Drucksache 18 / 19 878 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) zum Thema: Evangelisches Wohnungsunternehmen Hilfswerk-Siedlung GmbH nicht mehr auf der Vorschlagsliste? und Antwort vom 26. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 19 878 vom 12. Juni 2019 über Evangelisches Wohnungsunternehmen Hilfswerk-Siedlung GmbH nicht mehr auf der Vorschlagsliste? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Schließt der Senat aus, dass das Evangelische Wohnungsunternehmen Hilfswerk-Siedlung GmbH einer Vergesellschaftung seitens des Landes Berlin nach Art. 15 Grundgesetz unterfallen soll? Frage2: Ist der Senat mit der Hilfswerk-Siedlung GmbH im Gespräch und konnten die bei dem Wohnungsunternehmen durch eine senatsseitig veröffentlichte Liste von Vergesellschaftungsvorschlägen entstandenen Unsicherheiten ausgeräumt werden? Antwort zu Fragen 1 und 2: Der Senat hat keine Liste mit Vorschlägen von Wohnungsunternehmen für eine Vergesellschaftung seitens des Landes Berlin nach Art. 15 Grundgesetz erstellt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat als nach § 15 Absatz 1 Satz 1 des Abstimmungsgesetzes (AbstG) zuständige Fachverwaltung die amtliche Kostenschätzung für das geplante Volksbegehren über einen „Beschluss für ein Gesetz zur Vergesellschaftung von Grund und Boden (Rekommunalisierung)“ erstellt. Die Kostenschätzung bezieht sich auf die von der Trägerin „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen!“ mit Antrag vom 20.11.2018 eingereichte Beschlussvorlage. Der Kostenschätzung des Senats waren die von der Initiative bestimmten Kriterien der zu vergesellschaftenden Wohnungsunternehmen zu Grunde zu legen. Einzubeziehen waren nach der Vorlage der Initiative Unternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen in Berlin, sofern sie sich nicht im öffentlichen oder kollektiven Besitz der Mieter- und Mieterrinnenschaft befinden oder gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen sind. 2 Der Standpunkt des Senats zum Volksbegehren ist dem Abgeordnetenhaus nach der Prüfung der Unterstützerunterschriften sowie der rechtlichen Zulässigkeit des Begehrens durch die für Inneres zuständige Senatsverwaltung zu unterbreiten (§ 15 Absatz 4 Abstimmungsgesetz, Artikel 62 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung von Berlin). Der Standpunkt des Senats wird auch gegebenenfalls aus Sicht des Senats notwendige Abweichungen vom Vorschlag der Initiative zum Gegenstand haben. Berlin, den 26.Juni 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen