Drucksache 18 / 19 874 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 10. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) zum Thema: Spandau: Kreuz und quer fällt GRÜN nicht schwer und Antwort vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19874 vom 10. Juni 2019 über Spandau: Kreuz und quer fällt GRÜN nicht schwer Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass die Senatsverwaltung am 13. Juni 2019 in der Zitadelle Spandau eine sog. Informationsund Dialogveranstaltung zur Radschnellverbindung Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee durchführen will? Antwort zu 1: Ja, die Informations- und Dialogveranstaltung hat an dem oben genannten Termin stattgefunden. Frage 2: Sind alle Positionen hierzu mit den zuständigen Bezirksstadträten und den Ämtern / Amtsleitungen des Bezirksamtes Spandau abgestimmt? 2.1. Wenn ja, wie und wann erfolgte die konkrete inhaltliche Abstimmung? 2.2. Wenn ja, wann wurde dem Umwelt- und Naturschutzamt Spandau der Termin bekanntgegeben und wann erfolgte eine dezidierte Abstimmung? Antwort zu 2: Zu 2.1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat als Vorhabenträgerin die Projektdurchführung und spätere Bauherrenschaft an die GB infraVelo GmbH übertragen. Mit dem Bezirk, unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der GB infraVelo GmbH, wurde der Verlauf der sich im Bezirk Spandau befindlichen Radschnellverbindungstrassen besprochen. Zu Beginn des Projektes wurden in einem Auftaktgespräch Ende Januar 2019 die tangierten Planungen 2 des Bezirkes abgefragt und der Bezirk aufgefordert, Hinweise und Anmerkungen zu möglichen Trassenvarianten zu geben. Zu den mit dem beauftragten Planungsbüro, der Senatsverwaltung und der infraVelo durchgeführten Befahrungen der Trassenvarianten war das Straßen- und Grünflächenamt als zuständige Fachabteilung des Bezirkes eingeladen und hat auch daran teilgenommen. Die von den Planenden der Radschnellverbindung gewonnenen Zwischenerkenntnisse bei der Trassenfindung sowie die entwickelten Vorzugsvarianten wurden dem Bezirk Ende Mai / Anfang Juni in mehreren Treffen vorgestellt, diskutiert und protokolliert. Zu 2.2: Zu den Zwischenabstimmungen wurde Anfang Mai eingeladen, die Abstimmungen erfolgten in drei Treffen von Ende Mai bis Anfang Juni. Frage 3: Wie hat die zuständige Senatorin den Bezirk Spandau am Gesamtvorhaben eingebunden (bitte detailliert mit Datum und Nennung des Formates (Tagung etc.) auflisten)? Antwort zu 3: Der Bezirk wurde bisher im Rahmen der zuvor genannten Abstimmungstreffen sowie der Informations- und Dialogveranstaltung am 13.06.2019 in das Gesamtvorhaben eingebunden, weitere Treffen sind vorgesehen. Frage 4: Wenn es solche Termine gab, wer hat seitens der zuständigen Ämter teilgenommen? Antwort zu 4: Von Seiten des Bezirks Spandau haben bei den Terminen Vertreterinnen und Vertreter des Straßen- und Grünflächenamtes, des Umwelt- und Naturschutzamtes sowie in Teilen des Stadtentwicklungsamtes teilgenommen. Frage 5: Wann und wo soll mit dem Beginn der Umsetzung der Maßnahme in Spandau begonnen werden? Antwort zu 5: Zum derzeitigen Zeitpunkt wird die Machbarkeit der in der durch SenUVK erstellten Potentialanalyse erarbeiteten Trassen geprüft. Nach Fertigstellung der Machbarkeitsuntersuchung und nach der Festlegung der endgültigen Trasse wird dann die Planung beauftragt. Eine belastbare Aussage, wo und wann der Bau beginnt, ist zum derzeitigen frühen Planungsstand noch nicht möglich. 3 Frage 6: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die jetzt schon unerträgliche Verkehrssituation für Autofahrer in den Berufsverkehrszeiten (ausgefallenen Verkehrsleitsysteme etc.) nicht noch zu verstärken, wenn die Radschnellwege gebaut werden? Antwort zu 6: Das im letzten Jahr beschlossene Berliner Mobilitätsgesetz greift genau diese Aufgabenstellung auf. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das Ziel, dass alle Menschen in Berlin auf möglichst umwelt- und stadtverträgliche Art und Weise bequem, sicher und zuverlässig an ihr Ziel kommen und dies unabhängig von der Verfügbarkeit eines eigenen Verkehrsmittels oder körperlichen Einschränkungen. Mit dem Mobilitätsgesetz soll die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit verbessert werden. Dem Umweltverbund, bestehend aus Fuß- und Radverkehr sowie dem öffentlichen Personennahverkehr, kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil er sehr effizient bei den benötigten Flächen ist. Der Ausbau der Radschnellverbindungen ist da exemplarisch zu nennen. Mit der Förderung des Umweltverbundes wird auch der dann noch notwendige Kfz-Verkehr profitieren. Frage 7: Wie stellt der Senat sicher, dass während der Vorbereitungs- und Durchführungsphase des Baus der Radschnellverbindungen die motorisierten Berufspendler nicht noch weiteren Schikanen durch weitere Baustellen zum Opfer fallen? Antwort zu 7: Beim Neubau von Infrastruktur, egal für welche Verkehrsart, oder bei deren Sanierung kann es unter Umständen immer wieder zu Einschränkungen im Verkehrsablauf kommen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie die Bezirke berücksichtigen dies bei der Planung der Bau-Durchführung und versuchen bereits im Vorfeld, die Auswirkungen der Einschränkungen realistisch einzuschätzen und dadurch so gering wie möglich zu halten. Berlin, den 21.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz