Drucksache 18 / 19 883 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) zum Thema: Staatssekretärskarussell des Senats Teil 5 – Mark Rackles und Antwort vom 24. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 883 vom 11. Juni 2019 über Staatssekretärskarusell des Senats Teil 5 – Mark Rackles ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche fachliche Begründung gab es für die am 09.04.2019 erfolgte Versetzung des Bildungsstaatssekretärs Mark Rackles in den einstweiligen Ruhestand, obwohl nach öffentlicher Aussage der Senatorin keine Differenzen zwischen ihr und dem Staatssekretär bestanden? Zu 1.: Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgte nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Landesbeamtengesetz . Nach dieser Vorschrift können Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als Beamtinnen bzw. Beamte auf Lebenszeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, ohne dass es dafür einer individuellen Begründung bedarf. 2. Wann konkret entschied sich die Bildungssenatorin, diesen Personalwechsel durchführen zu wollen ? Zu 2.: Die Vorlagen für die Versetzung des damaligen Staatssekretärs Herrn Rackles in den einstweiligen Ruhestand und die Ernennung der neuen Staatssekretärin Frau Stoffers wurden für die Sitzung des Senats am 9. April 2019 angemeldet. Dem sind Vorgespräche mit beiden vorausgegangen. 3. Welche Qualifikationen bringt die Nachfolgerin Beate Stoffers mit, über die Mark Rackles nicht verfügte und wie erfolgte die Auswahl der neuen Staatssekretärin? Zu 3.: Mit Frau Staatssekretärin Stoffers rückte eine exzellente Kennerin der aktuellen bildungspolitischen Themen und Aufgaben in die Leitungsebene auf, die in der Bildungsverwaltung wie in der Stadtgesellschaft bestens vernetzt und anerkannt ist. Stellen für Staatssekretäre können ohne Ausschreibung und Auswahlverfahren besetzt werden. Gemäß § 30 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz muss die Ausübung des Amtes in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen. 4. Zu welchen finanziellen Konditionen ist der ehemalige Staatssekretär Mark Rackles nun unfreiwillig zu Hause? Zu 4.: Hierzu wird auf die entsprechenden Regelungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin sowie § 14 Abs. 6 Satz 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz verwiesen. Berlin, den 24. Juni 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie