Drucksache 18 / 19 954 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 17. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) zum Thema: Welche Genehmigungen gab es zu den Baumfällungen auf dem Gelände der ehem. KaBoN, Berlin Wittenau? und Antwort vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19954 vom 17.06.2019 über Welche Genehmigungen gab es zu den Baumfällungen auf dem Gelände der ehem. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (KaBoN), Berlin Wittenau? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bäume wurden wann im Auftrag des Senats von Berlin auf dem Gelände der ehemaligen ‘Karl- Bonhoefer-Nervenklinik‘ (KaBoN) im Jahr 2019 gefällt? Antwort zu 1: Die Fällungen erfolgten am 28.02.2019 sowie am 18.04.2019. Es wurden 25 bzw. 17 Bäume mit einem Umfang > 70 cm an den beiden Tagen gefällt. Eine nähere Differenzierung ist nicht möglich, da vom Vermesser nur ab dieser Größe aufgemessen wurde. Kleinere Umfänge sind nach der Baumschutzverordnung irrelevant, Waldumwandlungen werden per Quadratmeter kompensiert. Frage 2: Bei welchen Behörden bzw. Dienststellen im Land Berlin wurden welche Fällgenehmigungen für wieviel Bäume gestellt? Antwort zu 2: Es wurden 9 Bäume bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Bezirksamtes Reinickendorf beantragt. Alle restlichen Bäume wurden bei Berliner Forsten mit einer Flächenangabe im Rahmen einer Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz beantragt. Frage 3: Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen der erteilten Fällgenehmigungen durch welche Behörden bzw. Dienststellen beauflagt? 2 Antwort zu 3: Gemäß Teilzustimmung vom 26.02.2019 sind die Waldflächen im Rahmen der Walderhaltungsabgabe zu kompensieren. Die 9 durch die UNB Reinickendorf genehmigten Bäume sind durch 7 Ersatzpflanzungen zu kompensieren. Frage 4: Welche dieser Ausgleichsmaßnahmen werden bzw. wurden wo vorgenommen? Antwort zu 4: Die Kompensation der Waldflächen wird durch die Berliner Forsten mittels Walderhaltungsabgabe kompensiert. Die Ersatzpflanzungen gemäß Genehmigung der UNB Reinickendorf erfolgt auf dem Grundstück. Tatsächlich werden sogar 29 Bäume neu auf dem Gelände des Ankunftszentrums gepflanzt. Frage 5: Hätten durch eine Abänderung der Planungen Baumfällungen verhindert werden können und mit welchen Kostenaufwand wäre dies ggf. verbunden gewesen? Antwort zu 5: Nein. Die Planung stellt unter Berücksichtigung aller Relevanter Parameter (bspw. Anforderungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Nutzeranforderungen, Erschließung, Denkmalschutz, Baurecht, parallele Nutzung durch Vivantes) bereits den kleinstmöglichen Eingriff dar. Die Planung ist zwischen allen beteiligten Behörden abgestimmt. Frage 6: Plant der Senat weitere Fällungen auf dem Gelände der ehem. KaBoN? Antwort zu 6: Ja. Drei Bäume werden nördlich der Unterkunft für die technische Erschließung im Herbst 2019 gefällt. Diese sind Teil der Genehmigung bzw. Zustimmung. Berlin, den 27.06.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz