Drucksache 18 / 19 901 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2019) zum Thema: Abgelehnte Asylbewerber in Berlin IX b und Antwort vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport I B 22 9(0)223-2204 Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19901 vom 11. Juni 2019 über Abgelehnte Asylbewerber in Berlin IX b ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/18711, dort Frage 6) konnte der Senat die ausgesprochenen Ausbildungsduldungen stichtagsbezogen angeben, so etwa mit 220 zum 31.12.2018. Auf die Nachfrage 18/19027 hat der Senat jedoch erneut nicht inhaltlich geantwortet. Es handelt sich bei 220 Fällen berlinweit um eine ausgesprochen überschaubare Zahl von Fällen. Eine Abfrage der Landesbeteiligungen und der jeweiligen Verwaltungen würde demnach vermutlich nur sehr wenige Fälle aus dem jeweiligen Betrieb liefern, so dass der Aufwand ausgesprochen überschaubar wäre. Dies hat der Senat aber offenbar nicht getan. Die weitreichende Pflicht des kontrollierten Senats, die Fragen der diesen kontrollierenden Abgeordneten zu beantworten und diesen Auskünfte aus allen Verwaltungsteilen zu verschaffen, konkretisiert das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2016 zu VerfGH 31/15: "Um seine Kontrollfunktion sachgerecht wahrnehmen zu können, muss der Abgeordnete über einen umfassenden Informationszugang zur Verwaltung verfügen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84 -, BVerfGE 70, 324 <355> = juris Rn. 124). Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ist das Fragerecht dazu bestimmt und geeignet, ein strukturelles Wissensdefizit des Parlaments, insbesondere der Opposition, auszugleichen. Das Fragerecht ist in seiner Kontrollfunktion wichtiger Teil des politischen Diskurses und sichert parlamentarischen Minderheiten die Chance, mit einem fundierten Diskurs bei zukünftigen parlamentarischen Wahlen die Mehrheit zu erringen, vgl. Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der Brandenburgischen Landesverfassung, 2010, S. 58). Dabei kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 <130>; 110, 199 <219, 222>; 124, 78 <121>." Die Antwort muss nach bestem Wissen vollständig sein. Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen , über die der Senat verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, d.h. nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort, vgl. StGH Nds vom 25.11.1997 zu StGH 1/97. Seite 2 von 6 In Erfüllung einer etwaigen Konfrontationsobliegenheit frage ich daher erneut: 1) Wie viele Ausbildungsverhältnisse mit Personen, die eine Ausbildungsduldung erhalten haben, bestanden jeweils seit dem 01.01.2017 monatlich in den einzelnen Berliner Landesbeteiligungen (gemäß aktuellem Beteiligungsbericht) und wie viele in der Verwaltung (bitte gegliedert nach den einzelnen Senatsverwaltungen und Bezirken)? Zu 1.: Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Aufgeführt sind nur diejenigen Verwaltungen und Unternehmen mit Landesbeteiligung, bei denen seit 01.01.2017 Auszubildende mit einer Ausbildungsduldung beschäftigt sind oder waren. Die nicht in der Übersicht aufgeführten Verwaltungen und Unternehmen mit Landesbeteiligung haben Fehlanzeige gemeldet. Seite 3 von 6 Anzahl der Auszubildenden mit Ausbildungsduldung in der Berliner Verwaltung und Unternehmen mit Landesbeteiligung M o n a t S e n a ts - v e rw a lt u n g e n Bezirksämter Unternehmen mit Landesbeteiligung Mitte Steglitz- Zehlendorf HAU Hebbel am Ufer Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) Berliner Wasserbetriebe Berliner Stadtreinigungs - betriebe 01/2017 - - 3 - 1 5 1 02/2017 - - 3 - 1 5 1 03/2017 - - 3 - 1 5 1 04/2017 - - 3 - 1 5 1 05/2017 - - 3 - 1 5 1 06/2017 - - 3 - 1 5 1 07/2017 - - 3 - 1 5 1 08/2017 - - 3 - 1 5 1 09/2017 - - 3 1 1 7 1 10/2017 - - 4 1 1 7 1 11/2017 - - 4 1 1 7 1 12/2017 - - 4 1 1 7 1 01/2018 - - 4 1 1 7 1 02/2018 - - 4 1 1 7 1 03/2018 - - 4 1 1 7 1 04/2018 - - 4 1 1 7 1 05/2018 - - 4 1 1 7 1 06/2018 - - 4 1 1 7 1 07/2018 - - 4 1 1 7 1 08/2018 - 1 4 1 1 7 1 Seite 4 von 6 09/2018 - 1 4 1 1 13 5 10/2018 - 1 3 1 1 13 5 11/2018 - 1 3 1 1 13 5 12/2018 - 1 3 1 1 13 5 01/2019 - 1 4 1 1 13 5 02/2019 - 1 3 1 0 12 5 03/2019 - 1 3 1 0 12 5 04/2019 - 1 3 1 0 12 5 05/2019 - 1 3 1 0 12 5 06/2019 - 1 3 1 0 12 5 Seite 5 von 6 2) In welchen zehn häufigsten Berufen erfolgt diese Berufsausbildung? Zu 2.: Die häufigsten Ausbildungsberufe, in denen die Ausbildung von Personen mit Ausbildungsduldungen in der Berliner Verwaltung und Unternehmen mit Landesbeteiligungen erfolgen, können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Berufsausbildungen von Personen mit Ausbildungsduldung in der Berliner Verwaltung und Unternehmen mit Landesbeteiligung Ausbildungsberuf Anzahl der Auszubildenden zum Stand Juni 2019 Anlagenmechaniker 5 Industriemechaniker 3 Gärtner Je 1 Metallarbeiter Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs - und Klimatechnik Maler und Lackierer, Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung Fachkraft für Veranstaltungstechnik Mechatroniker IT-Systemelektroniker FK für Rohr-, Kanal- und Industrieservice Industriekaufmann Fachkraft im Gastgewerbe Industriemechaniker Informatikkaufmann Kaufmann für Büromanagement 3) Wie viele Ausbildungsverhältnisse (im Sinne der Frage zu 1) sind in den jeweiligen Monaten ab dem 01.01.2017 beendet worden? Wie viele davon durch den Arbeitgeber, wie viele durch den Auszubildenden ? Zu 3.: Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Aufgeführt sind nur diejenigen Monate und Verwaltungen und Unternehmen mit Landesbeteiligung , in bzw. bei denen seit 01.01.2017 Ausbildungsverhältnisse von Personen mit Ausbildungsduldungen beendet wurden. Beendigungen von Ausbildungsverhältnissen von Personen mit Ausbildungsduldung in der Berliner Verwaltung und Unternehmen mit Landesbeteiligung Verwaltung/ Unternehmen mit Landesbeteiligung Anzahl beendete Ausbildungsverhältnisse Beendigungsmonat Kündigung erfolgte durch Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf 1 10/2017 Arbeitgeber 1 09/2018 Anderer Grund für Beendigung 1 01/2019 Anderer Grund für Beendigung Seite 6 von 6 Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) 1 01/2019 Keine Angabe Berliner Wasserbetriebe 1 01/2019 Arbeitnehmer 1 06/2019 Arbeitgeber Berlin, den 28. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport