Drucksache 18 / 19 885 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) zum Thema: Ermittlungsverfahren zu Vorfällen in der Falkenhagener Straße 64 in 13585 Berlin und Antwort vom vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19885 vom 11. Juni 2019 über Ermittlungsverfahren zu Vorfällen in der Falkenhagener Straße 64 in 13585 Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass ein Bewohner der Falkenhagener Straße 64 in 13585 Berlin 57 Mal von einer Person wegen der mutmaßlichen Begehung von Straftaten angezeigt wurde? Wenn ja: in welchem Zeitraum und wegen welcher strafrechtlich relevanten Sachverhalte wurde Anzeige erstattet (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, strafrechtlich relevanten Sachverhalten und Häufigkeit dieser Sachverhalte)? Zu 1.: Ob gegen einen Bewohner der obigen Anschrift durch eine andere Person Strafanzeige in der benannten Anzahl erstattet wurde, lässt sich bereits mangels konkreter Abfrageparameter, die eine automatisierte Filterung oder statistische Auswertung möglich macht, nicht beantworten. Sollte sich die Frage jedoch auf den durch die jüngste Medienberichterstattung im Zusammenhang mit der Falkenhagener Straße 64 in 13585 Berlin bekannten Bewohner O. beziehen, können angesichts laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen zu dieser Person keine weitergehenden Angaben (als ohnehin schon durch die Presse öffentlich bekannt) gemacht werden. Eine mögliche Gefährdung des Untersuchungszwecks im Falle einer Preisgabe kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Informationen über vergangene oder laufende Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen oder auch etwaige Vorverurteilungen könnten beispielsweise zu einer Veränderung des Aussageverhaltens von Zeugen oder - im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren - auch zu einer Beeinflussung von Schöffen führen. Zudem stehen der erbetenen Auskunft ohnehin vorrangige Belange des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen entgegen. 2. Führten die unter Frage 2.) genannten Anzeigen zu der Einleitung von Ermittlungsverfahren und wenn ja: wegen welcher Straftatbestände? Wenn nein: warum nicht (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, Delikt und Häufigkeit)? 3. In welchen und wie vielen Fällen wurde wegen der unter Frage 2.) genannten Ermittlungsverfahren a. Anklage erhoben - wegen welcher Delikte in welchem Zeitraum, b. eine Verfahrenseinstellung verfügt – wegen welcher Delikte aufgrund welcher Rechtsgrundlage und vor oder nach Anklageerhebung und c. wie oft kam es wegen welcher Delikte zu einer Verurteilung oder einem Freispruch? 2 Zu 2. und 3 a. bis c.: Siehe die Antwort zu 1. 4. Über welche Staatsangehörigkeit verfügt der in den Medien als Beschuldigter genannte Bewohner O. der Falkenhagener Straße 64 in 13585 Berlin und, sofern dieser nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, über welchen Aufenthaltsstatus verfügt dieser? Zu 4.: Es liegen der Staatsanwaltschaft Berlin zurzeit keine gesicherten Erkenntnisse über die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person vor. 5. Trifft es zu, dass der Bewohner O. der Falkenhagener Straße 64 in 13585 Berlin in über 300 Fällen bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft als Tatverdächtiger geführt wird? Wenn ja: wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen welcher Straftatbestände in welchem Zeitraum geführt? 6. In welchen und wie vielen Fällen wurde wegen der unter Frage 5.) genannten Ermittlungsverfahren a. Anklage erhoben - wegen welcher Delikte in welchem Zeitraum, b. eine Verfahrenseinstellung verfügt - wegen welcher Delikte aufgrund welcher Rechtsgrundlage und vor oder nach Anklageerhebung und c. wie oft kam es wegen welcher Delikte zu einer Verurteilung oder einem Freispruch? Zu 5. und 6.: Auch hierzu können aus den in der Antwort zu 1. dargelegten Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden. 7. Trifft es zu, dass die von O. bewohnte Wohnung von der Mutter eines seiner Kinder erworben wurde, diese selber aber nicht über Arbeitseinkommen verfügt, welches den Erwerb rechtfertigen würde? Wenn ja, sind entsprechende Ermittlungsverfahren und mit welchem Ergebnis gegen wen eingeleitet worden? 8. Trifft es ferner zu, dass die unter Frage 7.) genannte Frau neben der Wohnung in der Falkenhagener Straße 64 in 13585 Berlin weitere Wohnungen erworben hat? Wenn ja: wie viele und sind deswegen Ermittlungsverfahren und mit welchem Ergebnis gegen wen eingeleitet worden? Zu 7. und 8.: Der Erwerb von Immobilien durch die benannte Frau ist Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Berlin anhängigen Verfahrens wegen Geldwäsche. Aus den bereits dargelegten Gründen (siehe die Antwort zu 1.) können angesichts der laufenden Ermittlungen und vorrangiger Belange des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Betroffenen hierzu keine weitergehenden Informationen erteilt werden. 9. Ist die von O. bewohnte Wohnung im Rahmen der vermögensabschöpfenden Maßnahmen aus dem Sommer 2018 beschlagnahmt worden und wenn ja: sind auch die Mieteinnahmen beschlagnahmt worden? Wenn nein: warum nicht? Zu 9.: Es handelt es sich um keine Wohnung der im Rahmen vermögensabschöpfenden Maßnahmen aus dem Sommer 2018 beschlagnahmten Immobilien. 10. Trifft es zu, dass gegen O. und die Mütter seiner Kinder Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche geführt werden? Zu 10.: Siehe die Antwort zu 7. und 8. 11. Welche weiteren Anzeigen zu strafrechtlichen Sachverhalten mit dem Tatort Falkenhageners Straße 64 in 13585 und näheres Umfeld verzeichneten die Berliner Strafverfolgungsbehörden zwischen dem 01.01.2016 und dem Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, strafrechtlich relevanten Sachverhalten und Häufigkeit dieser Sachverhalte)? 12. Führten die unter Frage 11.) genannten Anzeigen zu der Einleitung von Ermittlungsverfahren und wenn ja: wegen welcher Straftatbestände? Wenn nein: warum nicht (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, Delikt und Häufigkeit)? 3 13. In welchen und wie vielen Fällen wurde wegen der unter Frage 12.) genannten Ermittlungsverfahren a. Anklage erhoben - wegen welcher Delikte in welchem Zeitraum, b. eine Verfahrenseinstellung verfügt - wegen welcher Delikte aufgrund welcher Rechtsgrundlage und vor oder nach Anklageerhebung und c. wie oft kam es wegen welcher Delikte zu einer Verurteilung oder einem Freispruch? 14. Sofern Ermittlungen gegen O. geführt werden: Werden diese von unterschiedlichen Sachbearbeitern geführt und wenn ja: wie ist sichergestellt, dass alle beteiligten Ermittlungspersonen Kenntnis von den jeweils erstatteten Anzeigen und eingeleiteten Ermittlungsverfahren und deren Ergebnisse erlangen? Zu 11., 12., 13. und 14.: Siehe die Antwort zu 1. Berlin, den 2. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung