6 4 12 15 Gesamt 28 47 68 77 * Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 30. April 2019 hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. 6. Welche Anhaltspunkte liegen dafür vor, dass der bestehende Personalkörper der VED nicht auskömmlich ist? (Aufstellung über die jährliche Entwicklung der Vorgangszahlen und Einsatzzahlen sowie Aufstellung über Liegevermerke, Überlastungsanzeigen und verschriftlichte Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Führung und Beschäftigtenvertretungen seit 2013 erbeten.) Zu 6.: Im Rahmen der Prioritätensetzung benüht sich die Polizei Berlin, die örtlichen Verkehrsdienste bedarfsgerecht auszustatten. Die nachfolgende Übersicht enthält die Gesamtzahlen der angelegten Vorgänge. Eine valide Auskunft zur tatsächlichen Vorgangsbelastung der VED ist jedoch nicht möglich, weil nicht alle Tätigkeiten im Rahmen der Sachbearbeitung in POLIKS (Polizeiliches Landessystem für Information, Kommunikation und Sachberarbeitung) dokumentiert werden. Für das Jahr 2015 liegen aufgrund einer unterjährigen Organisationsveränderung (Anbindung der VED an die Referate K der örtlichen Direktionen) keine aussagekräftigen Daten vor. Seite 8 von 12 Direktion 2013 2014 2016 2017 2018 Gesamt Dir 1 9.968 10.061 11.031 11.259 11.339 53.658 Dir 2 11.987 12.395 14.460 14.492 14.886 68.220 Dir 3 9.713 9.222 11.132 11.797 12.123 53.987 Dir 4 11.440 11.221 12.242 13.400 13.749 62.052 Dir 5 11.314 11.314 12.889 13.038 13.683 62.238 Dir 6 11.128 10.969 12.598 13.403 13.609 61.707 Gesamt 65.550 65.182 74.352 77.389 79.389 361.862 (Quelle: Verlaufsstatistik Datawarehouse Führungsinformation, Stand 11.06.2019) VUK-Einsätze Direktion 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt Dir 1 85 101 81 124 125 92 608 Dir 2 158 171 188 133 89 80 819 Dir 3 122 120 101 120 101 97 661 Dir 4 145 141 130 110 89 70 685 Dir 5 143 140 125 119 111 85 723 Dir 6 247 263 255 195 134 135 1.229 Gesamt 900 936 880 801 649 559 4.725 (Quelle: direktionsinterne Erhebungen, Stand 12.06.2019) Valide Daten über Liegevermerke der VED liegen erst ab dem Jahr 2016 vor. Sie sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Direktion/Jahr 2016 2017 2018 Gesamt Dir 1 0 690 1.556 2.246 Dir 2 522 48 13 583 Dir 3 90 21 11 122 Dir 4 39 36 114 189 Dir 5 859 151 444 1.454 Dir 6 266 0 147 413 Gesamt 1.776 946 2.285 5.007 (Quelle: POLIKS, Stand 12.06.2019) Bekannt gewordene Überlastungsanzeigen im o. g. Zeitraum: • Dir 3 K 23 VED (eine Anzeige in 2018) • Dir 4 K 23 VED (jeweils eine Anzeige in 2017 und 2019) • Dir 5 K 23 VED (zwei Anzeigen in 2018) • Dir 6 K 23 VED (eine Anzeige in 2017) Bekannt gewordene verschriftlichte Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Führung und Beschäftigtenvertretungen: Dir 3 K 23 VED Fertigung halbjährlicher Berichte durch die Kommissariatsleitung zur Personalsituation und hohen Arbeitsbelastung im Zeitraum von 2013 bis 2018. Mehrfache Information des Personalrates der Direktion 3 ab dem Jahr 2015. Seite 9 von 12 Dir 4 K 23 VED Schriftliche Mitteilungen der Teamführer an die Dienststellenleitung im Januar 2019, die zu einer der o. g. Überlastungsanzeigen führten. Dir 6 K 23 VED Durch die Referats-, Inspektions- und Kommissariatsleitung wurde der Personalbedarf im Zeitraum von 2015 bis 2018 jeweils einmal jährlich formuliert. 7. Wie viele krankheits- oder kurbedingte Fehltage waren für alle Dienstkräfte der K 23 in den örtlichen Direktionen in den Kalenderjahren 2017 und 2018 zu verzeichnen? (Aufstellung nach Jahren und Direktionen erbeten.) 8. Wie viele Dienstkräfte der K 23 in den örtlichen Direktionen wiesen in den Kalenderjahren 2017 und 2018 eine krankheitsbedingte Fehlzeit von mindestens insgesamt sechs Wochen auf? (Aufstellung nach Jahren und Direktionen erbeten.) Zu 7. und 8.: Die statistische Auswertung des Krankenstandes erfolgt ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. Der aktuellsten Fassung dieses Berichtes sind die Gesundheitsquoten der Polizeibehörde sowie Angaben über die Gesamtzahl der Krankheitskalendertage und eine Auflistung der Krankheitskalendertage nach Dauer der Erkrankung für die Beschäftigten der örtlichen Direktionen für das Berichtsjahr 2017 zu entnehmen. Eine weitere Differenzierung nach einzelnen Organisationseinheiten erfolgt im Rahmen der statistischen Auswertung nicht. örtliche Direktionen Krankheits- (kalender-) tage gesamt betroffene Beschäftigte mit einer Dauer der Erkrankung (absolute Zahlen) bis 3 Tage bis 42 Tage Direktion 1 108.801 1.446 1.238 Direktion 2 111.165 1.560 1.343 Direktion 3 88.069 1.418 1.149 Direktion 4 95.841 1.343 1.161 Direktion 5 103.189 1.638 1.403 Direktion 6 100.051 1.540 1.318 Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen „Pauschale Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin 2017“ Die Bereitstellung der ermittelten Datensätze durch die Finanzverwaltung erfolgt mit zeitlicher Verzögerung, da jeweils erst im Laufe des Folgejahres ein relativ stabiler Datenbestand für das vorangegangene Jahr vorliegt und erst dann eine Auswertung erfolgen kann. Aus diesem Grunde liegen Jahresauswertungen für das Kalenderjahr 2018 gegenwärtig noch nicht vor. Eine statistische Erhebung der Abwesenheitszeiten infolge von Kurmaßnahmen erfolgt nicht. 9. Wie viele Dienstkräfte der K 23 in den örtlichen Direktionen unterlagen in den Kalenderjahren 2017 und 2018 einer temporären Verwendungseinschränkung und wie viele Dienstkräfte einer dauerhaften Verwendungseinschränkung? (Aufstellung nach Jahren und Direktionen erbeten.) Seite 10 von 12 Zu 9.: Eine Aufbereitung der Daten nach einzelnen Kommissariaten der Referate K liegt nicht vor. In den folgenden Tabellen werden daher die Zahlen der Referate K der Direktionen 1 bis 6 zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt dargestellt. 2017 temporär dauerhaft Gesamt Dir 1 Referat K 5 7 12 Dir 2 Referat K 7 12 19 Dir 3 Referat K 9 24 33 Dir 4 Referat K 12 16 28 Dir 5 Referat K 5 8 13 Dir 6 Referat K 8 19 27 Gesamt 46 86 132 Stand: März 2017 2018 temporär dauerhaft Gesamt Dir 1 Referat K 10 11 21 Dir 2 Referat K 13 17 30 Dir 3 Referat K 15 25 40 Dir 4 Referat K 10 18 28 Dir 5 Referat K 9 16 25 Dir 6 Referat K 13 24 37 Gesamt 70 111 181 Stand: August 2018 10. Welche Stellenanmeldungen haben die sechs örtlichen Direktionen für ihren jeweiligen Verkehrsermittlungsdienst zum Haushalt 2020/ 2021 als Bedarf gemeldet und wie haben sie diesen ggf. begründet? 11. Welche Stellenanmeldungen hat die Polizei Berlin für die Verkehrsermittlungsdienste der sechs örtlichen Direktionen gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Haushalt 2020/2021 als Bedarf gemeldet, wie wurde der Bedarf begründet und wie bewertet der Senat diesen Bedarf? Zu 10. und 11.: Die Stellenanmeldung der Polizei Berlin für den Haushalt 2020/2021 erfolgte im Rahmen der Fortschreibung der langfristigen Bedarfsplanung der Polizei Berlin unter Berücksichtigung politischer Schwerpunktsetzungen. Bedarfe für die Verkehrsermittlungsdienste der sechs örtlichen Direktionen konnten aufgrund anderer dringlicher Prioritäten nicht berücksichtigt werden. 12. Wie wird der Arbeitsaufwand zur Einarbeitung neuer Dienstkräfte in das Aufgabengebiet des K 23 bemessen und ist dieser zusätzliche Arbeitsaufwand in der Berechnung der benötigten Stellen auch bei steigender Zahl neuer Dienstkräfte berücksichtigt? Seite 11 von 12 Zu 12.: Der diesbezügliche Arbeitsaufwand wird nicht bemessen; er hängt maßgeblich von den bereits vorhandenen Fähigkeiten der neuen Dienstkräfte ab. Die Einarbeitung stellt als „Zugleichaufgabe“ jedoch regelmäßig eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für das Stammpersonal dar. Eine Berücksichtigung findet bei der Stellenberechnung nicht statt. 13. Welche technische Ausrüstung und Ausstattung sowie Bekleidung steht den Dienststellen K 23 VED der jeweiligen Direktionen für deren besondere Aufgaben zur Verfügung? (Aufstellung nach Direktionen erbeten.) Zu 13.: Allen Dienststellen K 23 VED steht für ihre besondere Aufgabe im Zusammenhang mit der digitalen Unfallaufnahme/-bearbeitung grundsätzlich folgende Ausstattung zur Verfügung: Fahrzeug mit Laptop und mobilem Drucker Router für mobilen Arbeitsplatz und Navigationssystem Digitale, kalibrierte Kamera Mobiler Kamera-Mast mit Monitor und Fernauslöser Transportables Tatortbeleuchtungssystem Sprühkreide für unterschiedliche Witterung und Fahrbahnbeschaffenheit Spurentafeln zum Markieren; Pointer als Vermessungshilfen Maßbänder in 5- und 30- oder 50 Meter-Ausführung Digitale Systemkamera für Detailaufnahmen; Stativ Spurensicherungsmaterial; Wegstreckenmessgerät Taschenlampe; Warnleuchten; Verkehrsleitkegel Große Papiertüten; Leichendecke/Wolldecke; Handschuhe Teleskop-Nivellierlatte; Schaufel; Rollbrett Alkoholtestgerät Bandmaß Textil; Anhaltestab Aluleiter; Handscheinwerfer; Axt Downloadkey und Kontrollkarte zum Auslesen der digitalen Fahrtenschreiber Funkgeräte; Mobiltelefon. Für die Erstellung digitaler Unfallskizzen verfügen alle Dienststellen über zwei Bearbeitungs -PC mit lizensierter Software. Den Dienstkräften der K 23 VED steht in der Regel über die Dienst- und Schutzkleidung hinaus folgende Sonderbekleidung zur Verfügung: Gelbe Warnweste Gelbe Weitwarnwetterschutzjacke. 14. Welche Erkenntnisse bestehen hinsichtlich des Optimierungsbedarfs der Qualität dieser Ausrüstung und Ausstattung sowie Bekleidung hinsichtlich der besonderen Aufgaben des VED, auch im Vergleich zu den entsprechenden Polizeidienststellen anderer Bundesländer und welche Überlegungen bestehen, zur Ausrüstung, Ausstattung oder Bekleidung anderer Anbieter zu wechseln? Zu 14.: Hinsichtlich der Bekleidung wird von einzelnen Direktionen eine zusätzliche Sonderbekleidung für die Dienstkräfte des VUK-Einsatzdienstes analog der sogenannten Schwerlastkombination des Begleitschutz und Verkehrsdienstes gewünscht. Insbe- Seite 12 von 12 sondere die Spurensuche und –sicherung führt regelmäßig zur Verschmutzung der Dienstbekleidung. Bezüglich der technischen Ausstattung wird von einzelnen Direktionen angeregt, eine leistungsfähigere Foto- und Informationstechnik zu beschaffen. Für die fotografische Sicherung des Tatortes und der damit einhergehenden Erstellung von Unfallskizzen wird die Beschaffung von 3D-Laserscannern, wie sie bereits von den Unfallaufnahmetrupps der Polizei Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, angeregt. Die Spurensuche und Spurensicherung könnte mit qualitativ hochwertigen Stereomikroskopen verbessert werden. Derzeit ist die Polizei Berlin damit befasst, die Sicherung von Unfallspuren an Fahrzeugen mittels Spurensicherungsfolie zu optimieren. Berlin, den 19. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport