Drucksache 18 / 19 932 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter und Antwort vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 932 vom 12. Juni 2019 über Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Unternehmen haben in Berlin ein Gewerbe als Immobilienverwalter angemeldet? Zu 1. Die Anzahl der gewerblichen Immobilienverwaltungen ist nicht exakt ermittelbar, da bei einer Gewerbeanmeldung keine einheitliche Bezeichnung für diese Tätigkeit vorgegeben ist. Die Gewerbetreibenden wählen bei der Anmeldung verschiedene Bezeichnungen , wie etwa die der Immobilienverwaltung, Hausverwaltung, Verwaltung von Immobilien, Haus- und Grundstücksverwaltung usw.. 2. Wie vielen Unternehmen wurde eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO als Wohnimmobilienverwalter erteilt? Zu 2. Für die Antwort zu Frage 2 siehe die Tabelle unten. 3. Wie viele Unternehmen haben eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO als Wohnimmobilienverwalter beantragt, die aber noch nicht erteilt wurde? Zu 3. Für die Antwort zu Frage 3 siehe die Tabelle unten. 4. Warum wurden die Erlaubnisse nicht erteilt? Zu 4. Die Erlaubnisse können in der überwiegenden Anzahl der Fälle aufgrund fehlender Unterlagen nicht erteilt werden. Diese sind durch die Antragstellenden einzureichen. 2 5. Bis wann werden die Anträge abschließend bearbeitet sein? Zu 5. Der Zeitpunkt der abschließenden Bearbeitung hängt jeweils im Einzelfall von der Einreichung der fehlenden Unterlagen ab. 6. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c als Wohnimmobilienverwalter wurden bisher abgelehnt? Zu 6. Bisher ist noch kein Antrag abgelehnt worden. 7. Warum wurden dieser Anträge abgelehnt? Zu 7. Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Sind Fälle bekannt, in denen Unternehmen die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter trotz Ablehnung bzw. ohne Antrag weiter ausgeübt haben? Zu 8. Es sind keine Fälle bekannt, in denen die erlaubnispflichtige Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO ohne die erforderliche Erlaubnis ausgeübt wurde. In Einzelfällen haben die zuständigen Ordnungsämter zur Klärung der Frage, ob ein erlaubnispflichtiges Gewerbe im Sinne von § 34c Abs. 1 Nr. 4 Gew O betrieben wird, die gewerblichen Immobilienverwaltungen angeschrieben. 9. Wenn ja, was haben die zuständigen Behörden dagegen unternommen bzw. können diese dagegen unternehmen? Zu 9. Wird ein Gewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis ausgeübt, ist die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde gemäß § 15 Abs. 2 GewO zu untersagen. Der Gewerbebetrieb als Wohnimmobilienverwalter ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 43 GewO ist nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 lit. j) GewO eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000,- EUR geahndet werden. Bezirk Zu 2.) Anzahl erteilter Erlaubnisse für Wohnimmobilienverwalter * Zu 3.) Anzahl noch nicht beschiedener Erlaubnisanträge für Wohnimmobilienverwalter * Charlottenburg - Wilmersdorf 227 110 Friedrichshain - Kreuzberg 48 0 Lichtenberg 23 1 Marzahn- Hellersdorf 20 3 3 Mitte 68 55 Neukölln 39 5 Pankow 99 17 Reinickendorf 66 12 Spandau 15 0 Steglitz- Zehlendorf 204 36 Tempelhof- Schöneberg 80 Keine Angabe Treptow- Köpenick 53 13 *Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO Berlin, den 2. Juli 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe