Drucksache 18 / 19 958 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) zum Thema: Im Reich des BerlKönigs und Antwort vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19958 vom 17. Juni 2019 über Im Reich des BerlKönigs Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Ist das Projekt „BerlKönig“ für den Senat Teil des ÖPNV in Berlin? Antwort zu 1: Nein. Es handelt sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles, eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Frage 2: Wenn ja, wie barrierefrei ist das Konzept angelegt, d.h. sind alle eingesetzten Fahrzeug vollumfänglich auch für jede Rollstuhlnutzerin und jeden Rollstuhlnutzer geeignet? Frage 3: Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wie viele Fahrzeuge sind ggf. rolli-gerecht? 2 Antwort zu 2 bis zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Der BerlKönig ist von Anfang an als barrierefreies Angebot angelegt worden. Hierfür befinden sich aktuell fünf barrierefreie Fahrzeuge (Typ: Mercedes V-Klasse) in der Fahrzeugflotte. Der Zugang erfolgt für die Kundinnen und Kunden über eine Rampe in den Rückraum der Fahrzeuge, unterstützt durch geschulte BerlKönig-Fahrerinnen und - fahrern. Es können sowohl Elektro- als auch Faltrollstühle transportiert werden bis max. 120 cm Länge und einem Gesamtgewicht (Rollstuhl + Nutzerin/Nutzer) von 350 kg. Dies entspricht den Vorgaben, die z.B. auch für die Mitfahrt von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern in Bus und Bahn gelten. In der BerlKönig-App können mobilitätseingeschränkte Personen dies angeben und ihnen wird bei der Bestellung automatisch eines der fünf barrierefreien Fahrzeuge zugeteilt.“ Allerdings ist dem Senat bekannt, dass die lichte Höhe im Fahrzeug von Nutzerinnen und Nutzern mit Rollstuhl als unzureichend benannt wird. Frage 5: Wie wird im derzeitigen Pilotprojekt BerlKönig die Gewährleistung a) einer gleichwertigen Nutzung des BerlKönigs für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer (z.B. gleiche Wartezeit im Mittel) b) einer gleichwertigen Kundenzufriedenheit z.B. in Bezug auf Wartezeiten, Transportsicherheit, Sauberkeit und Freundlichkeit von Fahrer, Akzeptanz unter den Mitfahrenden und c) einer umfassenden barrierefreien Zugänglichkeit von App und Zahlungsmöglichkeiten evaluiert? Gibt es dazu erste Erkenntnisse und was sind ggf. die Ergebnisse? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 20 Minuten. Der Algorithmus und der ausreichende Platz in den barrierefreien Fahrzeugen sorgen dafür, dass bei allen Fahrten die Möglichkeiten für Fahrtbündelungen einzelner Fahrtgäste/-buchungen bestehen. 96 % der Fahrten mit dem BerlKönig wurden von Menschen mit Rollstuhlnutzung mit gut oder sehr gut bewertet. Die Zufriedenheit von Kundinnen und Kunden wird kontinuierlich gemessen und ausgewertet. In diesem Zusammenhang gehen Rückmeldungen von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ein, die bearbeitet werden, um das Angebot des BerlKönig zu verbessern. Als Konsequenz gibt es beispielsweise in ausgewählten und barrierefreien BVG Kundenzentren innerhalb des Bediengebiets für Interessierte bereits die Möglichkeit, auf dort festinstallierten Monitoren (gut erreichbar von einem Rollstuhl aus) mittels intuitiver Bedienung den BerlKönig zu bestellen. In denselben Kundenzentren können gegen Bargeldzahlung Gutscheine für die Nutzung des BerlKönig-Dienstes erworben werden.“ Frage 6: Wann werden alle Fahrzeuge inklusive sein – erst mit der 100%-igen Barrierefreiheit des gesamten Berliner ÖPNVs im Jahr 2022 oder früher? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Da der Algorithmus dynamisch auf Fahrtanfragen reagiert und eine hinreichende Anzahl 3 an barrierefreien Fahrzeugen in der BerlKönig-Flotte vorhanden ist, kann schon heute über 90 % der Nachfrage an barrierefreien Fahrten sofort bedient werden.“ Frage 7: Hält der Senat ein neues Angebot, dass bereits bei seinem Start nicht inklusive im Sinne der geltenden UN- BRK ist, für zeitgemäß? Antwort zu 7: Entfällt. Frage 8: Wann wird es für die Bereiche der Stadt außerhalb des S-Bahnrings ein dem BerlKönig vergleichbares und umfassend barrierefreies Angebot geben, um für Menschen mit Handicap in allen Teilen der Stadt Mobilität zu gewährleisten? Antwort zu 8: Der Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP, Kapitel IV) benennt die Vorgehensweise und Bedingungen für die Einrichtung von Bedarfssammelverkehren, die zudem bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17589 ausführlich benannt wurden. Frage 9: In welchem Verhältnis sieht der Senat das Modellprojekt BerlKönig als (inklusives) Verkehrsangebot zum Inklusionstaxi? Welche Funktionen sollen beide Verkehrsmittel innerhalb eines Gesamtkonzepts der Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderung in Berlin einnehmen? Antwort zu 9: Der BerlKönig dient der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten bzw. Verkehrsmittel in einem begrenzten Bediengebiet - hier Ridepooling im Bedarfsverkehr mit virtuellen Haltestellen. Diese Erprobung steht durch die Einbindung von barrierefreien Fahrzeugen auch mobilitätseingeschränkten Personen offen. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in seiner aktuellen Fassung keine Anforderungen an die barrierefreie Taxen-Ausstattung; der Einsatz barrierefreier Taxen erfolgt auf freiwilliger Basis. Daher soll durch das Förderprogramm Inklusionstaxi des Landes Berlin die Spontaneität und die Selbstbestimmung von mobilitätseingeschränkten Personen bei der Benutzung von Taxen, für die nach den Regularien des PBefG eine Beförderungspflicht im gesamten Stadtgebiet besteht, verbessert werden. Berlin, den 02.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz