Drucksache 18 / 19 937 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: Wasserball Arena auf dem Gelände des Kombibades Spandau Süd und Antwort vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19937 vom 12.06.2019 über Wasserball Arena auf dem Gelände des Kombibades Spandau Süd ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er war gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Planungen nicht auf eine „Wasserballarena“, sondern auf eine Schul- und Vereinsschwimmhalle beziehen, bei der die Wettkampftauglichkeit für die Durchführung von Wasserballsport als Planungsprämisse berücksichtigt wird. 1. Bis wann können die von Siwana V zur Verfügung gestellten 2 Mio. Euro Planungsmittel für den Bau der Wasserball Arena von den Berliner Bäder-Betrieben abgerufen werden? Zu 1.: Für den Abruf der Planungsmittel sind keine zeitlichen Begrenzungen vorgesehen. Alle Ausgaben des SIWANA sind ohne Ausgleich übertragbar und unterliegen nicht dem Grundsatz der Jährlichkeit. 2. Weshalb wurden diese bisher noch nicht abgerufen? 5. In der roten Nummer 1681G steht, dass in 2019 bereits mit den Planungsarbeiten begonnen werden könnte – ist dies bereits geschehen und wenn nicht, weshalb nicht und wann soll damit begonnen werden? Zu 2. und 5.: Mit den Planungsarbeiten wurde noch nicht begonnen. Die Grundlagen für die Ausschreibung der Planung (Vertiefung Bedarfsprogramm, Aufstellen des Projektteams) werden voraussichtlich im 3. Quartal 2019 geschaffen. 3. Wie gestaltet sich der konkrete Zeitplan der Planung und des Baus? Seite 2 von 2 Zu 3.: Für die Planung und Ausführung des Neubaus einer Schul- und Vereinsschwimmhalle am Standort Kombibad Spandau werden mindestens 4,5 Jahre überschlägig gerechnet . Dieser Zeitraum umfasst die Ausschreibung und Durchführung der Planung sowie die Ausschreibung und Umsetzung der Bauleistungen. Weiterhin ist hierbei ein Zeitfenster für die Phase der Inbetriebnahme berücksichtigt. Die zeitlichen Annahmen gehen von folgenden Prämissen aus: - keine Durchführung eines Bebauungsplans für den Neubau - termingerechte Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme Unberücksichtigt in diesem Zeitplan sind auch ggf. erforderlich werdende Prüfungen - wie z. B. sportbaufachliche und/oder baufachliche Prüfungen durch die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen. 4. Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung zu rechnen? Zu 4.: Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden. 6. Plant der Senat die Mittel für den Bau (ursprüngliche Gesamtkostenschätzung 20 Mio. €) über den nächsten Haushalt zu finanzieren? Zu 6.: Im Senatsbeschluss für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 sind keine entsprechenden Finanzmittel berücksichtigt worden. Berlin, den 25. Juni 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport