Drucksache 18 / 19 879 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) zum Thema: Wie hat sich § 16 Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) in der Praxis bewährt? und Antwort vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19879 vom 11.06.2019 über Wie hat sich § 16 Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) in der Praxis bewährt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Bezirksämter wenden den § 16 EWG Bln, der die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere auf Dächern vorschreibt, an? Antwort zu 1: Die Frage beantworten die Bezirke wie folgt: - Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf „Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf überprüft gem. § 16 EWG Berlin die Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien (insbesondere auf Dächern) bei anstehenden Dachsanierungen und geplanten Neubauten. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16214 verwiesen.“ - Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg „Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wendet den § 16 EG Bln an.“ 2 - Bezirk Lichtenberg „Der Bezirk wendet §16 EWG an. Allerdings bleibt die Umsetzung hinter den Möglichkeiten zurück, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für alle dort zu prüfenden Maßnahmen die Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) als unwirtschaftlich herausstreicht. Um dennoch voran zu kommen, haben wir einen ersten Vertrag mit den Berliner Stadtwerken über die Installation von PV-Anlagen auf Bestanddächern geschlossen, wollen diesen Weg weiter gehen und bereiten die Dächer baulich entsprechend vor.“ - Bezirk Marzahn-Hellersdorf „Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf setzt sukzessive § 16 EWG Bln um und hat Verträge mit der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH für die Errichtung von sieben Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtleistung von 445 kWp unterzeichnet. Die Errichtung der ersten Anlagen erfolgt bereits in den Sommerferien 2019. Für vier weitere Dächer liegen konkrete Angebote für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von weiteren 193 kWp vor.“ - Bezirk Mitte „Bei Planungen sowohl von bezirklichen Neubauten als auch bei Gesamtsanierungen oder Dachsanierungen wird eine mögliche Nutzung von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen eingehend geprüft, um dem §16 EWG Bln zu entsprechen.“ - Bezirk Neukölln „Das Bezirksamt Neukölln wendet den § 16 EWG Bln an.“ - Bezirk Pankow „Der Bezirk Pankow prüft in jedem Fall den Einsatz von erneuerbaren Energien auf den Dächern vor Sanierung oder bei der neuen Errichtung von Gebäuden. Nach bisheriger Praxis werden diese vorbereitenden Maßnahmen oder die Maßnahmen selbst durch die Fachaufsicht, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, mit der Begründung der fehlenden Wirtschaftlichkeit gestrichen.“ - Bezirk Reinickendorf „Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin wendet den § 16 EWG Bln an und hat seine Gebäude auf die Verfügbarkeit, Lage und Ausrichtung von Flächen hinsichtlich deren Eignung zur Nutzung und Aufnahme von Anlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien überprüft.“ - Bezirk Spandau „Durch das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln), das vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und am 6. April 2016 in Kraft getreten ist, sind die Bezirke von Berlin verpflichtet die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden sowie auf sonstigen öffentlichen Flächen zu überprüfen und möglichst umzusetzen. Im Bezirk Spandau von Berlin wird momentan bei jedem Projekt in dem ein Gebäude einer größeren Renovierung unterzogen wird, die Möglichkeit der Umsetzung von solartechnischen Anlagen überprüft.“ - Bezirk Steglitz-Zehlendorf „§ 16 EWG Bln wird im Bezirk Steglitz-Zehlendorf angewendet.“ 3 - Bezirk Tempelhof-Schöneberg „Das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg wendet den § 16 des EWG Bln an. Die Dächer der vom Bezirksamt verwalteten Gebäude wurden einer Prüfung auf Eignung zur Aufstellung von PV-Anlagen unterzogen. Bei größeren Renovierungsmaßnahmen werden Dächer unter den in §16 Abs. 2 EWG Bln genannten Voraussetzungen, PV-ready ertüchtigt. Eine erste Tranche von 6 Dächern bezirklicher Gebäude ist an die Berliner Stadtwerke zwecks Aufstellung von PV-Anlagen verpachtet.“ - Bezirk Treptow-Köpenick „Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wendet den § 16 EWG Bln bei allen geplanten Sanierungen im Gebäudebereich an. Bereits vor Inkrafttreten des EWG Bln wurden im Bezirksamt Treptow-Köpenick Dachflächen nach Prüfung zur Nutzung solarer Strahlungsenergie mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ausgestattet.“ Frage 2: Wie viele Dachflächen wurden durch die Bezirksämter seit Inkrafttreten des Gesetzes positiv auf eine Nutzung mittels Photovoltaik oder Solarthermie geprüft, wie viele negativ? (Bitte nach Bezirken geordnet aufführen.) Antwort zu 2: Die Frage beantworten die Bezirke wie folgt: - Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf „Die für geeignet erachteten Gebäude wurden entsprechend überprüft. Die bisherigen Untersuchungen ergaben keine weiteren Potentiale. Sollten bei weiteren Untersuchungen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive andere Ergebnisse erzielt werden, werden diese zeitnah umgesetzt. Neu errichtet wurde die Sporthalle in der Eisenzahnstraße / ISS Wilmersdorf (Otto-von- Guericke-Schule). Hier wurde von erneuerbaren Energien in Form von Solarthermie oder Photovoltaik abgesehen, da eine mögliche Erweiterung um ein Geschoss vorgesehen ist. Der Einbau einer Solarthermieanlage, Nennwärmeleistung 28 kW, ist für den Neubau im Heckerdamm 274, 13629 Berlin in 2019 geplant. Bezüglich der bestehenden PV-Anlagen wird auf die Auflistung in der Schriftlichen Anfrage 18/16214 verwiesen.“ - Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg „Es wurden seit April 2018 24 Dächer untersucht. Davon wurden insgesamt 7 zurückgestellt als mögliche Ausweichdächer für die PV-Anlage der Lenau-Grundschule. Die Untersuchung zu diesem Thema ist aktuell im Gange. Ca. 2/3 der resultierenden Dächer sind entweder nicht PV-ready (Statik nicht ausreichend oder Dachsanierung erforderlich), nicht wirtschaftlich darstellbar oder stehen kurz vor der Komplettsanierung bzw. Abriss und Neubau. Die restlichen 5 Dächer des ersten Untersuchungspaketes sind PV-ready.“ - Bezirk Lichtenberg „Durch den Bezirk Lichtenberg werden die Dächer der öffentlichen Gebäude auf Eignung für die Installation von Solaranlagen geprüft. Bisher wurden 24 positiv und 3 negativ geprüft. Weitere Untersuchungen sind noch offen.“ 4 - Bezirk Marzahn-Hellersdorf „Die Aufnahme von Photovoltaik oder Solarthermie auf Dachflächen des Bezirksamtes setzt nicht nur voraus, dass die Dächer vollständig saniert und statisch ausreichend dimensioniert sind. Einflüsse wie Verschattung, Dachform, Preisentwicklungen und Eigenverbrauchsquoten sind ebenfalls wichtige Einflussfaktoren, ob ein Dach genutzt werden kann. Die Prüfung der Eignung zur Nutzung von regenerativen Energien auf den bezirklichen Dachflächen wird kontinuierlich fortgesetzt. Am Beispiel der Schulen ergibt sich, dass derzeit visuell ca. 30 Dachflächen generell für die Nutzung von Photovoltaik oder Solarthermie geeignet sind. 32 Dächer wurden negativ bewertet.“ - Bezirk Mitte „Durch das davidberlin-Beratungsunternehmen wurden in einer ersten Potentialanalyse im Bezirk Mitte von Berlin 100 Liegenschaften positiv auf eine Nutzung mittels oder Solarthermie überprüft. 30 Liegenschaften wurden negativ auf die Nutzung von Photovoltaik oder Solarthermie überprüft. Genauere Untersuchungen gab es in Zusammenarbeit des Bezirkes mit den Berliner Stadtwerken in 11 Liegenschaften. Das Ergebnis sind 7 geeignete und 4 ungeeignete Liegenschaften. Weiterhin wurden im Rahmen der Erstellung von Bauplanungsunterlagen diverser Baumaßnahmen (Neubau + Sanierungen) Dächer hinsichtlich der Eignung überprüft.“ - Bezirk Neukölln „Zurzeit sind sieben Liegenschaften positiv auf die Eignung einer Photovoltaikanlage (PV- Anlage) geprüft worden. Aktuell ist der Einbau auf vier Dachflächen in Planung und kurz vor der Umsetzung. Zusätzlich soll beim Neubau der Clay-Schule die Sporthalle mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Generell wird im Bezirk Neukölln bei energetischen Sanierungen immer die Möglichkeit des Einbaus einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen überprüft, daher ist die Anzahl der bis jetzt als ungeeignet eingestuften Dachflächen seit Inkrafttreten des Gesetzes aktuell nicht genau zu beziffern.“ - Bezirk Pankow „Durch den Bezirk Pankow wird jedes Dach auf Eignung geprüft.“ - Bezirk Reinickendorf „Das Bezirksamt Reinickendorf hat 35 Dächer von öffentlichen Gebäuden und Schulen untersuchen lassen, ob eine Aufstellung von Photovoltaikanlagen hinsichtlich der Gebäudeausrichtung, Statik, Verschattung und denkmalschutzrechtlicher Belange möglich ist. Davon sind 25 Dächer als geeignet benannt worden, bei denen jedoch noch nicht für alle eine denkmalschutzrechtliche Stellungnahme vorliegt. Daher kann sich die Zahl noch nach unten verändern.“ - Bezirk Spandau „Die Anzahl der bezirklichen Gebäude, die auf die Eignung für die Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie überprüft worden sind, wird statistisch nicht erfasst. Momentan läuft eine Ausschreibung bezüglich einer Potentialstudie für die Überprüfung zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie auf öffentlichen Gebäuden in der Spandauer Altstadt. 5 Verschiedene Gebäude wurden hinsichtlich ihrer Eignung zur Nutzung solarer Strahlungsenergie überprüft. Für fünf Gebäude liegen Angebote der Berliner Stadtwerke GmbH vor, PV-Anlagen auf zwei weiteren Gebäuden befinden sich in der Planung bzw. Realisierung. Darüber hinaus werden Dächer von zwei Gebäuden für PV-Anlagen vorgerichtet („PV-ready“). Für fünf Gebäude war die Prüfung für die Nutzung solarer Strahlungsenergie negativ.“ - Bezirk Steglitz-Zehlendorf „Die Begehung durch die Techniker der Berliner Stadtwerke ergab, dass drei Schuldächer im Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit einer PV-Anlage versehen werden könnten. Für diese Schuldächer soll mit den Berliner Stadtwerken ein PV-Anlagen-Vertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen werden.“ - Bezirk Tempelhof-Schöneberg „Von den bezirklich verwalteten Gebäuden wurden 18 Dächer als geeignet, bzw. bedingt geeignet für die Aufstellung von Photovoltaik- oder Solaranlagen beurteilt. Bei 45 weiteren bezirklichen Gebäuden ist die Aufstellung von Solaranlagen zurzeit nicht möglich.“ - Bezirk Treptow-Köpenick „Seit Inkrafttreten des EWG Bln am 06.04.2016 wurden im Rahmen von 11 größeren Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich Prüfungen der entsprechenden Dachflächen zur Nutzung solarer Strahlungsenergien durchgeführt. Für die 11 geprüften Dachflächen wurden keine positiven Ergebnisse erzielt. Die Nichteignung dieser Dachflächen ist zum überwiegenden Teil durch die Anforderungen an den wirtschaftlichen Betrieb sowie denkmalschutzrechtliche Anforderungen begründet (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 EWG Bln).“ Frage 3: Wird der § 16 EWG Bln, der die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere auf Dächern vorschreibt, durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) angewandt? Antwort zu 3: Ja, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wendet den § 16 EWG Bln an. Schon vor der Einführung des EWG Bln hat sich die BIM das Ziel gesetzt, die Klimaschutzziele des Landes Berlin durch den Ausbau von erneuerbaren Energien und insbesondere von Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Insgesamt werden jährlich über 6.400 Tonnen CO2 durch die Nutzung von erneuerbaren Energien eingespart. Frage 4: Wie viele Dachflächen wurden durch die BIM seit Inkrafttreten des Gesetzes positiv auf eine Nutzung mittels Photovoltaik oder Solarthermie geprüft, wie viele negativ? Antwort zu 4: Auf den Dächern von nunmehr über 120 Liegenschaften des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) wurden in den letzten Jahren Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 12 MWp installiert. Dafür wurden bereits über 350 Liegenschaften des SILB betrachtet. Davon kamen mehr als ein Drittel aus denkmalschutzrechtlichen Belangen nicht in Frage. Weitere Dachflächen waren u.a. aus 6 statischen Gründen, diverser Dachaufbauten oder aufgrund von Verschattungen nicht für die Nutzung von Photovoltaik oder Solarthermie geeignet oder auch wirtschaftlich nicht darstellbar. Die bereits errichteten Solaranlagen erzeugen jährlich ca. 10.900 MWh Solarstrom. Das entspricht einem durchschnittlichen, jährlichen Strombedarf von über 3.100 Berliner Haushalten. Auch in Zukunft werden von Seiten der BIM weitere Dachflächen geprüft und Solarprojekte im Sinne der Klimaschutzziele umgesetzt. Frage 5: Welche Bilanz der Anwendung des § 16 EWG Bln zieht der Senat nach nunmehr dreijähriger Anwendung? Antwort zu 5: Die Regelung in § 16 EWG Bln ist von hoher Bedeutung für den Erfolg der Energiewende in Berlin. Dem Land Berlin kommt mit seinen eigenen Gebäuden und Flächen bei der verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle zu. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf einem deutlichen Ausbau der Solarenergie. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erarbeitet aktuell den Masterplan Solarcity, ein Element zur Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK). Dieser hat zum Ziel, Maßnahmen und Lösungsansätze für eine Steigerung des Solarenergieausbaus zu definieren, die von privaten als auch öffentlichen Akteuren getragen werden. Eine Überprüfung der solaren Eignung von öffentlichen Gebäuden ist bereits im Jahr 2017 erfolgt. Im Rahmen einer Studie hat die Energiewirtschaftsstelle (EWS) eine Potenzialabschätzung einzelner Liegenschaften der öffentlichen Hand für die Errichtung von Solarenergie vorgenommen. Dafür wurden auf Basis des Solaratlas Berlin und unter Berücksichtigung von Verbrauchs- und Lastgängen für alle öffentlichen Gebäude die theoretischen Solarpotenziale und Möglichkeiten einer dezentralen Energieversorgung ermittelt. Die dabei rechnerisch ermittelten Potenziale und möglichen installierbaren Leistungen stellen jeweils das theoretische Maximum dar. Auf Basis dieser Studie als Priorisierungsgrundlage führen die Stadtwerke nun schrittweise mit den jeweiligen liegenschaftsverwaltenden Stellen Gespräche und Begehungen zur Prüfung der technischen, statischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit dieser Potenziale durch und unterstützen anschließend bedarfsweise bei der entsprechenden Umsetzung. Die Berliner Stadtwerke haben in 2018 auf einem Feld der Berliner Stadtgüter GmbH zudem eine Windenergieanlage errichtet, die rund 3.800 Haushalte mit Ökostrom versorgen kann. Grundsätzlich ist es bei der Entwicklung und Implementierung von Lösungsprozessen wichtig, dass diese standardisiert funktionieren. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen befindet sich derzeit in Vorbereitung. Insgesamt sind diese erfolgreich angelaufenen Prozesse sowie die bislang sehr konstruktiv laufenden Abstimmungen mit den Expertinnen und Experten innerhalb des Masterplans Solarcity Grundlage für eine erste positive Zwischenbilanz zur Erreichung der Ziele des § 16 EWG, wenngleich noch viel zu leisten ist, um einen stark erhöhten Solarenergieausbau zu erreichen. Bezüglich umgesetzter Vorhaben im Bereich der Solarenergie auf öffentlichen Einrichtungen und Hochschulen sowie in den Bezirken wird auf die Antworten der Schriftlichen Anfragen Nr. 18/16213 und Nr. 18/16214 verwiesen. 7 Frage 6: Plant der Senat, den Geltungsbereich des § 16 EWG Bln, der die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere auf Dächern vorschreibt, auf die landeseigenen Betriebe, Anstalten und sonstigen Beteiligungsunternehmen auszudehnen? Falls nein, auf welche andere geeignete Weise wird das Anliegen der Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere auf Dächern und anderen Teilen der Gebäudehülle bei den landeseigenen Betrieben, Anstalten und sonstigen Beteiligungsunternehmen umgesetzt? Antwort zu 6: Das Land Berlin ist gehalten, die Klimaschutzziele auch in seiner Gesellschafterrolle zu berücksichtigen und in seine Beteiligungen derart hineinzuwirken, dass die Ziele des EWG Anwendung finden. In diesem Zusammenhang nutzt das Land Berlin u.a. die vorhandenen Instrumente zur Steuerung der Beteiligungen. Frage 7: Sieht der Senat es als sinnvoll an, den § 16 EWG Bln, der die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere auf Dächern vorschreibt, insoweit zu modifizieren, dass er sich nicht auf Dächer von Gebäuden beschränkt, sondern die gesamte Gebäudehülle umfasst? Antwort zu 7: Die Notwendigkeit der Präzisierung des §16 EWG Bln hinsichtlich einer Regelung zur Nutzung von erneuerbaren Energien auch auf die gesamte Gebäudehülle wird nicht für notwendig erachtet. In §§ 7 und 8 ist geregelt, dass eine gesamtenergetische Betrachtung des Gebäudes zu erfolgen hat. Berlin, den 27.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz