Drucksache 18 / 19 856 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) zum Thema: Auswirkungen der Datenpanne auf die Wahlbeteiligung und das Wahlergebnis und Antwort vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 856 vom 4. Juni 2019 über Auswirkungen der Datenpanne auf die Wahlbeteiligung und das Wahlergebnis ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Aus dem Artikel der Morgenpost vom 07.05.2019 ist zu entnehmen, dass „etwa 1750 EU-Ausländer (…) nicht in die Wählerverzeichnisse eingetragen“ wurden „und erhielten daher auch keine Wahlbenachrichtigung - obwohl sie wahlberechtigt sind.“ Der Grund dafür, so der Artikel: „die Daten der Betroffenen wurden bei einem "Bereinigungslauf" im Melderegister Anfang April aus Versehen gelöscht“. Daher frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen wurden von dem „Bereinigungslauf“ betroffen? Zu 1.: Von dem Bereinigungslauf waren insgesamt 5.397 Personen betroffen. Zum Hintergrund: In Berlin lebende ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können bei der Europawahl in ihrem Herkunftsland oder hier von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die deutschen Abgeordneten wählen. Um in Berlin zu wählen, müssen sie hier die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Bei künftigen Europawahlen werden sie dann von Amts wegen hier in das Wählerverzeichnis eingetragen. Im Melderegister ist ihr Datensatz dann entsprechend gekennzeichnet . Nach § 17b der Europawahlordnung ist nach einem Fortzug ins Ausland und dem erneuten Zuzug nach Deutschland erneut ein Antrag zu stellen. Bei einem Fortzug ist daher das entsprechende Kennzeichen zu löschen. Der Bereinigungslauf im Melderegister wurde Anfang April 2019 durchgeführt und diente u.a. der gebotenen Löschung dieser Kennzeichen. In 3.639 Fällen wurden Kennzeichen korrekt gelöscht. Neben Rückkehrern aus dem Ausland betraf das zum Beispiel auch eingebürgerte Personen und Verstorbene. Bei 1.758 ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern erfolgte eine unzutreffende Löschung dieses Kennzeichens. Die Be- Seite 2 von 2 zirkswahlämter haben diese Löschungen zwischen dem 7. Mai und dem 10. Mai 2019 korrigiert. Die betroffenen Personen wurden ins Wählerverzeichnis eingetragen, bekamen eine Wahlbenachrichtigung und konnten wählen. 2. Wie viele Personen wurden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen? a. Wie viele davon hätten wählen können, wäre es zum "Bereinigungslauf" im Melderegister nicht gekommen? b. Wie viele davon haben gewählt? Zu 2. Siehe Antwort zu Frage 1. Die Teilnahme der betroffenen Personen an der Europawahl lässt sich nicht ermitteln , da eine entsprechende nachträgliche Auswertung der Wählerverzeichnisse unzulässig ist. 3. Welche Auswirkungen hat dieser "Bereinigungslauf" im Melderegister auf das Wahlergebnis? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Welche Auswirkungen hat der Ausfall der Wahlbenachrichtigung auf das Wahlergebnis? Zu 4.: Die Wahlbenachrichtigung ist für den betreffenden Personenkreis nicht ausgefallen, sondern zwischen dem 7. und 10. Mai 2019 versandt worden. Siehe Antwort zur Frage 1. 5. Welche Auswirkungen hat dieser "Bereinigungslauf" im Melderegister auf die Wahlbeteiligung? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Welche Auswirkungen hat der Ausfall der Wahlbenachrichtigung auf die Wahlbeteiligung? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 1, 2 und 4. Berlin, den 21. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport