Drucksache 18 / 19 933 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: B-Plangebiet XXIII-15b-1 Bisamstraße und Bebauungsplanverfahren XXIII-4a Landsberger Straße und Antwort vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19933 vom 12. Juni 2019 über B-Plangebiet XXIII-15b-1 Bisamstraße und Bebauungsplanverfahren XXIII-4a Landsberger Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wird die Intention der geplanten Verdichtung abweichend vom bisher planungsrechtlich vorgegebenen Rahmen im B-Plangebiet Bisamstraße (XXIII-15b-1) weiterverfolgt, obwohl wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Grundschulkapazität gestrichen wurden bzw. sich stark verzögern werden? Antwort zu 1: Der Bezirk verfolgt keine Intention der Verdichtung abweichend vom planungsrechtlich bisher vorgegebenen Rahmen. Die in Rede stehenden Gebiete/Straßen („Bisamstr.“ und „Landsberger Str.“) befinden sich in der Schulplanungsregion (9) Mahlsdorf. Dort sind aktuell im Schulbetrieb die Standorte Friedrich-Schiller-Grundschule, Mahlsdorfer Grundschule und Kiekemal- Grundschule. Eine Einschränkung der dortigen Schulplatzkapazitäten durch bauliche Maßnahmen ist nicht bekannt oder geplant. Auch eine Streichung der „Erhöhung von Grundschulkapazitäten“ durch den Schulträger ist nicht vorgesehen. Im Gegenteil sind, auch in Anbetracht aller bekannten und anhängigen Klärungsprozesse (s. MEB Elsenstr.), Schulplatzkapazitätserweiterungen weiterhin geplant. Dies betrifft insbesondere den Neubau einer Grundschule (nebst MEB) am Standort Elsenstr. 7 – 9. 2 Frage 2: Welche Abstimmungen sind dazu bisher zwischen Senat, DEGEWO und Bezirk erfolgt? Antwort zu 2: Der Bezirk ist mit dem Senat und der Degewo in der Abstimmung dahingehend, welche baulichen Ausnutzungen im Rahmen des B-Planes und seiner Festsetzungen zulässig sind und wie eine städtebauliche Anordnung im Rahmen dieser Maßgaben erfolgen kann. Frage 3: Welche Position vertritt das Bezirksamt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt vertritt die Position, dass der bestehende B-Plan einzuhalten ist und dementsprechend eine Bebauung verwirklicht werden sollte. Frage 4: Wie viele Wohnungen sollen aus Sicht des Senates durch die geplante Verdichtung realisiert werden? Antwort zu 4: Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest und muss im weiteren Verlauf der Planungen ermittelt werden. Frage 5: Wie viele Wohnungen könnten bei einer Ausweisung eines Mischgebietes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XXIII-4a entstehen? Antwort zu 5: Eine seriöse Aussage zu dieser Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die derzeitige Planvorstellung geht von einer Festsetzung als Gewerbegebiet aus. Sollte sich im Laufe des Planungsverfahrens die Notwendigkeit ergeben, ein Mischgebiet festzusetzen, müssten verschiedene neue Abwägungen erfolgen. Insbesondere würden die Erschließung und das Zusammenspiel zwischen Gewerbe und Wohnen zu untersuchen und abzuwägen sein. Daraus ergäben sich dann mögliche überbaubare Flächen. Berlin, den 2. Juli 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen