Drucksache 18 / 19 942 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 14. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) zum Thema: Jobcenter in Berlin: ungleiche Vergütung für gleiche Arbeit? und Antwort vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19942 vom 14. Juni 2019 über Jobcenter in Berlin: ungleiche Vergütung für gleiche Arbeit? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie viele Beschäftigte arbeiten in den Jobcentern (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? 2. Wie viele von ihnen sind bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt und wie viele sind Kommunalbeschäftigte? Zu 1. und 2.: Die folgende Übersicht stellt die Vollzeitäquivalente mit Berichtsmonat März 2019 dar. 2 3. Wie haben sich diese Beschäftigungsverhältnisse seit der Gründung der Jobcenter 2005 bis heute entwickelt, bitte jeweils untergliedert in a. Angestellte und Beamte der Bundesagentur für Arbeit, b. Angestellte und Beamte der Bezirke und in folgenden Tätigkeitsebenen: - Sachbearbeiter - Fachassistenten - Arbeitsvermittler - Teamleiter - Bereichsleiter? Zu 3.: Die Daten stehen erst seit 2008 zur Verfügung. Eine Abbildung der Entwicklung der Zahlen nach dem Beschäftigtenstatus und der Tätigkeitsebene zusammen ist nicht möglich. Hilfsweise werden daher die Entwicklung der Beschäftigten zum einen nach dem Beschäftigungsstatus und zum anderen nach der Tätigkeitsebene – jeweils nach Trägerzugehörigkeit – dargestellt. 3 4 5 4. Wie lange dauert im Durchschnitt die Besetzung offener Stellen für die Jobcenter? Bitte entsprechend Frage 3 aufschlüsseln. Zu 4.: Bundesagentur für Arbeit: Die durchschnittliche Besetzungsdauer beträgt ca. 8 Wochen. Dieser Zeitraum umfasst den Zeitpunkt des Auftragseingangs beim Personalbereich bis hin zum Abschluss der Gremienbeteiligung. Es besteht bei der Besetzungsdauer eine große Bandbreite, die auch von der zu besetzenden Tätigkeitsebene abhängt. Land Berlin: Eine statistische Auswertung über die Dauer von Besetzungsverfahren bezirklicher Stellen in den Berliner Jobcentern liegt dem Senat nicht vor. Die Dauer dieser Verfahren variiert sehr stark und ist abhängig von der Bewerberlage. Es kommt immer wieder vor, dass Stellenbesetzungsverfahren aus Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mehrfach ausgeschrieben werden müssen. Hierdurch kann sich die Besetzung der Stellen teilweise erheblich verzögern. Weitere hemmende Faktoren sind die hohe Anzahl von Einstellungsverfahren in den Bezirksverwaltungen und Kapazitätsengpässe in den Personal- und Personalvertretungsbereichen der Bezirke. 5. Wie hoch war die Gesundheitsquote in den letzten 5 Jahren, aufgeschlüsselt nach Alter und Beschäftigungsstatus der Beschäftigten (Beamte/ Angestellte sowie Bundesagentur für Arbeit/ Bezirke)? Zu 5.: Bundesagentur für Arbeit: Siehe Anlage 1. Land Berlin: Für die kommunalen Beschäftigten der Berliner Jobcenter wird erst seit diesem Jahr eine Gesundheitsquote durch die Statistikstelle Personal der Senatsverwaltung für Finanzen ausgewiesen. Die Gesundheitsquote für das 1. Quartal 2019 ist der Anlage 2 zu entnehmen. Für den zurückliegenden Zeitraum von 5 Jahren kann hilfsweise die durchschnittliche Anzahl der Kalendertage mit Erkrankungen (mit und ohne Attest) je Beschäftigten herangezogen werden. Eine differenzierte Darstellung nach Angestellten und Beamtinnen und Beamten und nach Alter liegt dem Senat nicht vor. 6 6. Inwieweit unterscheiden sich die Vergütungsstrukturen innerhalb der Jobcenter, aufgeschlüsselt jeweils nach Angestellten und Beamten der Bundesagentur für Arbeit und der Bezirke? Zu 6.: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit werden nach dem Tarifvertrag der BA bezahlt – siehe aktuelle Gehaltstabelle: Jobcenter Berlin Durchschnittliche Zahl der Kalendertage mit Erkrankungen (mit und ohne Attest) je bezirklichen Beschäftigten Auswertungsergebnisse zum Kapitel 3960 – Leistungen nach SGB II – Kommunale Träger Zeitraum M it te F ri e d ri c h s h a in - K re u z b e rg P a n k o w C h a rl o tt e n b u rg - W ilm e rs d o rf S p a n d a u S te g lit z -Z e h le n d o rf T e m p e lh o f- S c h ö n e b e rg N e u k ö lln T re p to w -K ö p e n ic k M a rz a h n -H e lle rs d o rf L ic h te n b e rg R e in ic k e n d o rf 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1. Quartal 2014 9,1 11,5 10,2 12,0 9,1 9,7 11,8 16,0 8,4 9,2 12,5 17,3 2. Quartal 2014 8,1 8,0 8,0 9,2 5,6 6,9 11,1 11,6 6,8 9,0 9,3 19,0 3. Quartal 2014 8,1 8,2 7,8 7,9 5,3 6,2 11,6 12,1 5,2 8,7 10,4 17,8 4. Quartal 2014 9,1 9,9 8,5 8,9 10,3 10,0 13,6 15,3 9,0 11,3 14,0 17,0 1. Quartal 2015 9,6 11,6 12,0 10,3 9,5 13,9 12,1 15,4 8,7 12,6 12,7 20,5 2. Quartal 2015 8,6 8,8 10,0 7,1 8,8 10,5 9,1 12,3 6,0 11,0 11,7 13,4 3. Quartal 2015 8,6 6,6 8,3 6,7 10,8 9,5 7,1 13,8 5,0 11,1 9,5 15,3 4. Quartal 2015 10,7 12,0 11,6 7,8 9,4 12,5 9,3 15,1 7,2 14,4 12,7 15,7 1. Quartal .2016 10,2 11,8 14,2 8,9 9,7 13,2 10,2 15,4 10,7 13,1 12,9 12,4 2. Quartal 2016 9,2 10,4 14,6 7,4 10,8 10,2 9,4 11,1 8,1 9,9 8,7 12,1 3. Quartal 2016 9,5 10,8 10,4 8,3 8,2 12,0 9,1 11,4 9,0 10,6 8,6 10,4 4. Quartal 2016 10,5 11,6 15,3 10,6 13,3 12,7 10,5 14,0 10,5 15,0 11,3 12,5 1. Quartal 2017 13,0 13,5 14,3 12,8 15,9 12,6 9,6 15,5 10,3 14,0 13,7 13,4 2. Quartal 2017 9,4 11,7 10,1 9,9 10,4 10,8 8,7 10,1 7,8 9,2 11,2 8,4 3. Quartal 2017 9,6 10,1 12,3 11,4 7,6 10,2 8,6 12,4 7,8 10,8 12,2 12,2 4. Quartal 2017 11,1 14,1 12,5 9,9 9,3 10,2 10,6 15,2 10,3 10,0 12,7 13,3 1. Quartal 2018 13,0 14,6 14,1 9,7 13,0 13,6 13,1 19,6 11,0 15,4 14,3 15,4 2. Quartal 2018 10,6 10,2 10,8 8,8 10,5 9,2 12,7 14,4 8,6 12,3 8,7 13,5 3. Quartal 2018 10,6 10,3 13,1 8,1 10,5 11,3 11,5 17,3 7,6 11,5 9,3 13,0 4. Quartal 2018 12,8 12,3 13,0 10,0 11,3 13,2 8,6 19,3 9,4 15,3 11,6 10,5 Quelle: SenFin – Statistikstelle Personal; IPV-Verfahren 7 Beamtinnen und Beamte der BA erhalten Bezüge nach der Bundesbesoldungsordnung – siehe anliegende Besoldungstabelle: Die Bewertung der Dienstposten ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Beamtinnen und Beamte der BA auch in den Jobcentern gleich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden mit dem Tarifvertrag der BA Tätigkeitsebenen definiert, für die Beamtinnen und Beamten gibt es durch die Bundesbesoldungsordnung entsprechend festgelegte Besoldungsgruppen. Beide Beschäftigtengruppen sind nach ihrem Aufgabeninhalt den Dienstposten zugeordnet. 8 Land Berlin: Die Vergütung der kommunalen Angestellten in den Jobcentern richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) – siehe aktuelle Gehaltstabelle: Die Besoldung der kommunalen Beamtinnen und Beamten richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) – siehe anliegende Besoldungstabelle: € 1 2 3 4 5 6 E 15Ü 5702.11 6329.14 6924.22 7314.52 7410.52 E 15 4596.69 5023.85 5209.41 5868.47 6367.55 6558.57 E 14 4161.82 4550.35 4812.70 5209.41 5817.26 5991.78 E 13Ü 4198.44 4422.39 5209.41 5817.26 5991.78 E 13 3837.26 4198.44 4422.39 4857.49 5458.94 5622.71 E 12 3458.40 3763.34 4288.02 4748.72 5343.77 5504.08 E 11 3346.42 3628.98 3891.31 4288.02 4863.90 5009.81 E 10 3228.23 3502.94 3763.34 4025.67 4524.79 4660.53 E 9b 2873.64 3129.67 3272.55 3667.36 4000.09 4120.10 E 9a 2873.64 3129.67 3177.31 3272.55 3667.36 3777.39 E 8 2699.45 2945.15 3064.19 3177.31 3302.32 3379.70 E 7 2537.72 2772.50 2933.23 3052.29 3147.55 3230.87 E 6 2494.17 2724.88 2843.94 2963.01 3040.38 3123.72 E 5 2394.63 2617.73 2736.79 2849.89 2939.19 2998.72 E 4 2284.36 2504.64 2653.45 2736.79 2820.14 2873.70 E 3 2254.60 2468.91 2528.44 2623.68 2701.07 2766.55 E 2Ü 2165.31 2367.71 2445.10 2540.36 2605.84 2659.39 E 2 2099.83 2296.27 2355.81 2415.33 2552.24 2695.13 E 1 1897.44 1927.18 1962.90 1998.63 2087.92 Entgelttabelle TV-L 2019 € 1 2 3 4 5 6 7 8 A 4 2090.63 2153.33 2206.79 2260.14 2288.62 2319.33 2372.69 2443.91 A 5 2105.92 2181.91 2236.35 2293.34 2348.98 2408.43 2461.63 2512.74 A 6 2152.28 2216.23 2337.11 2398.82 2454.48 2518.66 2575.56 2636.08 A 7 2240.03 2301.53 2378.61 2518.66 2604.02 2676.20 2733.14 2835.08 A 8 2369.22 2530.43 2632.42 2734.36 2884.90 2966.73 3029.03 3088.87 A 9 2513.72 2600.32 2734.36 2887.35 2999.70 3138.93 3220.42 3299.36 A 10 2696.50 2811.45 2999.70 3190.36 3329.44 3468.54 3596.36 3701.61 A 11 3090.09 3269.27 3450.99 3633.93 3754.24 3884.56 4039.94 4135.17 A 12 3320.66 3661.50 3754.24 4002.35 4116.37 4338.16 4423.37 4577.52 A 13 3922.13 4123.90 4325.64 4528.63 4719.11 4809.34 4999.80 5100.03 A 14 4128.90 4388.28 4675.25 4930.87 5105.06 5272.96 5453.41 5638.86 A 15 5064.95 5326.84 5479.72 5660.16 5840.61 6019.79 6166.40 6380.69 A 16 5593.76 5866.93 6074.94 6282.96 6489.72 6697.72 6905.72 7110.00 Besoldungstabelle Beamte Berlin 2019 9 Folgende Übersicht zeigt die Relation der entsprechenden Entgelte mit der Besoldung: Die Dienstposten/Tätigkeiten in den Jobcentern sind wie folgt bewertet: Bewertung der Tätigkeiten/Dienstposten Bundesagentur für Arbeit Land Berlin Berlin insgesamt Angestellte Beamtinnen/Beamte Angestellte Beamtinnen/Beamte Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter TE IV A 10 EG 9 A 10 Fachassistentin/Fachassistent TE V A 7* EG 6-9 A 7/A 8 Arbeitsvermittlerin/Arbeitsvermittler TE IV A 10 EG 9 A 10 Teamleiterin/Teamleiter TE III A 11 EG 11 A 11 Bereichsleiterin/Bereichsleiter TE II A 13 EG 12 A 13 gD/hD * Auf dieser Tätigkeitsebene sind nahezu 100 % Tarifbeschäftigte tätig Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Personalstrukturdaten der Jobcenter 7. Wie haben sich die Vergütungsstrukturen der in Frage 6 aufgeführten Gruppen in den letzten 5 Jahren entwickelt? a. Welche Anstrengungen hat der Senat bzw. die Bezirke von ihrer Seite aus unternommen, um die Gehaltsdifferenzen innerhalb der Jobcenter abzubauen? Waren diese Anstrengungen ggf. erfolgreich? b. Falls sie nicht erfolgreich waren, wo lagen bzw. liegen die Ursachen? Zu 7a und 7b: Die Bewertungen der Tätigkeiten/Dienstposten der in Frage 6 aufgeführten Gruppen haben sich in den letzten 5 Jahren nicht verändert. Die Gehaltsstrukturen unterscheiden sich insbesondere bei den Zulagenzahlungen für zusätzlich übertragene Aufgaben bzw. Funktionen sowie besondere Schwierigkeitsgrade. Während bei der BA den Angestellten eine oder mehrere Funktionsstufen bei Vorliegen der Voraussetzungen als weiterer Gehaltsbestandteil gezahlt werden, besteht die Möglichkeit bei den kommunalen Beschäftigten nicht. Im TV-L sowie im Beamtenbesoldungsgesetz bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Zulage für die Tätigkeit im Jobcenter zu zahlen. Zu beachten ist zudem, dass bei einer Änderung des TV-L nicht nur Berlin, sondern alle Bundesländer über eine Aufnahme von Zulagen entscheiden müssten. 2016 hat sich der Berliner Senat 10 gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg dafür eingesetzt, einen Antrag zur Änderung des TV-L einzureichen, der den Kommunen freistellen sollte, eine Zulage für die kommunalen Beschäftigten im Jobcenter zu zahlen. Dieser Antrag fand keine Ländermehrheit. Derzeit gibt es keine weiteren Bestrebungen, einen Neuantrag auf Aufnahme von Zulagenzahlungen für Jobcenter-Beschäftigte zu stellen, da weiterhin nicht mit einer Ländermehrheit zu rechnen ist. Auch die Zahlung einer außertariflichen Zulage für Jobcenter-Beschäftigte wurde intensiv geprüft. Einer solchen Zulage kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zugestimmt werden, wobei unterschiedliche Tarifverträge bei anderen Arbeitgebern nicht dazu gehören. Das Land Berlin hat sich zudem bei der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die Zahlung von Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte eingesetzt. Dem Antrag wurde zugestimmt. Seit 2018 besteht somit nunmehr die Möglichkeit der Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Tarifbeschäftigte (Rundschreiben SenFin IV Nr. 17/2018), die auch schon seit Jahren für kommunale Beamtinnen und Beamte gilt. Leistungsprämien können nach § 3 der Leistungsprämienund –zulagenverordnung (LPZVO) für die Anerkennung einer herausragenden besonderen Leistung gewährt werden. Die Leistungszulage nach § 4 LPZVO dient der Anerkennung einer bereits über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erbrachten und auch für die Zukunft zu erwartenden herausragenden besonderen Leistung. 8. Inwieweit unterscheiden sich die sonstigen Leistungen (Anzahl der Urlaubstage, Anzahl der sog. „Ausgleichstage“) der in Frage 6 aufgeführten Gruppen? Zu 8.: Die Urlaubstage/Ausgleichstage der verschiedenen Mitarbeitergruppen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Urlaubstage/Ausgleichstage (AZV) Bundesagentur für Arbeit Land Berlin Berlin insgesamt Angestellte Beamtinnen/Beamte Angestellte Beamtinnen/Beamte Urlaubstage /Jahr 30 30 30 30 Ausgleichstage (AZV) 0 0 0 1 Darüber hinaus unterscheidet sich bei den Mitarbeitergruppen auch die vertraglich bzw. rechtlich geregelte wöchentliche Arbeitszeit. Diese beträgt nach dem Tarifvertrag der BA 39 Wochenstunden für Angestellte und nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZVO) 41 Wochenstunden für Beamtinnen und Beamte der BA. Bei den kommunalen Beamtinnen und Beamten beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Wochenstunden nach der AZVO und für kommunale Angestellte 39 Stunden und 24 Minuten nach dem TV-L. 9. Inwieweit unterscheiden sich die Beurteilungsmaßstäbe zur Mitarbeiterbewertung innerhalb der Jobcenter, aufgeschlüsselt jeweils nach Angestellten und Beamten der Bundesagentur für Arbeit und der Bezirke? Zu 9.: Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit werden mit einem einheitlichen Beurteilungsvordruck beurteilt. Innerhalb jedes einzelnen Jobcenters bestehen grundsätzlich gleiche Beurteilungsmaßstäbe. Allein bei der Häufigkeit der Beurteilungen gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Berliner Jobcentern. So kann beispielsweise der Zeitraum 11 für Stichtagsbeurteilungen in verschiedenen Jobcentern unterschiedlich lang sein. Dies ist darin begründet, dass in jedem Jobcenter individuelle Vereinbarungen mit den jeweiligen Personalvertretungsgremien getroffen wurden, welche auch die Besonderheiten des jeweiligen kommunalen Partners berücksichtigen. Gemäß § 44 c Abs. 5 SGB II stellt die Trägerversammlung einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiter*innen dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln sollen. Grundlage für die Beurteilungen im Jobcenter ist das übertragene Tätigkeits- und Kompetenzprofil (TuK der Bundesagentur für Arbeit) bzw. das erstellte kommunale Anforderungsprofil. Während bei BA-Beschäftigten der Leistungsdialog für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (LEDi-MA) bei der Beurteilung anzuwenden ist, richten sich die Beurteilungen bei kommunalen Beamtinnen und Beamten nach den Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung des allgemeinen Verwaltungsdienstes (BAVD). Bei kommunalen Beamtinnen und Beamten werden insbesondere die Leistungsmerkmale Fachkompetenzen, Leistungsverhalten, Sozialverhalten, kunden- und adressaten- (anwender-) orientiertes Handeln und ggf. Führungsverhalten bewertet. Bei den Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit sind insbesondere die Leistungsmerkmale Leistungsbeurteilung und Kompetenzbeurteilung sowie ergänzende Beurteilungsaussagen zu den Arbeitsergebnissen, Kompetenzen und relevanten Rahmenbedingungen Inhalt der Beurteilung. Berlin, den 01. Juli 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Gesundheitsquote BA-Beschäftigte 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 91,45 91,87 91,59 90,59 89,6 92,99 92,29 91,37 89,7 89,42 90,84 90,23 89,65 90,02 89,25 91,06 91,68 90,18 89,29 89,68 Beamt*innen 91,26 91,97 89,59 85,31 93,93 91,03 93,79 93,26 92,66 90,54 91,12 92,48 91,09 91,55 90,21 92,11 92,92 87,3 84,77 87,49 Arbeitnehmer*innen 91,46 91,87 91,64 90,72 89,53 93,08 92,22 91,29 89,6 89,38 90,82 90,1 89,59 89,95 89,2 91 91,61 90,3 89,52 89,78 unter 25 Jahre 93,44 94,57 95,48 95,91 95,59 96,75 97,17 96,31 91,43 95,4 93,4 87,8 0 0 0 95,59 95,22 93,41 97,25 97,34 25-29 Jahre 93,58 94,74 95,16 94,14 93,72 94,45 93,91 93,81 92,76 91,74 90,8 89,06 92,63 92,59 91,49 93,07 95,43 95,05 94,36 94,06 30-34 Jahre 93,02 92,17 92,83 91,67 91,25 94,01 91,89 92,15 90,27 91,61 92,62 91,09 92,07 90,44 91,56 92,33 93,04 92,64 91,47 91,9 35-39 Jahre 92,95 91,76 93,05 91,61 90,11 92,61 94,03 92 90,91 91,17 92,07 91,05 91,9 91 88,68 93,13 91,57 90,88 91,34 88,74 40-44 Jahre 91,21 92,31 90,97 89,74 89,69 93,18 93,75 94,03 91,95 89,39 92,94 92,29 89,95 92,35 90,2 86,21 92,8 92,01 90,03 89,5 45-49 Jahre 88,03 91,87 89,73 89,72 87,76 91,01 88,71 85,64 85,1 86,54 92,34 92,58 86,93 88,71 89,72 93,57 91,53 87,16 87,47 90 50-54 Jahre 87,12 91,83 90,64 87,54 89,82 91,86 90,46 90,6 89,39 87,73 91,09 90,57 87,61 92,42 89,87 88,84 87,92 86,82 85,88 88,75 55-59 Jahre 91,28 87,11 88,19 87,38 86,22 90,6 91,58 89,69 85,78 87,02 83,53 87,48 86,92 87,56 88,53 87,4 89,63 87,16 82,75 87,63 ab 60 Jahre 88,98 89,96 86,17 88,4 84,42 93,45 89,36 88,06 88,56 84,86 85,59 85,69 82,74 83,7 83,42 85,87 87,97 84,21 86,01 85,76 Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Gesundheitsquote BA-Beschäftigte Gesamt Beamt*innen Arbeitnehmer*innen unter 25 Jahre 25-29 Jahre 30-34 Jahre 35-39 Jahre 40-44 Jahre 45-49 Jahre 50-54 Jahre 55-59 Jahre ab 60 Jahre 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 91,71 90,35 91,14 89,54 89,52 92,85 91,8 91,79 90,6 89,69 91,64 91,75 92,52 91,45 90,46 91,72 91,11 91,56 90,4 89,74 92,08 88,73 92,17 91,53 94,29 93,29 95,66 94,04 95,24 92,29 89 92,63 95,74 94,74 88,84 93,92 92,97 92,14 95,21 91,26 91,68 90,46 91,07 89,4 89,19 92,8 91,45 91,6 90,25 89,47 91,79 91,7 92,36 91,31 90,55 91,65 91,04 91,54 90,25 89,7 94,89 95,11 95,67 96,44 96,51 89,94 91,84 96,87 96,22 0 95,71 96,99 95,33 94,49 87,18 92,92 92,88 92,25 90,14 90,09 93,88 92,43 91,79 90,45 91,46 92,98 94,49 94,93 95,29 92,52 93,42 92,48 93,62 93,62 93,16 93,53 92,12 91,78 91,42 91,47 92,86 93,69 94,41 92,11 91,49 92,01 89,97 92,43 91,87 88,49 90,99 91,45 93,81 92,58 91,66 92,72 91,77 92,36 92,57 90,79 94,7 94,14 92,02 91,82 89,48 96,12 92,52 92,05 90,3 88,62 93,71 93,8 92,53 90,61 90,35 93,59 92,61 92,93 90,53 90,11 91,32 91,14 93,27 91,82 90,78 94,24 94,36 95,34 90,58 94,55 92,66 92,88 90,02 90,79 92,73 91,68 90,55 92,03 89,93 91,12 89,86 86,87 86,86 88,88 87,08 91,78 91 91,74 92,87 88,7 89,61 90,72 94,79 91,1 91,65 91,36 92,17 92,02 88,53 87,36 89,96 88,3 89,83 89,1 90,09 93,36 90,85 91,77 91,28 90,23 88,91 90,64 91,53 91,93 87,74 86,59 87,42 88,9 87,5 88,79 89,76 82,91 85,82 80,44 87,7 88,14 90,59 85,77 83,8 85,6 86,17 87,75 90,58 91,05 89,06 88 89,7 90 90,06 86,83 82,57 83,02 88,31 83,78 85,68 91,47 93,12 84,7 87,17 87,34 92,56 91,29 92,29 88,85 86,08 89,38 87,4 86,61 90,59 89,77 NeuköllnTempelhof-SchönebergSteglitz-ZehlendorfSpandau Gesundheitsquote BA-Beschäftigte Gesamt Beamt*innen Arbeitnehmer*innen unter 25 Jahre 25-29 Jahre 30-34 Jahre 35-39 Jahre 40-44 Jahre 45-49 Jahre 50-54 Jahre 55-59 Jahre ab 60 Jahre 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 93,06 92,12 92,69 91,99 91,38 91,07 91,88 90,47 90,41 89,1 92,18 91,05 91,31 91,05 90,21 92 90,68 90,95 90,47 90,4 92,7 96,39 96,21 95,57 92,87 88,84 94,58 90,39 95,49 89,75 89,95 84,84 88,7 87,74 88,74 91,1 91,36 91,62 93,01 89,03 93,08 91,9 92,5 91,83 91,31 91,18 91,78 90,47 90,25 89,07 92,35 91,48 91,47 91,25 90,29 92,06 90,64 90,92 90,31 90,47 94,45 93,8 0 0 0 95,4 92,92 95,32 97,7 87,43 93,87 95,8 94,92 96,73 87,93 92,26 89,08 85,71 96,58 94,61 89,35 92,62 94,97 92,67 93,66 90,33 93,49 92,02 89,8 92,38 94,58 94,78 93,78 92,32 94,79 95,21 92,54 93,51 92,31 93,37 92,96 93,56 94,25 91,66 92,34 94,38 93,97 92,16 92,21 90,73 92,85 91,53 93,49 92,05 93,17 93,78 92,23 92,88 92,55 92,22 94,08 92,74 94,17 94,18 91,54 91,56 94,01 92,19 92,82 92,31 93,58 92,45 94,5 92,71 90,67 91,28 90,62 92,96 91,83 88,21 91,11 95,65 91,59 91,7 89,29 86,59 90,97 88,34 89,91 91,94 91,89 91,69 92,28 93,33 91,33 90,31 91,34 88,98 90,82 92,81 94,3 91,3 89,42 92,64 93,99 94,1 90,63 91,56 87,49 87,89 93,31 88,73 87,04 89,02 88,13 91,9 90,91 89,87 85,29 87,42 95,16 95,65 94,17 87,64 91,87 89,96 90,78 84,72 87,6 85,84 92,15 90,5 84,43 86,2 85,9 91,1 91,14 88,39 90,6 86,8 94,45 88,03 92,81 93,87 91,27 90,04 86,57 88,89 89,27 83,15 84,67 87,99 90,31 89,8 87,81 89,14 83,8 89,29 85,53 90,85 92,6 85,77 86,02 88,5 88,75 88,13 90,45 90,18 88,81 83,99 90,86 84,65 88,33 86,91 85,98 86,88 88,3 87,57 88,52 87,8 ReinickendorfLichtenbergMarzahn-HellersdorfTreptow-Köpenick Unter dem Titel „Monitoring der Gesundheitsquoten “ werden landesweit ermittelte Pauschale Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin ausgewiesen. Die „Pauschale Gesundheitsquote“ wird definiert als der „Anteil der Kalendertage ohne gemeldete Erkrankungen an der Gesamtzahl der Kalendertage aller Beschäftigten seit dem Stichtag in Prozent je Organisationseinheit.“ Einbezogene Abwesenheitsarten In Abstimmung mit der fachlich zuständigen zentralen Stelle für das Gesundheitsmanagement werden in die Auswertungen folgende Arten krankheitsbedingter Abwesenheit einbezogen: Abwesenheitsart IPV-Kennzahl Krankheit mit Attest 0200 Krankheit ohne Attest 0210 Arbeitsunfall 0270 Wegeunfall 0280 Dienstunfall (nur Polizei) 9755 Qualifizierter Dienstunfall (nur Polizei) 9760 Wegeunfall (nur Polizei) 9765 Aussteuerung aus Krankenkasse 0614 0615 Krankheit mit Attest (Feuerwehr) 9250 Krankheit ohne Attest (Feuerwehr) 9255 Berufserkrankung 0215 Unfall Privat 0290 Krankheit PKV ohne Krankengeld 9225 Versorgungskrankengeld 0340 Wiedereingliederungsmaßnahme 0342 Krankheit Folgeerkrankung 0225 Organ- oder Gewebespende 0370 Krank bei Eintritt 0616 Rechtsgrundlage Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst (Personalstrukturstatistikgesetz – PSSG) in der Fassung vom 30.03.2006. Datenerhebung In den einzelnen Personalverwaltungen dezentral vorhandene Beschäftigtendaten werden in pseudonymisierter Form über eine Schnittstelle aus dem Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) monatlich an die zentrale Personalstrukturdatenbank der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen übergeben. Berichtszeitraum fortlaufend; beginnend ab Januar 2019 Periodizität monatlich und vierteljährlich Stand der Ergebnisse In die Ergebnisse sind die bis zum zweiten auf den Berichtsmonat folgenden Monat in IPV eingepflegten rückwirkenden Änderungen eingeflossen (Beispiel: In die Auswertung des Berichtsmonats Januar sind die bis März in IPV eingepflegten rückwirkenden Änderungen eingeflossen). Grundgesamtheit Die Grundgesamtheit umfasst Beschäftigte des unmittelbaren Landesdienstes, die im IPV-Abrechnungsmodul geführt werden, und zwar der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen. Einbezogen sind die Beurlaubten und die geringfügig Beschäftigten. Die Beschäftigten des Verfassungsgerichtshofes sind dem Einzelplan 06 - Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zugeordnet. Nicht enthalten in der Grundgesamtheit sind die Beschäftigten der Verwaltung des Abgeordnetenhauses des Rechnungshofes des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Betriebe nach § 26 LHO der Eigenbetriebe in Ausbildung. Genauigkeit Bei der Verwendung der Ergebnisse sollte beachtet werden, dass es nicht möglich ist, die Datenqualität flächendeckend zu bewerten. Sie hängt ausschließlich vom Daten-Eingabeverhalten der einzelnen Dienststellen in IPV ab. Insbesondere die Besoldungsabrechnungen der Beamten/-innen haben einen langen zeitlichen Vorlauf zum Abrechnungsmonat, da Beamte/-innen ihre Besoldung „im Voraus“ erhalten. Krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten von Beamten/-innen können systembedingt nur im Nachhinein für einen bereits abgelaufenen Abrechnungsmonat nachgeliefert werden. Erläuterungen Allgemeine und methodische Hinweise Deshalb ist bei den krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten der Beamten/-innen eine zeitnahe Erfassung in IPV die Grundvoraussetzung für einen validen Datenbestand nach zwei Monaten (siehe oben „Stand der Ergebnisse“). Die folgende Zeitschiene soll die zeitlichen Zusammenhänge zwischen der Dateneingabe in IPV und der Auswertbarkeit aus der zentralen Personalstrukturdatenbank verdeutlichen: Die Besoldungsabrechnungen (incl. der Abwesenheitszeiten ) für den Monat Januar werden für die Beamten/-innen bereits Mitte Dezember in IPV erstellt und verarbeitet. Die Besoldungsabrechnungen für den Februar werden Mitte Januar verarbeitet , die für den März Mitte Februar usw. Eine krankheitsbedingte Abwesenheit vom Ende Januar kann - wenn sie bis spätestens Mitte Februar in IPV eingepflegt wird - im Februar mit der Lieferung der Märzdaten für den Januar „nachgeliefert“ werden. Wenn sie später in IPV eingepflegt wird, bleibt die Abwesenheit im Monitoring wie vorstehend beschrieben unberücksichtigt. Auch kann es beim Vergleich zwischen monatlichen /vierteljährlichen und jährlichen Gesundheitsquoten zu Veränderungen kommen. Denn bei der jährlichen Auswertung der pauschalen Gesundheitsquoten können Nachlieferungen von Krankheitszeiten auf Grund des längeren Zeitraums stärker berücksichtigt werden als in den monatlichen und quartalsweisen Auswertungen. Insofern handelt es sich bei den im Rahmen des Monitorings veröffentlichten monatlichen und quartalsweisen Auswertungen um vorläufige Ergebnisse und bei den im Jahresbericht veröffentlichten pauschalen Gesundheitsquoten um endgültige Ergebnisse . Vergleichbarkeit Bei Vergleichen ist auf methodische und definitorische Unterschiede und auf mögliche weitere Einflussfaktoren auf die Gesundheitsquote zu achten. Sinnvoll sind nur Vergleiche der Gesundheitsquoten unter gleicher Methodik und Definitionen sowie unter gleichartigen Beschäftigtengruppen. - innerhalb des unmittelbaren Landesdienstes Die Pauschale Gesundheitsquote (Definition siehe oben) eignet sich grundsätzlich für einen Vergleich zwischen den Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung und mit anderen Behörden (Benchmarking im Bereich der Personalverwaltung). Es sind mögliche Verzerrungen zu berücksichtigen, die auf Grund spezifischer Arbeitszeitregelungen eintreten und hier unberücksichtigt bleiben mussten (Beispiel Ferienregelungen bei den Lehrkräften oder besondere Arbeitszeitrhythmen bei den Behörden Polizei und Feuerwehr). - zeitliche Vergleichbarkeit Bei einem Vergleich der Auswertungsergebnisse über die Zeit sind mögliche Veränderungen der Grundgesamtheit u. a. durch Ein- und Ausgliederungen von Behörden/Bereichen in den bzw. aus dem unmittelbaren Landesdienst Berlin zu berücksichtigen . Außerdem sind saisonale Schwankungen des Krankenstands (Grippezeit, Urlaubszeit usw.) zu berücksichtigen . Vergleiche sind nur zur gleichen Periode des Vorjahres sinnvoll. - mit anderen Erhebungen Vergleiche mit Gesundheits- bzw. Krankheitsquoten anderer Erhebungen, z. B. von Unternehmen oder anderen Verwaltungen, sind nur sinnvoll und belastbar, wenn die Ergebnisse nach denselben Methoden ermittelt werden. Für die Ermittlung und Auswertung des Krankenstandes bzw. der Fehlzeiten gibt es in Deutschland keine einheitlichen Standards , Definitionen oder Methoden. Es existieren parallele Konzepte. Unterschiede in den Erhebungsmethoden entstehen hauptsächlich durch: Stichproben vs. Totalerhebungen inklusive vs. exklusive Kurzzeiterkrankungen ohne ärztliches Attest Arbeitstage vs. Kalendertage. Die Statistikstelle Personal ermittelt entsprechend dem o. g. Fachkonzept die Ergebnisse im Rahmen einer Totalerhebung inklusive Kurzzeiterkrankungen ohne ärztliches Attest und nach Kalendertagen. Geheimhaltung und Datenschutz Nach § 16 LStatG sind Einzelangaben grundsätzlich geheim zu halten, soweit durch besondere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Merkmale/Methodische Hinweise Verwaltungsbereich Bezeichnet entweder die Hauptverwaltung oder die Bezirksverwaltungen. Einzelplan Oberste Gliederungsebene der Organisationsstruktur nach der Haushaltssystematik des Landes; entspricht für die Hauptverwaltung im Wesentlichen der Ressortverteilung. Behörde/Bereich Gliederungsebene unterhalb des Einzelplans, gebildet aus einer systematischen Zusammenfassung von Kapiteln. Kapitel Gliederungsebene zur Abbildung der Organisationsstruktur nach der Haushaltssystematik des Landes . Beschäftigte im Quartalsdurchschnitt Arithmetisches Mittel der Beschäftigtenzahl in den drei Monaten des Berichtsquartals. Sollzeit Produkt aus der Zahl der Kalendertage und der Zahl der Beschäftigten je Monat bzw. je Quartal; aufsummiert zu einem Monatswert bzw. einem Quartalswert. Pauschale Gesundheitsquote Anteil der Kalendertage ohne gemeldete Erkrankungen an der Gesamtzahl der Kalendertage der Sollzeiten aller Beschäftigten im Berichtszeitraum in Prozent je Organisationseinheit. Krankheits-(kalender)tage In die Berechnungen werden alle Kalendertage des Monats bzw. des Quartals mit Krankmeldungen, also auch solche für freie Tage wie Wochenenden, Feiertage oder schichtfreie Tage einbezogen, um eine einheitliche Berechnungs- und Vergleichsbasis zu haben. Durch diese einheitliche Basis sind trotz der Vielzahl verschiedenster Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle die Erkrankungstage aller Beschäftigten vergleichbar. insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insge - samt männlich weiblich Bezirksverwaltungen insgesamt 1 428,7 331,0 1 097,7 128 580 29 790 98 790 20 064 3 744 16 320 84,4 87,4 83,5 Mitte 230,3 63,7 166,7 20 730 5 730 15 000 3 399 995 2 404 83,6 82,6 84,0 Friedrichshain-Kreuzberg 146,3 37,0 109,3 13 170 3 330 9 840 2 158 470 1 688 83,6 85,9 82,8 Pankow 119,0 18,0 101,0 10 710 1 620 9 090 1 545 183 1 362 85,6 88,7 85,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 69,3 24,0 45,3 6 240 2 160 4 080 800 298 502 87,2 86,2 87,7 Spandau 103,3 32,3 71,0 9 300 2 910 6 390 1 552 333 1 219 83,3 88,6 80,9 Steglitz-Zehlendorf 60,3 13,0 47,3 5 430 1 170 4 260 739 133 606 86,4 88,6 85,8 Tempelhof-Schöneberg 90,7 30,3 60,3 8 160 2 730 5 430 677 201 476 91,7 92,6 91,2 Neukölln 137,3 37,0 100,3 12 360 3 330 9 030 2 782 633 2 149 77,5 81,0 76,2 Treptow-Köpenick 109,7 16,0 93,7 9 870 1 440 8 430 1 401 62 1 339 85,8 95,7 84,1 Marzahn-Hellersdorf 143,7 16,7 127,0 12 930 1 500 11 430 2 331 164 2 167 82,0 89,1 81,0 Lichtenberg 140,3 22,7 117,7 12 630 2 040 10 590 1 787 134 1 653 85,9 93,4 84,4 Reinickendorf 78,3 20,3 58,0 7 050 1 830 5 220 893 138 755 87,3 92,5 85,5 1 vorläufige Zahlen, siehe Methodische Hinweise Zeichenerklärung: - nichts vorhanden . Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten Pauschale Gesundheitsquoten1 der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin im 1. Quartal 2019 der Beschäftigten in den Bezirksverwaltungen des Landes Berlin im Kapitel 3960 - Leistungen nach SGB II - Kommunale Träger - nach Geschlecht Bezirk Beschäftigte im Quartalsdurchschnitt Sollzeit der Beschäftigten in Kalendertagen Krankheits(kalender)tage Gesundheitsquote der Beschäftigten in % 190503_Erläuterungen_Monitoring_ab_2019 Monitoring_Q1_2019_3960 Kap._3960