Drucksache 18 / 19 843 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) zum Thema: Airbnb besetzen- Wie steht der Senat dazu? und Antwort vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19843 vom 07.06.2019 über Airbnb besetzen - Wie steht der Senat dazu? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Aktivitäten unter dem Slogan „Airbnb & Co. enteignen“, bei dem politische Aktivisten sich mutmaßlich illegal Zugang zu einer legalen und angemeldeten Ferienwohnung in Neukölln geschaffen haben? Antwort zu 1: Der Senat bewertet grundsätzlich jede Art des illegalen Handelns als unzulässig und nicht hinnehmbar. Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung von Abgeordneten der rot-rot-grünen Fraktionen in diesem Zusammenhang dass „Airbnb neben der Deutsche Wohnen in der Spitzenkategorie der profitgeilen Unternehmen (rangiere), die mit Wohnraum Rendite machen“? Antwort zu 2: Der Senat geht davon aus, dass bei einem weltweit aufgestellten Unternehmen wie Airbnb wirtschaftliche Überlegungen die Unternehmensstrategie maßgeblich beeinflussen. Frage 3: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, damit diese Art von vermeintlichen Wohnungseinbrüchen zukünftig nicht häufiger vorkommen, da sich Menschen ermuntert fühlen, diese Handlungen als politische Aktion zu missbrauchen? 2 Antwort zu 3: Bei Wohnungseinbrüchen dürfte in erster Linie der Einsatz von entsprechenden Polizeieinheiten in Frage kommen. Berlin, den 21.06.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen