Drucksache 18 / 19 881 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) zum Thema: Geheimniskrämerei beim Grundwasserschaden in Köpenick-Nord? – Nachfrage zur Anfrage 18/18757 und Antwort vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19881 vom 11. Juni 2019 über Geheimniskrämerei beim Grundwasserschaden in Köpenick-Nord? - Nachfrage zur Anfrage 18/18757 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurden die Anlieger des betroffenen Areals in Köpenick-Nord nicht über mögliche Schäden am Grundwasser informiert? Antwort zu 1: In dem betroffenen Bereich liegt der Grundwasserspiegel ca. 3 m unter der Geländeoberkante . Die Belastungen wurden bislang ab einer Tiefe von 5 m nachgewiesen. Eine Gefährdung der betroffenen Anlieger über den Pfad Grundwasser-Boden-Mensch kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Insofern ist eine Information der betroffenen Anlieger nicht erforderlich. Hinsichtlich der Nutzung des Grundwassers wird auf die Antwort zu 3. verwiesen. Frage 2: Trifft es zu, wie in der Berliner Woche Ausgabe Köpenick vom 12. Juni 2019 behauptet, dass der Betreiber des Abenteuerspielplatzes in der Kaulsdorfer Straße erst durch eine Presseanfrage von einer möglichen Schädigung des Grundwassers in diesem Bereich erfahren hat? Antwort zu 2: Die Frage kann nicht beantwortet werden, da dem Senat hierfür keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. 2 Frage 3: Warum wurde die SozDia Stiftung Berlin als Betreiber des Abenteuerspielplatzes ebenso wie umliegende Pächter von Kleingärten nicht über die mögliche Schädigung des Grundwassers und dadurch mögliche Beeinträchtigungen des aus privaten Brunnen geförderten Brauchwassers informiert? Antwort zu 3: Für die Grundwasserbenutzung besteht eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht bei der Wasserbehörde des Landes Berlin. Insofern sind Betreiber privater Brunnen der Wasserbehörde prinzipiell hierdurch bekannt und können informiert werden. Für den Abenteuerspielplatz mit der Adresse Alte Kaulsdorfer Straße 18 liegt der Wasserbehörde keine Anzeige für den Betrieb eines Brunnens vor, sodass eine Information nicht erfolgen konnte. Die bei der Wasserbehörde angezeigten Brunnen privater Nutzerinnen und Nutzer liegen außerhalb der Schadstofffahne, sodass auch hier keine Information vonnöten war und ist. Frage 4: Was haben die bisherigen Auswertungen der bereits eingerichteten Grundwassermessstellen ergeben? Bis wo hat sich der durch die frühere chemische Reinigung an der Mahlsdorfer Straße verursachte Grundwasserschaden inzwischen ausgebreitet? Antwort zu 4: Nach derzeitigem Kenntnisstand (Monitoringkampagne März/April 2019) haben sich die Schadstoffe bis über die Hämmerlingstraße hinaus ausgebreitet. Dabei ist mit zunehmendem Abstand vom Eintragsort eine Verlagerung der leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) in die Tiefe zu beobachten. Eine abschließende Erfassung der horizontalen sowie vertikalen Ausdehnung der Schadstofffahne konnte mit den bisherigen Untersuchungen noch nicht erreicht werden. Hier sind weitere Erkundungsmaßnahmen erforderlich. Frage 5: Hat das Land Berlin den Verursacher des Grundwasserschadens oder seinen Rechtsnachfolger ermitteln können? Antwort zu 5: Als Verursacher der Grundwasserverunreinigungen konnte die Produktionsgenossenschaft Kleiderpflege (PGH Kleiderpflege) ermittelt werden. Auf dem Grundstück Mahlsdorfer Straße 9 in Berlin-Köpenick befand sich seit 1947 eine chemische Reinigung, die seit 1959 von der PGH Kleiderpflege betrieben wurde. Rechtsnachfolger der PGH Kleiderpflege wurde im Jahr 1992 die Kleiderpflege Köpenick eG. 3 Frage 6: Werden der Verursacher des Grundwasserschadens oder sein Rechtsnachfolger für Beobachtung und Beseitigung des Grundwasserschadens haftbar gemacht? Antwort zu 6: Über das Vermögen der Kleiderpflege Köpenick eG ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 01.04.1998 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Schlussendlich wurde die Kleiderpflege Köpenick eG von Amts wegen gelöscht. Eine „Haftung“ der Kleiderpflege Köpenick eG in Form einer Inanspruchnahme für die Sanierung bzw. Beobachtung des Grundwasserschadens war und ist daher nicht möglich. Berlin, den 27.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz