Drucksache 18 / 19 877 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) zum Thema: Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete an der Zossener Straße in Hellersdorf und Antwort vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19877 vom 11. Juni 2019 über Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete an der Zossener Straße in Hellersdorf ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: 1. Wann wird der Abbau der Tempohomes der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Zossener Straße 138 beginnen? Zu 1.: Die Baugenehmigung für die Tempohomes ist bis zum 16. Oktober 2019 befristet. Der Mietvertrag mit der GESOBAU über das Grundstück läuft Mitte nächsten Jahres aus. Am 20. Juni 2019 wurde mit dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf der weitere Zeitplan besprochen. Seitens der GESOBAU wird die Baufreiheit auf dem derzeit genutzten Grundstück zum Oktober 2019 benötigt, um mit dem Bauarbeiten im Februar 2022 beginnen zu können. 2 Der Umzug der dort untergebrachten Geflüchteten wird vor diesem Hintergrund voraussichtlich im 3. Quartal 2019 erfolgen. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) trifft bereits vorbereitende Maßnahmen für den Rückbau. Die Umsetzung des Rückbaus – erfolgreiche Vergaben etc. vorausgesetzt – würde sich dann an den Freizug der Tempohomes anschließen. Mit dem Vermieter GESOBAU sind im Detail noch Absprachen zu den konkreten Rückbaumaßnahmen vorgesehen. 2. Wie lange wird der Abbau voraussichtlich dauern? Zu 2.: Nach den allgemeinen Planungsdaten muss für den vollständigen Rückbau eines entsprechenden Standorts mit einer Dauer von ca. sechs Monaten gerechnet werden. Dieser Zeitraum kann sich aufgrund standortspezifischer Bedingungen ggf. verkürzen oder verlängern. 3. Wie werden die Menschen danach untergebracht? Zu 3.: Eine Unterbringung erfolgt vorrangig in sozialraumnahen Unterkünften. Die Detailplanung erfolgt vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vor dem Umzug nach dem Bedarf der Bewohnenden über die Belegungsanalyse. Auf diese Weise wird die jeweils individuell geeignete Zielunterkunft identifiziert. 4. Welche Pläne gibt es zur Nachnutzung der vorhandenen Tempohome-Container? Welche Bedarfe hat der Bezirk angemeldet? Zu 4.: Es liegen eine Reihe von Bedarfsmeldungen unterschiedlicher Behörden und Organisationen im Land Berlin vor, darüber hinaus auch private Interessenbekundungen. Über die Einzelverwendung und diesbezügliche Prioritäten ist noch nicht entschieden, da insbesondere auch die Eignung der verbauten Container für den jeweiligen Bedarf geprüft werden muss. Vorrang hat eine wirtschaftliche Verwendung bzw. Verwertung der im Eigentum des Landes stehenden Container und Anlagen. 5. Welche Nachnutzung wird für die vorhandenen Spielgeräte und andere Materialien angestrebt? Zu 5.: Grundsätzlich ist vorgesehen, die vorhandenen Spielgeräte – soweit möglich – im Bezirk weiter zu verwenden. Hierzu sind noch Abstimmungen zwischen dem Bezirk und der BIM zu weiteren Verwendung erforderlich. 3 Andere Materialien, wie Einrichtungsgegenstände und ähnliches, werden vom LAF auf Wiederverwertbarkeit geprüft und eingelagert. Berlin, den 01. Juli 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales