Drucksache 18 / 19 912 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 13. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2019) zum Thema: Trettachzeile – Denkmalschutz des Ensembles und die CDU und Antwort vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 19912 vom 13.06.2019 über Trettachzeile – Denkmalschutz des Ensembles und die CDU Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher das Bezirksamt Reinickendorf um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Die Denkmalkarte weist die gesamte Grundstücksfläche der Trettachzeile, Flurstücke 163/19; 2190/7; 1414/7;1415/7,1418/4; 1419/4, 1420/4; 2191/4, 1744/6 und 1824/6 als Denkmal aus. Demnach wurde das Grundstück als Gesamtanlage gem. § 2 Abs. 3 DSchG Bln. bewertet. Dieses findet im B-Plan keinerlei Berücksichtigung. Warum ist dies so? Zu 1.: Das gesamte Plangebiet ist als Denkmalbereich „Wasserwerk der Landgemeinde Tegel“ ausgewiesen. Die Anlage besteht heute aus einem Bauensemble (vier Einzeldenkmale ) mit (1) Verwaltungs- und Wohngebäude vom alten Tegeler Wasserwerk , (2) einem weiteren Wohn- und Verwaltungsbau, (3) dem Werkstattbau und (4) dem Pförtnerhaus an der neuen Zufahrt zur Trettachzeile. Zu erhalten ist außerdem die Erschließungsstraße mit dem historischen Straßenpflaster. Der Bebauungsplanentwurf vom 17.01.2018 sah zunächst den Abriss des Werkstattgebäudes vor, womit ein erheblicher Eingriff in die vorhandene Denkmalsubstanz einhergegangen wäre. Entsprechende Bedenken wurden durch das Landesdenkmalamt (LDA) in der Stellungnahme vom 14.05.2018 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angemeldet. Das Stadtplanungsamt des Bezirksamts Reinickendorf nahm als Reaktion hierauf folgende Änderungen vor: - Das Pförtnerhaus wurde durch eine enge Baukörperausweisung planungsrechtlich gesichert. Seite 2 von 3 - Der geplante Baukörper zwischen den zweigeschossigen Baudenkmalen westlich der Achse wurde von 3 auf 2 Vollgeschosse reduziert. - Der Werkstattkomplex östlich der Achse wurde von einer überplanenden Baukörperfestsetzung freigehalten. Stattdessen wurden weitere Baukörper in gebührendem Abstand zu den Baudenkmalen in der Planzeichnung vorgesehen. Die denkmalpflegerischen Anforderungen wurden hiermit erfüllt und im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Die einzelnen Baudenkmale sind nachrichtlich in dem Entwurf eingetragen. 2. Das Gebäude links neben dem zu erhaltenden Werkstattgebäude ist nicht (mehr) denkmalgeschützt . Ist dem Senat bekannt, dass vor einigen Jahren der Mieter hier neue Fenster einbauen wollte, was ihm aus denkmal-rechtlichen Gründen untersagt wurde? Wie kam es zu dem „Sinneswandel“, wann bzw. warum ist dieses Gebäude nicht mehr als denkmalgeschützt bewertet worden? 3. Die „nicht denkmalwert bestimmende Erweiterung des Werkstattgebäudes“ wurde 1928, ein Jahr nach Erbauung des vorderen Teils, errichtet. Warum ist nun dieser Bereich nicht erhaltenswert? – Zum Vergleich: Das Pförtnerhaus wurde 1957 erbaut, muss aber wiederum erhalten bleiben. Zu 2. und 3.: Ein entsprechender Vorgang ist im Bezirksamt Reinickendorf nicht aktenkundig. Unter Denkmalschutz steht das Werkstattgebäude einschließlich des rückwärtig anschließenden , eingeschossigen Anbaus – lediglich der daran angebaute offene Unterstand wurde durch das LDA im Abstimmungsprozess aufgegeben. Das Baualter eines Denkmals ist nicht ausschlaggebend für die Ausweisung bzw. den Umgang mit einem Denkmal, sondern die Frage, inwieweit das Bauteil prägend für den Denkmalwert ist. 4. Der Investor PROJECT Immobilien Wohnen AG sieht auf dem Grundstück fast ausschließlich eine viergeschossige Bebauung und Staffelung vor. Die Gebäude dort, wie aber auch die angrenzenden Gebäude im Trepliner Weg etc., haben maximale Bauhöhen von Zweigeschossern zuzüglich Dach. Würde damit der Gesamtcharakter der Denkmalgesamtanlage verloren gehen? Wie viele Geschosse wären unter Achtung des Denkmals denkbar? Zu 4.: Aus denkmalpflegerischer Sicht sollte das Gebäude, das zwischen den denkmalgeschützten Wohn- und Verwaltungsgebäuden vorgesehen ist, sich nicht an der Firsthöhe , sondern an der Traufhöhe der Bestandsgebäude orientieren und daher zweigeschossig sein zuzüglich eines geneigten Dachs. In den anderen Bereichen wurde seitens des Landesdenkmalamts einer viergeschossigen Bebauung zugestimmt. Seite 3 von 3 5. Laut Investor ist geplant, die zu erhaltenden Werkstattgebäude in Wohngebäude umwidmen zu lassen. Um diese Gebäude als solche nutzbar zu machen, bedarf es eines massiven Eingriffs in die Denkmalstruktur der Gebäude, der befürchten lässt, dass letztlich der geforderte Erhalt in der jetzigen Form dann doch nicht gewährleistet ist: Wie kann das Landesdenkmalamt dahingehend Einfluss nehmen , dass eine (zufällige) Zerstörung der Gebäude nicht stattfindet und was wird diesbezüglich konkret getan? Zu 5.: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden hierzu Abstimmungen zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde beim Bezirksamt Reinickendorf und dem LDA erfolgen . Veränderungen des Erscheinungsbildes eines Denkmals, denen Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen, sind nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin grundsätzlich nicht zulässig und nicht genehmigungsfähig. 6. Was ist der aktuelle Stand des B-Plans 12-63? Zu diesem B-Plan gehört auch das Areal Ziekowstr. 79 - 85, auf welchem der Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach 19 Eigentumswohnungen baut. Zu 6.: Der Bebauungsplanentwurf befindet sich im Verfahrensstand der Auswertung der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung. 7. Hat der Senat Kenntnis darüber, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete bereits 2015 einen Bauvorbescheid erhalten und im November 2018 eine Baugenehmigung hatte, und wenn ja, was besagt diese? Zu 7.: Im Jahr 2015 wurde im Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Reinickendorf ein positiver Bauvorbescheid erteilt, auf dessen Grundlage im November 2018 eine Baugenehmigung für 19 Wohneinheiten erteilt wurde. Berlin, den 28.07.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa