Drucksache 18 / 19 952 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 14. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) zum Thema: Planungen zum Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke und Antwort vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19952 vom 14. Juni 2019 über Planungen zum Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist ein Neubau der Brücke am S-Bahnhof Schönhauser Allee unumgänglich und falls ja, warum und von wem wurde dies ermittelt? Antwort zu 1: Ein Neubau der Brücke ist aufgrund des Bauwerkszustandes erforderlich und der Tatsache geschuldet, dass die Brücke für die heute gültigen Lastmodelle entsprechend der Nachrechnungsrichtlinie aufgrund des Alters der Konstruktion statisch konstruktiv nicht nachweisbar ist. Eine Ertüchtigung ist wirtschaftlich vertretbar nicht möglich. Teile des Brückenbauwerks sind 1888 errichtet worden und haben somit die Lebensdauer erreicht. Frage 2: Welche Behörden sind an dem Neubau beteiligt und wer wird die Hauptverantwortung für einen frist- und kostengerechten Neubau übernehmen? Frage 6: In welcher Form werden die Gewerbetreibenden an der Schönhauser Allee und insbesondere die Gewerbetreibenden in den Schönhauser Allee Arkaden sowie das Center-Management in die Planungen einbezogen? Frage 7: In welcher Form werden die Anwohner über die anstehenden Baumaßnahmen informiert? 2 Antwort zu 2, 6 und zu 7: Gemäß der in Berlin geltenden Zuständigkeitsregelungen ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Abteilung Tiefbau) für den Ersatzneubau verantwortlich und wird im Rahmen der Planungen und des Baus Abstimmungen mit allen Beteiligten und Betroffenen (Deutsche Bahn AG, Berliner Verkehrsbetriebe, Leitungsverwaltungen, diverse Behörden, Anwohnerinnen und Anwohner) führen. Frage 3: Wie sieht der genaue Zeitplan zum Neubau aus und an welchen Stellen muss es eine europaweite Ausschreibung mit welchen Fristen geben? Antwort zu 3: Das Projekt „Ersatzneubau Schönhauser-Allee-Brücke“ befindet sich momentan in der Phase der Grundlagenermittlung. Aufgrund einer europaweiten Ausschreibung von Planungsleistungen ist es angedacht, im I. Quartal 2020 ein Planungsbüro zu binden. Mit diesem kann die Planung des Ersatzneubaus und die Terminkette konkretisiert werden. Mit dem Baubeginn der neuen Brücke ist nach jetzigem Stand nicht vor 2024 zu rechnen. Die Bauzeit der Brücke wird anhand von Erfahrungswerten voraussichtlich sechs Jahre betragen. Frage 4: Mit welchen Kosten rechnet die zuständige Senatsverwaltung und werden diese bereits ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 eingeplant? Antwort zu 4: Das Bauvorhaben ist in der Finanzplanung des Landes Berlin 2019 – 2023 mit ca. 21 Mio. € angemeldet. Bauvorbereitungsmittel sind im Doppelhaushalt 2020/2021 vorzusehen. Frage 5: In welcher Form werden BVG und S-Bahn Berlin frühzeitig in die Planungen einbezogen und kann sichergestellt werden, dass der Anschluss über die öffentlichen Verkehrsmittel zu jeder Zeit gewährleistet ist? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 2. Der U-Bahnhof „Schönhauser Allee“ bleibt von der Baumaßnahme konstruktiv unberührt, da er das Brückenbauwerk stützenfrei überspannt. Es ist lediglich mit Einschränkungen während der Bauzeit zu rechnen. In welchem Umfang diese sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkretisiert werden. 3 Frage 8: Stellt der Senat sicher, dass die Schönhauser Allee als Teil der Bundesstraße 96 a auch nach dem Neubau für Autoverkehr in beide Richtungen zur Verfügung steht und sind hierfür ein oder zwei Fahrstreifen pro Richtung vorgesehen? Antwort zu 8: Der Querschnitt des neuen Bauwerks entspricht im Wesentlichen dem des Bestandsbauwerkes. Frage 9: Gibt es Planungen, die Fußgängerbrücken zwischen Sonnenburger-/Kopenhagener Straße und Dänenstraße („Dänenstraßen-Brücke“) bzw. an der Greifenhagener Straße („Greifenhagener Steg“) temporär auszubauen und so zumindest für Fußgänger, Fahrradfahrer und Rettungsfahrzeuge eine räumlich nahe Querungsmöglichkeit des S-Bahn-Rings zu schaffen und falls ja, ist im Anschluss an den Brücken- Neubau eine Wiederherstellung des Ist-Zustandes sichergestellt? Antwort zu 9: Nein. Ein Verkehrskonzept für alle Verkehrsarten ist im Zusammenhang mit der Planung zu erarbeiten. Berlin, den 02.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz