Drucksache 18 / 19 900 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2019) zum Thema: Abgelehnte Asylbewerber in Berlin IX a und Antwort vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19900 vom 11. Juni 2019 über Abgelehnte Asylbewerber in Berlin IX a ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/18711, dort Frage 6) konnte der Senat die ausgesprochenen Ausbildungsduldungen stichtagsbezogen angeben, so etwa mit 220 zum 31.12.2018. Auf die Nachfrage 18/19025 hat der Senat jedoch erneut nicht inhaltlich geantwortet. Es handelt sich bei 220 Fällen berlinweit um eine ausgesprochen überschaubare Zahl von Fällen. Der Senator für Inneres und Sport hat mehrfach betont, dass der Bedarf an Arbeitskräften für sein politisches Handeln ein wichtiger Grund sei, Ausbildungsduldungen auszusprechen. Da er dies nicht ins Blaue hinein getan haben wird, werden diese Zahlen entweder vorliegen oder ohne großen Aufwand aus den Akten ermittelbar sein. Die weitreichende Pflicht des kontrollierten Senats, die Fragen der diesen kontrollierenden Abgeordneten zu beantworten und diesen Auskünfte aus allen Verwaltungsteilen zu verschaffen, konkretisiert das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2016 zu VerfGH 31/15: "Um seine Kontrollfunktion sachgerecht wahrnehmen zu können, muss der Abgeordnete über einen umfassenden Informationszugang zur Verwaltung verfügen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84 -, BVerfGE 70, 324 <355> = juris Rn. 124). Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ist das Fragerecht dazu bestimmt und geeignet, ein strukturelles Wissensdefizit des Parlaments, insbesondere der Opposition, auszugleichen. Das Fragerecht ist in seiner Kontrollfunktion wichtiger Teil des politischen Diskurses und sichert parlamentarischen Minderheiten die Chance, mit einem fundierten Diskurs bei zukünftigen parlamentarischen Wahlen die Mehrheit zu erringen, vgl. Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der Brandenburgischen Landesverfassung, 2010, S. 58). Dabei kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 <130>; 110, 199 <219, 222>; 124, 78 <121>." Die Antwort muss nach bestem Wissen vollständig sein. Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen , über die der Senat verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, d.h. nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort, vgl. StGH Nds vom 25.11.1997 zu StGH 1/97. Seite 2 von 2 In Erfüllung einer etwaigen Konfrontationsobliegenheit frage ich daher erneut: 1) Wie viele sogenannte Ausbildungsduldungen sind seit dem 01.01.2017 monatlich in Berlin erteilt worden? Wie viele der jeweils begründeten Ausbildungsverhältnisse dauern noch an? 2) In welchen zehn häufigsten Berufen erfolgt diese Berufsausbildung? Zu 1. und 2.: Da die erfragten Daten statistisch nicht erfasst werden, ist eine Beantwortung der Fragen nicht möglich. Bei der halbjährlichen Auswertung des Fachverfahrens der Berliner Ausländerbehörde zur Ermittlung der zum jeweiligen Stichtag aktuell gültigen Ausbildungsduldungen wird nur die Gesamtzahl der Ausbildungsduldungen ermittelt. Der Monat der Erteilung der Duldung wird bei der Auswertung nicht ausgeworfen. Auch die zu den ermittelten Ausbildungsduldungen zugehörigen Registernummern, die eine Zuordnung zu den betroffenen Personen erlauben würden, werden nicht ausgewertet. Die Registernummern werden zwar im Hintergrund in einer Datenbank-Tabelle erfasst, allerdings werden die Tabellen bei jedem neuen Auswertungslauf überschrieben und liegen der Ausländerbehörde nicht mehr vor. Da eine rückwirkende Auswertung nicht durchführbar ist, können zu den 220 Personen, die zum Stand 31.12.2018 Inhaber von Ausbildungsduldungen waren, keine näheren Angaben gemacht werden. 3) Welche Unternehmen mit je wie vielen Ausbildungsverhältnissen sind die zehn häufigsten Arbeitgeber ? (Sofern eine vollständige Auflistung nicht möglich sein sollte, wird um Beantwortung zu allen Landesbeteiligungen gebeten) Zu 3.: Eine Beantwortung ist nur für Unternehmen möglich, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Die nicht aufgeführten Unternehmen mit Landesbeteiligung beschäftigen keine Personen mit Ausbildungsduldung. Ausbildende mit Ausbildungsduldung in Unternehmen mit Berliner Landesbeteiligung (Stand Juni 2019) Unternehmen Anzahl HAU Hebbel am Ufer 1 Berliner Wasserbetriebe 11 Berliner Stadtreinigungsbetriebe 5 Berlin, den 28. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport