Drucksache 18 / 19 931 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 13. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: Austausch bzw. Modernisierung von Straßenlaternen und –beleuchtung in Berlin, hier am Beispiel Wilhelmshagen/ Rahnsdorf und Antwort vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19931 vom 13. Juni 2019 über Austausch bzw. Modernisierung von Straßenlaternen und –beleuchtung in Berlin, hier am Beispiel Wilhelmshagen/ Rahnsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straßenlaternen sind bzw. waren jährlich seit 1990 in Berlin vom Austausch bzw. von Modernisierungsmaßnahmen betroffen und wie hoch lagen die jeweils jährlichen Kosten? (Bitte getrennt nach Bezirken, tabellarisch Austausch oder Modernisierung von Straßenlaternen sowie mit Angaben von Gründen und der Kosten auflisten). Frage 2: Wer trägt welche Kosten, wenn Straßenlaternen ausgetauscht oder modernisiert werden? Antwort zu 1 und zu 2: Im Lichtpunktverwaltungssystem der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird das Montagedatum der Straßenlaternen erfasst. Es wird nicht zwischen Austausch oder Modernisierung unterschieden. Die tabellarische Aufstellung finden Sie in Anlage 1. Werden Beleuchtungsanlagen im Rahmen von Maßnahmen des Straßen- bzw. Ingenieurbaus neu gebaut bzw. modernisiert, sind die Kosten bei der jeweiligen Baumaßnahme veranschlagt. Sofern Investoren öffentliche Infrastruktur errichten, tragen diese die Errichtungskosten. Eine zentrale Erfassung dieser Kosten, der Finanzierung und der Gründe erfolgt im Lichtpunktverwaltungssystem nicht. Daher ist auch keine Auswertung hierzu möglich. Der Betrieb der öffentlichen Beleuchtungsanlagen und Modernisierungsmaßnahmen, die sich auf die Beleuchtungsanlage beschränken, werden mit den Titeln 517 01 (Bewirtschaftungsausgaben), 540 49 (Leistungen für die öffentliche Beleuchtung), 720 14 (Neubau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen) und 720 15 (Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen) abgedeckt. Darüber hinaus werden Fördermittel (z.B. Bundesumweltministerium, EU-Fördermittel) zur Finanzierung von Vorhaben genutzt. 2 Frage 3: Wer ist in Berlin dafür zuständig, wenn Straßenlaternen ausgetauscht oder modernisiert werden müssen bzw. sollten, an wen können sich Anwohner bzw. Initiativen diesbezüglich wenden? (Bitte um Angabe von Kontaktdaten bezirklicher und grundsätzlicher Stellen und Ansprechpartner). Antwort zu 3: Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im gewidmeten Straßenland einschließlich Anstrahlung von Gebäuden/Orten von besonderer Bedeutung. Die Senatsverwaltung hat die Stromnetz Berlin GmbH im Rahmen eines Generalunternehmervertrages mit dem Betrieb der Beleuchtungsanlagen beauftragt. Sofern eine Leuchte defekt ist, kann dies per Hotline, E-Mail, App oder Fax gemeldet werden. Diese Informationen sind im Internet unter nachfolgendem Link https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/index.shtml abrufbar. Frage 4: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis defekte Straßenlaternen von der Meldung bis zur Reparatur wieder funktionieren, was sind die Hauptursachen für den Ausfall von Straßenlaternen? Antwort zu 4: Es dauert durchschnittlich 7,6 Tage, bis die Störung an einer Straßenlaterne beseitigt ist. Grundlage für diese Auswertung sind die ca. 150.000 Störungen aus den Jahren 2016- 2018. Hauptursachen für den Ausfall von Straßenlaternen sind überalterte Anlagenteile (z.B. Leuchten, Schalt- und Steuerungselemente, technische Komponenten) sowie der Ausfall der Leuchtmittel (z.B. Lampen, Gasglühkörper). Frage 5: Welche Auswahlkriterien gibt es für eine Modernisierung von Straßenlaternen? Antwort zu 5: Die Auswahlkriterien für die Modernisierung von Straßenlaternen sind neben Energieverbrauch und Störanfälligkeit auch fehlende Ersatzteile, wie z.B. Leuchtmittel die aufgrund von EU-Vorgaben nicht mehr gehandelt werden dürfen. Frage 6: Welche verschiedenen Varianten von Straßenlaternen und -beleuchtungen gibt es in Berlin, was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile in der Ausleuchtung, in den Kosten bei Anschaffung und Wartung und im Einfügen in das jeweilige Stadtbild der Aufstellungsorte? 3 Antwort zu 6: Die Anzahl der verschiedenen Varianten von Straßenlaterne ist in Berlin so zahlreich, dass die Auflistung der jeweiligen Vor- und Nachteile den Rahmen einer Schriftlichen Anfrage überschreiten würde. Aus diesem Grund wird auf das Lichtkonzept des Landes Berlins und die Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwiesen. https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/index.shtml https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/index.shtml Frage 7: Wie werden Gebiete, für die jeweils eine Erhaltungssatzung gilt, bei der Auswahl von Straßenlaternen und - beleuchtung besonders behandelt? Frage 13: Inwieweit wurde bei der Auswahl der Straßenlaternen sowie der Ausleuchtung in Wilhelmshagen/ Rahnsdorf berücksichtigt, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem eine Erhaltungssatzung gilt? Antwort zu 7 und zu 13: Besondere Rahmenbedingungen gelten in Flächendenkmalen, da hier die Straßenmöbel unter einem denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Die Erhaltungssatzungen umfassen die Straßenleuchten nicht, daher werden sie auch nicht besonders behandelt. Dass für das Modernisierungsvorhaben in Wilhelmshagen/Rahnsdorf die Erhaltungssatzung nicht gilt, hat das zuständige Bezirksamt bestätigt. Frage 8: In welcher Form werden Anwohner, Bürgerinitiativen und die Polizei hinsichtlich städtebaulicher Kriminalprävention in die Auswahl und Entscheidung bei deren Modernisierung mit einbezogen? Antwort zu 8: Zur städtebaulichen Kriminalitätsprävention besteht ein enger Austausch. Sofern hier auf Handlungsbedarf hingewiesen wird, fließt dies in die Entscheidung zur Modernisierung ein. In diesem Zusammenhang wurden in der Vergangenheit auch Anwohnerinnen und Anwohner in die Entscheidungsfindung einbezogen, siehe auch nachfolgenden Link zur Bürgerbeteiligung in der Waldstraße im Beusselkiez: https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/abstimmung.shtml Frage 9: Welche Vorgaben gibt es in Berlin bezüglich von Mindest- und Höchstabständen von Straßenlaternen, wonach wird entschieden, wie groß die Abstände letztendlich sind? 4 Antwort zu 9: Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter gemäß Lichtkonzept von Berlin ist für die Abstände der Lichtmaste ausschlaggebend. Das Vorhandensein des öffentlichen Stromversorgungsnetzes auf einer bzw. beiden Gehwegseiten ist eine weitere Randbedingung: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Frage 10: Wie viele Straßenlaternen sind an welchen Standorten nach welchen Auswahlkriterien von einer Modernisierung in Wilhelmshagen / Rahnsdorf betroffen? Antwort zu 10: In Rahnsdorf sind derzeit noch an ca. 700 Leuchtenstandorten Modernisierungsmaßnahmen geplant, bei denen die Leuchten ihre technische Lebensdauer erreicht haben. Frage 11: Wie ist der aktuelle Stand einer Modernisierung der Straßenlaternen sowie der -beleuchtung in Wilhelmshagen / Rahnsdorf? Frage 15: Welche Kritik oder Änderungswünsche aus der Bevölkerung bezüglich der aktuellen Modernisierungsmaßnahmen in Wilhelmshagen/ Rahnsdorf sind bekannt, wie wurde darauf reagiert und was wird durch welche Maßnahmen berücksichtigt? Antwort zu 11 und zu 15: Die Kritik oder Änderungswünsche aus der Bevölkerung bezogen sich schwerpunktmäßig auf den Mastabstand und die Leuchtenform der neuen Straßenlaterne. Im Bestand war vollständig die Rostocker Straßenleuchte auf Betonmasten angeordnet. Aus der Bevölkerung wurde die Modernisierung mit einer Modellleuchte in Anlehnung einer Schinkelleuchte mit Bündelpfeiler-Gussmast sowie eine Verringerung des Mastabstandes gewünscht. Zur Ausführung kommen sollte eine technische LED–Leuchte unter Beibehaltung des Mastabstandes. Berücksichtigung der Kritik erfolgte mit folgenden Maßnahmen: - An der Kreuzung Grünelinder Straße / Frankenbergstraße wurde ein zusätzlicher Lichtmast montiert, der im Laufe der 26. KW lichttechnisch angeschlossen wird. - Für den Bereich der Schönblicker Straße (Hauptverkehrsstraße mit Busverkehr) wurde die Planung und Errichtung einer komplett neuen Beleuchtungsanlage erfolgreich geprüft und bei der Stromnetz Berlin beauftragt. Die Lichtmastabstände werden, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, optimiert und neue Maste sowie Leuchten beschafft. - Für die bereits modernisierten Lichtmaststandorte im Ortsteil Rahnsdorf wurde die Aufneigung der Leuchten - durch Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - begutachtet. Eine verbesserte Ausleuchtung des gegenüberliegenden Gehweges konnte erreicht werden. Die Aufneigung aller 5 restlichen, bereits modernisierten Leuchten soll, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, schrittweise erfolgen. Frage 12: Was ist bzw. war der Anlass für die Modernisierung und für welche Variante der Straßenlaternen und Beleuchtungsart hat man sich aus welchem Grund entschieden? Antwort zu 12: Das Abgeordnetenhaus hat in 2008 beschlossen, dass der Energieverbrauch der Öffentlichen Beleuchtung um 30 – 50 Prozent zu reduzieren ist. Dies wurde auch im damaligen Managementvertrag des Landes Berlin mit dem privaten Betreiber verankert. Vor diesem Hintergrund hatte die Stromnetz Berlin GmbH jährlich ein Modernisierungsprogramm für die elektrische Beleuchtung vorzuschlagen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Die Modernisierungsmaßnahme in Rahnsdorf ist ein Vorhaben dieses Modernisierungs-/Energieeinsparungsprogrammes. Seit mehreren Jahren beschafft das Land Berlin für die Modernisierung ausschließlich LED-Leuchten. Die Leuchten werden im Rahmen von Vergabeverfahren öffentlich ausgeschrieben. Zuschlagskriterium sind der Preis und die Lebenszykluskosten. Frage 14: Seit mindestens 2008 gab es Initiativen aus der Anwohnerschaft in Wilhelmshagen/ Rahnsdorf heraus, die Straßenbeleuchtung mitsamt den DDR-Betonmasten zu ersetzen. Welche der seitdem gewünschten Varianten werden bei den jetzt bereits umgesetzten bzw. anstehenden berücksichtigt? Antwort zu 14: Bei einem Vor-Ort-Termin im Februar 2019 hat die Bürgerinitiative über den Wunsch einer Straßenbeleuchtung mit Schinkelleuchten und Bündelpfeiler-Gussmaste in dem gesamten Erhaltungsgebiet berichtet. Ein solches Vorhaben ist mit den im Fachbereich Öffentliche Beleuchtung zur Verfügung stehenden finanziellen Kapazitäten nicht zu realisieren. Berlin, den 27.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Montage der Leuchten Pro Jahr nach Bezirken Bezirke:/Jahre: 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Charlottenburg-Wilmersdorf 571 360 415 169 233 375 284 306 365 Friedrichshain-Kreuzberg 142 129 122 172 603 524 302 185 668 Lichtenberg 187 26 214 206 437 658 297 1246 1623 Marzahn-Hellersdorf 1619 116 184 471 717 804 350 804 1668 Mitte 369 112 473 512 439 860 439 539 1048 Neukölln 270 155 86 159 161 123 89 200 125 Pankow 108 95 349 1170 900 1129 357 1634 1970 Reinickendorf 160 791 263 124 154 162 29 31 375 Spandau 737 618 589 247 391 250 123 689 227 Steglitz-Zehlendorf 800 477 169 592 408 104 147 303 207 Tempelhof-Schöneberg 960 399 370 126 311 245 255 91 226 Treptow-Köpenick 678 122 266 592 960 1023 355 1041 1574 BAB 49 15 487 481 468 469 11 402 1279 Gesamt Pro Jahr: 6650 3415 3987 5021 6182 6726 3038 7471 11355 931 1346 1515 1748 2123 2407 2713 3078 271 393 565 1168 1692 1994 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14714 15358 15894 16564 5136 5292 5341 5536 6190 7569 7981 8580 10135 7760 7901 7998 8182 8489 9205 9427 10244 11812 7154 7866 8051 8207 9803 10575 12182 12834 13813 5371 5838 6015 6458 6956 7345 8032 8741 9274 11533 12184 12643 13224 13534 13832 14333 14661 15761 3881 4157 4220 7536 7543 7551 7557 7795 7809 3 Montage der Leuchten Pro Jahr nach Bezirken Bezirke:/Jahre: Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick BAB Gesamt Pro Jahr: 2017 2018 bis 05/2019 2592 550 494 1162 773 170 658 509 198 1654 820 225 1934 1736 800 1293 1159 91 1783 605 618 1522 281 65 2034 854 454 936 703 234 1922 764 234 1399 1215 378 392 376 0 19281 10345 3961 15688 16238 16732 8505 9278 9448 10165 10674 10872 14629 15449 15674 19980 21716 22516 8941 10100 10191 18347 18952 19570 11657 11938 12003 13846 14700 15154 14749 15452 15686 11196 11960 12194 17160 18375 18753 8201 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