Drucksache 18 / 19 888 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) zum Thema: Anlaufstelle zur Umsetzung des Integrierten Maßnahmenplans gegen sexuelle Gewalt (IMP) – was wurde bis jetzt erreicht? und Antwort vom 24. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19888 vom 11. Juni 2019 über Anlaufstelle zur Umsetzung des Integrierten Maßnahmenplans gegen sexuelle Gewalt (IMP) – was wurde bis jetzt erreicht? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit konnte bis jetzt die eingesetzte Mitarbeiterin auf der Beschäftigungsposition zur Umsetzung des IMP das ihr auferlegte Aufgabenspektrum - strategisch landesweite Steuerung des IMP, Aktualisierung des IMP, Entwicklung und Durchführung eines Controlling Verfahrens - ohne weitere personelle Unterstützung umsetzen? 2. Welche Maßnahmen wurden bis jetzt ergriffen, um die notwendige strategische landesweite Steuerung des IMP zu implementieren und welche Ergebnisse gibt es? 3. In welchen Bereichen wurde der IMP mit welchen Vorgaben aktualisiert (bitte konkret für die einzelnen Fachverwaltungen benennen)? 4. Wurde das in der Antwort 18/16366 erwähnte Controllingverfahren durch die federführende Verwaltung entwickelt? Wenn ja, wie wurde es mit welchen Ergebnissen bisher eingesetzt? Falls es ein solches Verfahren noch nicht gibt, worin liegen die Gründe? 8. Bereits im letzten Jahr lag die Abfrage zu IMP-Umsetzungsvorhaben der Fachverwaltungen dem Senat vollständig vor. Gibt es dazu durch die federführende Verwaltung wie vorgesehen eine Analyse mit entsprechenden Umsetzungsschritten? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, warum liegt die Analyse noch nicht vor? Zu 1., 2., 3., 4. und 8.: Die seit September 2018 für die Koordinierung des Umsetzungsprozesses der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt (IMP) eingesetzte Mitarbeiterin hat bislang die ihr übertragenen Aufgaben aktiv bearbeitet und insbesondere folgende Umsetzungsschritte eingeleitet: Im vierten Quartal 2018 wurde ein erstes Monitoring des IMP-Umsetzungsstandes auf der Grundlage der in Frage 8. genannten Abfrage durchgeführt. Die Auswertung der Rückmeldungen ergab einen ersten Überblick über den allgemeinen Umsetzungsstand der - 2 - 2 Maßnahmenplanung, ermöglichte jedoch keine vertiefte inhaltliche Bewertung der einzelnen Maßnahmen. In einem zweiten Schritt wurde daher eine vollständige Auflistung aller, in den teilweise komplexen Vorhaben enthaltenen Einzelmaßnahmen erstellt, um die IMP im Hinblick auf die Operationalisierung übersichtlicher und praktikabler zu gestalten. Auf der Grundlage dieser tabellarischen Übersicht wurde im Mai 2019 eine detaillierte Abfrage zum konkreten Umsetzungsstand jeder einzelner Maßnahme gestartet. Die abschließende Auswertung derselben wird voraussichtlich zum Ende des dritten Quartals 2019 vorliegen. Eine ggf. notwendige Aktualisierung der IMP-Maßnahmen und der in der IMP aufgeführten federführenden Zuständigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen wird demnach auf der Basis der Auswertungsergebnisse erfolgen können. 5. In der gleichen Antwort 18/16366 wurde darauf hingewiesen, dass die beteiligten Fachverwaltungen zur Umsetzung des IMP ebenfalls personelle Ressourcen einsetzen. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachverwaltungen sind das (bitte Anzahl pro Fachverwaltung aufführen)? 6. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirken sich mit der Umsetzung des IMP befassen (bitte konkret pro Bezirk ausweisen)? 7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der federführenden Verwaltung mit den anderen Fachverwaltungen einschließlich mit den Bezirken inhaltlich und organisatorisch? Zu 5., 6. und 7.: Zur strategischen Steuerung des IMP-Umsetzungsprozesses stehen die politischen Leitungen der beteiligten Ressorts auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im regelmäßigen Austausch. Um eine Zusammenarbeit auf Fachebene zu gewährleisten, erfolgte die Benennung einer Ansprechperson je Ressort, mit denen die für die Koordinierung des Umsetzungsprozesses zuständige Mitarbeiterin in einem fachlichen Austausch steht. Die Zusammenarbeit mit den Bezirken erfolgt derzeit auf der Fachebene der jeweiligen Ressorts. Die Einbeziehung der Bezirke in die strategische Steuerung wird im weiteren Verlauf der Koordinierung der Umsetzung perspektivisch erfolgen. 9. Plant der Senat eine Mitteilung zur Kenntnisnahme über den Stand der Umsetzung des IMP an das Abgeordnetenhaus ? Wenn ja, wann wird das sein? Wenn nein, warum hält es der Senat für nicht nötig das Abgeordnetenhaus zu informieren? Der Senat beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt über die Umsetzung und Weiterentwicklung der IMP in geeigneter Form zu berichten. Berlin, den 24. Juni 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung