Drucksache 18 / 19 847 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 06. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) zum Thema: Gesamtkonzept Integration und Partizipation – Finanzbedarf, Finanzplanung und Monitoring und Antwort vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19847 vom 06. Juni 2019 über Gesamtkonzept Integration und Partizipation – Finanzbedarf, Finanzplanung und Monitoring ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Das Gesamtkonzept Integration und Partizipation des Senats ist in jedem Handlungsfeld mit konkreten Zielen untersetzt. Die konkreten Maßnahmen, mit denen diese Ziele umgesetzt werden sollen, sind allerdings vom Senat nicht beschlossen worden, dasselbe gilt für die Erfolgsindikatoren, die Voraussetzung für ein wirksames Monitoring der Umsetzung des Gesamtkonzepts sind. Wie genau soll ein solches Wirksamkeits-Monitoring aussehen? Wie genau wird das ressortübergreifende Finanzmonitoring implementiert und wann ist mit einem ersten Bericht zu rechnen? Zu 1.: Der Senat hat mit der Beschlussfassung des Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter (in Folge Gesamtkonzept) am 11.12.2018 zugleich beschlossen, dass das vom Integrationsbeauftragten vorgelegte und mit den Senatsverwaltungen entwickelte Indikatoren-Set weiterentwickelt wird und eine Grundlage für die regelmäßige Berichterstattung bilden soll (s. Kapitel A 2.3 des Gesamtkonzeptes). Das Monitoring zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes (s. Kapitel G des Gesamtkonzeptes) soll dazu dienen, die inhaltlichen Umsetzungsstände zu allen Maßnahmen des beschlossenen Gesamtkonzeptes und den Mitteleinsatz zu dokumentieren. Hierzu sind alle Ressorts aufgefordert valide Daten zu Inhalten und Ausgaben zu erheben und zusammenzuführen. Die Auswertung erfolgt in den Ressorts und summarisch durch die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration. 2 Das Monitoring wird zukünftig durch eine wissenschaftliche Begleitung unterstützt. Im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung soll die Wirksamkeit des Konzeptes als Gesamtstrategie in den Blick genommen werden. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus jeweils mit Stand zum 31.12. eines Jahres. Zweijährlich, erstmals zum 30. September 2020, erfolgt ein Bericht über die Umsetzung der im Gesamtkonzept aufgeführten Lösungsansätze, die Finanzausgaben und die Fortentwicklung des Gesamtkonzepts. In den Zwischenjahren, erstmalig mit Stand zum 31. Dezember 2020, wird ein verwaltungsinterner Kurzbericht erstellt. Dieser wird auf dem Monitoring basieren und einen Sachstand zu den geförderten Maßnahmen und zum Mitteleinsatz enthalten. 2. Die sog. Masterplangelder sind mittlerweile auf die verschiedenen Senatsressorts sowie auf die 12 Bezirke verteilt worden. Gilt das auch für den anstehenden HH 20/21 und wie stellt der Senat sicher, dass diese Gelder für Integrationsleistungen verwendet werden? Zu 2.: Die Mittel, die seit dem Haushalt 2018/19 dezentral in den Fachverwaltungen abgebildet werden, sind auch 2020/21 im Entwurf des Haushaltsplans berücksichtigt worden. Der Mitteleinsatz für die Umsetzung von Maßnahmen des Gesamtkonzeptes wird im Zuge des Monitorings auch unterjährig ermittelt. Mit Stand zum 31.12. eines Jahres wird die tatsächliche Mittelverausgabung für das jeweilige Kalenderjahr abgebildet. Hierbei wird erfasst, inwieweit die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel von den Senatsverwaltungen für die Umsetzung von Maßnahmen des Gesamtkonzeptes genutzt wurden. Hinsichtlich des Mitteleinsatzes der Bezirke wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 3. Welche finanziellen Bedarfe haben die verschiedenen Senatsressorts für die Umsetzung des Gesamtkonzepts in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich angemeldet bzw. bis wann kann im Sinne eines wirksamen Monitorings mit einem entsprechenden Überblick gerechnet werden? Bitte stellen Sie dar, welche Anmeldungen in den einzelnen Senatsressorts für die Umsetzung dieser Maßnahmen im Haushalt 2020/21 vorgenommen wurden. Zu 3.: Erst nach Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin ist es möglich, die Höhe der zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Verfügung stehenden Mittel konkret zu beziffern. Die Rückmeldung der Verwaltungen zum konkreten Mitteleinsatz erfolgt nach Senatsbeschluss zum Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021 zum 30.06.2019. Es ist vorgesehen, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine entsprechende transparente Zusammenstellung zur ersten Lesung des Hauptausschusses vorlegt. 4. Wie wird sichergestellt, dass die ressortübergreifenden Themen Interkulturelle Öffnung und Sprachmittlung in allen Ressorts aufgegriffen werden? Gibt es eine federführende Verantwortung innerhalb der Senatsressorts? Welche Mittel wurden in diesen ressortübergreifenden Themen im Haushalt 20/21 in den einzelnen Ressorts angemeldet? Zu 4.: Alle Fachverwaltungen waren im Zuge der Erstellung des Gesamtkonzepts aufgefordert, die Themen Interkulturelle Öffnung und Sprachmittlung bei der Entwicklung von Lösungsansätzen zu berücksichtigen. Dies gilt gleichermaßen für die Umsetzung. Ausgehend von § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) kann die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und 3 Migration Konzepte, Strategien und Maßnahmen entwickeln, die eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens befördern und zum Abbau von Integrationshemmnissen und struktureller Benachteiligung von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund beitragen und diese gegenüber anderen Senatsverwaltungen anregen. Hinsichtlich des Mitteleinsatzes der Bezirke wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie wird sichergestellt, dass die Querschnittsthemen Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, Antidiskriminierung, Religion und Bürgerschaftliches Engagement in den entsprechenden Ressorts aufgegriffen werden? Welche Mittel wurden in diesen Querschnittsthemen im Haushalt 20/21 in den einzelnen Ressorts angemeldet? Wie bewertet der Senat den Bedarf zur Umsetzung der Ziele in diesen Querschnittsthemen? Zu 5.: Die Querschnittsthemen sind ein wesentlicher Bestandteil des vom Senat beschlossenen Gesamtkonzeptes. Die hierzu formulierten Maßgaben sind von allen Senatsverwaltungen bei der Umsetzung aller Aufgabenfelder zu berücksichtigen. Die Zielsetzungen sind oftmals qualitativer Natur und nicht finanzrelevant. Die Fachverwaltungen, die die Querschnittsthemen Frauen und Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) vertreten, haben eigene finanzwirksame Maßnahmen entwickelt. Hinsichtlich des Mitteleinsatzes wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Wie wird sichergestellt, dass die Masterplanmittel, die in die Haushalte der Bezirke eingeflossen sind, für Integrationsprojekte im Sinne des Gesamtkonzepts verwendet werden? Zu 6.: Eine allgemeine Prüfung zur Förderfähigkeit von Projekten, die die Bezirke aus Mitteln des Integrationsfonds (Masterplan/Gesamtkonzept) finanzieren, erfolgt senatsseitig durch die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration. Im Rahmen der Prüfung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen sich an den Zielen und Inhalten des jeweils geltenden Flüchtlingskonzeptes orientieren und keine Doppelförderung vorliegt. Die Entscheidung über die Förderung eines Projektes wird abschließend in den Bezirken getroffen. Auch obliegt es den Bezirken, die projektbezogene Mittelverwendung zu überprüfen. 7. Bitte um Darstellung der IST-Zahlen der flüchtlingsbedingten Ausgaben (Fortführung der Masterplanmittel ) von 2018 und 2019 in den einzelnen Senatsressorts. Zu 7.: Die Darstellung der IST- Zahlen zur Umsetzung des jeweils geltenden Flüchtlingskonzeptes (in 2018: Masterplan, ab 2019: Gesamtkonzept) erfolgt im Zuge der jeweiligen Berichterstattung. Im Jahr 2018 standen den Haupt- bzw. Senatsverwaltungen und den Bezirken insgesamt rund 60 Mio. EUR für die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Integration und Sicherheit zur Verfügung. Davon wurden im Zuständigkeitsbereich der Haupt- bzw. Senatsverwaltungen zusätzlich zu den ohnehin in den Einzelplänen festgelegten Ansätzen 50,8 Mio. EUR veranschlagt. Von diesen Mitteln wurden von allen Ressorts insgesamt rund 43,0 Mio. EUR verausgabt. Den Bezirken (Integrationsfonds/bezirkliches Nachbarschaftsprogramm) standen darüber hinaus im Jahr 2018 rund 9,2 Mio. EUR zur Verfügung. Mit Ausgaben in Höhe von rund 9,0 Mio. EUR wurden diese Mittel fast vollständig verbraucht. Erste IST-Zahlen für das Jahr 2019 werden mit Stand zum 30.06.2019 erstmalig erhoben. 4 8. Wie wurde in 2018 und 2019 die Integrationspauschale des Bundes verwendet? Zu 8.: Die Mittel sind nicht zweckgebunden und fließen im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts den Einnahmen des Landes zu. Berlin, den 28. Juni 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales