Drucksache 18 / 19 846 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 06. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) zum Thema: Aufwandsentschädigung Begleitkreis Stadtwerkstatt Berliner Mitte und Antwort vom 24. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19846 vom 6. Juni 2019 über Aufwandsentschädigung Begleitkreis Stadtwerkstatt Berliner Mitte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Im Rahmen der 2. Sitzung des „Begleitkreis zur Stadtwerkstatt Berliner Mitte“ am 05.12.2018 machte die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen bezüglich der Aufwandsentschädigung folgendes Angebot, welches vom Begleitkreis übernommen und in der Geschäftsordnung verankert wurde: „Je ca. dreistündige Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied des Begleitkreises (außer den Mitgliedern aus Politik und Verwaltung) eine Aufwandsentschädigung von 30,- Euro (brutto) gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den bezirklichen Sozialkommissionen (§ 4 [1] DepEntschGDV BE). Eine Erstattung von Reisekosten oder weiteren monatlichen Auslagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine solche Aufwandsentschädigung wird auch gezahlt, wenn Mitglieder des Begleitkreises aus den Reihen der Bürger und Bürgerrinnen an den öffentlichen, im Rahmen der Stadtwerkstatt stattfindenden, Veranstaltungen teilnehmen und dabei ausdrücklich eine Funktion ausüben (z.B. Berichterstatter*innen).“ Frage 1: Aus welchem Haushaltstitel und-kapitel erfolgt die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des „Begleitkreis zur Stadtwerkstatt Berliner Mitte“? Antwort zu 1: Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des „Begleitkreis zur Stadtwerkstatt Berliner Mitte“ erfolgt aus dem Kapitel 1220 Titel 54065. Frage 2: In welcher Form erfolgt der Sitzungsteilnahmenachweis durch die Mitglieder des Begleitkreises und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein (z. B. Rechnungslegung), damit eine Zahlung der Mittel erfolgt? 2 Antwort zu 2: Die Geschäftsordnung des Begleitkreises sieht zur Aufwandsentschädigung im Paragraf § 3 vor: „Je ca. dreistündige Sitzung wird jedem anwesendem Mitglied des Begleitkreises (außer den Mitgliedern aus Politik und Verwaltung sowie Teilnehmenden, die hierfür im Rahmen ihrer Arbeitszeit vergütet werden) eine Aufwandsentschädigung von 30,- Euro (brutto) gezahlt… Für die Entrichtung der Aufwandsentschädigung wird eine Vergütungsvereinbarung mit den berechtigen Personen getroffen.“ Der Sitzungsteilnahmenachweis erfolgt über den Anwesenheitsnachweis im Sitzungsprotokoll des Begleitkreises. Allen berechtigten Begleitkreismitgliedern wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Vergütungsvereinbarung übermittelt. Für das Kalenderjahr 2018 liegen mit Fristsetzung bis 18.6.2019 sieben Vergütungsvereinbarungen vor. Die Auszahlung erfolgt zeitnah. Eine zusätzliche Rechnungslegung der Berechtigten ist nicht erforderlich. Frage 3: Ist es den Bezirken erlaubt, bei Bedarf eigenverantwortlich weiteren bezirklichen Beteiligungsgremien (z. B. Stadtteilvertretungen der Sanierungs/AZ-Gebiete, Quartiersräte u. ä.) Aufwandsentschädigungen aus dem eigenen Haushalt zu zahlen? Sollte der Senat diesbezüglich Vorbehalte haben, welche sind dies? Antwort zu 3: Die Aufwandsentschädigungen, die im Rahmen der Stadtwerkstatt ausgezahlt werden sind unabhängig von den Regelungen, die die Bezirke in ihrer eigenen Verantwortung treffen. Berlin, den 24 .06.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen