Drucksache 18 / 19 949 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 14. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) zum Thema: Begegnungen schaffen – Einbeziehung von Geflüchteten in die Ehrenamtsarbeit und Antwort vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 19 949 vom 14. Juni 2019 über Begegnungen schaffen – Einbeziehung von Geflüchteten in die Ehrenamtsarbeit ___________________________________________________________________ 1. Im Jahr 2017 berichtete die Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement mehrfach im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, dass für 2018 vermehrt Begegnungen von Geflüchteten mit Einheimischen organisiert werden sollen, um diese für eine Mitarbeit im Ehrenamtsbereich zu gewinnen. Wie viele Begegnungen solcher Art fanden statt und welche weiteren Projekte stehen dahingehend in 2019 an? 2. Inwiefern ist es gelungen, davon Formate zu verstetigen und wer trägt dafür die jeweiligen organisatorischen Verantwortungen? 8. Wird die Kampagne „Farbe bekennen“ verstetigt? a. Wenn ja, inwiefern wird sie mit welcher Zielstellung weiterentwickelt (programmatisch und finanziell)? b. Wenn nein, weshalb wird die Kampagne nicht fortgeführt? Zu 1., 2. und 8.: Der Senat hat sich die Stärkung der Integrations- und Partizipationsmöglichkeiten für Geflüchtete zum Ziel gesetzt. Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration entwickelte gemeinsam mit allen Senatsverwaltungen ein neues Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation geflüchteter Menschen. An dem Prozess waren auch Geflüchtete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft beteiligt. Vom Senat beschlossen wurde das Gesamtkonzept am 11.12.2018. 2 Das Gesamtkonzept wurde in neun Handlungsfeldern erarbeitet, die an den Lebensbereichen der Geflüchteten orientieren. Ein Handlungsfeld ist die Partizipation Geflüchteter. Zentrale Ziele und Maßnahmen sind: - Öffnung der Strukturen, gendersensible, diversitätsbewusste und partizipative Verwaltung. - Bedarfsgerechte Ausgestaltung von Programmen und Maßnahmen durch Beteiligung und bessere Erreichung der Zielgruppe. - Empowerment, Information, Unterstützung von Selbstorganisation, Kooperation, Kommunikation und Vernetzung. Als Querschnittsthema wird darüber hinaus das Politikfeld bürgerschaftliches Engagement im Konzept aufgegriffen. Ziel des Senats ist es hier, Personen mit Fluchterfahrungen als neue Zielgruppe des freiwilligen Engagements stärker zu gewinnen und bereits bestehendes Engagement von Migrantinnen und Migranten besser sichtbar zu machen. Unabhängig davon hat die Senatskanzlei bereits im Jahr 2017 die Aktion #FARBENBEKENNEN ins Leben gerufen. Ziel ist es, Geflüchtete für ihr Engagement zu würdigen, gute Beispiele zu verbreiten und für mehr Toleranz in unserer Gesellschaft zu werben. 2018 wurde erstmals der #FARBENBEKENNEN-Award für den besonderen Einsatz von Geflüchteten unter dem Motto „Begegnungen schaffen“ verliehen. Ausgezeichnet wurden im ersten Jahr drei Initiativen, die Begegnungen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebenswelten schaffen, um Vorurteile abzubauen und zum friedlichen Miteinander in der Stadt beizutragen. Unter dem Motto „Gründergeist“ zeichnet der #FARBENBEKENNEN-Award 2019 Geflüchtete aus, die selbst eine Initiative, einen Verein oder ein Unternehmen in Berlin gegründet haben und damit ihre neue Heimat mit eigenen Visionen und Ideen mitgestalten. Der Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung findet am 1. Dezember 2019 im Berliner Rathaus statt. Es ist beabsichtigt, den #FARBENBEKENNEN-Award jährlich zu verleihen. 3. Frau Staatssekretärin Chebli berichtete ebenfalls, dass sie Kontakte zu Schrebergärten, öffentlichen Einrichtungen in den Bezirken, Vereinen, Schulen und Universitäten bzgl. der Einbindung von Flüchtlingen aufnehmen werde. Welche Partnerschaften und Kooperationen konnten seitdem mit welcher Zielstellung eingegangen werden? 5. Welche konkreten Formate zur Schaffung von Schnittstellen und als Informationsangebote im Bereich der Einbindung von Flüchtlingen in die Ehrenamtsarbeit konnten seit 2017 mit welchem Erfolg etabliert werden? 6. Welche Kosten verursachten diese neuen Formate und durch welchen Haushaltstitel wurden sie abgebildet? Zu 3., 5. und 6.: Die Senatskanzlei pflegt vielfältige Kontakte zu zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft. Dabei wird regelmäßig die Frage der Einbindung geflüchteter Menschen thematisiert. Außerdem weist die Staatssekretärin bei allen ihren Terminen ausdrücklich auf die Engagement- und Beteiligungsmöglichkeiten für Geflüchtete in Berlin hin. Mit dem Förderprogramm für bezirkliche Freiwilligenagenturen fördert die Senatskanzlei seit 2018 Strukturen, die dazu beitragen, dass geflüchtete Menschen sich freiwillig engagieren können. Die Freiwilligenagenturen sind die zentrale Infrastruktur der Engagementförderung vor Ort. Sie beraten Menschen zu den 3 Möglichkeiten und Rahmenbedingungen freiwilligen Engagements. Zudem unterstützen sie Initiativen, Vereine und die lokale Wirtschaft in ihrem Engagement – zum Beispiel durch Qualifizierung und Beratung. Sie sorgen für gute Rahmenbedingungen und schaffen lokale Netzwerke. Einige Freiwilligenagenturen verwenden die Fördermittel zudem für zielgerichtete Programme zur Förderung des Engagements von geflüchteten Menschen. Die Senatskanzlei unterstützt die Freiwilligenagenturen durch die Förderung einer überbezirklichen Begleitung. Ein Bestandteil ist der Aufbau von Kompetenzen für eine inklusive und interkulturelle Freiwilligenagentur. Das Förderprogramm Freiwilligenagenturen wurde im Jahr 2018 mit 360.000 Euro finanziert, im Jahr 2019 mit 1,2 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Haushaltstitel 684 06 (Kapitel 27 03). Mit dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales werden unter anderem Strukturen der Willkommenskultur für alle Neu-Berlinerinnen und Berliner im Bereich der Nachbarschaftsarbeit gefördert. Schwerpunkte der Willkommenskultur-Projekte sind Vernetzung in der Nachbarschaft, Begegnungen ermöglichen und Informationsweitergabe. Zudem erhielten 15 Träger finanzielle Unterstützung, um Projekte der Lebendigen Nachbarschaft (LeNa) umzusetzen. Die Projekte sollen dazu beigetragen, dass geflüchtete Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und am Engagement interessierte Menschen durch Partizipation und Teilhabe in Nachbarschaften integriert werden. Ein Schwerpunkt der LeNa-Projekte ist es, neue Ehrenamtliche zu akquirieren. In 2018 konnten 70 neue Ehrenamtliche akquiriert werden (Stand 24.06.2019). Im Rahmen des Integrationsfonds/ bezirklichen Nachbarschaftsprogramms der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales werden seit 2016 unter anderem das Empowerment und die Professionalisierung von Ehrenamtsinitiativen und Migrantenselbstorganisationen gestärkt. Der Integrationsfonds/ das bezirkliche Nachbarschaftsprogramm wird im Zuge des Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter fortgeführt. Für den Zeitraum 2016 bis 2018 standen insgesamt 27.2 Mio. EUR bereit (in 2016 6 Mio. EUR, in 2017 12 Mio. EUR, in 2018 9.2 Mio. EUR). Über den gesamten Zeitraum wurden rund 450 Maßnahmen in den zwölf Bezirken umgesetzt. Seit dem Jahr 2018 erfolgt die Zuweisung an die Bezirke mittels einer Sonderkalkulation, wobei die Verteilung anhand bezirklicher Belegungskapazitäten vorgenommen wird. Die Kosten werden auf dem Sonderkostenträger 28294 verbucht. Im Jahr 2019 stehen ebenfalls 9.2 Mio. EUR für die Umsetzung bereit. 4. Wie hat sich die Zahl der Engagierten mit Fluchthintergrund seit 2017 verändert und in welchen Bereichen und Bezirken sind die Flüchtlinge erheblich engagiert? Zu 4.: Zur Zahl der Engagierten mit Fluchthintergrund liegen für Berlin keine Zahlen vor. 7. Inwieweit werden im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel für die Schaffung von Begegnungen und die Einbeziehung von Geflüchteten in die Ehrenamtsarbeit bereitgestellt werden? 4 Zu 7.: Darüber entscheidet das Abgeordnetenhaus von Berlin voraussichtlich im Dezember 2019. Berlin, den 04.07.2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei