Drucksache 18 / 19 923 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: Geordnete Verhältnisse im Preußenpark? und Antwort vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19923 vom 12. Juni 2019 über Geordnete Verhältnisse im Preußenpark? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Nutzung des Wilmersdorfer Preußenparks in Sommerzeiten (vgl. www.thaipark.de) und wie bewertet er sie im Hinblick auf die Vorschriften des Berliner Grünanlagengesetzes, lebensmittel-, gewerbe- und steuerrechtliche Vorgaben sowie insbesondere das Erholungsbedürfnis der Anwohner? Zu 1.: Insbesondere in der wärmeren Jahreszeit und bei guter Wetterlage werden im Preußenpark regelmäßig Lebensmittel, Speisen und Getränke angeboten. Eine Anzahl der Stände und Verkaufsstellen kann nicht valide beziffert werden. In einem beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf vorliegenden Konzept der Verantwortlichen der sogenannten „Thai-Community“ wurden im Jahr 2018 80 Stände als Zielgröße aufgeführt. Soweit im Rahmen des sogenannten „Thai-Marktes“ ein gewerblicher Verkauf oder die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr stattfindet, liegen Verstöße gegen das Berliner Grünanlagengesetz und die Parkordnung des Preußenparks sowie gegen gewerbe-, gaststätten- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen und grundsätzlich auch gegen steuerrechtliche Vorschriften vor. Das Erholungsbedürfnis der Anwohnenden ist in einigen Fällen beeinträchtigt. Ein Teil der Anwohnerschaft beklagt negative Auswirkungen durch diese Nutzung des Preußenparks, insbesondere Lärm- und Geruchsbelästigungen und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Umfeld der Grünanlage sowie die eingeschränkte Nutzbarkeit der Grünanlage zu Erholungszwecken. 2. Trifft es zu, dass die Polizei Berlin gemeinsam mit dem bezirklichen Ordnungsamt Ende Mai bzw. Anfang Juni entsprechende Kontrollen im Preußenpark durchgeführt hat und wenn ja, an welchen Tagen und mit welchem Ergebnis? Seite 2 von 3 Zu 2.: Neben der üblichen Bestreifung der Grünanlage durch seine Außendienstkräfte, führte das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf am 30. April, am 08. Mai und am 1. Juni 2019 drei im Schwerpunkt präventiv ausgerichtete Einsätze im Preußenpark durch, die von Dienstkräften des Polizeiabschnittes 26 unterstützt wurden. Während der Kontrollzeiten hielten sich Personen mit Bezug zum sog. „Thaimarkt“ im Preußenpark auf. Die Kontrollmaßnahmen führten zu folgenden Ergebnissen: Einsatztag Feststellungen/Maßnahmen 30. April 2019 6 Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Verstöße beim Führen von Hunden, durch Radfahren und durch Sondernutzung) 2 mündliche Verwarnungen (Verstöße durch Radfahren) 3 Platzverweise am Grillplatz 13 informative Bürgergespräche 08. Mai 2019 3 Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Verstöße durch Radfahren) 2 Barverwarnungen (Verstöße durch Radfahren) 6 informative Bürgergespräche 01. Juni 2019 3 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen (u.a. 1 Termin zur fälligen Hauptuntersuchung überschritten) 21 nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Verstöße beim Führen von Hunden, durch Sondernutzung) 23 Barverwarnungen zahlreiche mündliche Verwarnungen 3 Sicherstellungen herrenloser Sachen zahlreiche Bürgergespräche Quelle: Einsatzdokumentationen des Ordnungsamts Charlottenburg-Wilmersdorf 3. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der Kontrollen und wird die Polizei Berlin den Bezirk weiterhin durch regelmäßige Präsenz im Preußenpark unterstützen? Zu 3.: Im Ergebnis der Kontrollen ist zu konstatieren, dass insbesondere bei starker Nutzung der Grünanlage am Wochenende, ein Bedarf nach ordnungsbehördlicher Tätigkeit besteht, um auf die Einhaltung der Regeln zur Nutzung von öffentlichen Grünanlagen hinzuwirken. Die zuständige Polizeidirektion 2 befindet sich in einem engen Austausch mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und unterstützt auf Grundlage eines Amtshilfeersuchens des Bezirksamtes weiterhin die vom Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf geplanten Kontrollen mit flankierenden Maßnahmen. 4. Wie bewertet der Senat das gemeinsame Bemühen der Bezirksstadträte für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt in Charlottenburg-Wilmersdorf, durch eine Umgestaltung des Preußenparks und die Bereitstellung von legalen Verkaufsflächen für Lebensmittel die Situation im Preußenpark dauerhaft zu befrieden? Zu 4.: Das gemeinsame Vorgehen der Bezirksstadträte ist aus Sicht des Senats zu unterstützen. Im Hinblick auf die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an Gewerbetreibende und Gastronomen und im Sinne der Gleichbehandlung ist es geboten, dass auch der Streetfoodmarkt im Preußenpark im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen betrieben wird. Dies bezieht ausdrücklich auch die Interessenten der thailändischen Community mit ein. Seite 3 von 3 Mit der Umgestaltung der Grünanlage soll ein Ausgleich zwischen Streetfoodmarkt und Nutzenden der Grünfläche entstehen. Dabei soll die große Grünfläche nach Umgestaltung auch tatsächlich als Grünfläche genutzt werden und ein gesonderter Bereich an der Grünfläche für eine Nutzung als Streetfoodmarkt einschließlich eines Funktionsgebäudes zur Verfügung stehen. 5. Teilt der Senat die Auffassung der rot-rot-grünen Zählgemeinschaft in Charlottenburg-Wilmersdorf (vgl. Pressemitteilung vom 6. Juni 2019), wonach die polizeilichen Kontrollen gegen den Erhalt des ‚interkulturellen Treffpunkts‘ gerichtet seien und wenn nein, warum nicht? 6. Teilt der Senat die Auffassung der rot-rot-grünen Zählgemeinschaft in Charlottenburg-Wilmersdorf (s.o.), wonach es sich bei den polizeilichen Kontrollen um eine ‚Machtdemonstration‘ handelt und wenn nein, warum nicht? 7. Teilt der Senat die Auffassung der rot-rot-grünen Zählgemeinschaft in Charlottenburg-Wilmersdorf (s.o.), wonach die Präsenz der Polizei Berlin im Preußenpark belege, dass „Konflikte in erster Linie mit Repression gelöst werden sollen“ und wenn nein, warum nicht? Zu 5. bis 7.: Die Kontrollen im Preußenpark erfolgen in eigener Zuständigkeit durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. In Fällen der Amtshilfe handelt die Polizei Berlin auf Grundlage der dafür gültigen Rechtsvorschriften. Es ist nicht Aufgabe des Senats, bezirkspolitische Diskussionen zu kommentieren. 8. Hat der Senat irgendwelche Hinweise darauf, dass die Polizeibeamtinnen und/oder -beamten im Rahmen der Kontrollen im Preußenpark in irgendeiner Weise rücksichts- oder respektlos vorgegangen sind? Zu 8.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass Dienstkräfte der beteiligten Behörden im Rahmen der Kontrollen im Preußenpark in irgendeiner Weise rücksichts- oder respektlos vorgegangen sind. 9. Wenn nein, wie bewertet dann der Senat solche öffentlichen Aussagen im Hinblick auf den nötigen Respekt und Rückhalt für die schwierige Arbeit von Polizeibeamtinnen und -beamten in Berlin? Zu 9.: Dem Senat sind keine öffentlichen Aussagen bekannt, in denen den jeweils in Amtshilfe an den Kontrollen im Preußenpark beteiligten Polizeidienstkräften ein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen wird. Berlin, den 28. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport