Drucksache 18 / 19 951 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 14. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) zum Thema: Digitalisierung in der Ehrenamtspolitik und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 19 951 vom 14. Juni 2019 über Digitalisierung in der Ehrenamtspolitik ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist das Politikfeld Ehrenamt und Freiwilligenarbeit bereits in der Digitalisierungsstrategie des Senats berücksichtigt worden? Wenn ja, in welcher Form und welche Aussagen können dazu getroffen werden? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Der Senat will mit der Digitalisierungsstrategie die digitale Transformation in Berlin nach Maßgaben von Nachhaltigkeit, Teilhabe und wirtschaftlicher Entwicklung mitgestalten. Das Ziel ist ein lebenswertes Berlin, das auch im digitalen Zeitalter Zugänge und Chancen für alle Berlinerinnen und Berliner sicherstellt. Die Entwicklung der Strategie gliedert sich in einen sogenannten Grün- und Weißbuchprozess. Der erste Schritt ist die Erstellung eines Grünbuches. Das Grünbuch dient der systematischen Erfassung des Status quo und trägt zur strukturierten und breit angelegten Diskussion, sowie zur Reflektion der zu diskutierenden Handlungsfelder, Entwicklungen und Maßnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln bei. Aus dem Grünbuch entsteht auf Basis der Ergebnisse von Stakeholder- und Bürgerdialogen ein Weißbuch, das neben konsolidierten strategischen Leitlinien auch konkrete Handlungsansätze und Maßnahmen umfassen soll. 2 Aktuell befindet sich der Entwicklungsprozess in der systematischen Erfassung des Status quo (Grünbuch) bis Dezember 2019. Mit den Ergebnissen der Erfassung werden dann erst die konkreten Handlungsfelder definiert. 2. Wie will der Senat in diesem Zusammenhang der konkreten Aufforderung aus dem Antrag 19/0918 nachkommen, die landesweite Ehrenamts- und Freiwilligenstrategie um das Handlungsfeld „digitales Engagement und Digitalisierung des Ehrenamts und der Freiwilligenarbeit“ zu ergänzen? Wie sollen dabei Bürgerinnen und Bürger entsprechend an der Digitalisierungsstrategie des Senats beteiligt werden? Wann ist mit ersten festgeschriebenen Ergebnissen zu rechnen? 4. Mit welchen Akteuren aus dem Digitalbereich steht der Senat bei der Erarbeitung der landesweiten Ehrenamts- und Engagement Strategie in welchem Umfang in Kontakt? Welche Schritte sind bisher gemeinsam geplant worden? Welche weiteren Maßnahmen sollen folgen? Zu 2. und 4.: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 40. Sitzung am 4.4.2019 beschlossen, dass eine Landes-Engagement-Strategie für Berlin als Baustein zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zu erarbeiten ist. Dies soll ressortübergreifend und mit den Bezirken in einem partizipativen und öffentlichen Beteiligungsprozess mit den Berlinern und Berlinerinnen erfolgen. Der Senat wird im Rahmen der Erarbeitung dieser landesweiten Engagement- Strategie von Herbst 2019 bis Sommer 2020 Akteurinnen und Akteure einbeziehen, die ein breites Spektrum der Berliner Zivilgesellschaft repräsentieren. Aufgrund des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 24.01.2019 (Drucksache 18/0918), diese landeseigene Strategie um das Handlungsfeld „digitales Engagement und Digitalisierung des Ehrenamts“ zu ergänzen, wird der Senat gemeinsam mit relevanten Akteurinnen und Akteuren aller gesellschaftlichen Bereiche auch zielgerichtete Fördermöglichkeiten, d.h. vor allem die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der digitalen Transformation und die Förderung digitalen, freiwilligen Engagements prüfen. Der Prozess der Erarbeitung der Engagementstrategie soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein. Einen ersten Zwischenstand wird die Senatskanzlei bis zum 30. September 2019 übermitteln. Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Digitalisierungsstrategie sieht der entsprechende Senatsbeschluss (im Anhang) vor, den Berlinerinnen und Berliner zu ermöglichen, den Strategieentwicklungsprozess über geeignete Instrumente digital zu kommentieren und zu unterstützen. Konkret ist hierzu im Rahmen des Weißbuchprozesses ein online Beteiligungsverfahren geplant. Über weitere Partizipationsangebote wird im laufenden Verfahren entschieden. Das Grünbuch soll im Dezember 2019 veröffentlicht werden. Die Vorstellung des Weißbuches ist für Juni 2020 geplant. 3 3. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen und welche sind geplant, um die digitale Transformation von ehrenamtlicher Arbeit, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement voranzureiben? 5. Welche Möglichkeiten der fachlichen und finanziellen Unterstützung gibt es durch den Senat für Organisationen und Vereine bei der Bewältigung digitaler Herausforderungen? Wie viele und welche Fortbildungsmaßnahmen werden dafür vom Senat mit welchem Erfolg angeboten? 6. Inwiefern wird bei der Vergabe von landeseigenen Fördermitteln zur Engagement Förderung der digitale Strukturwandel bereits berücksichtigt? Welche weiteren Fördermaßnahmen hält der Senat für notwendig, um diesen Strukturwandel zu befördern? Zu 3., 5., 6.: Die digitale Transformation der Zivilgesellschaft und des bürgerschaftlichen Engagements spiegelt sich als Querschnittsthema in vielen Maßnahmen des Senats zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements wieder. Im Rahmen des Förderprogrammes für Freiwilligenagenturen der Senatskanzlei werden unter anderem digitale Instrumente zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements gefördert (Fördervolumen von 1,2 Mio. im Jahr 2019). Dabei werden Mittel zum Beispiel für den Ausbau digitaler Vermittlungsdatenbanken oder die Professionalisierung der Kommunikation über Social Media genutzt. Einige Freiwilligenagenturen planen darüber hinaus, das digitale bürgerschaftliche Engagement stärker in den Fokus zu nehmen. Die Senatskanzlei unterstützt die Freiwilligenagenturen bei der weiteren Professionalisierung durch die Förderung einer überbezirklichen Begleitung. Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der digitalen Arbeit der Freiwilligenagenturen, um z.B. die Arbeitsstrukturen und - prozesse zu vereinfachen. Im Rahmen des Projektes "Vereinsvorstände stärken", welches in Trägerschaft der Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V. durchgeführt und von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finanziert wird, ist das Thema Digitalisierung insbesondere vor dem Hintergrund der EU-DSGVO ein zentrales Qualifizierungsthema. In 2019 stehen hierfür rund 8.800 Euro zur Verfügung. Im Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) wurde vor allem mit Sondermitteln sukzessive in die IT-Infrastruktur investiert. Notwendige Schulungsmaßnahmen (Umgang mit Social Media allgemein, Barrierefreiheit im Internet, HateSpeech) wurden ebenfalls angeboten. Für (kleinere) Stadtteilzentren wurde ein Inklusives Template entwickelt, welches es ermöglicht, Internetseiten mit einfachen Mitteln umzusetzen. Im Zuge der neuen Konzeption der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik befassen sich seit Frühjahr 2019 Arbeitsgruppen, welche sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Seniorenmitwirkungsgremien, der Bezirksämter und verschiedener Senatsverwaltungen zusammensetzen, mit dem Thema der Digitalisierung. Die gemeinsam entwickelten Maßnahmen sollen insbesondere ältere 4 Menschen bei der digitalen Transformation im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements unterstützen. Zu einer wirkungsvollen Unterstützung der Zivilgesellschaft im Umgang mit dem digitalen Strukturwandel gehört, dass die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen im Netz gestärkt wird. Die Umsetzung der Digitalisierung stellt die Träger im Wesentlichen vor drei Herausforderungen. Notwendig sind: - weitere Investitionen in die IT-Infrastruktur (Hard- und Software) sowie - die Aufstockung personeller Ressourcen: bei der Implementierung, Umwandlung analoger in digitale, barrierefreie Prozesse, dauerhafte Begleitung während des Betriebs, social media-Betreuung. - Schulungsmaßnahmen unter anderem zum Umgang mit Social Media allgemein, Barrierefreiheit im Internet, HateSpeech. Gleichzeitig sollten bereits digital engagierte Organisationen darin unterstützt werden, Daten und Algorithmen für gemeinnützige Zwecke zu nutzen. Schließlich ist eine aktive Beteiligung zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen an der Gestaltung der digitalen Transformation von zentraler Bedeutung. 7. Was hat der Senat bisher getan, um digitale Projektergebnisse unter freie Lizenzen zu stellen? Welche Probleme gibt es dabei? Zu 7.: Derzeit ist eine Rechtsverordnung zum Thema Open Data in Vorbereitung, die auch Regelungen zum Thema "Veröffentlichung von Daten unter freien Lizenzen" vorsieht. Die Software der Bürgerbeteiligungsplattform mein.berlin.de wird unter der freien Lizenz „Affero General Public License Version 3.0 (AGPLv3)“ entwickelt. Probleme sind dem Senat bislang nicht bekannt. 8. Wie genau gestaltet sich die landeseigene Forschung zum digitalen Engagement und wie hat sich diese in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? (Bitte Maßnahmen und dazugehörige monetäre Aufwendungen darstellen). Zu 8.: Das Land Berlin beteiligt sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern an der Finanzierung der Länderauswertung des Deutschen Freiwilligensurveys, einer umfangreichen repräsentativen Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die zentrale Handlungsfelder des freiwilligen Engagements 5 thematisiert. Der Freiwilligensurvey ist die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Er wird alle fünf Jahre erhoben, zum fünften Mal im Jahr 2019. Berlin, den 05.07.2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei