Drucksache 18 / 19 922 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: Tauentzien autofrei? und Antwort vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19922 vom 12. Juni 2019 über Tauentzien autofrei? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (BA Charlottenburg-Wilmersdorf) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (BA Tempelhof-Schöneberg) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Treffen Medienberichte zu, wonach Staatssekretär Ingmar Streese eine dauerhafte Sperrung der Tauentzienstraße für den motorisierten Individualverkehr ab 2020 in Aussicht gestellt und eine tageweise Sperrung bereits für 2019 angekündigt hat und wenn ja, bei welcher Gelegenheit und aus welchen Gründen? Frage 2: Seit wann gibt es im Senat Überlegungen, die Tauentzienstraße für den motorisierten Individualverkehr zu sperren und in welcher Weise waren Anlieger, die Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg- Wilmersdorf, die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen, Vertreter des Einzelhandels sowie Interessenvertreter der verschiedenen Verkehrsträger in den Prozess involviert? Frage 3: Gibt es im Senat in diesem Zusammenhang Überlegungen zur städtebaulichen Umgestaltung der Tauentzienstraße und wenn ja, in welcher Hinsicht, mit welchen Zielen, welchem Zeitplan und welchem Investitionsvolumen? Frage 5: Für welche Zeiträume ist eine Sperrung der Tauentzienstraße für den motorisierten Individualverkehr im Jahr 2019 geplant, welche Maßnahmen gehen damit einher und welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat davon? 2 Frage 6: Welche zusätzlichen Flächen könnten nach den Vorstellungen des Senats durch eine Reduktion des fließenden Verkehrs für welche Form der künftigen Nutzung hinzugewonnen werden? Frage 7: Mit welchen Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung umliegender Straßen rechnet der Senat? Frage 8: Mit welchen Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrsentwicklung auf dem Kurfürstendamm rechnet der Senat? Antwort zu 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8: Der Senat setzt sich mit vielfältigen Fragestellungen zu einer zukunftsorientierten Umgestaltung des öffentlichen Raums auseinander. Der Tauentzien ist dabei - wie andere Straßen auch - eine Straße, die hier zur Diskussion steht. Planungen wurden bislang vom Senat hierzu nicht erarbeitet. Damit können derzeit auch keine konkreten Aussagen zur Ausgestaltung oder zu eventuellen Effekten gemacht werden. Richtig ist, dass sich hieraus Auswirkungen auf den Kurfürstendamm, die Budapester und die Lietzenburger Straße sowie die Kantstraße ergeben könnten. Die Sperrungen zum Leichtathletik-Event 2018 auf der Budapester Straße bzw. die Sperrungen am Breitscheidplatz, aufgrund des Weihnachtsmarktes 2019, waren erste Indikatoren, dass dies beherrschbar sein kann. Von den Bezirksämtern wurden dem Senat keine weitergehenden Informationen übermittelt. Frage 4: Wann fand die letzte größere städtebauliche Umgestaltung des Tauentzien statt, wie hoch war das Investitionsvolumen, welche Auswirkungen hatte der Umbau auf die Verkehrsentwicklung (insbesondere Individualverkehr) und wie bewertet der Senat den Erfolg der Umbaumaßnahme, bezogen auf die angestrebten Effekte der Belebung der Einkaufsstraße und einer höheren Aufenthaltsqualität? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit: „Mit Abschluss der Sanierungsarbeiten des U-Bahn-Tunnels durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fanden seit Ende 2010 bis Frühjahr 2013 Bauarbeiten zur qualitativen Umgestaltung des Mittelstreifens der Tauentzienstraße zu einer durchgängigen Mittelpromenade zwischen Breitscheid- und Wittenbergplatz statt. Finanziert wurde die Maßnahme mit Mitteln aus dem Programm "Aktive Zentren" und unter Beteiligung der BVG und des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Der Entwurf stammt von den Garten- und Landschaftsarchitekten Lützow 7. Die Leitung der Bauausführung erfolgte bezirksübergreifend durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Charlottenburg- Wilmersdorf.“ Frage 9: Wie hat sich der Einzelhandel in der Tauentzienstraße in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, was ist das Ergebnis der letzten bekannten Frequenz-Analysen für die Tauentzienstraße und mit welcher 3 Passanten-Frequenz rechnet der Senat im Ergebnis einer Sperrung der Straße für den motorisierten Individualverkehr? Antwort zu 9: Der Zentrumsbereich City West hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Dazu tragen sowohl der Einzelhandel als auch andere zentrumsbezogene Nutzungen bei. Passanten-Frequenz-Analysen werden gelegentlich durch private Akteure mit unterschiedlichen Methoden und Zielen erstellt. Die Zielsetzungen reichen von Analysen für Mitgliedsunternehmen bis hin zu immobilienwirtschaftlichen Adressaten. Der Senat verfolgt mit dem im Frühjahr 2019 beschlossen Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 das Ziel, die städtischen Zentren Berlins zu stärken. Frage 10: Wie gedenkt der Senat den weiteren Entscheidungsprozess zu einer möglichen Sperrung der Tauentzienstraße für den motorisierten Individualverkehr auszugestalten und wie wird er insbesondere sicherstellen, dass ein Ergebnis im Konsens mit den unter 2. genannten Beteiligten erzielt wird? Antwort zu 10: Die Entscheidung zu einer möglichen Sperrung der Tauentzienstraße für den motorisierten Individualverkehr ist zunächst auf politischer Ebene zu treffen. Danach ist, in enger Abstimmung mit dem Bezirk, ein entsprechendes Beteiligungskonzept abzustimmen und mit den Genannten durchzuführen. Berlin, den 27.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz