Drucksache 18 / 19 875 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) zum Thema: Renaturierungsmaßnahmen in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19875 vom 11. Juni 2019 über Renaturierungsmaßnahmen in Marzahn-Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind die Planungen und die Umsetzung folgender Renaturierungsmaßnahmen: a) Beerenpfuhlgraben, b) Hellersdorfer Graben, c) Siebgraben, d) Wernergraben, e) Springpfuhl? Antwort zu 1: Aufgrund des großen Handlungsbedarfs und der begrenzten Kapazitäten müssen bei der Planung und Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen Prioritäten gesetzt werden. In Berlin wurden für Panke, Tegeler Fließ, Wuhle, Erpe und einen Abschnitt der Spree (Müggelspree zwischen Dämeritzsee und Müggelsee) Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes Wuhle wurden auch Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Hellersdorfer Grabens, Aufzählung b), abgeleitet. Die derzeit laufenden Bauplanungen beinhalten nur Maßnahmen an Wuhle und Neuer Wuhle. Der unter c) genannte Siebgraben wird im Gewässerverzeichnis des Landes Berlin als Finsterberggraben geführt. Die in der Anfrage aufgeführten fließenden Gewässer zweiter Ordnung a) Beerenpfuhlgraben, b) Hellersdorfer Graben und c) Finsterberggraben / Siebgraben sind überwiegend hohen baulichen Restriktionen ausgesetzt und durch Regenwassereinleitungen und damit unnatürliche Abflussverhältnisse geprägt. Hier sind zunächst Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet erforderlich, damit Revitalisierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung des ökologischen Zustands im Gewässer führen können. Zu Revitalisierungsmaßnahmen in diesen Gewässern kann derzeit keine Aussage getroffen werden. 2 Die Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Rahmen der Zuständigkeit nach dem Berliner Wassergesetz (BWG) am Wernergraben, Aufzählung d), in zwei Teilbereichen Renaturierungsmaßnahmen ausgeführt. Im Bereich 1 zwischen der Sudermannstraße und der Landvoigtstraße sowie im Bereich 2 zwischen der Straußstraße und der Landesgrenze zum Land Brandenburg wurde der Wernergraben in den Jahren 2014 / 2015 naturnah umgestaltet. Dabei wurde der Gewässerlauf durch eine Mäandrierung verlängert, die Böschungsneigung des Grabens stark abgeflacht und durch Aufweitungen des Gewässers oberhalb der Mittelwasserlinie wurde ein zusätzlicher Stauraum geschaffen, der ein Ausufern des Gewässers bei Hochwasser vermindert. Der unter e) genannte Springpfuhl ist nach dem Berliner Wassergesetz als stehendes Gewässer zweiter Ordnung eingestuft, dessen Unterhaltungszuständigkeit beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin liegt. Auch an diesem Gewässer sind nach vorliegendem Kenntnisstand keine Renaturierungsmaßnahmen geplant. Berlin, den 20.06.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz