Drucksache 18 / 19 955 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 17. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) zum Thema: Geplante Busspuren in Berlin und Antwort vom 03. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19955 vom 17. Juni 2019 über Geplante Busspuren in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Entsprechen die in den Medien am 12.06.2019 wiedergegebenen Pläne des Senates zu neuen Busspuren tatsächlich dem aktuellen Arbeitsstand des Senates? Antwort zu 1: Bis zum 31. Dezember 2019 werden 20 Kilometer neue Bussonderfahrstreifen angestrebt. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Hinblick auf dieses Umsetzungsziel der zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) eine deutlich umfangreichere Liste mit Streckenvorschlägen übersandt. Die in den Medien veröffentlichte Liste ist ein Auszug aus der umfangreichen Liste, welche die BVG übersandt hatte und die derzeit von der VLB geprüft wird. Frage 2: Welche neuen Busspuren plant der Senat tatsächlich, wie sollen sie ausgestaltet werden (dauerhaft/temporär)? Antwort zu 2: Zu den einzelnen Örtlichkeiten gibt es einen aktuellen Abstimmungsprozess mit der BVG. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Benennung der Straßenabschnitte mit neuen Bussonderfahrstreifen erfolgen. Auf eine zeitliche Befristung von Bussonderfahrstreifen soll dabei verzichtet werden. 2 Frage 3: Welcher Nutzkreis wird die Busspuren nutzen können? Antwort zu 3: Vorbehaltlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und dem Ziel einer möglichst störungsfreien Nutzung durch die BVG werden analog der Regelungen im Bereich der bestehenden Bussonderfahrstreifen Bussen im Gelegenheitsverkehr, Krankenfahrzeugen, Taxis und Radfahrenden eine Mitnutzung ermöglicht. Frage 4: Wie sehen die konkreten Planungen für die einzelnen Spuren jeweils hinsichtlich dem Zeitpunkt der Realisierung und hinsichtlich der Veränderungen von Spuren, Haltestellen, Park- und Halteverbotszonen aus? Antwort zu 4: Zu den konkreten Planungen und dem Realisierungshorizont wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die mit der Umsetzung darüber hinaus erforderlichen Begleitmaßnahmen in Bezug auf den ruhenden Verkehr und betreffend erforderlicher Veränderungen an Fahrspuraufteilungen sowie notwendige Anpassungen von Lichtzeichenanlagen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt vorgenommen. Frage 5: In welcher Weise haben die Bezirke ein Mitspracherecht bei der Planung der neuen Busspuren? Antwort zu 5: Im Rahmen des nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens werden die Bezirke in jedem Einzelfall beteiligt. Durch die Bezirke werden vor allem die Auswirkungen neuer Bussonderfahrstreifen auf den ruhenden Verkehr und betreffend eventuell bestehender Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen eingeschätzt. Die Bezirke kennen darüber hinaus die Interessen des örtlich ansässigen Gewerbes, beispielsweise betreffend bestehender Ladebedarfe am Fahrbahnrand und die allgemeine Stellplatzsituation besser. Der Bedarf an allgemeinen und personenbezogenen Parkplätzen für Schwerbehinderte wird ebenfalls von den Bezirksämtern der VLB zugearbeitet. Die Hinweise werden in den weiteren Planungsprozess der einzelnen Streckenabschnitte einbezogen. Frage 6: Werden Ersatz-Parkraum und werden Ersatz-Lieferzonen geschaffen für die neuen Busspuren? Antwort zu 6: Das Land Berlin stellt mit den neuen Bussonderfahrstreifen und zeitlichen Ausweitungen bestehender Busspuren das Erreichen der auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bezogenen Ziele und Vorgaben des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr sowie den besonderen Zielen zur Entwicklung des ÖPNV sicher. Die Maßnahmen zum Ausbau und zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bewirken insgesamt, dass der ÖPNV-Anteil am Gesamt-Modal-Split deutlich ansteigt (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz - 3 MobG-). Die Belange des individuellen (ruhenden) Anliegerverkehrs treten gegenüber den öffentlichen Belangen in der Interessensabwägung zurück. Der Wegfall von Park- und Lademöglichkeiten ist eine Folge der Einrichtung neuer Bussonderfahrstreifen, die es dennoch abzumildern gilt. Es wird deshalb in jedem Einzelfall geprüft, ob die Ladebedürfnisse außerhalb der Bussonderfahrstreifen in Seitenbereichen, unter einer Inanspruchnahme privater Flächen oder in einmündenden Nebenstraßen (gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme kurzer Entfernungen zu den jeweiligen Geschäften) abgewickelt werden können. Wenn dennoch unabweisbar erforderlich, werden Lieferzonen innerhalb der Bussonderfahrstreifen in eng bemessenen Zeitfenstern eingerichtet, um die Beschleunigung des ÖPNV nicht zu konterkarieren. Ersatzstellflächen für entfallenden Parkraum werden grundsätzlich nur für Schwerbehindertenparkplätze geschaffen. Hier besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 45 Absatz 1b Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Gesetzgeber hat hier eine bewusste Privilegierung für schwerbehinderte und blinde Menschen geschaffen, damit diese in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung bzw. ihrer Arbeitsstätte Parkmöglichkeiten finden und somit keine für sie unzumutbaren Wege zu Fuß zurücklegen oder getragen werden müssen. Berlin, den 03.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz