Drucksache 18 / 19 906 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2019) zum Thema: Kooperationsnetz Friedrichshain – Verein für integrierte Stadtentwicklung von unten e.V. III und Antwort vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19906 vom 10. Juni 2019 über Kooperationsnetz Friedrichshain - Verein für integrierte Stadtentwicklung von unten e.V. III Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/18884 hat der Senat inhaltlich nicht geantwortet, sondern mitgeteilt, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg antworte dem Senat nicht. Die Frage 5) ist überhaupt nicht beantwortet worden Ich frage daher – weitere Fragen vorangestellt - erneut: Frage1: Welche Senatsverwaltung führt nach welcher gesetzlichen Regelung die Rechtsaufsicht über das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg? Frage 2: Was hat diese Senatsverwaltung konkret seit dem 15.04.2019 unternommen, um eine Auskunft zu erlangen? Welche Mittel hat der Senat gegenüber dem Bezirksamt, seine Rechtsaufsicht durchzusetzen? Antwort zu 1. und 2.: Die Aufsicht über die Berliner Bezirke wird gemäß Art. 67 Abs. 2 S. 3 der Verfassung von Berlin (VvB) und der §§ 9 ff. des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) gemeinsam vom Senat als Kollegialorgan und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgeübt. Inhaltlich entspricht die in Berlin als Bezirksaufsicht bezeichnete Aufsicht weitgehend der Rechtsaufsicht, wie sie in den Flächenländern verankert ist. Die bezirksaufsichtlichen Instrumente sind in den §§ 9 bis 13a AZG verankert. Der Senat hat mehrfach, zuletzt im Juni 2019, auf verschiedenen Wegen im Bezirk um Beantwortung der Fragen gebeten. Eine Antwort ist nicht erfolgt. Frage 3: Nach welchen konkreten Kriterien entscheidet der Senat, welche Senatsverwaltung eine parlamentarische Anfrage beantworten soll? 2 Antwort zu 3.: Die Zuständigkeit für die federführende Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage im Namen des Senats ergibt sich aus der Geschäftsverteilung des Senats. Frage 4: Gibt es dazu eine Regelung dahingehend, dass eine Verwaltung federführend ist und andere dieser weitere Informationen zuliefern? Falls nicht, wie stellt der Senat sicher, dass Anfragen vollständig – und nicht nur aus Sicht einer womöglich uninformierten Teilverwaltung – beantwortet werden? Antwort zu 4.: Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG); dies gilt auch bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen. Frage 5: Welche Stellen waren jeweils konkret wann mit der Beantwortung der Anfragen 18/18606 und 18/18884 befasst? (e.g. 16.04. Chef der Senatskanzlei, Weiterleitung an SenSW, 18.04. Eingang bei SenSW Poststelle, Weiterleitung an X, etc. 21.04. Abfrage durch X bei allen Senatsverwaltungen sowie BA FK usw.) Antwort zu 5: Im Rahmen der üblichen Verwaltungsabläufe nach Herreichen einer Anfrage durch die Verwaltung des Abgeordnetenhauses waren gemäß Gemeinsamer Geschäftsordnung Teil II (GGO II) die Geschäftsstelle des Senats in der Senatskanzlei, der Chef der Senatskanzlei, alle Senatsverwaltungen sowie der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit der Bearbeitung der Anfragen befasst. Eine detaillierte Terminzuordnung der einzelnen Bearbeitungsvorgänge ist nicht möglich. Die Abfrage in allen Senatsverwaltungen erfolgte letztmalig am 15. Mai 2019, der Bezirk ist am 23. April 2019 (Drs 18/18606), am 15. Mai 2019 (Drs 18/18884) und am 17. Juni 2019 um Stellungnahme gebeten worden. Frage 6: In welcher Form kooperiert oder arbeitet der Berliner Senat oder der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit dem oben genannten Verein zusammen? Welche Veranstaltungen des haben Senat oder Bezirk ab dem Jahr 2009 jeweils wie unterstützt? Frage 7: Sind Mitglieder des Senats (inklusive der Staatssekretäre) oder des Bezirksamts bei Veranstaltungen des Vereins aufgetreten? Falls ja, wann ist wer bei welchen Veranstaltungen aufgetreten? Frage 8: Erhält oder erhielt der Verein ab dem Jahr 2009 vom Land Berlin oder dem Bezirk (Projekt)fördermittel? Wenn ja, wofür konkret jeweils seit wann genau (Datum des Bescheids) und wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 jährlich gewesen? Antwort zu 6 bis 8: Die Abfrage innerhalb des Senats ist von allen Häusern mit einer Fehlanzeige beantwortet worden. Senatsseitig können diese Fragen somit mit „nein“ beantwortet werden. Kenntnisse werden weiterhin nur beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin vermutet. Gemäß Eigendarstellung im Internet des Kooperationsnetzwerkes Friedrichshain-Kreuzberg erhält der Verein vom Bezirksamt eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 17.500 Euro: 3 „Das Stadtteilbüro ist ein ausfinanziertes Projekt auf Grundlage des Vertrages mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Bereiche der erbrachten Leistung sind: das Projekt der »Anlaufstelle für Information und Partizipation« mit den beiden wöchentlichen Sprechstunden, • eigene oder unterstützte Beteiligungsformate, finanziert durch den bezirklichen Bürger*innenbeteiligungsfonds, Unterstützung von bezirklichen Beteiligungsvorhaben. Die Fördersumme von jährlich 17.500,00 € deckt die Kosten: für die Räumlichkeiten in der Warschauer Straße 23, • der Reinigung und die Wartung der technischen IT-Infrastruktur, den Web-Auftritt, die Aufwendungen für die Sprechstunden, Verbrauchskosten für das Projekt und die Nutzer*innen der Räumlichkeiten und • eine geringfügige Nebentätigkeit für die administrativen Verwaltungsaufgaben.“ Quelle: https://koop-fhain.org/kooperationsnetz/ “ Frage 9: Bestehen nach Kenntnis des Senats unmittelbare Bezüge dieses Vereins zu ehemaligen hochrangigen hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR oder zur aufgelösten Terrororganisation „Rote Armee Fraktion“? Falls ja, welche konkret? Antwort zu 9: Dem Senat liegen keine verifizierten Kenntnisse hierzu vor. Berlin, den 2. Juli 2019 In Vertretung Lüscher ……………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen