Drucksache 18 / 19 891 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) zum Thema: Schwarzer Weg zwischen Tegel und Tegelort und Antwort vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19891 vom 7. Juni 2019 über Schwarzer Weg zwischen Tegel und Tegelort Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in Gänze aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Straßen- und Grünflächenamt Reinickendorf um Stellungnahme gebeten, die in die Beantwortung der Anfrage eingeflossen ist. Frage 1: Welchen rechtlichen Status bzw. Zuordnung hat der „Schwarze Weg“ zwischen Heiligenseestraße und Scharfenberger Straße in jeweils welchem Abschnitt? Antwort zu 1: Der Schwarze Weg von der Heiligenseestraße (in Richtung Revierförsterei Tegelsee) bis zur Hausnummer 71 ist öffentlich gewidmetes Straßenland. Ab dort ist der Schwarze Weg bis zur Scharfenberger Straße ein Waldweg im Fachvermögen der Berliner Forsten. Frage 2: Wer ist für Pflege, Instandhaltung und gefahrlose Benutzung des Weges in welchen Abschnitten zuständig? Antwort zu 2: Für den öffentlich gewidmeten Teil ist das Straßen- und Grünflächenamt Reinickendorf zuständig. Für den Waldweg sind die Berliner Forsten verantwortlich. 2 Frage 3: In welchem Zustand befindet sich der Weg derzeit? Antwort zu 3: Der Schwarze Weg ist durchgehend mit einer Betonoberfläche versehen. Sie wurde an vereinzelten Stellen in der Vergangenheit mit Bitumen ausgebessert. Aufgrund von Straßenschäden ist der Abschnitt in der Baulast des Bezirksamtes mit dem Zeichen 101 (Achtung) mit dem Zusatz Straßenschäden ausgeschildert. Frage 4: Ist eine gefahrlose Nutzung der Wege für Radfahrer an allen Stellen und zu allen Tageszeiten möglich und an welchen ist dies nicht der Fall? Antwort zu 4: Der Weg kann durch Radfahrende unter Beachtung der Beschilderung benutzt werden. Eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesen Weg angesichts des gültigen Mobilitätskonzeptes als ein begrüßenswertes Angebot und attraktive Alternative zum MIV in der Verbindung der Ortsteile Tegelort und Tegel und als verkehrliche Anbindung des Strandbades Tegel und der Schulfarm Insel Scharfenberg herzurichten? Frage 6: Welche baulichen Maßnahmen wären im Einzelnen notwendig, und wer wäre dafür zuständig? Antwort zu 5 und zu 6: Neben einer Komfortverbesserung durch die Erneuerung der Fahrbahn könnte über die Einrichtung einer Fahrradstraße nachgedacht werden. Haushaltsmittel für eine Straßensanierung sind allerdings derzeit in der Finanzplanung nicht enthalten. Für die Umsetzung baulicher Maßnahmen ist im öffentlich gewidmeten Abschnitt das Straßen- und Grünflächenamt zuständig, für den Waldweg die Berliner Forsten. Die Einrichtung einer Fahrradstraße bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung. Berlin, den 25.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz