Drucksache 18 / 19 859 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) zum Thema: Berlin: Mehr weise Frauen für die Geburtshilfe durch Akademisierung? und Antwort vom 30. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 859 vom 21. Mai 2019 über Berlin: Mehr weise Frauen für die Geburtshilfe durch Akademisierung? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Evangelischen Hochschule Berlin beantworten kann. Diese wurden um Stellungnahme gebeten. 1. Gibt es über die drei bekannten Ausbildungsstandorte Charité (Campus Rudolf-Virchow-Kliniken), Berlin- Neukölln Vivantes GmbH und die Evangelische Hochschule Berlin (Partnerschaft mit St. Joseph Krankenhaus ) mittlerweile weitere Orte, an denen die Berufsbezeichnung Hebamme durch Ausbildung oder Studium erworben werden kann bzw. sind weitere in Planung? Zu 1.: Nein. 2. Gibt es konkrete Pläne, die Ausbildung zur Hebamme vom Standort Charité (Campus Rudolf-Virchow- Kliniken) an einen anderen Standort zu verlegen? Wenn ja, wie weit sind die gediehen und wo wird sich der neue Ausbildungsstandort befinden? Zu 2.: Zum jetzigen Planungszeitpunkt kann die Charité – Universitätsmedizin Berlin noch keine Aussage treffen, an welchem ihrer Standorte die zukünftige akademische Ausbildung der Hebammen verortet sein wird. 3. Seit wann sind dem Senat die Pläne zur Änderung der Hebammenausbildung gemäß der EU-Richtlinie bekannt? Zu 3.: Die Novellierung der bundesrechtlich geregelten Hebammenausbildung beruht auf der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September - 2 - 2 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und ist bis zum 18. Januar 2020 umzusetzen. Hierbei ist insbesondere die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung anzuheben , siehe Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Zulassung zur Hebammenausbildung . Das Datum der Umsetzungspflicht ist der Bundesregierung mit Inkrafttreten der o.g. RL bekannt (01.01.2014). Zur Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben sind grundlegende Änderungen in den bundesrechtlichen Regelungen zur Hebammenausbildung erforderlich. Die Bundesländer haben die Bundesregierung, hier das zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG), in den Gremien der Gesundheitsministerkonferenz mit Inkrafttreten der o.g. RL auf die Umsetzungspflicht stringent hingewiesen, da die Überleitung der Hebammenausbildung an die Hochschulen in einem sehr engen Zeitfenster erfolgt. Das BMG hat zur Begleitung dieses Prozesses und zur Vorbereitung des zu erstellenden Referentenentwurfs ein Bund-Länder-Begleitgremium eingerichtet, an dem u.a. Vertreter /innen der Gesundheits- und der Wissenschaftsressorts der Länder beteiligt sind. Am 20.03.2019 hat das BMG einen Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung - (HebRefG) erstellt und am 15. Mai 2019 wurde dieser im Bundeskabinett beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, siehe hierzu Bundestagsdrucksache Nr.: 19/10612. 4. Wie werden die Übergänge von der bisherigen dreijährigen Berufsausbildung an Hebammenschulen zum verpflichtenden drei- bis vierjährigen Studium der Hebammenkunde nach einer Richtlinie der EU ab Januar 2020 geregelt? Zu 4.: Siehe dazu Bundestagsdrucksache Nr.: 19/10612, Teil 9 Übergangsvorschriften §§ 73 bis 78 sowie Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten des HebRefG. Die Ausgestaltung des Studiums wird sich an einem dualen Studium orientieren, wodurch das wissenschaftliche Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbunden wird. Das Studium soll mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern. Das Studium hat weiterhin einen hohen Praxisanteil. Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das HebRefG sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 vor. Die Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsordnung durch den Gesetzgeber wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Auf der Basis der noch zu erlassenen Studien- und Prüfungsordnung können dann die Hochschulen entsprechende Studiengänge entwickeln und ab 2020 einrichten. Die Entwicklung eines Studiengangs mit allen Gremienbefassungen und Zulassung durch die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung (Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung) nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Ausbildungen zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen wurden, können nach dem HebRefG noch bis zum 31. Dezember 2026 auf Grundlage des bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Hebammengesetzes abgeschlossen werden. Durch diese Übergangsvorschrift wird ein Engpass in diesem wichtigen Berufsfeld vermieden. - 3 - 3 In Berlin bietet die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) bereits seit dem Wintersemester 2013/14 einen primärqualifizierenden dualen achtsemestrigen Hebammenstudiengang an. Gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung wird in 2021 der letzte fachschulische Ausbildungsgang aufgenommen. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin bereitet daher die geplante Aufnahme des Studienbetriebs zum Wintersemester 2021/2022 vor. Es werden zudem Konzepte erarbeitet, um Absolventinnen und Absolventen der dualen Ausbildungsform die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzlich den Bachelorabschluss berufsbegleitend zu absolvieren. Die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung und die Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung sowie die Berliner Hebammenschulen werden in enger Zusammenarbeit das Gesetzgebungsverfahren und die Umsetzung der Akademisierung der Hebammenausbildung begleiten. 5. Stehen ab Januar 2020 genügend Plätze in Hörsälen und die benötigte Anzahl von Dozenten zur Verfügung , um der EU Richtlinie entsprechen zu können? Zu 5.: Derzeit wird die Aufnahme des Studienbetriebs zum Wintersemester 2021/2022 vorbereitet . Im Rahmen der Planung des neuen Bildungscampus werden eine Erhöhung der Ausbildungszahlen und entsprechend die räumlichen und personellen Kapazitäten berücksichtigt werden. 6. Wie ist der Stand der Dinge bei der im Berliner Aktionsprogramm für eine sichere und gute Geburt geplanten Erhöhung der Ausbildungs- bzw. Studienplätze von 202 auf 332 ? Zu 6.: Das Berliner Aktionsprogramm „Für eine gute und sichere Geburt“ sieht eine Erhöhung von 130 Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2020 vor. Ausgangspunkt ist der Stichtag 01.11.2017 von insgesamt 202 Ausbildungsplätzen. Mit Stand 28.05.2019 hat das Land Berlin 229 genehmigte Ausbildungsplätze. Unterteilt nach Ausbildungsstätten: Charité – Gesundheitsakademie: 55 Plätze Vivantes – Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen: 73 Plätze Evangelische Hochschule Berlin (EHB) in Kooperation mit dem St. Joseph Krankenhaus - Schule für Gesundheitsberufe Berlin GmbH- (SfGB)-: 101 Plätze Die Ausbildungsstätten planen mit 322 Ausbildungsplätzen ab 01.10. bzw. 01.11.2019. - 4 - 4 7. Wird diese Deutschland von der EU auferlegte Akademisierung des jahrhundertealten Berufes der Hebamme nach Einschätzung des Senats das Hauptproblem des Mangels in der Geburtshilfe lösen können, die Anzahl der fehlenden Hebammen in Kreißsälen zu erhöhen oder besteht nicht gerade durch diese Akademisierung die Gefahr des weiteren Verlustes praktisch arbeitender Hebammen mit Frauen vor, während und nach der Geburt? Zu 7.: Ziel des HebRefG ist es, den Hebammenberuf zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern sowie die Richtlinie 2005/36/EG umzusetzen. Hebammen sollen den Anforderungen des komplexer werdenden Gesundheitssystems durch eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung begegnen können und so der hohen Verantwortung , die der Hebammenberuf mit sich bringt, gerecht werden. Das hohe Maß an Eigenverantwortung der Hebammen bei der Berufsausübung stellt auch hohe Anforderungen an die Professionalität. Wissenschaftliche Innovationen, sich wandelnde Versorgungsstrukturen , veränderte Kontexte erfordern neue Anforderungsprofile mit einer höheren und komplexeren Qualifikation. Die Umstellung der fachschulischen Hebammenausbildung auf Hochschulniveau vollzieht damit einen Paradigmenwechsel in den Gesundheitsfachberufen . Die Akademisierung stärkt die Hebammen zudem in der interprofessionellen Zusammenarbeit mit den anderen Gesundheitsberufen, insbesondere mit den akademischen. Eine qualitativ hochwertige, modern ausgestaltete Hebammenausbildung wird somit entscheidend zur Attraktivität des Hebammenberufs beitragen. Mit der Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschule wird der Beruf für hochmotivierte und aufstrebende junge Menschen noch interessanter. Der Hebammenberuf gewinnt dadurch an Attraktivität und wird somit zur Fachkräftesicherung beitragen. Mit einer akademischen Ausbildung vollzieht darüber hinaus die Berufsgruppe eine internationale Entwicklung nach. In anderen Ländern, insbesondere in der EU, ist die Hebammenausbildung schon lange auf akademischem Niveau. 8. Durch die Vermittlung welcher konkreten Inhalte wird sich die zukünftige Hebammenausbildung beim Wechsel von der Berufsausbildung zum Studium der Hebammenkunde verbessern? Handelt es sich hierbei um weiterführende medizinische Kompetenzen für die Berufsausübung? Zu 8.: In § 9 HebRefG sind die Studienziele im Einzelnen aufgeführt. 9. Wie ist die Bezahlung der Studentinnen der Hebammenkunde im 7. und 8. Semester geregelt, wenn es bei der Evangelischen Hochschule Berlin heißt: „Ausbildungsvergütung während der ersten 6 Semester und dadurch weniger Probleme bei der Studienfinanzierung“? Zu 9.: Im ausbildungsintegrierten dualen Bachelorstudiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin erlangen Studierende nach sechs Semestern den staatlichen Berufsabschluss der Hebamme und nach acht Semestern den Abschluss als Bachelor of Science of Midwifery. Die im Ausbildungsvertrag für den Berufsabschluss vereinbarte Ver- - 5 - 5 gütung wird für die Dauer der Ausbildung von der Schule für Gesundheitsberufe Berlin GmbH am St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof gezahlt. Für das Studium erhalten die Studierenden keine Vergütung. 10. Wird sich die Bezahlung von im Krankenhaus angestellten Hebammen im Zuge der Akademisierung der Ausbildung zur Hebamme erhöhen? Zu 10.: Mit der akademischen Primärqualifikation werden Hebammen neue Zugänge zu Karrierewegen und auch eine bessere Bezahlung entsprechend ihrer Qualifikation eröffnet. Die Vergütung für die angestellten Hebammen erfolgt derzeit nach entsprechendem Tarifvertrag (TVöD) oder Haustarifvertrag. Der Senat ist kein Tarifpartner. Derzeit beginnen alle Hebammen nach ihrer Ausbildung mit der (Entgeltgruppe 8a Stufe 5 TVöD). Die neue Entgeltordnung für Gesundheitsberufe gilt ab 01.01.2017 11. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Attraktivität der Arbeit in Kreißsälen und Wochenbettstationen zu erhöhen, die im Vergleich zur freiberuflichen Tätigkeit durch Schicht- und Wochenendarbeit und eine hohe unplanbare Arbeitsbelastung geprägt ist? Zu 11: Von einer Arbeitsgruppe des Runden Tisches wurde ein Best-Practice-Papier zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Hebammen in den Kliniken erarbeitet. Dieses Papier wurde jetzt den Geburtskliniken übermittelt. Verabredungsgemäß sollen die aufgelisteten Beispiele in krankenhausinternen Runden Tischen genutzt werden, um hausindividuell die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu diskutieren. 12. Wie kann der Senat freiberufliche Hebammen unterstützen, und damit die zweite Säule zur Bewältigung stetig steigender Geburtszahlen in Berlin, die wegen der in den letzten Jahren exorbitant gestiegenen Versicherungskosten sich gezwungen sahen, ihre Arbeit als Beleghebamme aufzugeben und aus Kostengründen auf Vorsorge und Betreuung im Wochenbett zu beschränken? Zu 12.: Die Vergütung für die freiberuflich tätigen Hebammen wird über den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe vorgenommen. Nach § 134a SGB V schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen, wie der Deutsche Hebammenverband e.V., Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen, auf Bundesebene Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe , die abrechnungsfähigen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnungen ab. Im SGB V wird bundesweit die konkrete Ausgestaltung der Versorgung mit Hebammenhilfe geregelt. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird der Vertragsinhalt durch eine Schiedsstelle bestimmt (§ 134a SGB V). Der Senat kann auf die Tarifgestaltung und Prämienkalkulation privater Versicherungsunternehmen keinen Einfluss nehmen. Eine staatliche Subvention der Kosten der Berufs- - 6 - 6 haftpflicht scheidet auch aus Gründen der Gleichbehandlung zu anderen Gesundheitsberufen aus. Jedoch ist den Ländern und insbesondere auch dem Land Berlin an einer angemessenen Vergütung der Hebammen und Entbindungspfleger gelegen. Die umfasst auch die Prämien für die Berufshaftpflicht. Die Gesundheitsministerinnen und-minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder haben bereits seit 2010 energisch auf die dramatische Einkommens- und Vergütungssituation der Hebammen und die drastisch angestiegenen Haftpflichtprämien, die zu einer Verminderung des Versorgungsangebotes von Hebammen führen, hingewiesen und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Hebammen einzusetzen. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder forderten auf der GMK 2018 erneut das BMG auf, eine Evaluation der Wirksamkeit des Sicherstellungszuschlags zum Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen in Auftrag zu geben, um der Frage nachzugehen, ob das derzeitige Verfahren geeignet ist, über das Niveau des Sicherstellungszuschlags die steigenden Haftpflichtprämien aufzufangen . Die Bundesregierung hat dazu auf eine Kleine Anfrage vom 01.04.2019 „ Auszahlung des Sicherungszuschlages für Geburtshilfe leistende Hebammen“ – Bundestagdrucksache Nr.: 19/8925 geantwortet. 13. Wie weit ist die Planung vorangeschritten, einen Anpassungslehrgang für ausgebildete Hebammen aus Drittstaaten in Berlin zu etablieren? 14. Wie wird sichergestellt, dass dieser Anpassungslehrgang dem hohen Niveau der künftigen akademischen dualen Hebammenausbildung entspricht und nicht zwei Klassen unterschiedlich gut ausgebildeter Hebammen Verantwortung für das Leben von Frauen und Neugeborenen übernehmen? Zu 13. und 14.: Ziel ist es, die Zahl von Anerkennungen gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen in Berlin zu erhöhen. Auf Initiative des Landesamtes für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin (LAGeSo) haben die Berliner Hebammenschulen sowie die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) ein innovatives Konzept für einen Anpassungslehrgang im Rahmen der Anerkennung von Abschlüssen aus sogenannten Drittstaaten in Berlin entwickelt. Dieses Konzept ist qualitativ sehr gut durchdacht und erfüllt die EU-rechtlichen Vorgaben. In Zusammenarbeit mit dem LAGeSo wird das Berliner Landesnetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ die Durchführung dieses Anpassungslehrgangs unterstützen. Zudem wird es die Entwicklung von online-Kursen/E-Learning befördern. - 7 - 7 Die EHB wird ab 01.10.2019 bis 30.09.2022 jährlich einen Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstatten anbieten (voraussichtliche Teilnehmerzahl max. 15/Jahr). Der Anpassungslehrgang wird für die Dauer von 3 Jahren über das IQ-Landesnetzwerk Berlin finanziert. Berlin, den 30. Juni 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung