Drucksache 18 / 19 853 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2019) zum Thema: Schulspeisung – und danach? und Antwort vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19853 vom 7. Juni 2019 über Schulspeisung – und danach? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie gedenkt der Senat sicherzustellen, dass an den Schulen der tatsächliche Bedarf für Schulessen korrekt ermittelt und berücksichtigt wird? Zu 1.: Bei dem Anstieg der Teilnehmenden am Mittagessen kann bei der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs auf ein etabliertes Verfahren zurückgegriffen werden. Die Caterer sind vertraglich dazu verpflichtet ein Bestell- und Abbestellungsverfahren vorzuhalten . Sie schließen auch weiterhin Verträge über die Teilnahme am Mittagessen mit den Eltern ab. Mit Vertragsabschluss wird die Verpflichtung zur Abmeldung des Mittagessens bei Krankheit oder in den Ferien vereinbart. 2. Welche finanziellen Größenordnungen kalkuliert der Senat für die Vernichtung überflüssig hergestellter Lebensmittel in der Schulspeisung ein? Zu 2.: Lebensmittel sind wertvoll, daher geht der Senat zunächst einmal davon aus, dass alle Beteiligten, vor allem aber die Caterer ein großes Interesse daran haben, dass das Mittagessen gegessen und nicht weggeworfen wird. Das in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Verfahren trägt maßgeblich dazu bei, nur die Portionen an die Schulen zu liefern, die auch gegessen werden. Die Qualität des Mittagessens ist ebenso 2 maßgeblich für den Umfang des Abfalls verantwortlich. Ein sehr wesentlicher Faktor ist aber auch die Verantwortung der Schule im Rahmen der Ernährungsbildung. Maßnahmen der Ernährungsbildung sind eine Chance für dauerhaft nachhaltiges Ernährungshandeln und mehr Wertschätzung von Lebensmitteln. 3. Wie können die für die Schulspeisung nicht benötigten, aber bereits produzierten Lebensmittel stattdessen an Bedürftige ausgereicht werden? Zu 3.: Die für das Schulwesen zuständige Verwaltung entwickelt ein Konzept gegen Lebensmittelverschwendung in der Schulverpflegung. Sie arbeitet hierbei eng mit den für Umwelt und Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltungen sowie mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung zusammen. In einem Anbieterdialog sollen zunächst Vorschläge zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen gesammelt und geprüft werden. Möglichkeiten bereits produzierte und gelieferte Lebensmittel weiterzuverwenden , werden in diesem Kontext ebenfalls erörtert und geprüft. Berlin, den 20. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie