Drucksache 18 / 19 930 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 13. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: Barrierefreies, seniorengerechtes und bezahlbares Wohnen – Ansprüche der Senatssozialverwaltung und Antwort vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19930 vom 13. Juni 2019 über Barrierefreies, seniorengerechtes und bezahlbares Wohnen - Ansprüche der Senatssozialverwaltung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ansprüche bzw. welche Erwartungen hat die für Menschen mit Behinderungen und Senioren zuständige Senatssozialverwaltung bei der Schaffung barrierefreien, seniorengerechten und bezahlbaren Wohnraums gegenüber der Senatsbauverwaltung? 2. In welcher Form, in welchen Abständen, mit welchen Kontrollmechanismen und konkreten Ergebnissen finden auf welcher Ebene regelmäßige Abstimmungen beider Senatsverwaltungen statt? 3. Ist die Senatssozialverwaltung mit den bisherigen Erfolgen der Senatsbauverwaltung – auch unter Berücksichtigung jährlich zehntausender Zuzüge nach Berlin – bei der Schaffung dringend benötigten Wohnraums zufrieden, welche Umsetzungsprobleme werden gesehen und welche Lösungsvorschläge liegen hierzu vor? 4. Welche konkreten Bedarfe sind der Senatssozialverwaltung von Freien Trägern bekannt und wie werden diese unterstützt? Welche personellen und finanziellen Mittel stehen hierbei zur Verfügung, wie haben sich diese Ressourcen seit 2016 entwickelt? 5. Welche Unterstützungsangebote, Forderungen und Bitten hat die Senatssozialverwaltung wann gegenüber städtischen Wohnungsgesellschaften, Freien Trägern und privaten Eigentümern mit welchen Ergebnissen gestellt? Inwiefern gibt es hier einen regelmäßigen Austausch? 6. Welche sozialpolitischen Ziele ergeben sich beim Wohnungsneubau aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Linken und Grünen – wie ist der Umsetzungsstand und mit welchem Zeitplan sind bis zum voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode 2021 diese Ziele noch erreichbar? Zu 1. bis 6.: Gemeinsames Ziel des Berliner Senats ist es, barrierefreien, seniorengerechten und bezahlbaren Wohnraum im Land Berlin für Menschen mit 2 Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren zu erhalten sowie entsprechenden Wohnraum neu zu schaffen. Alle Senatsverwaltungen, so auch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, arbeiten in diesem Sinne auf vielfältige Weise zusammen; zahlreiche Maßnahmen wurden mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren verabredet. So wird beim Neubau von Wohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein besonderes Augenmerk auf Wohnraum für Familien und Personengruppen gelegt, die einen besonderen Bedarf an bezahlbaren, kleinen, altersgerechten oder barrierefreien Wohnungen haben sowie betreuten Wohnformen haben. Dabei werden 50 % der Neuwohnungen mietpreis- und belegungsgebunden an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) angeboten. Dies ist gemeinsam im Rahmen des „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ in der Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlin „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ verabredet. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind zudem angehalten, barrierefreie Wohnungen auch in Bestandsgebäuden herzurichten. Gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist in der Kooperationsvereinbarung ebenfalls festgelegt worden, dass 55 % der jährlich freiwerdenden Wohnungen im Bestand der städtischen Wohnungsunternehmen an Haushalte mit WBS vergeben werden. Davon werden 20 % an Berechtigte besonderer Bedarfsgruppen wie obdachlose Menschen, Geflüchtete, betreutes Wohnen und vergleichbare Bedarfsgruppen vergeben. Diese Quote wurde in Bezug auf die Neuvermietung an Menschen mit besonderem Wohnraumbedarf durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sogar überschritten (Jahresbericht 2016, S. 9). Das Land Berlin ist bei der Versorgung und Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen u. a. auf die freien Träger der Wohlfahrtspflege angewiesen. Insbesondere für die Leistungserbringenden und Zuwendungsempfangenden, die in Wohnräumen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der pflegerischen Versorgung und zum Schutz von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder erbringen, wurden im Rahmen der überarbeiteten Zweckentfremdungsverbotsverordnung Erleichterungen in Bezug auf den Erhalt und Genehmigung von Trägerwohnraum geschaffen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind in unterschiedlichen Gremien und auf verschiedenen Fachebenen in diesem Zusammenhang im Gespräch, insbesondere um bei der sozialen Wohnraumversorgung eine gemeinsame Bedarfsanalyse sowie eine Strategie zur Bedarfsklärung zu entwickeln. So hat es im Juni 2019 beim Ligaverband DPW u. a. eine gemeinsame Fachtagung zum Thema Wohnraum und Trägerwohnungen gegeben. Ein weiterer Fachaustausch hierzu ist geplant. Der Senat plant im Hinblick auf eine soziale Wohnraumversorgung in Berlin einen Wohnraumbedarfsbericht zu erstellen. Hierin sollen auch Personenkreise mit spezifischen Wohnraumbedarfen in den Blick genommen werden. Dazu gehört u. a. die soziale Wohnraumversorgung für Menschen, die auf barrierearmen bzw. -freien Wohnraum angewiesen sind wie bspw. ältere Menschen mit Bewegungseinschränkungen oder Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung. 3 Darüber hinaus soll die Versorgung von Menschen in der Eingliederungshilfe sowie von Demenzerkrankten in Pflegewohngemeinschaften erörtert werden. Zudem trägt die AV-Wohnen dafür Sorge, dass mehr transferleistungsbeziehende Haushalte in ihren Wohnungen bleiben und neuen, ggf. barrierearmen bzw. -freien Wohnraum anmieten können. So ermöglicht die AV-Wohnen für über 60-jährige leistungsberechtigte Personen, für Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die in Trägerwohnungen wohnen und dort betreut werden, bereits jetzt eine Überschreitung der geltenden Bruttokaltmietrichtwerte in Höhe von 10 %. Bei Trägerwohnraum kann zudem eine sog. Verwaltungskostenpauschale als Kosten der Unterkunft anerkannt werden. Darüber hinaus ist für zweckentsprechend genutzten behindertengerechten Wohnraum, insbesondere solche für Rollstuhlbenutzerinnen oder Rollstuhlbenutzer, die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft stets individuell und unabhängig von den Richtwerten zu bestimmen. Festzuhalten ist, dass Behindertenpolitik eine alle Lebensbereiche betreffende Querschnittsaufgabe ist. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat in diesem Zusammenhang eine Steuerungsfunktion. Derzeit werden die zehn Behindertenpolitischen Leitlinien in einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Berlin überführt und entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik weiterentwickelt. Der Maßnahmenplan wird von allen Senatsverwaltungen mit Unterstützung der Monitoring-Stelle Berlin erstellt. Er wird auch Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in den Bereichen barrierefreies Bauen und Wohnen enthalten. Die Festlegung und Durchführung der diversen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen obliegt den jeweils zuständigen Ressorts. Im Rahmen der neuen Konzeption der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik befasst sich seit April 2019 eine gemeinsame und monatlich tagende Arbeitsgruppe mit dem Thema des seniorengerechten, barrierefreien und bezahlbaren Wohnens und entwickelt entsprechende Maßnahmen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Seniorenmitwirkungsgremien, der Bezirksämter, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zusammen. Es ist geplant, erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf einem dazu von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veranstalteten Fachtag zum Internationalen Tag der Älteren im Oktober 2019 unter Einbeziehung eines breiten Fachpublikums vorzustellen. Darüber hinaus soll im Jahr 2020 zu den Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik und den gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen der politische Abstimmungsprozess erfolgen. Nach Verabschiedung der neuen Leitlinien im Jahr 2020 soll die Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen durch die jeweiligen Ressorts transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar gestaltet werden. Es ist geplant, dass die Ressorts auf von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales initiierten regelmäßig stattfindenden Tagungen über die Umsetzung der Maßnahmen berichten. Die Ergebnisse der Tagungen werden veröffentlicht. Zudem sollen die Ressorts über die Umsetzung ihrer Maßnahmen die Seniorenmitwirkungsgremien informieren. 4 Eine entsprechende Veranstaltung soll von den Seniorenmitwirkungsgremien gestaltet werden. Berlin, den 01. Juli 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales