Drucksache 18 / 19 842 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 06. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) zum Thema: Staatliche Förderung und das Gebot zur politischen Neutralität im Spannungsfeld 2 und Antwort vom 24. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19842 vom 06. Juni 2019 über Staatliche Förderung und das Gebot zur politischen Neutralität im Spannungsfeld 2 ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf der Internetseite des Frauenzentrums Paula Panke e.V. findet man unter „Akutelles“ folgenden Eintrag vom 23. April 20191: „Die Pankower Frauen* gegen Rechts rufen zum vielfältigen, friedlichen aber lauten Protest gegen die AfD am 1. Mai in Blankenburg auf! Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist ein Sammelbecken für Rassist*innen, Nationalisten und Rechtsextreme . Kräfte wie diese Partei wollen einschüchtern und eine Atmosphäre der Angst etablieren und das zivilgesellschaftliche Engagement der Pankower Trägerlandschaft von Initiativen und demokratischen Parteien diffamieren . Die AfD vertritt mit ihrer Propaganda ein rassistisches, antifeministisches und patriarchales Gesellschaftsbild . Nicht mit uns! Wir wollen ein Leben in unserem Bezirk, das frei von Hetze, Bedrohung und Gewalt ist. Wir setzen uns für ein solidarisches Miteinander aller ein, die hier leben. Wir stehen für eine geschlechtergerechte Gesellschaft, in der wir unsere Unterschiedlichkeit wertschätzen und das Recht jeder Frau* auf ein selbstbestimmtes Leben anerkennen. Daher rufen wir dazu auf, gemeinsam mit Vertreter*innen der Pankower Zivilgesellschaft und Pankower Bürgerinnen * und Bürgern* ein Zeichen gegen die politische Verrohung durch die AfD, gegen Rassismus und Nationalismus und für ein weltoffenes und vielfältiges Pankow zu setzen! Demonstration und Kundgebung am 1. Mai in Pankow – Blankenburg Zeit & Ort: 1. Mai 2019 13:00 Uhr S – Bahnhof Blankenburg“ 1. Von welchen Senats- und Bezirksverwaltungen erhielt das Frauenzentrum Paula Panke e.V. vom 01. Januar 2019 bis heute (lfd.) Fördermittel, Zuwendungen oder andere Transferleistungen bzw. Finanz-, Sach- oder Personalmittel aus dem Berliner Landeshaushalt? 2. Von welchen Senats- und Bezirksverwaltungen erhielt das Frauenzentrum Paula Panke e.V. während des Aufrufes vom 23. April 2019 Fördermittel, Zuwendungen oder andere Transferleistungen bzw. Finanz -, Sach- oder Personalmittel aus dem Berliner Landeshaushalt? 1 https://www.paula-panke.de/?page_id=1269 - 2 - 2 3. Welche Projekte oder Teilprojekte wurden in der Zeit (des unter 1. genannten Zeitraums) von welchen Senatsressorts oder Bezirksverwaltungen (Bezirksamt und Abteilung benennen) im Wege der institutionellen und/ oder Projektzuwendung gefördert? Zu 1. bis 3.: Die Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung fördert gemäß §§ 23, 44 LHO folgende Projekte beim Träger Frauenzentrum Paula Panke e.V.: - vom 01.01.2019 - 30.09.2019 (Vorschuss) i.H.v. 164.700,- € für laufende Personalund Sachkosten für das Projekt Frauenzentrum/Zufluchtswohnung Paula Panke - Zuwendung für das Jahr 2019 für eine Stelle im Frauenladen Weißensee in einer Höhe bis zu 41.800 € - Zuwendung für das Jahr 2019 für eine Stelle zur Stabilisierung und Begleitung von Selbsthilfeangeboten für junge Mütter bis 41.800 € - Zuwendung für das Jahr 2019 für eine Stelle zur Unterstützung des Finanz- und Verwaltungsmanagements bis zu 41.800 € Das Bezirksamt Pankow von Berlin - Der Bezirksbürgermeister - fördert für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 folgende Projekte bzw. Maßnahmen beim Träger Frauenzentrum Paula Panke e.V: - Kommunikations- und Veranstaltungsbereich des Frauenzentrums Paula Panke i.H.v. 8.500,-€ - Frauenladen Paula in Berlin-Weißensee i.H.v. 14.940,-€ (davon 11.440,-€ Sachmittel ) - Antigewalt-Projekt i.H.v. 28.040,29 € - Unterstützungsangebote für Mütter in aktuten Krisen i.H.v. 2.272,12 €. - Die Zuwendungsmittel sind nicht termin- sondern zweckgebunden. 4. Enthalten die betreffenden Zuwendungsbescheide des Vereins für den unter 1. genannten Zeitraum eine Klausel, die klarstellt, dass der Zuwendungsempfänger nicht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen darf? Zu 4.: Die erteilten Zuwendungsbescheide sehen keine entsprechende Klausel/Auflage vor. 5. Wenn nicht, warum enthalten die betreffenden Zuwendungsbescheide eine solche Klausel nicht? Zu 5.: Mit den Zuwendungen werden bestimmte Projekte des Trägers Paula Panke entsprechend den Regelungen der Landeshaushaltsordnung gefördert. Für entsprechende Auflagen gegenüber dem Träger gibt es im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck keine Rechtsgrundlage. 6. Wird der Senat bei der Prüfung der recht- und ordnungsgemäßen Mittelverwendung im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise prüfen, ob öffentliche Haushaltsmittel im Zusammenhang mit dem Auf- - 3 - 3 ruf gegen die betreffende Partei oder zur Planung und Durchführung von Demonstrationen oder ähnlichen Aktivitäten zweckentfremdet wurden? Zu 6.: Sofern die Projektförderungen Mittel für Öffentlichkeitsarbeit enthalten, wird auch deren zweckentsprechende Verwendung geprüft. 7. Wie und mit welchen Maßnahmen wird der Senat dagegen vorgehen? Zu 7.: Sofern eine nicht zweckentsprechende Mittelverwendung festgestellt wird, wird der Träger entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört. 8. Wird der Senat im Falle von Zuwiderhandlungen des Vereins bei nachgewiesener Zweckentfremdung i. S. der Verletzung des Neutralitätsgebotes, die Rückerstattung von Mitteln als mögliches Instrument in Betracht ziehen und zur Anwendung bringen? Zu 8.: Ergebnisabhängig würde ein Rückforderungsverfahren eingeleitet. 9. Wird der Senat den Sachverhalt zum Anlass nehmen, seine Zuwendungspraxis beim Frauenzentrum Paula Panke e.V. grundsätzlich zu überdenken? Zu 9.: Aus den bisherigen Prüffeststellungen zu Förderungen des Trägers Paula Panke e. V. ergeben sich weder Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung von Mitteln noch für eine Änderung bei der Zuwendungsgewährung. 10. Wie stellt der Senat unabhängig von den Regelungen im Zuwendungsbescheid sicher, dass das Gebot der Chancengleichheit der Parteien von allen Zuwendungsempfängern eingehalten wird? Gibt es eine inhaltliche Kontrolle bzw. wie erkennt der Senat inhaltlich, ob die Zuwendungen zweckentsprechend verwendet wurden? Zu 10: Aus dem vorzulegenden Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis lässt sich die zweckentsprechende Mittelverwendung eindeutig feststellen. Berlin, den 24. Juni 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung